Unveränderte
Annahme eines Wahlvorschlags
Durch die unveränderte
Annahme des Wahlvorschlags 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
(SPD), ist der Stimmzettel gültig, § 18
Abs. 1 Nr. 5 KWG. Jede Bewerberin und jeder Bewerber erhält in
der Reihenfolge des Wahlvorschlags von oben nach unten je eine Stimme,
§ 20 a Abs. 4 KWG. Der Wähler bzw. die Wählerin hat damit
alle zur Verfügung stehenden Stimmen vergeben.