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TEILDOKUMENT:


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3. Innovative Finanzierungsformen für europäische Strukturförderung

Die klassischen Finanzierungsformen werden von der überwiegenden Zahl der Diskutanten als defizitär eingestuft. Diese Mängel hofft man mit verschiedenen innovativen Finanzierungsansätzen auszugleichen. Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern stellt hingegen grundsätzlich den Sinn von europäischen Finanzierungsformen in Frage, da die GA bereits ein funktionierendes nationales Fördersystem bietet, an das das europäische System gekoppelt werden kann. Er begründet dies mit den Größenverhältnissen zwischen der europäischen Förderung und der GA, die sich durch die Osterweiterung der EU noch weiter zugunsten der nationalen Mittel entwickeln werden, sowie mit der zeitlichen Befristung der europäischen Förderung.

Monika Wulf-Mathies verweist in diesem Zusammenhang auf die durch die europäischen Mittel eröffnete Chance strategischer Investitionen. Obwohl sie die GA bereits als annähernd perfektes Instrument bewertet, sieht sie auch in dieser Förderform Verbesserungsmöglichkeiten, für die Impulse aus der EU-Förderung genutzt werden können und auch bereits genutzt wurden. Als ein Beispiel nennt sie die Hinentwicklung der GA zur weichen Infrastrukturförderung unter dem Einfluss der breiter angelegten Strukturfondsförderung. So hat z.B. Sachsen 60 % der Strukturfondsmittel von der GA abgekoppelt. Die GA ist ihres Erachtens eher ein klassisches Instrument einer bereits entwickelten Wirtschaft und hat daher für den Einsatz in den Neuen Bundesländern noch Entwicklungspotential. So kann aus der gegenseitigen Kritik zwischen der
Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland, zu Lasten der Kontrollmöglichkeit bzw. der Betrugssicherheit zu sehr auf Zuschüsse und zu wenig auf Darlehen, Public-Private-Partnership und andere innovative Finanzierungsformen zu setzen, durchaus ein produktiver Wettbewerb zwischen der GA und der europäischen Strukturfondsförderung entstehen. Von diesem Wettbewerb um die kostengünstigste Finanzierung profitiert nicht zuletzt die Region, denn die neuen Regelungen sehen vor, dass der Beteiligungssatz der EU erhöht werden kann, wenn die Regionen von innovativen Finanzierungsformen Gebrauch machen.

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In diesem Sinne werden zunächst innovative Finanzierungsformen oder auch eine Neuausrichtung vorhandener Instrumente vorgestellt, deren Vor- und Nachteile hinsichtlich ihrer Effizienz, Wirtschaftlichkeit, politischer Entscheidungsflexibilität und Attraktivität für Unternehmen im Anschluss diskutiert werden.

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3.1 Modelle innovativer Finanzierungen

3.1.1 Das Förderkonzept der Kreditanstalt für Wiederaufbau:
Das Kreditprinzip

Der Direktor der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), der als Leiter der Abteilung Geschäftspolitik seit mehreren Jahren für öffentliche Förderprogramme zuständig ist, stellt als innovative Finanzierungs- und Unterstützungsform ein Förderkonzept der Kreditanstalt für Wiederaufbau vor. Der Grundgedanke des Förderkonzeptes ist das Kreditprinzip. Dies bedeutet, dass die gewährten Fördergelder von den Mittelempfängern zurückgezahlt werden und auf diese Weise wieder in das Förderbudget zurückfließen und anderen Projekten zur Verfügung stehen. Das im Rahmen der Kredite abzudeckende Ausfallrisiko tragen die Banken und Sparkassen, über die die Kredite der KfW vergeben werden. In einigen Programmen übernimmt die KfW einen Teil des Risikos.

Das grundlegende Konzept der KfW wurde in dreierlei Hinsicht fortentwickelt: Zunächst wurde die Innovationsfinanzierung verbessert. So hat ein neuartiges Risikoteilungskonzept die Finanzierung von Innovationen im Mittelstand für die Banken attraktiver gestaltet. Der Erfolg zeigt sich seiner Darstellung nach an der Förderung von 3000 Vorhaben mir rund 3,5 Mrd. EURO in den letzten fünf Jahren.

Ferner wurde der Einbau von EU-Mitteln in das Förderinstrumentarium optimiert. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, der EIB und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) wurde ein Konzept entwickelt, dass den Mehraufwand, der Unternehmen durch den zusätzlichen Einsatz von EU-Mittel entsteht, minimiert.

Schließlich wurde die Beteiligungsförderung ausgebaut. Durch die Finanzierung und anteilige Risikoentlastung von Investoren, die sich an KMU beteiligen, ist der Venture-Capital-Markt unterstützt worden. Hier übernimmt die KfW bis zu 70 % des Risikos.

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Zukünftig ist eine Ausrichtung der Kredithöhe an den neugeschaffenen Arbeitsplätzen geplant. Der Hintergrund für diese Innovation ist, dass die Förderung von typischen Investitionen den Bedarfen des Dienstleistungssektors nicht gerecht werden. Die Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor ist nicht vornehmlich mit klassischen Investitionen, sondern mit Kosten verbunden, die der strategischen Positionierung im Markt dienen. Daher soll eine Anpassung des Finanzierungskonzeptes auf eine Gleichstellung dieser Art von Ausgaben mit typischen Investitionen ausgerichtet werden. Diese Neuorientierung ist seiner Meinung nach auch im Kontext der EU-Strukturpolitik mit ihrem besonderen Akzent auf der Schaffung von Arbeitsplätzen von besonderer Bedeutung.

3.1.2 Ein Public-Private-Partnership-Konzept der Deutschen Bank:
Das Betreibermodell

Ein Direktor der Deutschen Bank Zentrale Frankfurt, tätig im Bereich öffentlicher Förderprojekte, erläutert das grundlegende Merkmal des von der Deutschen Bank umgesetzten Betreibermodells als eine Form von Public-Private-Partnership. Das Konzept zeichnet sich durch eine Koppelung unternehmerischer Flexibilität mit öffentlicher Refinanzierungsbonität aus. Dies wird erreicht durch eine privatrechtliche Gestaltung der Betreiberfunktion eines Objektes auf der einen Seite und durch die Abstellung der Refinanzierung des Objektes auf öffentliche Bonität auf der anderen Seite. Das Betreibermodell gibt der öffentlichen Hand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eine neue Funktion. Sie führt die Bereitstellung, z.B. von Infrastruktur, nicht mehr selbst durch, sondern beschränkt sich auf die Gewährleistung der Bereitstellung. Ein Beispiel für eine derartige Public-Private-Partnership ist die Errichtung von Gebäuden oder das Betreiben von Kläranlagen, bei denen die öffentliche Hand einen Generalbevollmächtigten mit dem eigentlichen Bau bzw. mit dem Betreiben der Kläranlage beauftragt und sich selbst auf die Rolle der Geldbereitstellung und der Kreditrisikoabdeckung beschränkt.

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3.1.3 Ein Förderkonzept aus Unternehmersicht: Liquiditätsförderung durch fachliche und sachliche Unterstützungsleistungen

Im Rahmen seiner Tätigkeit im Marketing und Vertrieb hat der Geschäftsstellenleiter der Neumann Elektronik GmbH und Vertriebsleiter der Selectronik GmbH vielfältige Erfahrungen mit den Liquiditätsproblemen und –lösungsansätzen kleiner Unternehmen gesammelt. Vor diesem Hintergrund plädiert er für einen Förderansatz, der über eine reine Finanzierungshilfe hinausgeht und die Begleitung und Beratung der Existenzgründer mit einbezieht. Durch die Kostenersparnisse für Unternehmen aufgrund eingesparter Sachmittel und Ressourcen in Form von Zeit erhöhen auch diese Fördergegenstände die Liquidität der Unternehmen, so dass auch dieses Konzept in indirekter Form eine Finanzierungsvariante darstellt.

Sein Modellvorschlag einer neutralen, privatwirtschaftlich arbeitenden Beteiligungsgesellschaft im Besitz der öffentlichen Hand verfolgt als Grundgedanken die Betreuung aus einer Hand in den verschiedenen Phasen der Vorbereitung, der Gründung und der Konsolidierung von Unternehmen. Die Beteiligungsgesellschaft soll im wesentlichen zwei Funktionen erfüllen. Sie soll die Liquidität der Existenzgründerinnen und Existenzgründer und neugegründeter KMU sicherstellen und fachliche sowie sachliche Unterstützung leisten. Zur Wahrnehmung beider Funktionen soll sie auf der einen Seite die Finanzverwaltung für alle Förderwege sowie die beantragende Stelle für Sondermaßnahmen (FuE, GA etc.) sein. Auf der anderen Seite soll sie als Coaching-Zentrum für fachliche Unterstützung (Steuerberatung, Innovationsberatung, Marketing, Vertriebsmaßnahmen) fungieren. Konkret sollen diese zwei Funktionen der Beteiligungsgesellschaft durch folgende Aufgabengebiete abgedeckt sein:

  • Übernahme des Contratrolling

  • Unterstützung beim Export

  • Bereitstellung eines technischen Zentrums mit Maschinen, Prüfmitteln und Personal für technisch orientierte Firmen

  • Einbeziehung von Kooperationen insbesondere mit der umliegenden Forschungslandschaft

  • Schutz der Einzelfirmen vor Know-how-Abfluß

  • Sicherstellung nach außen, dass das vorhandene Know-how auch nach einer Liquidation weiter zur Verfügung steht

  • Unterstützung bei der Bildung von Arbeitsgemeinschaften

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Die Leistungen der Beteiligungsgesellschaft und der dazugehörigen Einrichtungen sollten den Unternehmen in Rechnung gestellt werden, damit ein reales Bild der Wirtschaftlichkeit entsteht. Die Bankfinanzierung sollte von den Geförderten lediglich in einer Höhe in Anspruch genommen werden können, die durch die Einnahmen bzw. die Verwertungen gedeckt sind. Im Falle einer erfolgreichen Existenzgründung sollte der zurückzuzahlende Kredit verzinst werden. Im Falle eines Misserfolges sollten hingegen alle Firmenrechte an die Beteiligungsgesellschaft übergehen, damit der Unternehmer in keine Schuldenfalle gerät.

3.1.4 Neues Outfit für alte Konzepte contra innovative Finanzierungsformen

Der Generalbevollmächtigte der Thüringer Aufbaubank favorisiert aus seiner beruflichen Perspektive heraus und vor dem Hintergrund seiner über 30jährigen Erfahrung in verschiedenen Funktionen in der Förderpraxis eine Neugestaltung alter Konzepte anstelle gänzlich neuer Finanzierungsformen für das Gros der Förderfälle. In Einzelfällen spricht er sich jedoch auch für innovative Modelle aus. Er verweist in diesem Zusammenhang auf Expertenschätzungen, denen zufolge in der EU lediglich 5-10 % der KMU, d.h. auf Deutschland übertragen ca. 150.000 bis 300.000 KMU, für innovative Finanzierungsformen in Frage kommen. Vor diesem Hintergrund hält er Modelle für notwendig, die jeweils konkret auf eine bestimmte Zielgruppe oder Branche zugeschnitten sind.

Regionalisierung und Koordinierung der High-Tech-Förderung

Für den High-Tech-Bereich sind seiner Auffassung nach die vorhandenen innovativen Finanzierungsformen bereits den Bedürfnissen der Branche weitgehend angemessen. In diesem Bereich fördert die EU durch hohe Zuschüsse und durch spezielle Aktivitäten, wie z.B. durch I-Tech, ETF-Startkapitalfazilitäten, EIF- Europäischer Investmentfonds, KMU-spezifische Programme im 5. Forschungsrahmenprogramm durch CRAFT, Joint European Venture (JEV) u.ä., in besonderer Weise die Schaffung von neuen, zukunftssichernden Arbeitsplätzen. Diese Modelle sollten lediglich insofern neugestaltet werden, als dass ihr Angebot stärker in die Regionen verlagert wird und die Instrumente untereinander besser koordiniert werden.

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Attraktivere Gestaltung des KMU-Kreditgeschäfts für Banken

Für Mittelstandsbetriebe in traditionellen Bereichen wie das Handwerk hält er die klassische Finanzierungsform eines Zuschusses in Kombination mit zinsgünstigen Darlehen und Haftungsfreistellungen bzw. Bürgschaften für das beste Mittel. Jedoch bedürften sie einer Neugestaltung, um sie für Banken attraktiver zu machen. Dies könnte beispielsweise durch eine verbesserte Risikoabsicherung der öffentlichen Hand für bestimmte Finanzierungsangebote geschehen. Hier könnten öffentliche Förderbanken den Hausbanken vor einer KMU-Finanzierungsentscheidung eine Zusage einer Risikoabsicherung geben, um ihr Interesse wieder stärker auf KMU-Kreditförderungen zu orientieren. In diesem Zusammenhang plädiert er auch für den Einsatz von Instrumenten in Form von syndizierten Krediten, d.h. für den Weiterverkauf von Kreditrisiken durch öffentliche Förderbanken auf dem Kapitalmarkt, und für verbriefte Produkte, z.B. in Form einer Forfaitierung von Rechnungen.

Ergänzende Rahmenbedingungen und innovative Fördergegenstände für die Förderung von Low-Tech-KMU

Für Low-Tech-KMU konstatiert er insbesondere vor dem Hintergrund ihrer besonderen Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen einen Bedarf an zusätzlichen Förderinstrumenten. Dies betrifft seines Erachtens insbesondere die Dienstleistungsbranche und den Handel, das Handwerk sowie bestimmte verarbeitende Industrien. Hervorzuheben sind Unternehmen in der Tourismusbranche und Unternehmen, die mit sogenannten einfachen Produkten Internationalisierungsstrategien umsetzen, wie z.B. Unternehmen im FuE-Bereich, in der Produktionsoptimierung, im Marketing oder in der internationalen Koordination. Innovative Finanzierungskonzepte für diese Gruppe von KMU sollten seines Erachtens durch die Entwicklung innovativer Fördergegenstände ergänzt werden. So fordert er für das Handwerk EU-weit geförderte Beratungsleistungen, für KMU allgemein eine Stärkung ihrer Ausbildungsfunktion, eine Förderung der KMU im Bereich der Bonitätsprüfung durch Fördermittel einerseits und durch einen Abbau von Vorschriften andererseits. Ferner hält er die Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Rating-Verfahrens für angezeigt, um die internationale Vergleichbarkeit der kapitalsuchenden KMU zu ermöglichen. Dies sei insbesondere im Hinblick auf eine Bankenentwicklung in eine vom Kreditgeschäft wegführenden und auf das Vermögensanlagengeschäft hinführende Richtung bedeutsam, da Banken als Kapitalanbieter demzufolge zukünftig ersetzt werden müssen.

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Innovative Finanzierungskonzepte für die Infrastrukturförderung

Für den Infrastrukturbereich hält er eine Weiterentwicklung der vorhandenen Finanzierungsformen für notwendig. Im Infrastrukturbereich geht es seines Erachtens zunächst um die Festlegung von Vermarktungsansätzen, die einerseits die Infrastrukturvorhaben auf dem freien Kapitalmarkt vertriebsfähig gestalten und andererseits den besonderen Anforderungen der staatlichen Stellen gerecht werden. Zu den bestimmenden Faktoren dieser Finanzierungsmodelle zählt er die Relation zwischen Investition und Ertrag, die Verwertung nach Mietende, die Bonität des Mieters sowie den Standort bzw. die Lage des Objektes. In diesem Zusammenhang regt er als Finanzierungsmodelle klassische Fondskonzepte, Erbpachtlösungen im Fonds, Leasing, Mietmodelle und Stiftungsmodelle an.

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3.2 Vor- und Nachteile verschiedener innovativer Finanzierungsmodelle

Die vorgestellten Finanzierungskonzepte weisen Vor- und Nachteile auf, die sich unter den Stichpunkten Effizienz, Wirtschaftlichkeit, politische Entscheidungsflexibilität, Attraktivität und Akzeptanz für Unternehmen zusammenfassen lassen.

3.2.1 Effizienz der Förderung

Effizienz durch Risikobeteiligung

Der Direktor der Kreditanstalt für Wiederaufbau bewertet das Kreditprinzip als doppelte Sicherung eines effizienten Mitteleinsatzes. Einerseits kontrolliert die Bank aufgrund des übernommenen Ausfallrisikos die Mittelverwendung. Andererseits strebt auch die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer aufgrund der Rückzahlverpflichtung einen effizienten Einsatz der Mittel an.

Effizienz durch Mittelrückzahlung

Darüber hinaus sieht er im Kreditprinzip einen fiskalischen Vorteil gegenüber dem Zuschuss. Bei gleichbleibendem Fördervolumen kann eine größere Anzahl an Projekten gefördert werden, da die Fördersumme wieder zurückgezahlt wird.

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Der Direktor der Deutschen Bank, der sich seit längerem mit öffentlichen Förderprogrammen befasst, merkt kritisch an, dass die Möglichkeit zur Förderung einer breiten Anzahl von Projekten nicht unbedingt ein Vorteil sein muss, da auf diese Weise alle Geförderten einen im Vergleich zu Zuschussprogrammen geringeren Subventionsgewinn haben. Ein geringer Subventionsgewinn kann einerseits dazu führen, dass Fördermittel für die zu fördernden Unternehmen nicht attraktiv sind, keine Akzeptanz finden und somit nicht genutzt werden. Andererseits generiert eine zu geringe finanzielle Ausstattung der Geförderten ein erhöhtes Risiko des Scheitern. Der Vertreter der KFW hält diesem Einwand entgegen, dass ein Scheitern von Projekten aufgrund einer zu kurz angelegten Förderung vermieden wird, da Banken bereits zu Förderbeginn die Finanzierung bis zum Ende eines Projektes planen.

Effizienz durch Teilung von geförderten Betriebsmitteln

Der Vertreter der Neumann Elektronik GmbH und Selectronik GmbH kritisiert an den kreditbasierten ebenso wie an den zuschussbasierten Finanzierungsmodellen, dass vorhandene Möglichkeiten zu einer effizienteren Förderung durch die Auslotung von Synergieeffekten nicht genutzt werden. So werden beispielsweise Sachinvestitionen, die im Rahmen einer geförderten Firma nicht voll ausgenutzt werden, anderen Firmen nicht zur Verfügung gestellt.

Auch der Generalbevollmächtigte der Thüringer Aufbaubank befürwortet die Förderung von Betriebsmitteln und sieht darin die besten Chancen für Innovationen in der öffentlichen Förderung. Er vermutet jedoch, dass die Europäische Kommission hier beihilferechtliche Bedenken hat. Zudem sind alle Förderungen über 1 Millionen DM notifizierungspflichtig. Das bedeutet konkret, dass in diesem Falle eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter für ein halbes Jahr für die Notifizierungsbeantragung von der bisherigen Tätigkeit weitgehend freigestellt werden muss. Der Vertreter der Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission, darin zuständig für die Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, hält hingegen diesen Aufwand angesichts hoher Fördervolumina von bis zu 100 Mio. DM für durchaus gerechtfertigt und weist auf die Notwendigkeit einer dem entgegengenommenen Mittelumfang und der damit verbundenen Verantwortung angemessenen Ausstattung mit qualifiziertem Personal hin.

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Monika Wulf-Mathies merkt an, dass das deutsche Ziel-1-Gebiet bereits eine Genehmigung für höhere Fördersätze von der Europäischen Kommission in Form einer Freistellung erhalten hat, so dass die Notifizierungspflicht entfällt. In Ziel-2-Gebieten könnte hingegen ein Mehraufwand erforderlich sein, jedoch kaum im KMU-Förderbereich.

Effizienz durch Public-Private-Partnership-Synergien

Der Direktor der Deutschen Bank Zentrale Frankfurt vertritt die Ansicht, dass Betreibermodelle die Förderung effizienter gestalten, da in ihrem Rahmen Synergieeffekte erzielt werden können. Durch interdisziplinäres Handeln zwischen den Bereichen Politik und öffentliche Hand auf der einen Seite und Wirtschaft auf der anderen Seite können die auf beiden Seiten vorhandenen Wissensvorsprünge als auch andere Vorteile gegenüber der jeweils anderen Seite zusammengeführt und gemeinsam genutzt werden. Konkret liegen von beiden Seiten zusammengeführte Vorteile in der Möglichkeit zur zeitnahen Realisierung kommunaler Investitionsprojekte aufgrund der bewirkten unternehmerischen Flexibilität sowie in der Ausnutzung der günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand. Daher erweisen sich Betreibermodelle im Vergleich zu einer eigenen Durchführung der Vorhaben durch die öffentliche Verwaltung seiner Meinung nach als kostengünstiger. Um derartige innovative Finanzierungskonstruktionen zu fördern, regt er an, das Wissen um die Vorteile solcher Modelle sowohl auf Seiten der Fördermittelgebenden als auch auf Seiten der Fördermittelnehmerinnen und -nehmer zu vertiefen und Hindernisse aufgrund von einseitigen Sichtweisen durch eine Intensivierung der Kontakte zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft abzubauen.

Der EU-Referent der ARGEBAU im Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen beurteilt die Realisierung von Vorhaben durch Generalübernehmer, wie beim Betreibermodell vorgesehen, nicht als kostengünstiger als durch eine Einzelunternehmervergabe. Als ein herausragendes Negativbeispiel führt er den Fall Philipp Holzmann AG unter Beteiligung der Deutschen Bank an.

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Verwaltungstechnische Effizienz

Ebenso wie der Vertreter der KFW weist er darauf hin, dass das „Subventionsgeschenk" an den Geförderten im Falle eines Zuschusses immer größer ist als im Falle eines Darlehens. Wollte man den Subventionswert eines Darlehens auf die Höhe eines Zuschusses anheben, wäre dies eine große finanzielle Belastung für die öffentlichen Haushalte. Darlehen sind im Vergleich zu Zuschüssen verwaltungstechnisch wegen ihrer langen Laufzeit sehr teuer, insbesondere wenn Zinsanpassungen oder wie derzeit die Umstellung auf den Euro hinzukommen. Zudem weist ein Redner darauf hin, dass Darlehen verwaltungstechnisch nicht nur teuer, sondern aufgrund der nicht vorhersehbaren Größenordnung der Ausfälle und der daraus resultierenden Unkalkulierbarkeit der benötigten Fördersumme nicht in das System der Haushaltsplanung passen. Der Generalbevollmächtigte der Thüringer Aufbaubank wendet ein, dass Zuschüsse aufgrund der zu beachtenden komplizierten beihilferechtlichen Regelungen der EU im Vergleich zu Darlehen verwaltungstechnisch nicht weniger aufwendig sind. Mit der Erweiterung der „De-minimis-Regelung" hat die Europäische Kommission hier zwar bereits ein richtiges Signal gesetzt, aber die beihilferechtlichen Kontrollregelungen verursachen nichtsdestotrotz einen hohen Verwaltungsaufwand.

Der Unternehmensvertreter wirft in diesem Zusammenhang die kritisch-ironische Frage auf, woran sich innovative Finanzierungsinstrumente grundsätzlich ausrichten sollten: An den bestehenden verwaltungstechnischen Vorgaben oder an den sachlichen Zielsetzungen? Der Repräsentant der Deutschen Bank plädiert dafür, die Bedürfnisse der Geförderten als Ausgangspunkt für die Wahl von Instrumenten zu nehmen. Somit sollten die Veranschlagungstechniken im Haushalt den Instrumenten angepasst und nicht die Instrumente auf die Haushaltstechniken abgestimmt werden.

3.2.2 Wirtschaftlichkeit der Förderung

Sicherung der Wirtschaftlichkeit durch die Anwendung von banktechnischen Kreditvergabekriterien

Der Direktor der Kreditanstalt für Wiederaufbau vertritt die Auffassung, dass die Wirtschaftlichkeit im KfW-Konzept durch die Beteiligung der kreditvergebenden Banken am Kreditrisiko garantiert wird. So treffen die kreditvergebenden Banken die Auswahl auf der Grundlage ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnun-

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gen. Projekte, deren Unrentabilität absehbar ist, werden somit bereits von vornherein aus der Förderung ausgeschlossen. Der im Marketing und Vertrieb eines Berliner Elektronikkonzerns tätige Unternehmensvertreter kritisiert dieses Auswahlverfahren. Ihm zufolge beurteilen sowohl Hausbanken als auch Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand Unternehmenskonzepte zu einseitig unter banktechnischen Gesichtspunkten, ohne eigene wirtschaftliche Ziele zu berücksichtigen und das managementtechnische Entwicklungspotential von Existenzgründerinnen und -gründern zu fördern. Auf diese Weise werden viele grundsätzlich brauchbare Unternehmenskonzepte aus der Förderung ausgeschlossen.

Ein Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Freien Universität Berlin merkt an, dass insbesondere Existenzgründungen im Bereich der New Econtraomy und des Dienstleistungssektors an den Kriterien der Banken scheitern. Er macht dafür jedoch weniger die Wirtschaftlichkeitskriterien als die mangelnden Sicherheiten von Existenzgründerinnen und -gründern verantwortlich. Existenzgründerinnen und -gründer in diesen Wirtschaftsbereichen können qualifizierte Arbeitskräfte und eine gute Idee als Kapital vorweisen, jedoch kaum Sicherheiten nach der Definition einer Hausbank einbringen. Er fordert daher eine Abkehr vom Hausbankprinzip. Der Generalbevollmächtigte der Thüringer Aufbaubank hält die KMU-Förderung für Banken generell für unattraktiv. Der Repräsentant der Deutschen Bank hält dem entgegen, dass Hausbanken grundsätzlich nicht die richtigen Partner für junge Unternehmen im Bereich der neuen Technologien sind. In diesem Feld seien Formen des Risikokapitals und des Beteiligungskapitals geeignetere Finanzierungswege.

Der Unternehmensvertreter sieht die Gefahr des Ausschlusses von guten Unternehmenskonzepten nicht nur bei Hausbanken, sondern auch bei Venture-Capital-Modellen, wie sie zum Beispiel im Rahmen des KfW-Konzeptes gefördert werden. Venture-Capital-Gesellschaften haben ein Interesse, Unternehmen schnell an die Börse zu bringen und auf diese Weise einen hohen Gewinn zu erzielen. Daher haben sie keine 5-10 Jahre Zeit, die Existenzgründungen vielleicht brauchen, um sich am Markt zu etablieren. Unternehmensideen, die den von Venture-Capital-Gesellschaften angesetzten knappen Zeithorizont überschreiten, gehen somit ungenutzt verloren. Der Direktor der KFW hält dem entgegen, dass aufgrund einer verbesserten Qualität der eingereichten Business-Pläne die Quote der Bewilligung von Anträgen für eine Venture-Capital-Finanzierung tendenziell steigen.

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Der Generalbevollmächtigte der Thüringer Aufbaubank weist hingegen darauf hin, dass der Venture-Capital-Markt in Deutschland aufgrund der hohen Ausfallquoten rückläufig ist. So hat der Ausfall im Jahr 1999 eine Quote von 25 % bei einem Gesamtvolumen von 10 Mrd. DM erreicht. Auch von den ca. 160 von ihm und seinem Team betreuten Venture-Capital-Gesellschaften laufen ca. 20 % gut, ca. 50 % werden etwa 10 Jahre am Markt gehalten und ca. 30 % scheitern.

„Weiche Förderung" contra Wirtschaftlichkeit

Er gibt zu bedenken, dass ohne sogenannte „weiche" Fördermaßnahmen vieles in den Neuen Bundesländern nicht möglich gewesen wäre. Laut einer Untersuchung der isw Halle wären 70 % der in Thüringen getätigten Investitionen ohne öffentliche Fördermittel nicht getätigt worden.

Auch der Wissenschaftliche Direktor an der Bundesanstalt für Arbeit plädiert in diesem Bereich für eine weiche Förderung. Angesichts mangelnder Investitionen und mangelndem Investitionspotential sowie der Engpässe auf dem Kapitalmarkt in Gebieten der Neuen Bundesländer wie z.B. Zittau wäre es nicht sinnvoll, einen Schwerpunkt auf die Kreditförderung zu legen.

Ein Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Freien Universität Berlin, widerspricht dem. Er hebt hervor, dass weltweit empirische Beweise die Gefahren und das Scheitern von einer zu weichen Förderpolitik belegen. Eine zu weiche Förderpolitik ist seines Erachtens konzeptionell falsch und stellt eine Gefahr für die Kreditnehmerinnen und -nehmer dar, da sie sich nach Auslaufen der Förderung auf dem freien Markt bewähren müssen, möglicherweise scheitern und sich verschulden. Als problematisch beurteilt er insbesondere Zuschüsse, wenn sie vom Geförderten als Eigenkapitalersatz für weitere Darlehen genutzt werden. Damit ist der Projektdurchführende von jedem Risiko befreit. Eine Kooperation kann seines Erachtens jedoch nur funktionieren und damit wirtschaftlich sein, wenn alle Beteiligten ein gewisses Risiko tragen.

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3.2.4 Einengung der politische Entscheidungsflexibilität durch Fördermodelle

Der EU-Referent der ARGEBAU im Ministerium für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen spricht sich gegen Kreditfinanzierungen aus, da sie die politischen Gestaltungsspielräume in der Förderung einengen. Aufgrund der langen Laufzeit von Krediten werden die (zurückfließenden) Fördergelder in diesem Politikbereich für eine lange Zeitperiode zementiert, so dass Änderungen einer einmal eingeschlagenen Förderrichtung, z.B. im sozialen Wohnungsbau, erheblich erschwert werden. Der Direktor der Kreditanstalt für Wiederaufbau wendet ein, dass beim Konzept der KfW keine Fördermittel in einem Fonds fest verankert sind, da Förderkredite der KfW auf der Basis von Marktmitteln vergeben werden, d.h. die KfW refinanziert sich am Kapitalmarkt. Hinzu kommen Mittel aus der KfW und aus dem Bundeshaushalt. Die Mittel aus diesen drei Quellen werden über Banken als Fördermittel vergeben. Fließen diese Mittel zurück, so fließen sie nicht in eine auf viele Jahre in seinen Zielen, Konditionen etc. festgelegten Förderfonds, sondern zum größten Teil in den Kapitalmarkt. Im Falle des ERP-Sondervermögen des Bundes für KMU ist dies anders. Hier fließen die zurückgezahlten Fördergelder stets in den gleichen Fonds. Jedoch verliert der ERP-Fonds an Bedeutung, so dass in überwiegendem und zunehmendem Maße zurückgezahlte Fördergelder in den Kapitalmarkt fließen und die politische Entscheidungsflexibilität damit durch eine stärkere Anwendung des Kreditprinzips nicht tangiert wird.

3.2.5 Attraktivität und Akzeptanz des Förderangebotes für Unternehmen

Monika Wulf-Mathies plädiert vor dem Hintergrund der Beschäftigungsdynamik von KMU für marktnähere Finanzierungsformen, eine strategische Bündelung der Vielzahl der Finanzierungsinstrumente und eine Vereinfachung der Förderung für KMU. Für die Praxis heißt das: weniger Zuschüsse, mehr Darlehen, eine stärkere Verzahnung der Fördersätze, eine Erleichterung des Zugangs zum Risikokapitalmarkt und eine bessere Beratung für KMU.

Auch der Vertreter der Neumann Elektronik GmbH und Selectronik GmbH bewertet die vorhandenen Instrumente als reformbedürftig in Bezug auf ihre Anpassung an die aktuelle Situation von KMU. Er sieht in den klassischen Finanzierungsinstrumenten kaum noch eine Möglichkeit zur Unterstützung von Existenzgründungen oder Firmenerweiterungen. Die Situation von Existenzgründerinnen und -gründern hat sich im Vergleich zu früheren Jahren grundlegend

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verändert. Früher konnten Existenzgründerinnen und -gründer im Technologiesektor einen Prototyp eines Gerätes auf den Markt bringen und die damit erzielten Gewinne in die Weiterentwicklung des Prototypen investieren. Heutzutage müssen hingegen bereits im ersten Schritt industriefertige Geräte hergestellt werden, um erste Erfolge am Markt zu erzielen. Hierfür sind bereits in der Existenzgründungsphase hohe Investitionen in Maschinen und Prüfmittel erforderlich. Angesichts des Misserfolges der alten Finanzierungsinstrumente in Form von Darlehen, Zuschüssen und Beteiligungskapital hinsichtlich der Akquirierung ausländischer Investitionen, der Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und dem Abbau von Arbeitslosigkeit hält er neue Finanzierungsmodelle insbesondere für die Neuen Bundesländer für notwendig.

Kundenorientierung der Förderinfrastruktur

Die grundlegenden Schwierigkeiten von Existenzgründungen bestehen seiner Meinung nach zum einen in der Unübersichtlichkeit der verschieden Subventionsformen (Zuschüsse, Zulagen, Kredite, Beteiligungen, steuerliche Maßnahmen, Markterschließung, Infrastrukturmaßnahmen aus EU, Bund, Land etc.) und der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Zum anderen gestaltet sich der Zugang zu FuE-Mitteln, insbesondere auf der EU-Ebene, als schwierig. Auch der Generalbevollmächtigte der Thüringer Aufbaubank hält insbesondere die innovativen europäischen Finanzierungsinstrumente für unübersichtlich und unkoordiniert. Zudem sind sie seines Erachtens in Brüssel zu weit entfernt von den Regionen, in denen die zu fördernden Unternehmen angesiedelt sind.

Der Direktor der Kreditanstalt für Wiederaufbau sieht einen Teil dieser förderunfreundlichen Infrastruktur in dem KfW-Förderkonzept ausgeglichen. So ist eine gute Erreichbarkeit der zu fördernden Unternehmen in den Regionen aufgrund eines breitgespannten Netzes der Banken, eine schnelle Verfügbarkeit der Mittel und eine Beantragung der Mittel unter Einsatz eines geringen Aufwandes gewährleistet.

Kundenorientierung der Kreditvergabekonditionen

Dem Unternehmensvertreter zufolge besteht bei den vorhandenen Finanzierungskonzepten aufgrund einer zu kurzfristig angelegten und Folgeinvestitionen nicht einschließenden Förderung und mangelnder Unterstützung im Falle von Unternehmenskrisen die Gefahr der Überschuldung für die Existenzgründerinnen und -gründer.

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Der Repräsentant der KFW hält das Konzeptes der über Banken vergebenen Kreditförderung hingegen für ein kreditnehmerfreundliches Finanzierungsmodell, das die Finanzierungsnachteile der KMU gegenüber Großunternehmen ausgleicht. Dies wird erstens erreicht durch eine moderate finanzielle Belastung aufgrund günstiger Kreditkonditionen und eine lange Laufzeit. Zweitens durch feste Zinssätze und Zinsbindungen bis zu 20 Jahren. Drittens durch Flexibilität aufgrund der Möglichkeit einer kostenfreien vorzeitigen Rückzahlung in fast allen Programmen. Der Unternehmensvertreter kritisiert an diesem Konzept, dass die hohe Haftungssumme von 300.000 DM für potentielle Existenzgründerinnen und Existenzgründer die Gefahr einer hohen Verschuldung im Falle eines Scheiterns ihres unternehmerischen Vorhabens birgt.

Unternehmensorientierte Auswahlkriterien

Der Vertreter der KFW plädiert dafür, dem zu fördernden Personenkreises die Wahlfreiheit zwischen den zwei Förderformen Zuschuss und Darlehen zu gewähren, damit sie die für sie in der individuellen Situation beste Finanzierungsform wählen können. Den Erfahrungen des Generalbevollmächtigten der Thüringer Aufbaubank zufolge bevorzugen Unternehmen, die vor die Wahl zwischen Zuschuss oder Darlehen gestellt werden, zu ca. 95 % einen Zuschuss. Aus der Sicht des Unternehmensvertreters ist Unternehmen die Form einer Subvention hingegen im Prinzip unwichtig. Im Mittelpunkt ihres Interesses steht eine bestmögliche Steigerung ihrer Liquidität auf welchem Wege auch immer.

Der Direktor der Deutschen Bank schlägt ein Abwägen zwischen dem klassischen Finanzierungsinstrument Zuschuss und dem innovativen Finanzierungsinstrument einer Zinssubvention auf der Grundlage eines Barwertvergleichs vor. Unter Berücksichtigung des eindeutig definierten Förderziels sollte das Ergebnis dieses Vergleichs als einziges Kriterium für die Entscheidung über eine Investition herangezogen werden, damit die Möglichkeiten und Vorteile des Marktes optimal genutzt werden können. Über die Vorgabe eines eindeutig definierten Ziels hinausgehende Reglementierungen bergen seiner Meinung nach hingegen die Gefahr, die Kreativität bei der Ausarbeitung und Anwendung innovativer Finanzierungsformen einzuschränken.

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Beratung und Begleitung von Unternehmen

Der Vertreter der KFW beurteilt die Begleitung von Existenzgründerinnen und -gründern durch beteiligungskapitalgebende Unternehmen in Form von Venture-Capital-Gesellschaften im Unterschied zu Kredit gebenden Banken als sehr eng, kritisch und konstruktiv. Die zunächst skeptische Einstellung der Unternehmerinnen und Unternehmer zu dieser Form der Begleitung habe sich dementsprechend geändert, so dass die Venture-Capital-Gesellschaften inzwischen als willkommene Partner im Unternehmen betrachtet werden.

Der Unternehmensvertreter plädiert hingegen für eine unabhängige Begleitungsleistung nach Bedarf in Form eines Coachings durch neutrale, privatwirtschaftlich arbeitende Beteiligungsgesellschaften im Besitz der öffentlichen Hand, da diese auch Unternehmen fördern können, die eine intensive Beratung brauchen und erst in langfristiger Perspektive gewinnbringend agieren.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001

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