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TEILDOKUMENT:



[Seite der Druckausg.: 63 = Zwischen-Titelblatt]

Ausgewählte Projekte
im internationalen Bereich

Internationale Entwicklungszusammenarbeit

Internationaler Dialog


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Internationale
Entwicklungszusammenarbeit


Gender und Frauenförderung in der IEZ

67

Frauenrechte sind Menschenrechte

68

Genitalverstümmelung von Frauen in Entwicklungsländern

69

Frauen und Kinder als billige Sklaven

70

Frauen als Opfer bewaffneter Konflikte (Ein Diskussionsbeitrag aus Korea)

71

Rechtsberatung in Afrika

71

Politisches Management für Frauen in Ägypten

72

Geschlechtsspezifische Beschäftigungsstudien in Ägypten

72

Hausarbeit in Ecuador

72

Piloterfahrungen in Rosario/Argentinien

73


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Gender und Frauenförderung in der IEZ

Der „Genderansatz" in der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit:

Die Internationale Entwicklungszusammenarbeit (IEZ) ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung. Etwa die Hälfte des jährlichen Gesamtetats wird für diese Zusammenarbeit mit Partnern aus Gewerkschaften, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und Kultur aufgewendet.

Dabei setzt sich die IEZ mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, daß der Diskriminierung von Frauen entgegengewirkt, ihre Arbeit sichtbar gemacht und die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern hergestellt wird.

Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ist dementsprechend die gezielte Frauenförderung.

Übergreifendes Ziel dieser Arbeit ist die Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, damit Frauen und Männer gleichberechtigt an der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Entwicklung ihrer Länder teilhaben können. Die Friedrich-Ebert-Stiftung konzentriert sich im Bereich Gender und Frauenförderung auf:

  • Beteiligung von Frauen an politischen Entscheidungen
  • Förderung der Organisationsfähigkeit und Interessenvertretung von Frauen
  • Stärkung der Rechtsstellung von Frauen
  • Abbau der Diskriminierung von Frauen im Betrieb
  • Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation von Frauen
  • Zugang zu sozialer Sicherung
  • Förderung einer frauengerechten Medienberichterstattung.

Ab Mitte der 80er Jahre wurden Frauen in zahlreichen Projekten erstmals zur ausschließlichen Zielgruppe in der Entwicklungszusammenarbeit der Stiftung. Innerhalb eines breit gefächerten Themenspektrums wie Einkommenserwirtschaftung, Rechtsberatung, Gewerkschaftsarbeit oder Stärkung von Führungsqualifikationen wurden in der IEZ vielfältige Programme durchgeführt und realisiert.

Darüber hinaus ist es seit 1995 explizites Ziel der IEZ, die Belange von Frauen nicht gesondert zu behandeln, sondern den Gender-Ansatz in jedes einzelne Projekt zu integrieren, d.h. die Rahmenbedingungen eines jeden Landes geschlechtsspezifisch auszuwerten, um dadurch die Interessen beider Geschlechter in alle Projektziele zu integrieren.

Die Arbeit im Jahr 1998

Die Auswertung der in den Projekten der Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit stattfindenden Arbeit zum Thema Gender und Frauenförderung ergibt auch für 1998 weit über hundert Veranstaltungen und Programme zu einer breiten Auswahl entwicklungs- und gesellschaftspolitischer Themenbereiche.

Im Rahmen der neuen Reihe zu „Gender in der Internationalen Zusammenarbeit" erschienen drei Ausgaben: „Gender in Trade Union Work", „ Women in Politics: Limits and Possibilities. The Phillippine Case" und „Women and Trade Unions. The Phillippine Experience" .

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Die Kurzinformationen zu Gender in der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit wurden für die Information der ausländischen Projektpartner in französisch, englisch und spanisch aufbereitet.

Der Leitfaden „Frauen nach Peking" Das Aktionsprogramm der Vierten Weltfrauenkonferenz. Positionen - Vernetzungen - Konsequenzen für die internationale Arbeit kann in deutsch, englisch und spanisch kostenlos in der Projektgruppe Entwicklungspolitik angefordert werden.

Vielfältige Publikationen aus der Projektarbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung sind außerdem in der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung präsent oder über das Internet zugänglich.

Die Informationen zur Arbeit in einzelnen Ländern können in den zuständigen Referaten eingeholt werden. Hier sollen nur einige Beispiele aus der Projektarbeit exemplarisch für die Vielzahl der Aktivitäten vorgestellt werden.

Anläßlich des 50 Jahrestages der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte galt ein Schwerpunkt der Arbeit 1998 den Frauenrechten als Menschenrechten.

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Frauenrechte sind Menschenrechte

Menschenrechte sind unteilbar, aber es gibt Menschenrechtsverletzungen, die nicht geschlechtsneutral sind, sondern deren Opfer einzig Frauen sind. 50 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, fünf Jahre nach der Weltmenschenrechtskonferenz in Wien und drei Jahre nach der Weltfrauenkonferenz in Peking sind Frauenrechte zwar formal als Menschenrechte anerkannt. Es fehlt immer noch das Bewußtsein jedoch für ihre Selbstverständlichkeit.

Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung hat viele Gesichter, wobei zwei große Gruppen zu unterscheiden sind: die gesellschaftliche und häusliche Gewalt (u.a. sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Zwangsprostitution, Frauenhandel, Genitalverstümmelung) und die staatliche Gewalt durch Krieg und Verfolgung).

Es gibt eine ganze Reihe von internationalen Schutzmechanismen: Pakte, Konventionen, Menschenrechtsausschüsse, die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen. Es gibt Beschwerdemöglichkeiten bei der Menschenrechtskommission, der Frauenrechtskommission von der Ebene der Vereinten Nationen bis hin zur Europäischen Union. Im Rahmen der Kriegstribunale zu Ruanda und Ex-Jugoslawien hat der UN-Sicherheitsrat auch Vergewaltigung als Kriegsverbrechen anerkannt. Das ganze Schutzregelwerk krankt jedoch an dem Mangel an Instrumenten zur praktischen Umsetzung und an Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Verletzern. Darüber hinaus fehlt es an dem Willen und der Eigenverpflichtung der Regierungen, die Pakte nicht nur zu unterzeichnen, sondern auch konsequent umzusetzen. Die Pakte betrachten außerdem immer den Staat als Hauptverantwortlichen für den Schutz der Menschenrechte und versagen besonders in den Regionen, wo es aufgrund von Krieg und Bürgerkrieg keinen funktionierenden Staat mehr gibt.

Die Ausschüsse zu den Menschenrechtsverträgen sollten daher mit Kompetenzen

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zur praktischen Umsetzung ihrer Empfehlungen ausgestattet werden. Bisher sind sie dabei auf den guten Willen der Regierungen angewiesen.

Gewalt an Frauen ist keine rein staatliche Angelegenheit. Sie ist auch ein gesellschaftliches Problem. Auf nationaler Ebene müssen sich Bundestag und Bundesregierung fragen lassen, ob sie offensiv für Frauenthemen einstehen. Bei der Umsetzung müssen gesellschaftliche Gruppierungen wie NGO’s, Kirchen, Verbände und Medien einbezogen werden. Dabei tragen die Medien in ihrer Darstellung von Gewalt und dem von ihnen maßgeblich mitgeprägten Frauenbild in der Öffentlichkeit besondere Verantwortung. Sie können in ihre Arbeit Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen an Frauen einbeziehen und die Macht der Bilder in diesem Sinne nutzen.

Die im Zusammenhang von Flucht und internationalem Frauenhandel auftretenden Menschenrechtsverletzungen werden durch das existierende Asyl-und Aufenthaltsrecht verschärft, wie frauenspezifische Fluchtgründe ,Genitalverstümmelung oder Drohung von Vergewaltigung sollten deshalb als Asylgrund anerkannt und die monatlichen Statistiken des Innenministers geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselt werden.

Den Opfern von Frauenhandel muß ein Aufenthaltsrecht für die Dauer des Strafverfahrens gewährt werden, sollen die Täter nicht in Ermangelung von Zeugenaussagen ungeschoren davon kommen. Außerdem bedarf es eines getrennten, vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltsrechtes für ausländische Frauen. Sie müssen sich gegen eheliche Gewalt wehren können, ohne sofort Angst vor der Abschiebung habe zu müssen.

Mit diesen Fragen beschäftigte sich die Projektgruppe Entwicklungspolitik in der Arbeitsgruppe „Frauenrechte sind Menschenrechte" des Forums Menschenrechte auf dem Kongreß „Versprochen. Verletzt. Gefordert.", der anläßlich des 50. Jahrestages der Internationalen Erklärung der Menschenrechte veranstaltet wurde. In dieselbe Richtung zielten auch die Fachkonferenzen „Sextourisus in Asien" und „Genitalverstümmelung - eine Frage der Unterentwicklung?", die die Friedrich-Ebert-Stiftung gemeinsam mit dem Marie-Schley-Verein und Terre des Femmes organisierte.

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Genitalverstümmelung von Frauen in Entwicklungsländern - Menschenrechtsverletzung durch Tradition und Unterentwicklung

Genitale Verstümmelung von Mädchen und jungen Frauen ist nicht nur eine schwere Menschenrechtsverletzung mit irreparablen Folgen für die Betroffenen, sondern auch ein Hemmnis für eine positive gesellschaftliche Entwicklung der Länder in denen sie praktiziert wird. Tod als direkte Folge der Verstümmelung, signifikant erhöhte Müttersterblichkeit als Spätfolge sowie lebenslängliche gesundheitliche Beeinträchtigungen der Opfer verhindern, daß die gesellschaftlichen Potentiale in den Ländern voll ausgeschöpft werden.

Ein gemeinsames Vorgehen gegen diese traditionelle Praxis über kulturelle Grenzen hinweg ist notwendig und erwünscht, muß sich aber an den sehr unterschiedlichen Ausgangsbedingungen in den einzelnen Ländern orientieren. Weibliche Genitalver-

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stümmelung darf nicht als isoliertes Menschenrechts- und Entwicklungsproblem gesehen, sondern ihre Bekämpfung muß als Teil einer konsistenten Entwicklungspolitik verstanden werden..

Zu diesen Ergebnissen kamen Referentinnen und TeilnehmerInnen einer interkultureller Dialogveranstaltung, die die Abteilung Internationale Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen ihrer Konferenzserie für Frauen veranstaltet hat. Die 4 Weltfrauenkonferenz hat das Thema „Genitalverstümmelung" als globales Problem identifiziert. Als Folge der Migration beschäftigt es auch in den westlichen Industrienationen das Straf- und Asylrecht. Es war deshalb an der Zeit, endlich einen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Expertinnen aus Industrie- und Entwicklungsländern zu organisieren, um adäquate Strategien zu erarbeiten, die dieser menschenverachtenden und entwicklungshemmenden Tradition ein Ende zu setzen.

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Frauen und Kinder als billige Sklaven: Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in Asien auf die Sexindustrie

Trotz der Wirtschaftskrise und wachsender Arbeitslosigkeit boomt in Asien die Sexindustrie. Nach einem umfangreichen Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf (ILO) hat die Prostitution in Südostasien in den letzten Jahrzehnten in einem Umfang zugenommen, der das Sexgeschäft zu einer eigenen Branche hat werden lassen, die nachhaltig zu Beschäftigung und Einkommen in der Region beiträgt. Zunehmend stellt man nationale und internationale Interessen am Sexgeschäft fest.

Betroffen sind in erster Linie Frauen und Mädchen, die zum Teil unter Vortäuschung seriöser Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in oder ausländischen Betrieben rekrutiert werden. Soweit es sich um Erwachsene handelt, die aufgrund freier Entscheidung in diese Art von Beschäftigung einwilligen, besteht allenfalls Anlaß, sich um gesundheitliche und familiäre Probleme Sorgen zu machen. In den allermeisten Fällen handelt es sich jedoch um Sklaverei in absoluter Armut und Ausbeutung. In der Regel haben die Opfer keine Chance, ihre Rechte als Staatsbürger oder ihre Menschenrechte einzufordern, weil sie im Status vollkommener Illegalität leben. Die schwächsten unter den Opfern dieser Kriminalität sind jedoch die Kinder, deren Zahl ständig steigt und deren Durchschnittsalter sinkt. Hier wären besondere Präventionsprogramme notwendig, die dazu beitragen, daß die Kinder und jungen Mädchen gar nicht erst in Gefahr geraten, zu Opfern und Sklaven der Sexindustrie zu werden.

Bei einer Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Marie-Schlei-Vereins in Bonn wurde die menschenrechtliche und soziale Tragweite dieses Booms der Sexindustrie und des Frauen- und Kinderhandels beleuchtet. Die Verstärkung der Ärmsten und Schutzlosesten recht mittlerweile weit über Südostasien hinaus und ist zu einem globalen Phänomen geworden. Nur in einer gemeinsamen Anstrengung von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen wird es gelingen, ihrer Herr zu werden. An der Konferenz in Bonn nahmen neben Fachleuten aus Deutschland und von der ILO auch Vertreterinnen von Frauenorganisationen aus Thailand und von den Philippinen teil.

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Frauen als Opfer bewaffneter Konflikte -
Ein Diskussionsbeitrag aus Korea


Jüngste Berichterstattungen über Mißhandlungen und Vergewaltigungen von Frauen in Krisengebieten - im ehemaligen Jugoslawien, in Algerien und in Indonesien - erinnern daran, daß Frauen von bewaffneten Konflikten in besonderer Weise betroffen sind. Wie Frauen auf diese Taten, die ihre Menschenwürde zutiefst verletzen, reagieren können, war das Thema einer internationalen Konferenz in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul. Die Teilnehmerinnen aus Thailand, den Philippinen, Sri Lanka, Japan, Taiwan und Korea befaßten sich mit den Entwicklungen in verschiedenen asiatischen Regionen und erarbeiteten konkrete Vorschläge für Frauenorganisationen aus Politik, Bildung, Medien und Justiz.

Prominenten Platz nahm die Forderung nach einer Strafverschärfung ein. Hier muß in erster Linie die jeweilige nationale Rechtsprechung und Rechtspraxis verbessert werden. Aber auch auf internationaler Ebene müssen solche Gewalttaten entschiedener verurteilt werden. Eindringlich wurde die Errichtung eines internationalen Gerichtshofes gefordert.

Langfristiges Ziel jeder Gesellschaft und der Weltgemeinschaft muß jedoch sein, so krasse Menschenrechtsverletzungen nicht nur nachträglich zu sanktionieren, sondern sie wirksam zu verhindern. Dabei haben vor allem die Medien und die Bildungs- und Erziehungsinstanzen eine besonders hohe Verantwortung. Über deren Rolle und über die an sie zu stellenden Anforderungen wurde während der Konferenz eingehend diskutiert.

Vor dem Hintergrund der jüngeren Geschichte ist es erklärlich, daß diesem Thema gerade in Korea besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Während des Zweiten Weltkriegs wurden zahlreiche koreanische Frauen von japanischen Soldaten als Zwangsprostituierte mißbraucht. Bis heute belasten diese Kriegsverbrechen die Beziehungen zwischen beiden Ländern. Während Japan nach wie vor ein offizielles Eingeständnis der Schuld verweigert, werden von koreanischer Seite die angebotenen Entschädigungszahlungen an die noch lebenden Opfer für inakzeptabel gehalten.

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Rechtsberatung in Afrika

In Äthiopien wurde in Zusammenarbeit mit einem Verband aktiver Rechtsanwältinnen eine Reihe von Maßnahmen zur Aufklärung und Durchsetzung der den Frauen verfassungsmäßig garantierten, aber auf Gesetzesebene nicht angewandten Rechte durchgeführt. Die noch weitverbreitete traditionelle Wertvorstellung billigt den Frauen nur eine nachgeordnete Stellung zu. Dies galt und gilt es mit Radiosendungen, Postern und Broschüren öffentlich zu hinterfragen, um ein Umdenken in der äthiopischen Gesellschaft in Gang zu bringen.

Frauen gehören auch in Tanzania zu den am stärksten marginalisierten Gruppen. Insbesondere bei Ehescheidung, Erbschaft oder anderen Eigentumsfragen ist der relativ niedrigre Bildungsstand von Frauen bei der Rechtssicherheit und der Durchsetzung ihrer Interessen ein erheblicher Nachteil. Die Friedrich-Ebert-Stiftung versucht deshalb

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seit mehreren Jahren, zur Rechtsaufklärung von Frauen gerade in diesen Feldern beizutragen.

Mit der sehr aktiven Frauenselbsthilfegruppe in der Kreisstadt Morogoro wurden zum Thema Frauendiskriminierung 1998 Workshops, Seminare und Aufführungen eines gemeinsam gegründeten Laientheaters verwirklicht.

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Politisches Management für Frauen in Ägypten

Um der bestehende Marginalisierung ägyptischer Frauen entgegenzuwirken, wurde für Vertreterinnen gesellschaftspolitischer Organisationen eine Reihe spezieller Trainingskurse in „Politischem Management", „Kommunikation und Führungseigenschaften" sowie in „Verhandlungsführung, Entscheidungsfindung und kreatives Denken" organisiert. Anläßlich des Internationalen Frauentags erhielten 37 Frauenorganisation die Möglichkeit, ihre Arbeit einem größeren Publikum vorzustellen und damit eine lebhafte Diskussion über die Rolle der Frau anzustoßen.

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Geschlechtsspezifische Beschäftigungsstudien in Ägypten

In Zusammenarbeit mit dem „Social Research Center" der Amerikanischen Universität führte das Büro in Ägypten eine Umfrage zu den Beschäftigungsbedingungen von Frauen und Männern im formellen und informellen Sektor durch. 4000 Personen, Haushalte und Betriebe in 40 Distrikten wurden befragt. Die geschlechtsspezifische Erhebung und Verarbeitung der Daten ist in Ägypten ein absolutes Novum. 1999 sollen die Ergebnisse der Studie vorgestellt werden. Bereits im Vorfeld haben Arbeits- und Sozialministerium ihr Interesse signalisiert.

Eine weitere Analyse der Beschäftigungsentwicklung hat eindeutig ergeben, daß Frauen Erwerbschancen in der Landwirtschaft und im privaten Sektor verloren haben, Männer dagegen insgesamt gesehen, leichter neue Arbeitsmöglichkeiten finden.

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Hausarbeit in Ecuador

Hausarbeit ist eine in der Regel weibliche Tätigkeit. Obwohl die ecuadorianische Arbeitsgesetzgebung Bestimmungen zu ihrer Regulierung enthält, sind diese doch schwächer als bei anderen arbeitsvertraglich geregelten Tätigkeiten. Im Fall der Hausarbeit gilt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als quasi „familiär". Die Hausangestellten „gehören zur Familie", daher werden ihre Arbeitsrechte nicht als solche verstanden, sondern eher als eine Art Wohltätigkeit. Die Betroffenen sind also besonders benachteiligt. Das hat das Lateinamerikanische Sozialforschungsinstitut (ILDIS) der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Quito veranlaßt, am Beispiel von Guayaquil, einer Stadt mit besonders gravierenden sozialen Problemen, die Lage der Hausangestellten eingehend zu untersuchen. Die Ergebnisse sind interessant.:

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Hausangestellte machen in Guayaquil 16 Prozent der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung aus. 92 Prozent davon sind Frauen, hiervon wiederum sind 32 Prozent entweder verheiratet oder leben mit einem Partner zusammen, während ca. 30 Prozent getrennt leben oder geschieden sind.

Was das Alter anbetrifft, sind 57 Prozent zwischen 25 und 54 Jahre alt; 27 Prozent zwischen 15 und 24 Jahre.

93 Prozent haben die Grundschule besucht, der Rest sind Analphabeten.

30 Prozent haben ein Einkommen zwischen 70 und 80 DM monatlich und 20 Prozent zwischen 100 und 120 DM.

44 Prozent sind als Hausangestellte seit mehr als 11 Jahren tätig und 25 Prozent nur zwischen 2 und 5 Jahre.

77 Prozent schätzen ihre Arbeitsbeziehung zum Arbeitgeber als sehr gut ein, da sie gut behandelt werden. Trotzdem sind nur 21Prozent zur Sozialversicherung angemeldet.

Um die Hausangestellten kümmert sich weder eine Gewerkschaft, weil sie in Privathäusern arbeiten, noch haben sie selbst irgendeine Organisation gegründet, um für ihre Rechte zu kämpfen. Diese Ergebnisse kennzeichnen die oft sehr schwierige Situation der Hausangestellten und deuten auch für die Arbeit des ILDIS auf die Notwendigkeit hin, im Rahmen der Gender-Aktivitäten die gewerkschaftliche und sonstige Vertretungsmacht der Betroffenen zu fördern.

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Piloterfahrungen in Rosario/Argentinien
im Bereich kommunaler Frauenförderung


In Argentinien arbeitet die Friedrich-Ebert-Stiftung schon seit zehn Jahren im Bereich Genderpolitik und Gleichstellungsfragen, zumeist in Kooperation mit Gewerkschaften und Parteien.

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rosario, die mit gut einer Million EinwohnerInnen Argentiniens zweitgrößte Stadt ist, wurde im vergangenen Jahr dieses Thema erstmals aufgegriffen. Obwohl das Land nationale Gleichstellungspläne erarbeitet hat, gibt es bisher nichts Vergleichbares auf lokaler Ebene. Die Erarbeitung eines solchen Plans ist also ein Pilotprojekt, das später mit guten Erfolgschancen auf andere Kommunen übertragen werden kann.

Im Dezernat „Soziale Promotion" der Stadt ist die Abteilung für Frauen angesiedelt. Sie hatte bereits in der Vergangenheit eine Reihe von Programmen und Projekten durchgeführt, mit denen auf Gemeindeebene bessere Entwicklungsbedingungen für Frauen geschaffen werden sollen. Im Berichtsjahr begann die Abteilung die Arbeit an einem umfassenden Programm. Hierzu wurde eine Delegiertenkommission mit VertreterInnen aller Gemeindedezernate gebildet, der die Analyse und Planung obliegt.

Das gesellschaftspolitische Projekt der Friedrich-Ebert-Stiftung berät die Stadtverwaltung im Gesamtentwurf und in der Umsetzung einzelner Etappen für die Erarbeitung des Plans. In der Etappe der Analyse

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der Situation der Frauen in Rosario wird methodisch besonderer Wert auf die Beteiligung der verschiedenen AkteurInnen gelegt, sowohl innerhalb der Verwaltung, wie auch aus den verschiedenen Organisationen der BürgerInnen, gelegt. In der Phase der Erarbeitung der Ziele und Aktionslinien des Gleichstellungsplans sind ebenfalls Konsultationsmechanismen und Diskussionen mit wichtigen AkteurInnen, wie Bürgerorganisationen, Universitäten, Frauen-NGOs etc., eingeplant.

Die Beratung hat im Oktober 1998 begonnen und wird über den gesamten Zeitraum bis zur Präsentation des endgültigen Plans 1999 fortgesetzt.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Mai 2000

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