FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Bund Freier Gewerkschaften. Unmittelbar nach Bildung des Sprecherrates am 9.5.1990 wurde von Seiten des neuen Führungsgremiums an Stelle der durch Beschluss des außerordentlichen Kongresses vom Januar/Februar 1990 legitimierten Bezeichnung Gewerkschaftlicher Dachverband FDGB der Begriff B.F.G verwendet. Man knüpfte damit in gewollter Abgrenzung gegen den Dachverband bzw. die gewählten Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes an eine vom Komitee zur Vorbereitung des außerordentlichen Kongresses gewählte Formulierung an. Das Komitee hatte am 11.12.1989 kurz vor seiner Konstituierung in einer auch zum Zwecke der eigenen Legitimierung verfassten Erklärung zur „grundlegenden Erneuerung des FDGB als Gewerkschaftsbund freier und unabhängiger Gewerkschaften“ aufgerufen. Allerdings war die Bezeichnung B.F.G. nur wenige Tage in Gebrauch, dann wurde sie in Bund der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften bzw. Bund der Vorsitzenden der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften geändert.
F.-O.G.