Annahme eines verkürzten Wahlvorschlags
Die weitere Zuteilung der restlichen 8 Stimmen erfolgt in der Weise, daß wiederum jeder Bewerberin und jedem Bewerber in der Reihenfolge von oben nach unten eine weitere Stimme zugeteilt wird.
Es bleibt noch eine zu vergebende Stimme übrig, diese erhält die erste Bewerberin Simonis in dem angekreuzten Wahlvorschlag 2, so daß sie drei und die weiteren Bewerberinnen und Bewerber auf Platz 2 bis 7 je zwei Stimmen erhalten. §§ 18 Abs. 1 Nr. 5, 20 a Abs. 4 KWG.
Würde
die Liste 2 - SPD - weniger als fünf Bewerberinnen und Bewerber umfassen,
gingen ihr jeweils Stimmen verloren, da ein Bewerber bzw. Bewerberin höchstens
3 Stimmen auf sich vereinigen kann und damit zur Erlangung von 15 Stimmen
mindestens 5 Bewerber erforderlich sind.