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Zusammenfassung

  1. Auf dem Sondergipfel zur Beschäftigung in Luxemburg vom 20. bis 21. November 1997 befaßten sich die Staats- und Regierungschefs mit den Fragen, durch welche Maßnahmen das Beschäftigungsniveau in Europa erhöht werden kann und wie diese Maßnahmen in den einzelnen Ländern in nationale Aktionspläne umgesetzt werden können. Von den Ergebnissen des Luxemburger Beschäftigungsgipfels und dem darauf basierenden Aktionsplan der Bundesregierung vom 22. April 1998 werden insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen in den Vordergrund gestellt.

  1. Die von der Europäischen Kommission anläßlich des Sondergipfels vorgeschlagenen Leitlinien zur Beschäftigungspolitik enthalten vier strategische Prioritäten. Das sind Unternehmergeist, Beschäftigungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit. Diese stellen insofern ein Novum dar, als hinsichtlich der Beschäftigungsfähigkeit erstmalig Ziele quantifiziert wurden. Letztere betreffen die Langzeit- und die Jugendarbeitslosigkeit sowie den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben.

  1. Die Frauenerwerbstätigkeit in Europa hat während des letzten Jahrzehnts - auch in Zeiten starker wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Krisen - zugenommen. Ein Großteil der neu geschaffenen Arbeitsplätze wurde in dieser Zeit mit weiblichen Beschäftigten besetzt. Nicht nur die Gesamtbeschäftigung der Frauen, d.h. die absolute Anzahl der weiblichen Beschäftigten, sondern auch die Beschäftigungsquote, d.h. der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ist in der Europäischen Union in den vergangenen zehn Jahren deutlich angestiegen. Allerdings hat während dieses Zeitraums auch die Arbeitslosenquote der Frauen kontinuierlich zugenommen.

Beschäftigung und Arbeitslosigkeit der Frauen in Europa sind in den letzten zehn Jahren gestiegen

  1. Ein hoher Anteil der Beschäftigungszunahme der Frauen ist darauf zurückzuführen, daß sie in vielen Bereichen zu schlechteren Bedingungen beschäftigt werden als Männer. Generell sind Frauen überproportional oft in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen tätig. Dabei sind sie stärker als Männer von Unsicherheiten durch befristete Beschäftigungsverhältnisse betroffen. Vor allem aber sind Frauen häufiger als Männer in ungeschützten Arbeitsverhältnissen tätig. Dies korreliert mit ei-

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    ner Konzentration der Frauenerwerbstätigkeit auf den Dienstleistungssektor und hier auf wenige Berufe. Schließlich erhalten Frauen häufig einen geringeren Lohn als Männer. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, daß Frauen im Durchschnitt häufiger und länger ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen als männliche Beschäftigte. Überdies beteiligen Unternehmen Frauen häufig nicht an betrieblichen Weiterbildungen.


  1. Insgesamt sind die Einkommens,- Aufstiegs- und Karrierechancen von Frauen deutlich geringer als die von Männern, obwohl der Ausbildungsstand der Frauen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union deutlich angestiegen ist. Dies wird nicht zuletzt daran erkennbar, daß die Präsenz von Frauen mit jeder Hierarchiestufe abnimmt.
    Ein überproportional hoher und weiter wachsender Anteil der erwerbstätigen Frauen übt aufgrund mangelnder externer Kinderbetreuungsmöglichkeiten Teilzeltbeschäftigungen aus. Letztere sind häufig schlecht bezahlt, mit geringeren Aufstiegsmöglichkeiten ausgestattet und mit einem höheren Beschäftigungsrisiko verbunden als Vollzeittätigkeiten. Auf diese Weise verfestigt Teilzeitarbeit in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die traditionelle geschlechtsspezifische Rollenverteilung.

Frauen erhalten häufig einen geringeren Lohn als Männer. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, daß Frauen im Durchschnitt häufiger und länger ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen als männliche Beschäftigte

  1. Die zentralen Bausteine der europäischen Gleichstellungspolitik bilden neben verschiedenen Richtlinien zur Gleichberechtigung zum einen einzelne Aktionsprogramme, die seit Anfang der achtziger Jahre mit wachsender inhaltlicher und finanzieller Intensität aufgelegt werden. Zum anderen gehören dazu Förderprogramme im Bildungsbereich sowie Programme innerhalb der Europäischen Strukturfonds u.a. im Rahmen von Qualifizierungs- und Beschäftigungsaktivitäten zugunsten von Frauen.

  1. Mit dem vierten Aktionsprogramm führte die EU-Kommission den Grundsatz des „Mainstreaming" ein. Sie will damit die Dimension der Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe in alle Politikbereiche, Aktionsprogramme und Finanzprogramme der Europäischen Union integrieren und gleichzeitig auch Einfluß auf nationale, regionale und lokale Ebene bekommen.

  1. Auf den ersten Blick sind vor allem die Aktivitäten im Rahmen der europäischen Strukturpolitik positiv zu bewerten, da sie auf die Frauenförderung abstellen; auf den zweiten Blick aber nehmen die Interventionen zugunsten der Frauen im Verhältnis zu der Vielzahl an Fördermöglichkeiten, die die EU- Strukturfonds den Mitgliedsländern insgesamt bieten, einen verschwindend geringen Raum ein. Daneben fällt außerdem auf, daß die Frauenförderung lediglich auf die sozialpolitische Dimension abstellt.

  1. Programme wie ADAPT (Anpassung der Arbeitskräfte an den industriellen Wandel) und NOW (New Opportunities for Women) verdienen viele Nachahmer. Die EU-geförderten Programme zugunsten der Integration von Frauen auf dem europäischen Arbeitsmarkt werfen allerdings zwei gravierende Probleme auf, die für die Frauenpolitik eine schwere Hürde darstellen: das ist zum einen der Anspruch der Transnationalität und zum anderen die Aufbringung der Kofinanzierung frauenpolitischer Projekte.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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