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II. ‘Venture Capital’ - Chance und Risiko

Der Begriff des ‘Venture Capital’ wird in der öffentlichen Diskussion häufig synonym zum Begriff der Risikokapitalfinanzierung oder der Beteiligungskapitalfinanzierung verwendet. Damit wird insbesondere auf den Finanzierungscharakter abgestellt, der mit der Bereitstellung von Venture Capital (VC) verbunden ist. Diese Definition erscheint jedoch insofern etwas zu eng, als er die mit einem Venture Capital Engagement verbundene Managementberatung unberücksichtigt läßt. Grundsätzlich können für den VC Begriff drei Elemente als konstitutiv angesehen werden:

1. Venture Capital beinhaltet die zeitlich befristete Bereitstellung von Haftkapital in der Form von Beteiligungskapital gegenüber einem Unternehmen mit überdurchschnittlichem Wachstumspotential.

2. Der Kapitalgeber ist während der Zeit seiner Beteiligung aktiv in die unternehmerische Betreuung eingebunden. Wegen des Verzichts auf Sicherheiten erhält er Kontroll- und Einflußrechte. Er steht dem jungen Unternehmen als erfahrener Partner zur Seite und dokumentiert sein Interesse an der Unternehmung durch sein eigenes finanzielles Engagement.

3. Zielsetzung des Kapitalgebers ist zum einen ein deutlicher Wertzuwachs seiner (Minderheits-) Beteiligung während des Betreuungszeitraumes und zum anderen ein Desinvestment möglichst über die Börse nach 5-8 Jahren. Die Vereinnahmung laufender Erträge in Form von Dividenden spielt demgegenüber bei einer VC-Finanzierung eine nur untergeordnete Rolle. Insbesondere VC-Gesellschaften sind darauf angewiesen, daß zumindest einige ihrer eingegangenen Beteiligungen ihres Portefeuilles sich zu High Flyern entwickeln und überdurchschnittliche Renditen erzielen, um auftretende Ausfälle kompensieren zu können.


©Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 1998

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