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TEILDOKUMENT:




2. Das Grundmuster spekulativer Techniken am Devisenmarkt

Ausgangspunkt jeder geplanten spekulativen Transaktion sind Erwartungen über die Kursentwicklungen an den Devisenmärkten. Erwartet man eine Abwertung ausländischer Währungen und eine Aufwertung der heimischen Währung, dann wird sich der Spekulant in ausländischer Währung verschulden, die aufgenommene ausländische Währung in heimische Währung umtauschen und die Gelder am heimischen Markt anlegen. Wertet, wie erwartet, die ausländische Währung ab, dann muß der Spekulant nicht die gesamte heimische Anlage in ausländische Währung umtauschen, um seine Schulden in ausländischer Währung zurückzuzahlen. Es genügt, einen Teil der Anlagen umzutauschen, um die Schulden zu tilgen. Der verbleibende Teil ist der Gewinn des Spekulanten.

Der Grundsatz einer Abwertungsspekulation, sich in der abwertungsverdächtigen Währung zu verschulden und den Gegenwert in der aufwertungsverdächtigen Währung anzulegen, ist nicht immer einfach zu verwirklichen. Die kreditgewährende Bank verlangt häufig Sicherheiten, und zwar in ihrer Währung. Es sind dann verschiedene Transaktionen durchzuführen.

Im Falle der „normalen" Yen-basierten Spekulation dürfte sich das etwa folgendermaßen abgespielt haben. Der Spekulant besaß US-Dollar (100 $) und erwartete eine Abwertung des Yen von 125 ¥ auf 140 ¥. Er mußte sich zunächst in Yen verschulden und den Gegenwert in US-Dollar anlegen.

Für die geplante Kreditaufnahme in Yen mußte der Spekulant der japanischen Bank eine Sicherheit in Yen stellen. Also tauschte er seine US-Dollar in Yen um (100 $ x 125 ¥ = 12500 ¥). Für diese umgetauschten Yen erwarb der Spekulant Yen-Anleihen. Diese hinterlegte er bei der japanischen Bank als Sicherheit und erhielt einen Yen-Kredit (12500 ¥). Die Verschuldung in der abwertungsverdächtigen Währung Yen war vollzogen. Die durch den Kredit erhaltenen Yen (12500 ¥) tauschte der Spekulant nun wieder in Dollar ein (100 $) und legte sie in Dollar-Anleihen an.

Spekulative Transaktionen verlangen offene Positionen. In unserem Fall muß die Verbindlichkeit in Yen „offen" sein. Ihr darf also kein Yen-Guthaben gegenüberstehen; sie darf nicht „geschlossen" sein. Wertet der Yen ab (auf 140 ¥, dann zahlt der Spekulant die Schuld (12500 ¥) mit einem geringeren Dollar-Betrag zurück (89,30 $) als er ursprünglich aufgewendet hatte (100 $). Wäre die Position „geschlossen", dann würde der Spekulant nach der Abwertung für ein Yen-Guthaben (12500 ¥) weniger US-Dollar erhalten (89,30) als er ursprünglich eingesetzt hatte (100 $).





Das Verlangen japanischer Banken, für den von ihr zu gewährenden Kredit eine Sicherheit in Yen zu stellen, hat dazu geführt, daß der Spekulant eine „geschlossene" Yen-Position besitzt. Den Yen-Schulden stehen die als Sicherheit hinterlegten Yen-Anleihen gegenüber. Er muß daher die Yen-Position „öffnen". Das geschieht, indem der Spekulant die Yen-Anleihen durch ein Futuresgeschäft absichert. Er kauft Dollar-Futures zu dem Kurs, zu dem er Dollar in Yen umgetauscht hat (125 ¥). Dadurch bleiben die Yen-Anleihen in ihrem Dollarwert von einer Yen-Abwertung unberührt.

Wertet der Yen ab (140 ¥), dann verkauft der Spekulant einen Teil seiner Dollaranlagen (89,30 $) und tauscht diesen Betrag in Yen um (12500 ¥). Der Betrag reicht aus, seine Schulden bei der japanischen Bank zurückzuführen. Von der japanischen Bank erhält der Spekulant die als Sicherheit hinterlegten japanischen Anleihen (12500 ¥) zurück Da sie kursgesichert sind, bekommt er dafür den ursprünglich eingesetzten Dollarbetrag zurück (100 $). Am Ende des Spekulationgeschäftes hat der Spekulant einen höheren (110,70 $) als den ursprünglichen Dollarbetrag (100 $) im Bestand.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juni 1999

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