Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat seit 2008 überall auf der Welt massive Auswirkungen auf die Beschäftigung gehabt. Millionen Arbeitsplätze sind bereits verloren gegangen, und Millionen weitere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fürchten nach wie vor um ihren Arbeitsplatz. Dies wiederum hat die zentrale Aufgabe der Gewerkschaften – die Verteidigung und Förderung der Arbeitnehmerrechte und menschenwürdiger Arbeit für alle – in letzter Zeit schwieriger denn je gemacht. In vielen Ländern haben die staatlichen Behörden und die Unternehmen die Forderung der G20 ignoriert und die Krise in der Tat weiterhin zum Vorwand genommen, um die Gewerkschaftsrechte zu schwächen und zu untergraben.
Der IGB bekräftigt erneut, dass der Kampf für die weltweite Anerkennung der in den grundlegenden Übereinkommen der IAO verankerten Gewerkschaftsrechte heute notwendiger denn je ist. Der Gründungskongress des IGB im Jahr 2006 hat dem Bund den Auftrag erteilt, Verletzungen der Arbeitnehmerrechte, wo immer sie auftreten, aufzudecken und zu verurteilen. Die Veröffentlichung dieser Übersicht trägt maßgeblich zur Erfüllung dieses Auftrages bei.
In der diesjährigen Übersicht werden erneut zahlreiche Rechtsverletzungen in 140 Ländern aufgelistet, unter denen Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter bei ihren Bemühungen um die Verteidigung der Arbeitnehmerrechte zu leiden haben. Andere Rechtsverstöße werden nicht bekannt, weil es den betroffenen Beschäftigten an Möglichkeiten fehlt, sich Gehör zu verschaffen oder weil sie es aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes oder gar um ihre persönliche Sicherheit nicht wagen, darüber zu berichten. Unsere Übersicht enthält detaillierte Informationen über Schikanierungen, Einschüchterungen, Verfolgungen und, in den schlimmsten Fällen, Morde an Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern. Die Zahl der ermordeten Gewerkschafter/innen lag in der Tat um 30% über der des Vorjahres.
Während des Jahres 2009 wurden mindestens 101 Gewerkschafter/innen und aktive Mitglieder ermordet, gegenüber 76 im Vorjahr: 48 in Kolumbien, 16 in Guatemala, 12 in Honduras, 6 in Mexiko, 6 in Bangladesch, 4 in Brasilien, 3 in der Dominikanischen Republik, 3 in den Philippinen, 1 in Indien, 1 im Irak und 1 in Nigeria. Kolumbien war erneut das tödlichste Land der Welt, und unter den Ermordeten befanden sich 22 führende Gewerkschafter/innen und fünf Frauen. Die Zunahme der Gewalt in Guatemala und Honduras gibt ebenfalls Anlass zu erheblicher Besorgnis.
Dokumentiert werden darüber hinaus zehn weitere Mordversuche und 35 Morddrohungen, erneut vor allem in Kolumbien und Guatemala. Zahlreiche Gewerkschafter/innen blieben in Haft, und etwa 100 weitere wurden während des Jahres 2009 in Gefängnisse eingewiesen. Zu zahlreichen Verhaftungen kam es u.a. im Iran, in Honduras, Pakistan, Südkorea, der Türkei und in Simbabwe. In einer Reihe von Ländern hat sich die Gewerkschaftsrechtslage allgemein weiter verschlechtert, wie etwa in Ägypten, der Russischen Föderation, Südkorea und der Türkei.
Die Gewerkschaftsrechte wurden weiterhin verletzt, in vielen Fällen bei völliger Straffreiheit, und die Unterdrückung von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern dauerte an, während es die Regierungen versäumten, ihrer Verpflichtung zum Schutz der Gewerkschaftsrechte und der Menschen, die diese Rechte verteidigen, nachzukommen. In einer Reihe von Ländern machten die Regierungen erneut ihre Absicht deutlich, die Gewerkschaften weiterhin streng zu kontrollieren.
Demokratiefeindliche Kräfte zielten nach wie vor auf Gewerkschaftsaktivitäten ab, da sie sich der vielfachen Vorreiterolle der Gewerkschaften bei der Verteidigung der Demokratie bewusst waren. Dies wurde während der gewaltsamen Auseinandersetzungen nach dem Staatsstreich in Honduras und bei einer Protestkundgebung in Guinea gegen die regierende Junta deutlich, die am 28. September zu einem Blutbad führte.
In jeder Region werden zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen Streiks unterbunden und Streikende unterdrückt wurden. Tausende Beschäftigte, die auf die Straße gingen, um ihre Löhne einzufordern, gegen schlechte Arbeitsbedingungen oder die Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise zu protestieren, wurden verprügelt, verhaftet und inhaftiert, u.a. in Algerien, Argentinien, Weißrussland, Birma, Côte d’Ivoire, Ägypten, Honduras, Indien, Iran, Kenia, Nepal, Pakistan und der Türkei. In vielen Ländern wurde über Entlassungen aufgrund von Gewerkschaftsaktivitäten berichtet. In Bangladesch kamen sechs streikende Beschäftigte in der Bekleidungsindustrie, die eine Lohnerhöhung und die Auszahlung ausstehender Löhne forderten, nach einem Eingriff der Polizei ums Leben.
Die Arbeitgeber griffen nach wie vor in großem Umfang auf Taktiken zur Zerschlagung von Gewerkschaften zurück und übten erheblichen Druck auf sie aus. In mehreren Ländern drohten die Unternehmen ihren Beschäftigten im Falle eines Gewerkschaftsbeitritts mit Betriebsschließungen oder -verlagerungen. Häufig weigerten sich die Arbeitgeber schlichtweg, mit legitimen Arbeitnehmervertretern zu verhandeln, während die Behörden zusahen. Zum Teil wurden die Arbeitsgesetze ergänzt, um mehr "Flexibilität" zu ermöglichen und die sozialen Sicherungssysteme zu schwächen, was die vorhandenen Arbeitsbeziehungssysteme häufig beeinträchtigte und dadurch die Gewerkschaftsrechte untergrub.
Eine weitere negative Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise besteht darin, dass immer mehr Beschäftigte gezwungen sind, prekäre Tätigkeiten unterschiedlichster Art zu verrichten. Schätzungen der IAO gehen in der Tat davon aus, dass inzwischen 50% der Welterwerbsbevölkerung einer ungeschützten Arbeit nachgehen. Betroffen davon sind Beschäftigte in Freien Exportzonen, vor allem in Südostasien und Mittelamerika, Hausangestellte (insbesondere im Nahen Osten und in Südostasien), Wanderarbeitskräfte sowie Landarbeiter/innen. Erwähnt werden sollte auch, dass die Beschäftigten in diesen Sektoren größtenteils Frauen sind. Darüber hinaus haben sich die Zunahme informeller Tätigkeiten und die Entwicklung neuer "atypischer" Beschäftigungsformen in allen Regionen und Branchen niedergeschlagen. Die Schwierigkeiten, auf die diese Beschäftigten stoßen, wenn sie sich gewerkschaftlich organisieren oder ihre Gewerkschaftsrechte wahrnehmen wollen, stehen in direktem Zusammenhang mit ihrer extrem ungeschützten Position auf dem Arbeitsmarkt.
Dort, wo die Gewerkschaftsrechte zum Teil gesetzlich geschützt sind, geht dies häufig mit Beschränkungen einher. Viele Gruppen von Beschäftigten, darunter in mehreren Ländern die öffentlich Bediensteten, können grundlegende Rechte nach wie vor nur begrenzt wahrnehmen. In einer Vielzahl von Ländern gelten zudem ernsthafte Streikrechtsbeschränkungen, wenn Streiks nicht völlig verboten sind. Die Wahrnehmung der Gewerkschaftsrechte wird darüber hinaus durch komplexe Verfahrensvorschriften, obligatorische Schiedsverfahren und die Anwendung einer übermäßig breit gefassten Definition "wesentlicher Dienste" in der Praxis oft unmöglich gemacht, so dass den Beschäftigten ihr legitimes Recht auf eine gewerkschaftliche Vertretung und die Beteiligung an kollektiven Aktionen vorenthalten wird.
2009 wurde der 60. Jahrestag des IAO-Übereinkommens 98 über das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen aus dem Jahr 1949 begangen, das Länder wie Kanada, China, Indien, Iran, die Republik Korea, Mexiko, Thailand, die USA und Vietnam immer noch nicht ratifiziert haben. Somit fällt rund die Hälfte der weltweiten Erwerbsbevölkerung nicht unter dieses wichtige Übereinkommen, aber auch dort, wo es ratifiziert wurde, ist die Inkraftsetzung häufig unzureichend.
Die Achtung des Vereinigungsrechtes und des Rechtes auf Tarifverhandlungen ist für die Wiederherstellung der Kaufkraft und des Wirtschaftswachstums weltweit von entscheidender Bedeutung, und die Regierungen müssen dafür sorgen, dass diese Rechte sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis respektiert werden. Die Alternative ist noch mehr Ungleichheit und eine noch tiefere Rezession.
Die ungehinderte Wahrnehmung der grundlegenden Gewerkschaftsrechte in unabhängigen Gewerkschaften ist zudem unerlässlich für die Funktionsfähigkeit einer demokratischen Gesellschaft und für eine auf sozialer Gerechtigkeit basierende Weltwirtschaft. Der IGB wird weiterhin für den Schutz dieser Rechte kämpfen und die Männer und Frauen, die ihren Arbeitsplatz, ihre Freiheit und sogar ihr Leben für die Verteidigung der Arbeitnehmerrechte riskieren, solidarisch unterstützen.