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Der "Geist von Madrid": Entspannung im griechisch-türkischen Konflikt?

Der Streit um die kleine unbewohnte Felseninsel Imia (türkisch: Kardak) hatte Anfang 1996 gezeigt, wie wenig stabil die Verhältnisse im Ägäischen Meer sind. Türkische Journalisten hatten auf der von Griechenland beanspruchten Insel den türkischen Halbmond aufgezogen. Statt den sich anbahnenden Konflikt einzudämmen, hatte die damals bereits innenpolitisch angeschlagene türkische Ministerpräsidentin Tansu Ciller die Aktion auch noch gutgeheißen. Seit dieser Zeit ist von türkischer Seite, so u.a. von der Militärakademie, der territoriale Besitzstand in der Ägäis in Frage gestellt worden. Selbst die griechische Ferieninsel Kalymnos und die vor der Südküste Kretas gelegene Insel Gavdos wurden als zum türkischen Territorium gehörig erklärt. Hatte Imia die griechisch-türkischen Gegensätze im Streit um die Rechte in der Ägäis wieder zugespitzt - die Truppenverbände auf beiden Seiten waren in Alarmbereitschaft versetzt, und in der Nähe von Imia bewegten sich türkische und griechische Flottenverbände aufeinander zu -, so blieb es den USA vorbehalten, einen militärischen Zusammenstoß zu verhindern. Die Europäische Union blieb untätig und - was von griechischer Seite besonders bedauert wurde - ließ es auch an deutlichen Worten fehlen, mit denen die nicht gerechtfertigten Ansprüche der Türkei auf griechisches Territorium in der Ägäis zurückgewiesen worden wären.

Gut eineinhalb Jahre nach dem Imia-Vorfall haben am Rande des NATO-Gipfels Ministerpräsident Simitis und Staatspräsident Demirel am 8. Juli 1997 in Madrid eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, mit der sich beide Seiten in sechs Punkten auf eine Verbesserung der bilateralen Beziehungen verständigt haben. Die Erklärung kam nicht zuletzt auf Druck der Vereinigten Staaten und deren Außenministerin Madeleine Albright zustande.

Griechenland und die Türkei verpflichten sich darin, die gegenseitigen Beziehungen zu fördern. Diese sollen sich gründen auf: "1. Gegenseitige Verpflichtung zum Frieden, zur Sicherheit und zur ständigen Entfaltung von Beziehungen guter Nachbarschaft; 2. Achtung der Souveränität des jeweiligen Landes; 3. Achtung der Prinzipien des Internationalen Rechts und der Internationalen Verträge; 4. Achtung der legalen, vitalen Interessen des jeweiligen Landes in der Ägäis, die für deren Sicherheit und nationale Souveränität von großer Wichtigkeit sind; 5. Verpflichtung, einseitige Handlungen zu vermeiden, auf der Basis des gegenseitigen Respekts und des Wunsches, Konflikte abzuwenden, die auf Mißverständnisse zurückzuführen sind; 6. Verpflichtung, ihre Differenzen mit friedlichen Mitteln auf der Basis des gegenseitigen Konsenses zu regeln und ohne Anwendung von Gewalt."

Die Erklärung enthält Elemente der Vertrauensbildung, wenn etwa die Absicht festgehalten wird, einseitige Handlungen zu vermeiden, die zu Fehlperzeptionen führen können, oder wenn die Interessen der Gegenseite respektiert werden sollen. Andererseits sind im Text bereits unterschiedliche Interpretationen angelegt, weil er natürlich einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiß darstellt. So muß sich die griechische Seite insbesondere da bestätigt fühlen, wo von den Prinzipien des internationalen Rechts und entsprechender Verträge die Rede ist, weil ihrer Auffassung nach die griechische Position im Ägäisstreit dadurch gedeckt ist. Das gilt insbesondere für das von Griechenland grundsätzlich reklamierte Recht, entsprechend dem Internationalen Seerecht die Territorialgewässer (und damit auch die Luftraumkontrolle) von derzeit sechs auf zwölf Seemeilen auszudehnen. Umgekehrt erscheint aus griechischer Perspektive die Erwähnung von vitalen Interessen in der Ägäis als ein - für viele griechische Politiker und Experten nicht hinnehmbares - Zugeständnis an die türkische Seite, weil damit die türkischen Interessen in der Ägäis als legitim akzeptiert würden, was zu Verhandlungen über griechische Besitzstände führen könnte.

Es läßt sich also festhalten: In vielen Bereichen formuliert die Madrider Erklärung lediglich Selbstverständlichkeiten, in anderen Fragen läßt sich das Kommuniqué durchaus unterschiedlich, ja, gar kontrovers interpretieren. Obendrein stellt die Erklärung keinen völkerrechtlichen Vertrag dar und bietet auch keinerlei Sanktionsmöglichkeiten, wenn eine Seite offensichtlich Buchstaben oder Geist der Erklärung zuwiderhandelt. Die Erklärung steht und fällt mit dem guten Willen beider Seiten. Es erschien daher als schlechtes Omen, daß beide Seiten nach Madrid erklärten, ihre Auffassung sei vollständig durch das Kommuniqué gedeckt und es bestehe keine Notwendigkeit, der Gegenseite im Verhandlungsprozeß entgegenzukommen.

Etwas anderes als diese Positionen hätten die Außenminister aus innenpolitischen Gründen auch kaum äußern können. In Griechenland hielt die oppositionelle Pressse mit ihrer Kritik am Kommuniqué nicht zurück. Griechenland sei in "eine Falle getappt", weil die Madrider Erklärung zu Verhandlungen mit der Türkei über griechische Souveränitätsrechte führen werde. Der Führer der oppositionellen Neuen Demokratie, Costas Karamanlis, bezeichnete dagegen die Erklärung als einen Schritt in die richtige Richtung. Ernstzunehmen ist von der griechischen Regierung der sich in der Regierungspartei PASOK artikulierende Widerstand. 32 betont national gesonnene PASOK-Abgeordnete äußerten in einem Brief an Ministerpräsident Simitis den Verdacht, in Madrid sei es zu Geheimverhandlungen mit der Türkei gekommen. Letztlich würde der eingeleitete Prozeß dazu führen, daß über griechische Souveränitätsrechte verhandelt werden müsse, weil die türkische Seite im Kommuniqué nicht ausdrücklich die gegenwärtigen Grenzen anerkannt habe. Immerhin mehren sich die Stimmen aus dem Lager der Unternehmer, die eine Annäherung an die Türkei begrüßen, weil sich damit gute Möglichkeiten für griechisch-türkische joint ventures im Bereich des Tourismus im östlichen Mittelmeer böten.

In der Türkei erregte man sich über das Kommuniqué weit weniger als in Griechenland. Kommentatoren stuften die Erklärung als eine zweitrangige Angelegenheit ein, weil das vorrangige Interesse der innenpolitischen Entwicklung gilt. Mit der Entmachtung von Erbakan und der Regierungsübernahme durch Mesut Yilmaz hatte sich - nicht zuletzt auf Betreiben der Militärs - die innenpolitische Lage in der Türkei zwar etwas entspannt, ohne daß dies allerdings den außenpolitischen Spielraum der neuen Regierung wesentlich erhöht hätte. Zwei Faktoren sind dafür maßgeblich: Erstens steht die neue Regierung innenpolitisch auf schwachen Beinen. Sie ist auf einen Koalitionspartner angewiesen, dessen Führer, Bülent Ecevit, insbesondere in der Zypernfrage einer Verständigung und Konzessionen gegenüber der griechisch-zyprischen Seite strikt ablehnend gegenübersteht. Zweitens ist der außenpolitische Spielraum der Regierung da eng begrenzt, wo Sicherheitsinteressen ins Spiel kommen. Wie ebenfalls das Beispiel Zypern lehrt, sind die türkischen Militärs zu Zugeständnissen nicht bereit, sondern spitzen bestehende Konflikte eher noch zu (siehe unten). So wie schon einmal, als sich nämlich 1988 die damaligen Ministerpräsidenten Andreas Papandreou und Turgut Özal letztlich ergebnislos in Davos auf eine Verständigung im Ägäissstreit einigten, droht auch dem Geist von Madrid angesichts vielfältiger Widerstände auf beiden Seiten eine nur flüchtige Existenz.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | April 1999

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