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[Seite der Druck-Ausg.: 42]

Möglichkeiten der Rückkehrerhilfen

Es gibt in verschiedenen Ländern der Europäischen Union Programme für Rückkehrerinnen, meist unter der Federführung von Nichtregierungsorganisationen wie etwa SOLWODI oder La Strada. Schwester Dr. Lea Ackermann von SOLWODI warnt dabei vor zu hohen Erwartungen: Rückkehrhilfe sei immer dann, wenn keine Zeit bleibt, die Heimkehr sorgfältig vorzubereiten, keine gute Lösung. Die Frauen würden häufig gerne in Deutschland bleiben, zumindest so lange, bis im Heimatland etwas Gras über die Sache gewachsen ist. Hinzu komme, daß es fast unmöglich sei, in Ländern mit sehr hoher Frauenarbeitslosigkeit Arbeit für die Ex-Prostituierten zu finden.

[Bild der Druck-Ausg. fehlt in Online-Version]

[Seite der Druck-Ausg.: 43]

Die spezifischen tschechischen Probleme schilderte eine Mitarbeiterin von La Strada so: In ganz Tschechien gebe es kein einziges Frauenhaus. Die Helferinnen wüßten also nicht einmal, wo sie die Frauen sicher unterbringen können. Zurück in die Stadt oder den Kreis, in dem sie gemeldet sind, können die Frauen nicht, denn dort wären sie für die Menschenhändler zu leicht auffindbar. Ebenso fürchten sie die Ächtung durch Familie und den einstigen Freundeskreis. Sozialhilfe aber erhalten sie nur, wenn sie sich im Heimatort melden. Das heißt: Unterkunft und Lebensunterhalt müssen bei privaten Institutionen zusammengebettelt werden.

Vor deutschen PolitikerInnen im Bundestag lobte die Tschechin deshalb die - im Vergleich mit Deutschland - wesentlich bessere Zusammenarbeit mit Holland. Dort dürfen Zwangsprostituierte, unabhängig davon, ob sie bereit sind, als Zeuginnen vor Gericht auszusagen oder nicht, erst einmal drei Monate im Land bleiben. In dieser Zeit kann überlegt werden, wie sich im Herkunftsland eine Arbeit für sie finden läßt. Die Beraterinnen wissen - durch den intensiven Austausch mit den holländischen NROs - mehr über die Frauen und ihren beruflichen und familiären Hintergrund. So kann ihnen viel gezielter geholfen werden. „Das ist in Deutschland schwieriger", bedauert die Tschechin. „Eine schnelle und perspektivlose Abschiebung bedeute deshalb nicht das Ende strafrechtlicher Delikte, sondern deren Fortsetzung. Ein Ausbruch aus dem Teufelskreis der Gewalt kann nur durch Maßnahmen wie befristete Aufenthaltsgenehmigungen, soziale Unterstützung einschließlich anonymer Unterkünfte in den Zielländern erreicht werden."


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | September 1999

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