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TEILDOKUMENT:
[Seite der Druckausgabe: 21 / Fortsetzung] 3. Fördermaßnahmen für Existenzgründungen aus der Hochschule unter besonderer Berücksichtigung von Baden-Württemberg 3.1 Das Angebot an öffentlichen Förder- und Beratungsprogrammen In Deutschland gibt es inzwischen ein vielfältiges Angebot an Förderprogrammen für Existenzgründer und junge Unternehmen, das auch für Hochschulabsolventen interessante Perspektiven bietet. Auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene sowie von Kommunen und regionalen Trägern werden mehr als 1.000 verschiedene Förderprogramme angeboten - eine Vielfalt, die es vielen Existenzgründern und Unternehmern faktisch unmöglich macht, das für sie geeignete Programm zu identifizieren. [Seite der Druckausgabe: 22] Abbildung 4: Förderprogramme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg für Existenzgründer
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Abkürzungen: DtA: Deutsche Ausgleichsbank; ERP: European Recovery Programm;
Quelle: Informationszentrum für Existenzgründungen des Landesgewerbeamts (ifex), Finanzierungshilfen..., Beratungsförderung..., Messeförderung..., Wettbewerbe... für junge Unternehmen (Stand: 05/98), S3f. In Abbildung 4 findet sich eine Auflistung ausgewählter Programme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Die Förderung konzentriert sich auf Finanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen, langfristigen Darlehen, beispielsweise aus dem ERP-Sondervermögen, sowie auf die Beratungsförderung mit Zuschüssen. Zunehmend gewinnen aber auch Beteiligungs- und Bürgschaftsprogramme, Qualifizierungsmaßnahmen, Wettbewerbe und spezielle Programme für einzelne Zielgruppen wie Hochschulabsolventen oder Arbeitslose an Gewicht. Die einzelnen Programme unterscheiden sich insbesondere nach dem Verwendungszweck (z.B. nach dem Innovationsgrad des Vorhabens), nach dem Kreis der Antragsberechtigten (z.B. nach dem Wirtschaftssektor, der Art der freiberuflichen Tätigkeit, der Beschäftigtengröße, dem regionalen Standort), den Fördervoraussetzungen (z.B. danach, ob und in welcher Höhe bankübliche Sicherheiten verlangt werden), nach den förderfähigen Kosten (z.B., ob Betriebsmittel finanziert werden) sowie nach Art und Höhe der Förderung. Einzelne Programme, wie beispielsweise das L-Bank-Regionalförderungsprogramm, richten sich nicht nur an Existenzgründer und junge Unternehmen in der Aufbauphase, sondern auch an bestehende Unternehmen, die Erweiterungen oder Verlagerungen vorsehen. [Seite der Druckausgabe: 24] Im Rahmen des Existenzgründungsprogramms der Landeskreditanstalt Baden-Württemberg (LAKRA) erhalten beispielsweise Existenzgründer zur Mitfinanzierung ihres Existenzgründungsvorhaben zinsverbilligte langfristige Darlehen. Die Darlehen können bei herkömmlichen Existenzgründungen bis zu 25 Prozent, bei innovativen und technologieorientierten Unternehmensgründungen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Zu den Investitionskosten zählen insbesondere Aufwendungen für Grundstückskäufe und Kosten für Baumaßnahmen, Betriebseinrichtungen sowie für die Erstausstattung eines Waren- und Materiallagers. Zusätzlich kann die LAKRA für den über den Waren- und Materialbedarf hinausgehenden Betriebsmittelbedarf ein Darlehen bis zur Höhe von zwei Dritteln des Betriebsmittelbedarfs zur Verfügung stellen. Dabei wird für den Betriebsmittelbedarf bei herkömmlichen Existenzgründungen ein Zeitraum von drei Monaten, bei dienstleistungsorientierten, innovativen und technologieorientierten Vorhaben ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde gelegt. Bei herkömmlichen und innovativen Existenzgründungen beträgt der Darlehenshöchstbetrag 500.000 DM, bei technologieorientierten Unternehmensgründungen 1 Mio. DM. In Kleinfällen - Investitionskosten bis zu 50.000 DM - kann die LAKRA dem Existenzgründer ein Darlehen bis zur Höhe von zwei Dritteln der förderfähigen Kosten gewähren. Ergänzend zu den Finanzhilfen des Landes können Existenzgründer die Bundesmittel in Form des ERP-Existenzgründungsdarlehens und des bankeigenen Existenzgründungsdarlehens der DtA in Anspruch nehmen. Damit kann eine Darlehensförderung bis zu zwei Drittel der förderfähigen Kosten der Existenzgründung umfassen, unter Einbeziehung nichtsubventionierter Mittel der DtA sogar bis zu 75 Prozent. Die wesentlichen Voraussetzungen für eine Existenzgründungsbeihilfe der DtA sind:
[Seite der Druckausgabe: 25] Wichtig für die Antragstellung ist die Beifügung eines schlüssigen Geschäftsplans, der die Gesamtstrategie des Unternehmens, die geplanten Realisierungsschritte, eine Aufstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen sowie eine Darstellung des beruflichen Werdegangs und der fachlichen Qualifikationen des Antragstellers enthält. Die meisten Programme setzen über das Instrument der Zinsverbilligung an der Fremdkapitalseite der Unternehmen an. Dagegen verbindet das Eigenkapitalhilfe-Programm (EKH) Elemente von Kredit- und Eigenmittelfinanzierung. Die Eigenkapitalhilfe ist ein eigenkapitalähnliches Darlehen, das in den ersten zehn Jahren tilgungsfrei ist und in den ersten fünf Jahren eine unter dem Kapitalmarktzins liegende Verzinsung aufweist. Im Insolvenzfall zählt die Eigenkapitalhilfe zu den haftenden Mitteln. Eine Sicherheitenstellung durch den Existenzgründer wird nicht gefordert. Das EKH-Programm setzt von seiner Konzeption her an den zentralen Problemen der Gründungsfinanzierung an. Die Inanspruchnahme von EKH erhöht de facto die Eigenkapitalposition und vergrößert damit den Kreditaufnahmespielraum des Gründungsunternehmens. Darüber hinaus versucht die öffentliche Hand, auch dem Beteiligungsmarkt durch entsprechende Förderprogramme Impulse zu geben. Im Rahmen des Programms Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (BTU) werden kleine Unternehmen direkt von Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft (tbg), ein Tochterunternehmen der Deutschen Ausgleichsbank (DtA), gefördert. Eine Sicherheitenstellung durch den Kreditnehmer wird nicht gefordert. Das BTU-Programm erfolgt in zwei Varianten über die tbg oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zum einen kann die tbg an mittelständischen Unternehmen, die nicht älter als zehn Jahre sind, stille Beteiligungen bis zu einer Höhe von 3 Mio. DM eingehen. Voraussetzung für das tbg-Engagement ist, daß sich ein weiterer Beteiligungsgeber mindestens mit einem gleich hohen Betrag engagiert. Als Beteiligungsgeber kommen Beteiligungsgesellschaften, Unternehmen und natürliche Personen in Betracht. Im Rahmen der KfW-Programmvariante erhalten Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Kreditinstitute, die sich an kleinen Technologieunternehmen beteiligen, zinsgünstige Refinanzierungsangebote. Die Obergrenze liegt auch hier bei 3 Mio. DM. Daneben gibt es die ERP-Beteiligungsprogramme der KfW und der [Seite der Druckausgabe: 26] DtA. Hierbei können mittelständische Unternehmen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften ERP-geförderte Beteiligungen erhalten. Die Förderung erfolgt über günstige Refinanzierungsmöglichkeiten für die Beteiligungsgesellschaft, die in der Regel ihre Engagements durch Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbanken absichern Auf Landesebene spielt in Baden-Württemberg insbesondere die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (MBG), eine Tochter der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, eine bedeutende Rolle. Ihr MBG-Risikokapitalfonds sieht stille Kapitalbeteiligungen zwischen 100.000 DM und 1 Mio. DM vor. Als vom Land und Bund geförderte Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft übernimmt die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Ausfallbürgschaften für Existenzgründer gegenüber deren Hausbanken bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, höchstens jedoch 1,25 Millionen DM. [ Fn.6: Bürgschaftsbanken, die darauf spezialisiert sind, den Mangel an Sicherheiten zu be heben, gibt es in jedem Bundesland. Adressen nennt die Hausbank.] Die Laufzeit der Bürgschaften kann bei baulichen Investitionen bis zu 23 Jahre betragen. Die Bürgschaftsbank wird bei Existenzgründungsvorhaben eingeschaltet, wenn einer Hausbank die Absicherung einer Gründungsfinanzierung nicht ausreichend erscheint oder wenn einer Bank unabhängig von fehlenden Sicherheiten das Risiko einer Kreditgewährung zu hoch ist. Neben die finanziellen Förderprogramme treten zunehmend Beratungsleistungen, die von den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Wirtschaftsverbänden und dem Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft erbracht und durch Zuschüsse des Bundes oder des Landes verbilligt, zum Teil auch kostenfrei, angeboten werden. Beim Beratungsprogramm des Bundes kann ein Berater eigener Wahl beauftragt werden. Auch die Exzet-lnitiative ist in Baden-Württemberg im Bereich Beratung und Coaching von Existenzgründern tätig. Hauptzielgruppe von Exzet sind arbeitslose Menschen, denen beim Aufbau einer selbständigen Existenz geholfen werden soll. [ Fn.7: Das sogenannte Überbrückungsgeld nach § 55a Arbeitsförderungsgesetz muß beim zuständigen Arbeitsamt beantragt werden. Das Überbrückungsgeld wird als nicht rückzahlbarer Zuschuß gezahlt, wenn eine tragfähige Vollexistenz mit Ihrer Geschäftsidee zu realisieren ist. Diese Tragfähigkeit wird durch eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Industrie- und Handelskammer bestätigt. ] Träger der Initiative sind der gemeinnützige [Seite der Druckausgabe: 27] Verein zur Förderung des Existenzgründerzentrums Stuttgart e. V. und die Breuninger Stiftung GmbH. Exzet bietet im einzelnen folgende Leistungen an:
3.2 Das Informationszentrum für Existenzgründungen (ifex) als landesweite Koordinations- und Fördereinrichtung Im Rahmen ihrer Zukunftsoffensive Junge Generation hat die Landesregierung Baden-Württemberg im April 1997 die Existenzgründungsinitiative II mit einem Volumen von 100 Millionen DM beschlossen. Zur Umsetzung des überbetrieblichen Teils der Existenzgründungsinitiative war im Herbst 1994 das beim Landesgewerbeamt Baden-Württemberg angesiedelte Informationszentrum für Existenzgründungen (ifex) ins Leben gerufen worden. Aufgabe des ifex ist es, über öffentliche Förderprogramme und Hilfsangebote zu informieren, zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Qualifizierung und Betreuung von Existenzgründern zu initiieren sowie die Förderung im Bereich von Existenzgründungsberatungen und Messebeteiligungen von jungen Unternehmen zu intensivieren. Dabei versteht sich das ifex als Drehscheibe zwischen Wirtschaftsorganisationen, Kommunen, Hochschulen und der Politik. [Seite der Druckausgabe: 28] Nahezu 75 Prozent des ifex-Budgets wurden bislang für die Bezuschussung von Existenzgründungsberatungen und Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt. ifex führt keine direkten Einzelberatungen durch, sondern unterstützt als Koordinations- und Förderinstitution die Beratungsangebote verschiedener Wirtschaftsorganisationen in Baden-Württemberg (Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute, Landesbehörden, Wirtschaftsverbände, Hochschulen etc.). Das ifex versteht sich vor allem als Informationsdienstleister. In Ergänzung der bestehenden Angebote bietet es eine Reihe ständig aktualisierter Informationen an. Hierzu zählen insbesondere ein landesweiter Veranstaltungskalender, eine Übersicht über Förderprogramme in den Bereichen Finanzierung, Beratung und Messebeteiligung, ein Verzeichnis landesweiter und regionaler Anlaufstellen und deren Leistungsangebot, Literaturhinweise zu Informationsschriften und Neuerscheinungen auf dem Büchermarkt, ein Katalog baden-württembergischer Gründerzentren und Gewerbeparks sowie zielgruppenspezifische Informationen. Nicht zuletzt dank der Mitwirkung von Wirtschaftsorganisationen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Hochschulen, aber auch von Kreditinstituten und verschiedenen Landesbehörden konnte nach Einschätzung des Geschäftsführers des ifex in den letzten drei Jahren die Informations- und Qualifikationsbasis vieler Existenzgründer wesentlich verbessert werden. Die speziellen Maßnahmen des ifex für den Hochschulbereich lassen sich in drei Segmente aufteilen:
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3.2.1 Leistungen für Information, Qualifikation, Beratung und Marketingunterstützung
Das Leistungspektrum des ifex umfaßt folgende Angebote:
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zukünftig den Weg zu einer kompetenten Betreuung zu erleichtern. Dabei dürfe aber auch ein kritisches Qualitätsmanagement nicht zu kurz kommen. 3.2.2 Gründerverbunde Nach US-amerikanischem und skandinavischem Vorbild sollen in verschiedenen Hochschulregionen Baden-Württembergs Einrichtungen geschaffen werden, die gewährleisten, daß innovative Gründer in der Startphase ihrer Existenzgründung die Ressourcen ihrer Hochschule oder ihrer Forschungseinrichtung nutzen können. Wer eine technologische Idee oder ein Forschungsergebnis in ein marktfähiges Produkt umsetzen will, soll künftig während der Entwicklungsphase auf dem Campus verbleiben können und durch einen Gründerverbund unterstützt werden. Dabei ist nur im Ausnahmefall an eine direkte finanzielle Förderung gedacht. Vielmehr geht es um eine möglichst flexible, der Situation der jeweiligen Hochschule und den Bedürfnissen der potentiellen Gründer in der Entwicklungsphase angepaßte Arbeit des Gründerverbundes. Primär angestrebt werden die Unterstützung der potentiellen Gründer in der Entwicklungsphase durch Professoren und Hochschuleinrichtungen, Transferaktivitäten der Hochschulen, eine besonders qualifizierte Beratung, Betreuung und Patenschaft im Rahmen von ehrenamtlichen Netzwerken, die finanzielle Unterstützung der potentiellen Gründer durch Wagniskapital oder aus dem Programm "Junge Innovatoren"' sowie weitere Maßnahmen zur Schaffung einer positiven Perspektive nach Abschluß der Entwicklungsphase. Potentielle Gründer erhalten die Chance, ihre Ideen durch qualifizierte Fachleute prüfen zu lassen und durch ein möglichst günstiges Gründungsumfeld unterstützt zu werden. [Seite der Druckausgabe: 32] Träger des Projekts Gründerverbunde ist das ifex. Die Landesregierung hat zur Anschubfinanzierung dieser Einrichtungen 20 Mio. DM für infrastrukturelle Maßnahmen zur Verfügung gestellt, um die sich die einzelnen Hochschulen und Forschungseinrichtungen bzw. regionale Zusammenschlüsse in einem Ausschreibungsverfahren bewerben können. Die Ausschreibung erfolgte Mitte Oktober 1997. Es gingen zwölf Verbundanträge ein, an denen 28 Hochschulen und Forschungseinrichtungen Baden-Württembergs beteiligt waren. Die Auswahl erfolgte durch ein neutrales Gutachtergremium, das neben der inhaltlichen Konzeption und dem Gründerpotential vor allem die mittel- bis langfristige Überlebensfähigkeit der Verbundmodelle bewertete. Im März 1998 bescheinigte das Gutachtergremium folgenden fünf Verbundanträgen die Förderfähigkeit:
3.2.3 Die Technologie Transfer Initiative der Universität Stuttgart als Beispiel für einen Gründerverbund Die Universität Stuttgart ist mit ihren etwa 5.000 Mitarbeitern und rund 20.000 Studenten eine der forschungsintensivsten Hochschulen in Deutschland. Der Forschungsbereich verfügt über den stattlichen Drittmitteletat von 220 Mio. DM pro Jahr. Zudem ist die Universität nach Einschätzung des Geschäftsführers der TTI GmbH äußerst erfolgreich im Technologietransfer, der auf drei Säulen beruht: Der Zusammenarbeit mit der Industrie und dem damit verbundenen Know-how-Transfer, zweitens der guten Ausbildung und dem Transfer durch die Universitätsabgänger sowie als dritte Säule den Unternehmensgründungen aus der Universität heraus, durch die Know-how und technologieorientierte Produkte direkt auf den Markt gebracht werden. In diesem Bereich sieht er derzeit noch [Seite der Druckausgabe: 33] einen Nachholbedarf, da es zu selten gelinge, marktnahe Forschungsergebnisse direkt in Form von anspruchsvollen High-tech-Produkten in Markterfolge umzusetzen. Dabei eigneten sich die an der Universität Stuttgart anfallenden Forschungsergebnisse zumindest zu einem Teil als tragfähige Grundlagen für Existenzgründungen. Um dieses Potential zu aktivieren und den Technologietransfer zu verbessern wurde im März 1998 an der Universität die Technologie Transfer Initiative Universität Stuttgart GmbH (TTI GmbH) gegründet. Gesellschafter sind die Universität Stuttgart, die Vereinigung von Freunden der Universität Stuttgart e.V., die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Technologiezentrum Stuttgart-Pfaffenwald GmbH und der Förderkreis Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart e.V. mit einem Gründungskapital von insgesamt 450.000 Mark.
[Seite der Druckausgabe: 34] Die TTI GmbH unterstützt Existenzgründungen aus der Universität Stuttgart und den unmittelbar benachbarten oder verbundenen Forschungseinrichtungen. Junge Forscher sollen zur Existenzgründung unter dem Entwicklungsdach der Institute und der Betreuung ihrer Professoren animiert werden. Zur Risikominderung für die Existenzgründer sollen sich Professoren an den Neugründungen beteiligen können, um ein nachhaltiges Interesse am Überleben der Gründung zu gewährleisten und eine Anbindung an den wissenschaftlichen Fortschritt des Institutes auf dem Gebiet des entwikkelten Produktes zu sichern. Durch ihre Teilhabe wird der Anreiz für die Professoren größer, den marktnahen Teil ihres Drittmittelgeschäfts zugunsten der TTI GmbH abzutreten und damit den Technologietransfer insgesamt zu beschleunigen. Zudem unterstützt die TTI GmbH die Einrichtung von Transferzentren für Professoren.
[Seite der Druckausgabe: 35] Voraussetzung für eine Existenzgründung in Rahmen der TTI GmbH sind eine Produktidee und eine erklärte Patenschaft durch den betreuenden Professor. Zwischen dem Existenzgründer, der Abgänger der Universität Stuttgart ist, dem Professor sowie gegebenenfalls dem Institutsleiter und dem Kanzler der Universität Stuttgart wird ein Patenschaftsvertrag als Grundlage für die geplante Gründung geschlossen. Der Gründer soll alle Einrichtungen der Universität inklusive eines Arbeitsplatzes bis zur Gründung kostenlos nutzen dürfen, sofern damit die laufende Forschung nicht behindert wird. Im Einzelfall kann Gründern in der Seedphase, also vor der eigentlichen Gründung, aus Drittmittelprojekten über ein Gründerstipendium bis zu BAT lla/2 eine Unterstützung zum Lebensunterhalt gewährt werden. Zur Abwicklung erster Unternehmeraktivitäten bietet die TTI GmbH zudem verschiedene Dienstleistungen an (Kontoeröffnung, Buchhaltung, Gründungsberatung, Beratung bei Finanzierungs- und Patentangelegenheiten). Hierfür werden auch Fremdleistungen in Anspruch genommen.
[Seite der Druckausgabe: 36] Nach erfolgter Gründung besteht für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren die Möglichkeit, Flächen im Technologiezentrum Sfuttgart-Pfaffenwald [ Fn.8: Durch die vom baden-württembergischen Wirtschaftsministerium und größtenteils auch aus der jeweiligen Region gewährten Hilfen zur Investitionsfinanzierung können die Technologiezentren den Unternehmensgründern dauerhaft ein kostengünstiges Flächenangebot in einem attraktiven Umfeld bieten. Die Gründer finden ein flexibles Raumangebot, zentrale Gemeinschaftseinrichtungen, Serviceleistungen und Möglich keiten zur engen Kooperation mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Außerdem entstehen Synergieeffekte. Gründer bekommen leichter Kontakte zu Kammern und Banken, zur Privatwirtschaft und zu den Kommunen. Bei Fragen zum Beispiel zur Machbarkeit bzw. Realisierung der Gründungsidee, zur Vermarktung und zum betriebswirtschaftlichen Absatzerfolg des geplanten Vorhabens sowie bei Marktanalysen stehen die Geschäftsführungen der Technologiezentren mit Rat und Tat zur Seite. In den vom Land geförderten Technologiezentren wurden in den letzten 10 Jahren über 390 Unternehmen gegründet, die inner- oder außerhalb der Zentren über 3.000 Mitarbeiter beschäftigen.] direkt neben dem Campus anzumieten und die dort vorhandene Infrastruktur zu nutzen. Das Technologiezentrum steht seit dem 1. April 1998 zur Verfügung. Da dieses Gründerzentrum ebenfalls von der TTI GmbH betreut wird, kann eine kontinuierliche Begleitung der Gründungsvorhaben durch die besonders kritischen Phasen der Entwicklung des jungen Unternehmens gewährleistet werden. Der Geschäftsführer der TTI GmbH versteht das Technologiezentrum als "universitätsnahen Brutkasten für Existenzgründer bei der Ausgründung aus der Universität und als Überlebenstrainingssystem für die ersten Firmenjahre". Zusätzlich sollen Fördermittel des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaft zur Förderung von Betreuungsmaßnahmen, zur Subventionierung von Zinsen für Kapitaldienste sowie zur Vergabe von Gründungsstipendien genutzt werden. Darüber hinaus bietet das umfangreiche Partnernetz der TTI GmbH, zu dem neben regionalen Universitäten und Forschungseinrichtungen auch viele namhafte Unternehmen und Banken aus Baden-Württemberg gehören - eine gute Voraussetzung für die Vermittlung von Industriekontakten und Kapitalgebern. [Seite der Druckausgabe: 37]
Weiterhin organisiert oder vermittelt die TTI GmbH Kurse zur Ausbildung von Gründern (z.B. in den Fächern Marketing, Finanzbuchhaltung oder Controlling). Sie organisiert Marketinginitiativen, vermittelt Kontakte zur Wirtschaft und ist für die fachliche Kooperation mit der Universität zuständig.
3.2.4. Das Programm "Junge Innovatoren "
Ziel des Programms Junge Innovatoren des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ist es, junge wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Entwicklung innovativer, marktreifer Produkte und Verfahren zu unterstützen. Gefördert wird nicht die Existenzgründung als solche, sondern die in der Obhut des bisherigen Arbeitgebers erfolgende, zielgerichtete Vorbereitung darauf. Während [Seite der Druckausgabe: 38] dieser Vorbereitungsphase soll der Lebensunterhalt der potentiellen Firmengründer durch eine im Regelfall auf zwei Jahre befristete finanzielle Unterstützung gesichert werden. Die Förderung erfolgt in Höhe von höchstens einer halben Vergütung nach BAT lla. Antragsberechtigt sind nicht die einzelnen Gründungswilligen, sondern die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Baden-Württemberg. Eine Gutachtergruppe entscheidet nach Anhörung über die Anträge.
3.3 Regionale Netzwerke für Existenzgründer aus dem Hochschulbereich
3.3.1 Der BMBF-Wettbewerb um das beste regionale Netzwerk
Am 9. Dezember 1997 startete das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) die Ausschreibung zum Wettbewerb "Exist - Existenzgründer aus Hochschulen". Ausgezeichnet wurden Konzepte, durch die Studenten, andere Hochschulangehörige und Absolventen für eine Unternehmensgründung interessiert, ausgebildet, unterstützt und in die Selbständigkeit begleitet werden können. Teilnehmen konnten alle deutschen Hochschulen gemeinsam mit regionalen Partnern wie Unternehmen, Technologie- und Gründerzentren, Kammern und Forschungseinrichtungen. Einsendeschluß für die Ideenskizze war der 20. Februar 1998. Eine Jury aus Wirtschaft, Wissenschart und Politik wählte aus den Einsendungen zwölf Entwürfe aus, die dann zur Vorlage eines detaillierten Konzeptes aufgefordert wurden. Das Bundesministerium übernahm 70 Prozent (max. 100.000 DM) der dafür anfallenden Kosten. Die Vertreterin des BMBF zeigte sich zufrieden mit der Resonanz auf den Wettbewerb. Über 200 Hochschulen hatten sich mit insgesamt 109 Konzepten (davon 80 ausschreibungsgemäße) beteiligt, darunter ungefähr ebenso viele Fachhochschulen wie Universitäten. Viele Anträge waren gemeinsame Projekte von Fachhochschulen und Universitäten. Mehr als ein Drittel der Vorschläge kam aus den neuen Bundesländern. Gute Chancen auf die besondere Förderung hatten Konzepte, mit denen eine Vermehrung der Zahl technologieorientierter Unternehmen und innovativer Dienstleistungen angestrebt wird. Als Einzelmaßnahmen kamen etwa Motivations- und Lehrveranstaltungen, Gründungspraktika, die Erarbeitung von Business-Plänen, die Begleitung von Gründungen [Seite der Druckausgabe: 39] durch Coaches sowie Formen der Betreuung bis in die Konsolidierungs- bzw. Wachstumsphase hinein in Frage. Aus den Entwürfen wählte die Jury schließlich fünf Regionen aus, die zur Umsetzung ihres Konzeptes bis zum 31. Dezember 2001 mit insgesamt 45 Millionen DM gefördert werden sollen. Hintergrund des Wettbewerbs war die Einschätzung, daß die Förderung von Existenzgründungen aus dem Hochschulbereich dann besonders effektiv sei, wenn sie im Rahmen integrierter und vernetzter Gesamtkonzepte realisiert werde. Mit regionalen Netzwerken wird eine enge Kooperation von Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit der Wirtschaft und den Institutionen der Gründungsförderung angestrebt, gleichzeitig soll ein Beitrag zur erfolgreichen Vorbereitung von potentiellen Gründern auf eine Unternehmensgründung geleistet werden. Auch während des Gründungsprozesses werden die Gründer beraten, wobei sich die Beratung auch auf den Erhalt der Innovationsfähigkeit des Unternehmens erstrecken soll. Für die Zukunft wird die Qualifizierung des Personals und die Ausbildung der Professoren, die Vermarktung von Patenten sowie die Aufbereitung von Forschungsergebnissen als besonders bedeutsam angesehen.
3.3.2 Das PUSH!-Netzwerk der Region Stuttgart und die Rolle der PUSH!-Gründer-Agentur
Die Region Stuttgart hatte sich mit dem Planungskonzept PUSH! an dem Exist-Wettbewerb des BMBF beteiligt. PUSH! steht für "Partnernetz für Unternehmensgründungen aus Stuttgarter Hochschulen". Das Konzept wurde als eines von zwölf Projekten für die Endausscheidung des EXIST-Wettbewerbs des BMBF ausgewählt. Mit dem PUSH!-Netzwerk soll das vielfältige Angebot koordiniert und auf den einzelnen Gründungsfall bezogen gebündelt werden. Die Voraussetzungen für die Institutionalisierung eines Gründungsnetzwerks sind nach Einschätzung des Vertreters der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (wrs) in der Region Stuttgart wegen der Breite und der Tiefe der Forschungslandschaft und der Vielfalt von Maßnahmen und Institutionen zur Unterstützung von Existenzgründungen aus dem Hochschulbereich be [Seite der Druckausgabe: 40] sonders günstig. Die folgende Abbildung vermittelt einen Überblick über das vorhandene Angebot.
[Seite der Druckausgabe: 41] Vor diesem Hintergrund bestehe in der Region weniger ein Bedarf an zusätzlichen Beratungs-, Forschungs- oder Weiterbildungsangeboten, vielmehr bedürfe es einer verstärkten Koordination und Integration der bestehenden Angebote, ohne dabei das Profil der einzelnen Projektpartner zu verwischen. Im Einzelfall könnten aus der Koordination der Aktivitäten im Verbund Effizienzvorteile erwachsen. Mit dem PUSH!-Netzwerk wurden in dieser Hinsicht drei wesentliche Ziele verfolgt:
Im Rahmen des PUSH!-Netzwerks wird die Bündelung der Angebote der beteiligten Partner an einer zentralen Stelle, der Agentur für Existenzgrün-dungen, und die gezielte Weitergabe der Informationen an die Gründer angestrebt. Die Agentur für Existenzgründer soll als Vermittler und Koordinator tätig sein und die Stärken der jeweiligen Partner in deren spezifischen Aufgabengebieten in kunden- und aufgabenbezogenen Angebotsprofilen zusammenführen. Dabei soll sie im Sinne einer virtuellen Einrichtung als Schnittstelle zwischen dem Angebot der PUSH!-Partner (Beratungsinstitution oder Kapitalgeber) und der vielfältigen Nachfrage der potentiellen Gründer nach Beratung, Finanzierung, Weiterbildung oder Austauschmöglichkeiten fungieren. Gleichzeitig erwartet der Vertreter der wrs, daß über den entstehenden internen Wettbewerb der Anbieter die in nennenenswertem Umfang vorhandenen Redundanzen im Angebot spürbar verringert und die frei werdenden Potentiale zur Qualitätssicherung genutzt werden können. [Seite der Druckausgabe: 42]
Die Agentur für Existenzgründer soll außerdem den Aufbau von ortsübergreifenden Kooperationsnetzen voranbringen. Den Gründern und jungen Unternehmen soll die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen der Forschungsinfrastruktur über Nutzungsvereinbarungen ermöglicht und nahegebracht werden. Dahinter steht die Vision einer optimalen Nutzung der Forschungskapazitäten der Region in der Form von weitgehend virtuellen Unternehmenskonzepten. Vorgesehen ist eine Vernetzung und Erweiterung der Angebote für Gründer in der Region in mehrerer Hinsicht:
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[Seite der Druckausgabe: 44] die Markteinführung des Produkts. Die Agentur soll die Bedürfnisse des Marktes nach neuen Produkten oder Dienstleistungen in die Hochschule tragen (Nachfragesog). Dabei sind Outsourcing-Vorhaben größerer Unternehmen eingeschlossen. Schließlich soll die Agentur auf dem Gebiet der Vermittlung von Pilotaufträgen, die Anbietern von Dienstleistungen als Referenz dienen und ihren Markeintritt erleichtern können, tätig werden.
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