FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO / UEBERSICHT



TEILDOKUMENT:



[Seite der Druck-Ausg.: 44]

Fazit

Frauenhandel und erzwungene Prostitution sind Menschenrechtsverletzungen. Eine unübersehbare Zahl von Konventionen verpflichten die nationalen Staaten, gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. In der Realität aber wird Frauen aus den Armutsgebieten dieser Welt das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper, das Recht auf ein Leben ohne Gewalt und Zwang verweigert. Frauen, die sich zusätzlich verantwortlich fühlen für ihre Kinder oder ihre Eltern in den Herkunftsländern, sind doppelt verletzbar. Viele sind bereit, alles zu tun, wenn nur ihre Familien nicht erfahren, womit sie das Geld verdienen, das sie nach Hause schicken.

Diese Situation macht sie erpressbar. Die rechtliche Situation arbeitet ungewollt den Zuhältern und international agierenden Menschenhändlerringen in die Hände. Denn ausländische Frauen, die als Prostituierte aufgegriffen werden, gelten als Kriminelle. Nur wenn sie gerichtsverwertbare Aussagen zu machen haben, erhalten sie ein Minimum an Schutz. Die anderen Frauen werden ausgewiesen. Seit den Asylrechtsänderungen haben sie nicht einmal die Hoffnung, aufschiebende Wirkung durch einen Asylantrag zu erreichen. Denn fast alle kommen aus sogenannten sicheren Drittländern. Das heißt: So lange man ihnen keinen Schutz vor den Menschenhändlern und Schleppern zusichern kann, ist es mehr als fragwürdig, sie zu einer Aussage zu überreden. Sie gefährden damit ihr Leben und eventuell auch das ihrer Familien in den Herkunftsländern.

Das bittere Fazit lautet also: So lange sich die wirtschaftliche Situation in Osteuropa nicht bessert, so lange es dort für die Frauen keine Chancen gibt, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, wird sich am Verbrechen Frauenhandel nicht grundsätzlich etwas ändern. Ohne großzügige Zeugenschutzprogramme, ohne Rückkehrhilfen für die Frauen in ihre Herkunftsländer wird es bei der deprimierenden Zustandsbeschreibung bleiben: Verweigerter Opferschutz ist Täterschutz. Die Frauen leben in Angst, die Zuhälterringe in relativer Sicherheit.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | September 1999

Previous Page TOC Next Page