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TEILDOKUMENT:
[Seite der Druckausgabe: 3]
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahre 1998
Die von der Europäischen Kommission vorgelegten beschäftigungspolitischen Leitlinien wurden auf dem Sondergipfel in Luxemburg zur Diskussion gestellt. Im Rahmen dieser Leitlinien wurden mehrere quantitative Ziele formuliert, wobei die Mitgliedstaaten zur Realisierung dieser Ziele durch nationale sowie durch gemeinschaftliche Maßnahmen verpflichtet werden sollen.
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Tabelle 1: Arbeitslosigkeit von Männern und Frauen in Europa
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Arbeitslosenquote (Zahl der Arbeitslosen in vH der Erwerbsbevölkerung)
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1985
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1990
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1995
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Männer
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Frauen
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Männer
|
Frauen
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Männer
|
Frauen |
Deutschland
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6,2
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8,7
|
4,0
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5,9
|
7,1
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9,8 |
EU 15
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8,8
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11,7
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6,3
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9,8
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9,4
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12,5 |
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Quelle: Europäische Kommission (1996): Beschäftigung in Europa, Brüssel, S. 147ff.
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Nach Auffassung der Kommission sollten sich die Mitgliedstaaten in ihrer Beschäftigungspolitik auf die vier Prioritäten Unternehmergeist, Beschäftigungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit konzentrieren. Damit ist der Aspekt der Chancengleichheit als eine Priorität in dem Vorschlag enthalten. Wie die Leitlinien u. E. zu Recht fordern, ist es notwendig, daß die Mitgliedstaaten die spezifische Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt bei der Umsetzung der Leitlinien in nationale Aktionspläne berücksichtigen. Insbesondere sollten konkrete Strategien zur Förderung des Unternehmergeistes der Frauen erarbeitet werden sowie deren Beschäftigungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit verbessert werden. Die genannten Ansatzpunkte sind grundsätzlich geeignet, zur Lösung der empirisch feststellbaren frauenspezifischen Arbeitsmarktprobleme beizutragen.
Im folgenden sollen die vier strategischen Prioritäten Unternehmergeist, Beschäftigungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit vor dem Hintergrund der frauenspezifischen Arbeitsmarktsituation in Europa dargestellt und bewertet werden. Dabei wird die Chancengleichheit von Frauen und Männern als die für die Frauen wichtigste Priorität an erster Stelle behandelt.
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Priorität 1:Chancengleichheit
Nach den vorgeschlagenen Leitlinien des Luxemburger Beschäftigungsgipfels sind zur Förderung der Chancengleichheit folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt,
- eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie
- eine Erleichterung der Rückkehr in den Beruf.
Diese Forderungen sind vor dem Hintergrund des empirischen Befundes gerechtfertigt, daß zwar die Erwerbstätigkeit von Frauen zugenommen hat, zugleich aber die Teilzeitarbeit, die befristete Beschäftigung und die Arbeitslosigkeit angestiegen sind. Überdies hat sich die Konzentration von Frauen auf wenige Tätigkeitsbereiche, Berufe und Wirtschaftszweige noch verstärkt, weil Wechselbeziehungen zwischen den genannten Phänomenen die Segregation der Arbeitsplätze zementieren.
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Konzentration von Frauen auf wenige Tätigkeitsbereiche, Berufe und Wirtschaftszweige verstärkt | [Seite der Druckausgabe: 4]
Zum Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt sollen die Mitgliedstaaten den Leitlinien des Luxemburger Beschäftigungsgipfels zufolge ihr Engagement für die Chancengleichheit durch eine Steigerung der Erwerbsquote der Frauen sowie durch die Aufhebung der Segregation auf dem Arbeitsmarkt umsetzen. Dazu ist eine aktive Förderung einer zunehmenden Beschäftigung der Frauen notwendig, die zu einer Verringerung der Unterschiede bei den Arbeitslosenquoten von Männern und Frauen führt
(Tabelle 1).
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Aktive Förderung einer zunehmenden Beschäftigung von Frauen ist notwendig |
Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen die Mitgliedstaaten nach den Leitlinien des Beschäftigungsgipfels mehr Betreuungsmöglichkeiten bereitstellen und dabei die fortschrittlichsten Mitgliedstaaten zum Maßstab nehmen. Dies ist insbesondere notwendig, um den Müttern von betreuungspflichtigen Kindern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Umsetzung mehrerer Richtlinien und Vereinbarungen der Sozialpartner in diesem Bereich solle beschleunigt und überwacht werden. Damit sollen die Möglichkeiten zur Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, Elternurlaub und Teilzeitarbeit für Paare mit Kindern erweitert werden.
| Müttern von betreuungspflichtigen Kindern den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen
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Zur Erleichterung der Rückkehr in den Beruf werden die Regierungen in den Leitlinien des Luxemburger Beschäftigungsgipfels aufgefordert, bestehende Hindernisse zu beseitigen. Besondere Aufmerksamkeit soll den Frauen gelten, die nach der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wieder am Arbeitsmarkt partizipieren wollen. Aufgrund überholter Qualifikationen ist die Beschäftigungsfähigkeit von Berufsrückkehrerinnen eingeschränkt. Falls sie darüber hinaus nicht als Arbeitssuchende registriert sind, erweist sich der Zugang zu Qualifikationsmaßnahmen als schwierig. Schließlich können die Steuer- und Transfersysteme die finanziellen Anreize senken, einen Arbeitsplatz zu suchen.
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Die Präsenz der europäischen Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist gestiegen
Diese Forderungen sind berechtigt, denn trotz einer verstärkten Präsenz der Frauen am Arbeitsmarkt zeigt der empirische Befund gleichstellungs- und beschäftigungspolitischen Handlungsbedarf. Zunächst ist positiv festzustellen, daß der Anteil der Frauen an der erwerbstätigen Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten im europäischen Durchschnitt deutlich zugenommen hat. So ist der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigung von rund 35 vH im Jahr 1975 auf etwa 41,5 vH im Jahr 1995 angestiegen (siehe Grafik 1). Die zunehmende Bedeutung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt in Europa zeigt sich auch bei den jährlichen Änderungsraten der Beschäftigung.
Insgesamt hat sich die Beschäftigung der Frauen seit 1985 günstiger entwickelt als die der Gesamtbevölkerung. In den Jahren der Beschäftigungszunahme lagen die jährlichen Änderungsraten der Beschäftigung von Frauen stets über den Zuwachsraten der Männer. In den Jahren rückläufiger Frauenbeschäftigung fielen die Beschäftigungsrückgänge geringer aus als bei den Männern. Dies gilt nicht nur für den europäischen Durchschnitt, sondern für fast alle Staaten innerhalb der Europäischen Union. Ausnahmen bilden diejenigen Länder, die bereits ein hohes Ausgangsniveau der Frauenbeschäftigung aufzuweisen hatten. Umgekehrt ist festzustellen, daß die Wachstumsraten der Frauenbeschäftigung in Relation zur Gesamtbeschäftigung dort besonders hoch sind, wo das Ausgangsniveau relativ niedrig liegt.
Festzuhalten bleibt, daß die Beschäftigung von Frauen überall in der Europäischen Union eine zunehmende Rolle spielt. Selbst die Beschäftigungskrise der Vergangenen Jahre hat demnach den verstärkten Zustrom von Frauen auf den Arbeitsmarkt nicht beeinträchtigt. Auch das Niveau der Frauenerwerbstätigkeit innerhalb Europas gleicht sich tendenziell an. Gleichwohl sind nach wie vor erhebliche Niveauunterschiede bei der Frauenerwerbstätigkeit zwischen den Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt hinsichtlich der Frauenbeschäftigungsquote einen mittleren Rang ein (vgl. Grafik 1), wobei die Frauenbeschäftigungsquote in Westdeutschland deutlich geringer ausfällt als in Ostdeutschland.
Die Feststellung einer erheblichen Zunahme der Frauenbeschäftigung relativiert sich dann, wenn nicht die Zahl der Beschäftigten, sondern die Zahl der Arbeitsstunden als Beurteilungskriterium herangezogen wird. Es zeigt sich, daß Frauen überproportional häufig einer Teilzeittätigkeit nachgehen, weil es u.a. an ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten fehlt. | [Seite der Druckausgabe: 5]
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Hohe Anzahl von Teilzeitbeschäftigten aufgrund unzureichender Kinderbetreuungseinrichtungen
Bei der Infrastrukurausstattung mit Kinderbetreuungseinrichtungen bestehen deutliche Unterschiede sowohl im Hinblick auf die Altersklassen der Kinder als auch im Ländervergleich. So ist das öffentliche Angebot an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bis zu drei Jahren im europäischen Durchschnitt nicht hinreichend gut ausgebaut. Im Gegensatz dazu sind die familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder zwischen drei und sechs Jahren insgesamt in Europa bedarfsgerechter. Daten über die außerschulischen öffentlichen Betreuungsmöglichkeiten für sechs- bis zehnjährige Kinder in Europa sind kaum vorhanden, weil zahlreiche Organisationen und Gruppen an der Betreuung dieser Altersgruppe beteiligt sind. Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge sind jedoch nur etwa 10 vH der Kinder zwischen sechs und zehn Jahren außerhalb des Schulunterrichts in öffentlichen Einrichtungen betreut.
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Die Ausstattung mit öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen ist eine wesentliche Bestimmungsgröße für die Zeit, die speziell Frauen am Arbeitsmarkt anbieten. So ist die hohe Teilzeitquote von Frauen zum großen Teil auf die mangelnde Vereinbarkeit von Vollzeitbeschäftigung und Familie aufgrund fehlender außerhäuslicher Kinderbetreuungsmöglichkeiten zurückzuführen. Männer nehmen Teilzeitarbeitsplätze überwiegend in der jüngsten Altersgruppe, die sich noch in der Ausbildung befindet, und in der ältesten Altersgruppe, die nach zusätzlicher Altersversorgung strebt, ein. Insgesamt spielt Teilzeitarbeit in der europäischen männlichen Erwerbsbiographie aber eine untergeordnete Rolle. Demgegenüber hat die Teilzeitbeschäftigung für die europäischen Frauen eine weitaus größere Bedeutung (Tabelle 2).
Zugleich mit der steigenden Frauenerwerbstätigkeit und der hohen Teilzeitquote von Frauen läßt sich eine starke Konzentration der Beschäftigung von Frauen im Dienstleistungsbereich feststellen. Eine Ursache hierfür liegt darin, daß Teilzeitarbeitsplätze im Dienstleistungssektor besonders häufig angeboten werden, speziell im Handel, im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen. Diese Arbeitsplätze gelten als gering qualifiziert, so daß der Abbau des allgemeinen und betriebsspezifischen Wissens (Humankapital) durch einen Wechsel von einer Vollzeitbeschäftigung zu einer Teilzeittätigkeit nicht groß ist und demzufolge aufgrund der relativ geringen Qualifikationsanforderungen in den genannten Bereichen auch ein Wiedereinstieg nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung relativ leicht möglich ist. Allerdings wird die Arbeit in der Regel auch nur gering entlohnt. Zudem sind die Arbeitsbedingungen häufig schlecht. Dennoch ergreifen viele Frauen die genannten Dienstleistungsberufe, weil sie planen, Kinder aufzuziehen und deshalb ihre Erwerbstätigkeit zunächst zu unterbrechen bzw. anschließend Teilzeitarbeitsplätze einzunehmen. Teilzeittätigkeiten in qualifizierten Dienstleistungsberufen sind selten. Deshalb sehen Frauen vielfach keine Chance, dauerhaft qualifizierte Arbeitsplätze zu erhalten.
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[Seite der Druckausgabe: 6]
In Dänemark, Schweden, Belgien, Frankreich und Finnland ist das Angebot an externer Kinderbetreuung im Vergleich zu Spanien, Irland, dem Vereinigten Königreich und Griechenland vergleichsweise gut. In Frankreich gehen beinahe alle Kinder ab drei Jahren in eine Vorschuleinrichtung ("ecole maternelle") In den Niederlanden existieren zwar keine Vorschuleinrichtungen, jedoch können dort alle Kinder ab vier Jahren Grundschulen besuchen. Portugal, Irland und Finnland haben die geringste Ausstattung an staatlich finanzierten Kinderbetreuungsstätten für die Altersgruppe von drei bis sechs Jahren. Demgegenüber liegen Frankreich, Belgien und Italien hinsichtlich dieser Einrichtungen an der Spitze der Europäischen Union. Positiv hervorzuheben ist die außerschulische, öffentlich organisierte Betreuung von Kindern zwischen sechs und zehn Jahren in Schweden und Dänemark. In diesen Ländern werden rund zwei Drittel aller Kinder zwischen sechs und zehn Jahren in öffentlichen Einrichtungen betreut. |
Tabelle 2: Anteil der Teilzeitbeschäftigungen an der Gesamtbeschäftigung (in vH)
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1985
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1995 |
Männer und Frauen, EU 15
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12,5
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16,0 |
Frauen, EU 15
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27,3
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31,3 |
Männer und Frauen, Deutschland
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12,8
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16,3 |
Frauen, Deutschland
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29,6
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33,8 |
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Quelle: Europäische Kommission (1996): Beschäftigung in Europa, Brüssel, S. 147ff.
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Insgesamt ist die Bedeutung des Dienstleistungssektors im europäischen Durchschnitt im vergangenen Jahrzehnt deutlich gewachsen (Tabelle 3).
Die Beschäftigungsstruktur nach Wirtschaftszweigen zeigt bereits Konzentrationstendenzen bei der Frauenerwerbstätigkeit. Hinzu kommt, daß ein hoher Anteil der erwerbstätigen Frauen sich auf eine relativ geringe Anzahl von Berufen konzentriert. Auch hierfür spielen Qualifikationsanforderungen und potentieller Humankapitalabbau bei Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitarbeit eine entscheidende Rolle. Im Jahr 1995 arbeiteten im europäischen Durchschnitt rund 22 vH der berufstätigen Frauen als Sekretärinnen, Schreib- oder Bürokräfte.
Verkaufs- und Dienstleistungsberufe wie Verkäuferin oder Kellnerin übten 1995 rund 20,5 vH aller erwerbstätigen Frauen aus. Als Technikerinnen oder Fachkräfte, vor allem Krankenschwestern, Pflegerinnen oder Lehrerinnen, waren 1995 rund 16 vH aller weiblichen Erwerbstätigen beschäftigt. In den drei genannten Tätigkeitsfeldern befanden sich 1995 demnach 59 vH aller Frauenarbeitsplätze. Bezogen auf die Gesamtzahl der Erwerbstätigen machten die drei Bereiche dagegen nur 40 vH aller Arbeitsplätze aus. Dabei zeigt sich die starke Konzentration der Frauen auf die Bereiche Bürokräfte und Verkaufspersonal in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so auch in Deutschland.
| Die Frauenerwerbstätigkeit konzentriert sich im Dienstleistungssektor |
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[Seite der Druckausgabe: 7]
Zusammenfassend ist festzustellen, daß insbesondere im Hinblick auf die Teilzeitbeschäftigung, die befristeten Arbeitsverhältnisse, die Arbeitslosigkeit und die Segregation weiterhin gleichstellungs- und beschäftigungspolitische Maßnahmen erforderlich sind. Insofern sind die Vorschläge der Leitlinien des Luxemburger Beschäftigungsgipfels positiv zu bewerten. Der beschäftigungspolitische Aktionsplan der Bundesregierung bleibt dagegen weit hinter den Vorgaben der europäischen Leitlinien zurück.
Die im folgenden zu erörternden drei weiteren beschäftigungspolitischen Leitlinien - Unternehmergeist, Beschäftigungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit - enthalten die Förderung der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt als Querschnittsthema. Bei der Umsetzung der Leitlinien in den beschäftigungspolitischen Aktionsplan hat die Bundesregierung allerdings Frauen nicht explizit als Zielgruppe ihrer arbeitsmarktpolitischen Instrumente aufgeführt.
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Tabelle 3: Beschäftigungsanteile der volkswirtschaftlichen Sektoren
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Beschäftigungsanteil der Sektoren
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1985
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1995 |
Dienstleistungssektor, Männer und Frauen, EU 15
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57,4
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64,5 |
Dienstleistungssektor, Frauen, EU 15
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71,5
|
78,9 |
Prod. Gewerbe, Männer und Frauen, EU 15
|
34,2
|
30,2 |
Prod. Gewerbe, Frauen, EU 15
|
20,7
|
16,7 |
Landwirtschaft, Männer und Frauen, EU 15
|
8,4
|
5,3 |
Landwirtschaft, Frauen, EU 15
|
7,8
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4,4 |
Dienstleistungssektor, Männer und Frauen, D
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53,8
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60,8 |
Dienstleistungssektor, Frauen, Deutschland
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68.1
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76,7 |
Produzierendes Gewerbe, Männer und Frauen, D
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41,0
|
36,0 |
Produzierendes Gewerbe, Frauen, Deutschland
|
25,6
|
20,2 |
Landwirtschaft, Männer und Frauen, Deutschland
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5,2
|
3,2 |
Landwirtschaft, Frauen, Deutschland
|
6,3
|
3,0 |
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Quelle: Europäische Kommission (1996): Beschäftigung in Europa, Brüssel, S.147ff.
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Zur Verbesserung der Chancengleichheit bildet vor allem die Ausweitung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten einen wichtigen Ansatzpunkt. Darüber hinaus setzt die Chancengleichheit aber auch eine verstärkte Beteiligung der Männer an den haushaltsinternen Aufgaben voraus. In diesem Sinne wäre es wünschenswert, wenn beide Elternteile in gleichem Maße ihre Erwerbstätigkeit reduzierten. Um dies zu gewährleisten, sind neben veränderten kulturellen Rahmenbedingungen auch ökonomische Anreize erforderlich, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit auch für Männer attraktiv werden lassen. Eine denkbare Lösung wäre hier die Einführung einer Elternversicherung nach schwedischem Vorbild (siehe Seite 8).
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Priorität 2: Unternehmergeist
Den Zielen des Luxemburger Beschäftigungsgipfels zufolge soll ein günstiges Klima für die Schaffung neuer Arbeitsplätze hergestellt sowie der Unternehmergeist gefördert werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beziehen sich im einzelnen auf die Erleichterung der Gründung und der Führung von Unternehmen, auf den Auf- und Ausbau von Risikokapitalmärkten sowie auf die beschäftigungsfreundlichere Gestaltung der Steuersysteme. Vorrangiges Ziel ist es, die im Zusammenhang mit der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze entstehenden Gemein- und Verwaltungskosten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu senken. Darüber hinaus sollen die Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen in
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[Seite der Druckausgabe: 8]
den Mitgliedstaaten so modifiziert werden, daß der Übergang von der abhängigen Beschäftigung in die Selbständigkeit und die Gründung von Kleinunternehmen erleichtert werden. Schließlich sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen auf lokaler Ebene im Bereich der Solidarwirtschaft verstärkt auszuschöpfen. Insgesamt verspricht man sich durch die Förderung der Selbständigkeit eine Verminderung der Arbeitslosigkeit.
Ein Vergleich der Industriestaaten zeigt allerdings, daß es keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen dem Anteil der Selbständigen und dem Beschäftigungsniveau gibt. Zwar haben das Vereinigte Königreich und die Niederlande, die hinsichtlich ihrer Beschäftigungspolitik vielfach als vorbildlich angesehen werden, eine höhere Selb-ständigenquote als Deutschland. Griechenland, Italien und Spanien sind dagegen trotz hoher Selbständigenquoten deutlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Deutschland.
| Kein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Anteil der Selbständigen und dem Beschäftigungsniveau
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Die Forderung nach Stärkung des Unternehmergeistes ist in bezug auf die Frauen dennoch insofern gerechtfertigt, als der Anteil der Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, noch immer nur etwa halb so hoch ist wie die Selbständigenquote bei den Männern (Tabelle 4). Im Sinne einer Förderung der Chancengleichheit ist daher eine verstärkte unternehmerische Aktivität der Frauen anzustreben, wenngleich hier das Problem der Scheinselbständigkeit nicht vernachlässigt werden darf.
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Elternurlaub: das schwedische Modell
Schweden war das erste Land der Welt, das den Elternurlaub einführte: Seit Januar 1974 hat es ein Gesetz über die Elternversicherung. Elternurlaubsregelungen lassen sich anhand der Kriterien Dauer, Flexibilitätsgrad und Geldleistung klassifizieren.
Dauer der Freistellung: Zwischen den Jahren 1974 und 1989 ist der Erziehungsurlaub in Schweden von 6 auf 15 Monate verlängert worden.
Grad der Flexibilität der potentiellen Inanspruchnahme: Die Gesamtheit des Elternurlaubs kann in Schweden als beschäftigungsfreie Zeit oder mit Teilzeitbeschäftigung verknüpft werden. Alternativ kann er auf einem Zeitkonto angespart und bis zum 9. Lebensjahr des Kindes abgebucht werden. Die Zeitpuzzle"- Möglichkeiten des Gesetzes reichen noch weiter: Dreimal pro Jahr können unterschiedliche Zeitmuster praktiziert werden. Damit ist ein Wechsel von Voll- auf Teilzeitarbeit, von Teilzeitarbeit auf Beurlaubung und wieder zurück auf Voll- oder Teilzeitarbeit möglich. Über diese flexible Inanspruchnahme des Elternurlaubs hinausgehend haben schwedische Eltern während der ersten acht Lebensjahre des Kindes seit 1979 einen Rechtsanspruch auf einen 6-Stunden-Tag, d.h. die Arbeitszeit kann um 25% gesenkt werden. Dies allerdings ohne Lohnausgleich.
Empfangene Geldleistung: Während des Elternurlaubs wird in Schweden Elterngeld für 15 Monate gewährt. Bis 1996 betrug die Lohnersatzleistung für 12 Monate 90% des durchschnittlichen Bruttoeinkommens, welches 240 Tage vor der Geburt erzielt wurde. Ab 1996 wurde sie jedoch auf 75% des Bruttoeinkommens gekürzt. Für die restlichen 3 Monate werden 60 SEK pro Tag gezahlt. Die Finanzierung des Elterngeldes erfolgt im Rahmen einer Elternversicherung. Die Elternversicherung ist Teil der staatlichen Sozialversicherung, ihre Leistungen werden durch die gesetzliche Krankenkasse getragen. Sie wird zu 85% von den schwedischen Arbeitgebern finanziert, wobei jede Firma in Abhängigkeit von der Zahl ihrer Beschäftigten, jedoch unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch ihre Firmenmitglieder in die Versicherung einzahlt. Die restlichen 15% stammen aus dem Staatshaushalt. |
[Seite der Druckausgabe: 9]
Priorität 3: Beschäftigungsfähigkeit
Die Leitlinien des Luxemburger Beschäftigungsgipfels sehen vor, durch eine adäquate Veränderung der Bildungs- und Ausbildungssysteme sowie eine bessere Verknüpfung zwischen Bildungs- und Ausbildungssystem einerseits und Berufswelt andererseits bestehende Qualifikationsdefizite zu beseitigen. Im einzelnen enthalten dazu die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Leitlinien folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit:
- Bekämpfung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit,
- Erleichterung des Übergangs von der Schule ins Erwerbsleben,
- Übergang von passiven zu aktiven Maßnahmen sowie die
- Förderung eines Partnerschaftskonzeptes.
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Tabelle 4: Selbständige in vH der Beschäftigten
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Frauen
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Männer
|
Mitgliedstaaten
|
1985
|
1995
|
1985
|
1995 |
Belgien
|
10,9
|
10,9
|
18,6
|
18,4 |
Dänemark
|
3,3
|
4,0
|
15,2
|
11,9 |
Deutschland
|
5,4
|
5,8
|
11,7
|
11,9 |
Griechenland
|
20,0
|
18,7
|
44,1
|
42,2 |
Spanien
|
19,4
|
17,0
|
25,2
|
24,2 |
Frankreich
|
6,4
|
6,9
|
17,1
|
15,3 |
Irland
|
7,4
|
7,8
|
27,8
|
28,5 |
Italien
|
15,8
|
16,6
|
28,0
|
28,9 |
Luxemburg
|
6,3
|
6,9
|
11,0
|
11,5 |
Niederlande
|
4,3
|
8,6
|
11,6
|
13,3 |
Österreich
|
na
|
11,8
|
na
|
12,2 |
Portugal
|
26,6
|
22,9
|
25,9
|
28,1 |
Finnland
|
11,9
|
9,6
|
16,4
|
18,7 |
Schweden
|
4,8
|
5,9
|
13,1
|
16,3 |
Verein. Königreich
|
6,9
|
7,0
|
14,7
|
17,8 |
Gesamt EU 15
|
9,6
|
9,4
|
19,1
|
18,8 |
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Quelle: Europäische Kommission (1996): Beschäftigung in Europa, Brüssel, S.147ff.
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Bildungsniveau und Arbeitslosigkeit
Im folgenden werden die diesbezüglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit vor dem Hintergrund der besonderen Situation von Frauen erörtert.
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Betrachtet man zunächst den Zusammenhang zwischen Bildungsniveau und Arbeitslosigkeit, so läßt sich sowohl für den europäischen Durchschnitt, als auch für die einzelnen Mitgliedsstaaten feststellen, daß die Arbeitslosigkeit mit steigendem Bildungsniveau sinkt. Dabei ist die Divergenz der Arbeitslosenquoten in Abhängigkeit des Bildungsniveaus bei den Frauen noch stärker ausgeprägt als bei den Männern (Tabelle 5).
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Arbeitslosigkeit sinkt mit steigendem Bildungsniveau |
[Seite der Druckausgabe: 10]
Eine generelle Verbesserung des Ausbildungsstandes in der Europäischen Union zeigt sich darin, daß in den jüngeren Altersgruppen die Anzahl der Absolventen der Sekundarstufe II sowie der Hochschulabsolventen deutlich zugenommen hat. Diese generelle Feststellung gilt in besonderem Maße für die Frauen
(siehe Tabelle 6).
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Allerdings besteht nach wie vor ein starkes Gefälle zwischen einem relativ hohen Bildungsstand der Frauen in Nord- und Mitteleuropa und einem relativ geringen Bildungsniveau der Frauen in Südeuropa. Deutschland weist gemessen am europäischen Durchschnitt eine hohe Quote von Absolventinnen der Sekundarstufe II und einen durchschnittlichen Anteil von Hochschulabsolventinnen auf. Festzuhalten bleibt, daß es heute in Europa generell und auch in bezug auf die Gruppe der Frauen vermutlich weniger am Ausbildungsstand mangelt als vielmehr an der Verknüpfung von individueller Qualifikation und betrieblichen Erfordernissen.
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Starkes Gefälle im Bildungsniveau zwischen Frauen in Nord- und Südeuropa |
Tabelle 5: Arbeitslosigkeit in Abhängigkeit des Bildungsniveaus in vH (EU 15,1995)
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Bildungsabschluß von Arbeitslosen im Haupterwerbsalter (25 bis 49 Jahre)
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Frauen
|
Männer |
Allgemeine. Grundbildung (Primärausbildung)
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15,5
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12,0 |
Sekundarstufe II
|
10,0
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6.5 |
Hochschulabschluß
|
7,5
|
5,0 |
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Quelle: Europäische Kommission (1996): Beschäftigung in Europa, Brüssel, S. 147ff.
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Wiedereingliederungsmaßnahmen gegen Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit
Zur Bekämpfung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit sehen die Leitlinien der Europäischen Kommission vor, daß alle Regierungen jedem Langzeitarbeitslosen in der EU künftig innerhalb von 12 Monaten einen Neueinstieg ins Arbeitsleben in Form eines Arbeitsplatzes, einer Ausbildung, einer Umschulung, eines Berufspraktikums oder einer anderen Beschäftigungsmaßnahme ermöglichen sollen. Ebenso soll jedem arbeitslosen Jugendlichen innerhalb der ersten sechs Monate ein derartiger Neuanfang ermöglicht werden. Die Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit soll durch diese Wiedereingliederungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten innerhalb von fünf Jahren halbiert werden.
Die Bundesregierung greift diese Vorgabe in ihrem Entwurf des beschäftigungspolitischen Aktionsplans nur unzureichend auf und verweist statt zusätzlicher Programme auf ihre bisherigen Tätigkeiten im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik. In bezug auf die Jugendarbeitslosigkeit wird zwar das Ziel formuliert, die Zahl junger Menschen ohne Ausbildung in den nächsten fünf Jahren zu reduzieren. Die Vorgabe, jedem Jugendlichen innerhalb von sechs Monaten einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, nimmt das Aktionsprogramm jedoch nicht auf. Statt dessen weist die Bundesregierung auf Zusagen des Deutschen Industrie- und Handelstages und des Handwerks hin, denen zufolge im Jahr 1998 rund 25 000 neue Lehrstellen geschaffen werden sollen. Hinsichtlich der übrigen Forderungen der europäischen Leitlinien verweist die Bundesregierung ebenfalls auf ihre bisherigen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten. Danach haben im Jahr 1997 rund 100 000 Personen an Umschulungen und Fortbildungen teilgenommen, rund 45 000 Langzeitarbeitslose seien im Rahmen von Sonderprogrammen in den Arbeitsmarkt eingegliedert worden und rund 40 000 älteren Arbeitnehmern seien durch Lohnkostenzuschüsse ihre Arbeitsplätze gesichert worden. Darüber hinaus erwähnt die Bundesregierung in ihrem beschäftigungspolitischen Aktionsplan, daß die Kommunen im laufenden Jahr rund 100 000 Sozialhilfeempfängern Arbeits- oder Ausbildungsplätze beschaffen wollten. Festzuhalten bleibt, daß der beschäftigungspolitische Aktionsplan der Bundesregierung in den Kernbereichen der Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit lediglich eine Zusammenstellung der bisherigen arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten enthält und damit der Intention widerspricht, zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu ergreifen. Frauen sind sowohl von der Langzeit- als auch von der Jugendarbeitslosigkeit stärker betroffen als Männer.
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[Seite der Druckausgabe: 11]
Tabelle 6: Bildungsabschlüsse von Frauen in der Europäischen Union (EU 15) nach Altersgruppen in vH, Stand 1995
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Altersgruppe
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Bildungsabschluß
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25 - 29 Jahre
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35 - 44 Jahre
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45 - 54 Jahre
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55 - 59 Jahre |
Sekundarstufe II
|
70
|
60
|
45
|
35 |
Hochschulabschluß
|
20
|
20
|
12
|
10 |
|
|
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Quelle: Europäische Kommission (1996): Beschäftigung in Europa, Brüssel, S.147ff.
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Zwischen 1985 und 1995 wiesen im europäischen Durchschnitt die Arbeitslosenquote, die Jugendarbeitslosenquote sowie die Langzeitarbeitslosenquote von Frauen deutlich ungünstigere Werte auf als diejenigen der Männer (vgl. Tabelle 7).
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In Deutschland lag die Jugendarbeitslosenquote der Frauen unter, die Langzeitarbeitslosenquote der Frauen dagegen über dem europäischen Durchschnitt. Im europäischen Vergleich ist allerdings zu beachten, daß Unterschiede in der Arbeitslosenunterstützung, insbesondere auch in der Unterstützung verheirateter Frauen, die offiziell ermittelten Arbeitslosenquoten beeinflussen. Gerade hinsichtlich der Langzeitarbeitslosigkeit von Frauen war in der Vergangenheit in einigen europäischen Staaten festzustellen, daß in Ländern mit geringer Unterstützung von verheirateten Frauen die Langzeitarbeitslosenraten besonders niedrig ausfielen. Dies deutet darauf hin, daß verheiratete Frauen mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit verstärkt in die stille Reserve gedrängt wurden.
Zur Erleichterung des Übergangs von der Schule ins Erwerbsleben enthalten die Leitlinien des Beschäftigungsgipfels den Vorschlag, daß die Mitgliedstaaten versuchen sollen, innerhalb von fünf Jahren die Zahl der Schulabbrecher durch eine Verbesserung der Qualität des Schulsystems zu halbieren. Darüber hinaus sollen die Systeme der Lehrlingsausbildung so ausgestaltet werden, daß Jugendliche sich an die technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen besser anpassen können. Die Forderungen des Luxemburger Beschäftigungsgipfels sind insofern positiv zu bewerten, als die Verknüpfung zwischen Bildungs- und Ausbildungssystem zum einen und Berufswelt zum anderen noch unzureichend ist, obwohl sich das Bildungsniveau der Männer und Frauen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im letzten
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Forderungen an Bildung und Ausbildung
Innerhalb von fünf Jahren die Zahl der Schulabbrecher durch eine Verbesserung der Qualität des Schulsystems halbieren
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Jahrzehnt deutlich erhöht hat. Daher ist es um so bedauerlicher, daß das Aktionsprogramm der Bundesregierung diese Vorgaben nicht aufgreift. Aus frauenspezifischer Sicht wären allerdings hinsichtlich des Übergangs von der Schule ins Berufsleben noch weitergehende Maßnahmen erforderlich, um die geschlechtsspezifische Segregation zu reduzieren. Schülerinnen, die im Dienstleistungsbereich tätig werden wollen, sollten stärker motiviert werden, qualifizierte Dienstleistungsberufe zu ergreifen und sich nicht länger auf wenige, meist gering qualifizierte und schlecht bezahlte Berufe innerhalb des Dienstleistungssektors zu konzentrieren. Parallel dazu ist es notwendig,
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mehr qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze zu schaffen, die für Männer und Frauen gleichermaßen attraktiv sind und die Möglichkeiten der Arbeitsteilung innerhalb der Familien erweitern. Zugleich mit einer verbesserten Infrastrukturausstattung hinsichtlich externer Kinderbetreuungsmöglichkeiten könnte dies der geschlechtsspezifischen Segregation entgegenwirken. Die staatliche Beschäftigungspolitik sollte deshalb darauf gerichtet sein, Angebot und Nachfrage hinsichtlich qualifizierter Teilzeitarbeitsplätze für Männer und Frauen zur Übereinstimmung zu bringen. Ein solcher Ansatz findet sich im beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm der Bundesregierung allerdings nicht.
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Schaffung qualifizierter Teilzeitarbeitsplätze, die für Männer und Frauen gleichermaßen attraktiv sind |
[Seite der Druckausgabe: 12]
Bezüglich des Übergangs von passiven zu aktiven Maßnahmen sehen die Leitlinien des Luxemburger Beschäftigungsgipfels vor, daß die Regierungen die Unterstützungs- und Ausbildungssysteme künftig so gestalten, daß sie die Beschäftigungsfähigkeit erhöhen und der individuelle Anreiz bestehen bleibt, sich um Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten zu bemühen. Im einzelnen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert. Zielvorgaben für die Anzahl der Arbeitslosen festzulegen, die von passiven einkommensunterstützenden Maßnahmen zu aktiven beschäftigungsbezogenen Maßnahmen übergehen. Darüber hinaus soll innerhalb von fünf Jahren der Anteil der EU-Arbeitslosen, denen eine Ausbildung oder eine entsprechende Maßnahme vermittelt wird, mindestens 20 vH betragen. Über die Einhaltung dieser Mindestvorgabe hinaus soll jeder Mitgliedstaat versuchen, seine Quote schrittweise dem Durchschnitt der drei erfolgreichsten Mitgliedstaaten anzunähern. In ihrem beschäftigungspolitischen Aktionsplan verweist die Bundesregierung darauf, daß Deutschland die Mindestvorgabe bereits im vergangenen Jahr erfüllt habe. Daten über den europäischen Durchschnitt habe das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) bislang noch nicht vorgelegt, insofern könne keine Aussage getroffen werden. In der Vergangenheit sind die Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik im Zuge von Sparprogrammen zur Haushaltskonsolidierung immer wieder gekürzt worden. Eine Umkehrung dieser Politik zugunsten neuer Beschäftigungsprogramme enthält auch der Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Leitlinien nicht. Vielmehr hält die Bundesregierung mit dem dort vorgelegten Katalog arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente an ihrer bisherigen angebotsorientierten Wirtschaftspolitik fest.
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Verbesserung der Möglichkeiten der lebenslangen Weiterbildung aus frauenspezifischer Sicht von großer Bedeutung |
Tabelle 7: Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit
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Jugendarbeitslosenquote
(Zahl der arbeitslosen Jugendlichen im Alter von 15 bis 24 Jahren in vH der Erwerbsbevölkerung im Alter von 15 bis 24 Jahren)
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1985
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1990
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1995
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Männer
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Frauen
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Männer
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Frauen
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Männer
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Frauen
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EU 15
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20,5
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23,4
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19,6
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22,8
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20,0
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23,1
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Deutschland
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9,5
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11.2
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6,7
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8.9
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8,9
|
8,7
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Langzeitarbeitslosenquote
(Zahl der Langzeitarbeitslosen in vH der Arbeitslosen insgesamt)
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1985
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1990
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1995
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Männer
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Frauen
|
Männer
|
Frauen
|
Männer
|
Frauen |
EU 15
|
53,5
|
54,2
|
49,8
|
52,0
|
48,3
|
50,0 |
Deutschland
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49,6
|
46,0
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49,1
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43,1
|
45,9
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51,3 |
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Quelle: Europäische Kommission (1996): Beschäftigung in Europa, Brüssel, S.147ff.
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Zur Förderung eines Partnerschaftskonzepts
sollen den Leitlinien zufolge die Sozialpartner versuchen, Ausbildungs- oder Praktikumsplätze sowie Angebote für den Erwerb von Berufserfahrung oder sonstige Maßnahmen bereitzustellen, die die Vermittelbarkeit der Arbeitsuchenden erhöhen. Darüber hinaus sollen die Mitgliedsstaaten und Sozialpartner die Möglichkeiten der lebenslangen Weiterbildung verbessern. Diese Vorgabe ist aus frauenspezifischer Sicht insbesondere im Hinblick auf den Wiedereintritt der Frauen in den Arbeitsmarkt nach der Familienphase von hoher Bedeutung. Eine Umsetzung dieser Forderung findet sich im beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm der Bundesregierung jedoch nicht.
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Priorität 4: Anpassungsfähigkeit
Damit sich Unternehmen und Arbeitskräfte auf die neuen Technologien und veränderten Marktbedingungen besser einstellen können, sind nach Auffassung der Europäischen Kommission sowohl - Maßnahmen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation als auch - Instrumente zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen notwendig.
Zur Modernisierung der Arbeitsorganisation fordert die Europäische Kommission die Sozialpartner und die Mitgliedstaaten auf, im Interesse der Arbeitnehmerinnen Rahmenbedingungen für flexiblere Formen von Arbeitsverträgen zu schaffen. Mehr Sicherheit und eine Verbesserung des Arbeitnehmerstatus sollen Arbeitskräfte in atypischen Beschäftigungsverhältnissen erhalten. Eine Reduzierung der Arbeitszeit darf dabei nach Auffassung der Europäischen Kommission weder die Aufstiegschancen beeinträchtigen noch durch einen geringeren sozialen Schutz bestraft werden. Darüber hinaus sieht der Kommissionsvorschlag vor, daß geeignete Vereinbarungen über die Arbeitsorganisation sowie über flexible Arbeitsregelungen, inklusive Arbeitszeitverkürzung, getroffen werden.
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Tabelle 8: Anteil der befristeten Beschäftigungen
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1985
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1995 |
Männer und Frauen, EU 15
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9,1
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11,5 |
Frauen, EU 15
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9,7
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12,5 |
Männer und Frauen, Deutschland
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10,0
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10,4 |
Frauen, Deutschland
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11,1
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11,1 |
Quelle: Europäische Kommission (1996): Beschäftigung in Europa, Brüssel, S.147ff.
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Ein entsprechender Ansatz fehlt im beschäftigungspolitischen Aktionsplan der Bundesregierung. Dies ist insofern bedauerlich, weil insbesondere Frauen an einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung, einschließlich Arbeitszeitverkürzung, interessiert sind. Gerade in Ländern wie Deutschland ermöglicht erst eine flexible Anpassung der Arbeitszeit an die starren Öffnungszeiten der Schulen und Kindergärten die Arbeitsmarktpartizipation der Frauen. Dies gilt insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Familien mit einem hinreichend hohen Einkommen können bspw. durch eine familienergänzende marktmäßige Kinderbetreuung ihre lebensweltlichen Anforderungen erfüllen. Die Modernisierung der Arbeitsorganisation hinsichtlich atypischer Beschäftigungsverhältnisse wird um so dringlicher als ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse in Europa zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Tendenz zu mehr befristeten Arbeitsverträgen ist im europäischen Durchschnitt sowohl für männliche als auch für weibliche Beschäftigte feststellbar, allerdings sind Frauen noch stärker von den Unsicherheiten befristeter Arbeitsverträge betroffen als Männer (Tabelle 8). Auch diesbezüglich enthält das beschäftigungspolitische Aktionsprogramm der Bundesregierung jedoch keine weiterführenden Maßnahmen.
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Zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen enthalten die Leitlinien des Luxemburger Beschäftigungsgipfels Vorschläge zur Anpassung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten an die veränderten Marktbedingungen. Dazu sollen die Mitgliedstaaten nach Ansicht der Europäischen Kommission den Unternehmen Anreize bieten. Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen. Dies kann durch den Abbau steuerlicher und sonstiger Hindernisse zugunsten steuerlicher Anreize erfolgen. Überdies sollen auch Anreize für Arbeitnehmer, Ausbildungsmöglichkeiten zu nutzen, geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten ihre Förderpolitik auf die Höherqualifizierung von Arbeitskräften und auf die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen konzentrieren.
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Ansätze zur Flexibilisierung der Arbeitszeit fehlen im Aktionsplan der Bundesregierung
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Die Bundesregierung verweist in ihrem Aktionsplan vor allem auf Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung von Problemgruppen des Arbeitsmarktes, also von Arbeitslosen sowie
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von Personen, die von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht sind und über keinen beruflichen Abschluß verfügen. Anreize für innerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen, wie sie die europäischen Leitlinien vorsehen, sind im beschäftigungspolitischen Aktionsplan der Bundesregierung dagegen nur in quantitativ sehr geringem Umfang enthalten.
Insbesondere mit Mitteln aus den Europäischen Strukturfonds (siehe unten) unterstützt die EU seit geraumer Zeit die Arbeitsmarktpolitiken in den einzelnen Mitgliedstaaten. Diese Mittel sollten nach Vorstellungen der EU in der nächsten Förderperiode, die ab dem Jahr 2000 beginnt, stärker als bisher auf Qualifikationen und Bildungsmaßnahmen sowie auf die Chancengleichheit von Mann und Frau konzentriert werden.
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fes-library | Juli 1999
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