Listenkreuz, Einzelstimmvergabe und Streichung

Auswertung

Der Wähler bzw. die Wählerin hat den Wahlvorschlag 3 - Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) gekennzeichnet, die Bewerberin Schiffer gestrichen und Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben, § 18 Abs. 1 Nr. 5 KWG.

Bei den Kandidaten Nr. 1, 6, 8 und 15 hat er von seinem Recht auf Stimmenhäufung Gebrauch gemacht, § 18 Abs. 1 Nr. 3 KWG. Daß die Stimmenvergabe zum Teil durch Kreuze, zum Teil durch Ziffern erfolgt ist, ist unerheblich.

Auf den Bewerber Juhnke hat der Wähler allerdings insgesamt vier Stimmen angehäuft, somit die Obergrenze des Kumulierens, die bei drei liegt, überschritten. Nach § 20 a Abs. 2 KWG gelten aber die Mehrstimmen als nicht abgegeben, so daß für Harald Juhnke nur drei Stimmen gewertet werden.

Da das Stimmenkontingent von 15 Stimmen nach der Vergabe von Bewerberstimmen und dem Abzug der bei Bewerber Nr. 1 zuviel abgegebenen Stimme nicht ausgeschöpft ist, erhalten die Bewerber, die weniger als drei Stimmen aufzuweisen haben und nicht gestrichen sind, in der Reihenfolge des Stimmzettels jeweils eine weitere Stimme, § 20 a Abs. 5 KWG.

Die vier ”Reststimmen” - elf gültige Bewerberstimmen wurden abgegeben - gehen an Knopp, Meyer, Willie und Anderson.
 
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