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3. Privatisierung kommunaler Güter und Dienste

3.1 Privatisierungsformen

Für die Lösung der kommunalen Finanzskrise ist die Reform des Gemeindefinanzsystems zwar eine notwendige Bedingung. Eine grundlegende Bewältigung der Probleme setzt aber weiter voraus, daß neben gemeindeinternen Einsparungen und Rationalisierungen, auf die in Kapitel 4. näher eingegangen wird, auch Eingriffe in die kommunale Daseinsvorsorge vorgenommen werden. Hierzu gehört insbesondere die Privatisierung öffentlicher Güter und Dienstleistungen.

Der Begriff Privatisierung hat verschiedene Ausprägungen. Bei der materiellen Privatisierung wird das Angebot einer bislang öffentlich bereitgestellten Leistung ganz dem privaten Sektor überlassen und die Steuerung dem Marktmechanismus anvertraut. Bei einer formalen Privatisierung bedient sich der öffentliche Aufgabenträger einer privatwirtschaftlichen Rechtsform, um z.B. den Zwängen des zu starren Haushaltsrechts bei der Erledigung einer Aufgabe zu entgehen. Eine weitere Form ist die Beauftragung eines privaten Anbieters mit der Erstellung der Leistung, wobei die Verantwortung für diese aber beim kommunalen Auftraggeber verbleibt. Generell kann jegliche Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privaten Unternehmen zur Bedürfnisbefriedigung der Bevölkerung als Privatisierung bezeichnet werden. Dies schließt auch Privatisierungen bei der Finanzierung kommunaler Projekte mit ein, bei denen privates Kapital öffentliche Investitionen ermöglicht. Hier ist die Verwendung von Konzessionsmodellen, Forderungsverkäufen oder Formen der Leasingfinanzierung zu nennen, durch die der Kommunalkredit als bislang wichtigste (und günstigste) Finanzierungsart ergänzt werden kann.

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3.2 Bedingungen, Risiken und Chancen von Privatisierungen in der Diskussion

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion zum Thema "Pro und Contra Privatisierung im kommunalen Bereich" spricht sich der Bürgermeister einer Ruhrgebietsstadt dafür aus, daß zunächst nach einer Antwort auf die Frage nach der Definition der öffentlichen Daseinsvorsorge gesucht werden sollte. Dabei sind die Aufgaben herauszufiltern, die für die Städte und Gemeinden eine originäre Bedeutung haben. Außerhalb dieses Bereiches sollten alle Leistungen einer Kommune zur Disposition gestellt werden, wobei die Privatisierungsentscheidung nach Effizienz- und Effektivitätskriterien zu fällen ist. Abgelehnt wird eine Privatisierung nach dem Aschenputtelprinzip, bei der gewinnträchtige Bereiche abgegeben werden, während defizitäre Aufgaben bei der öffentlichen Hand verbleiben.

Der Bürgermeister kritisiert, daß die Bundesregierung mit der Neufassung des Haushaltsgrundsätzegesetzes eine einseitige Vorrangstellung der Privatisierung festgeschrieben hat, durch die flexible Einzelfallentscheidungen über die Privatisierung kommunaler Aufgaben erheblich erschwert werden. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang die unterschiedliche Zielsetzung öffentlicher und privater Leistungserstellung mit Versorgungssicherheit der Bürger auf der einen und Gewinnmaximierung der Unternehmen auf der anderen Seite. Beide Zielvorgaben erfüllen in ihrem jeweiligen Umfeld eine legitime Funktion.

Als Beispiel für eine mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit wurde der Bereich der Sparkassen genannt. Bei deren (materieller) Privatisierung ist mit einer Verschärfung der Oligopolisierung im Bankensektor zu rechnen. Eine flächendeckende Versorgung der Bürger mit Bankdienstleistungen wäre nicht mehr gewährleistet, und den Kommunen würde ein wichtiges Instrument der regionalen Wirtschafts- und Entwicklungsförderung genommen. Auch in Bereichen mit monopolistischen Strukturen - wie z.B. der Abwasserentsorgung - ist eine Privatisierung genau abzu

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wägen. Der Ersatz eines öffentlichen durch ein privates Monopol birgt die Gefahr der Abhängigkeit einer Gemeinde von nur einem Anbieter in sich und kann bei den Bürgern zu Wohlfahrtsverlusten und höheren Preisen führen.

Der Kommunalpolitiker betonte weiter, daß der Begriff "Daseinsvorsorge" auch kulturelle Leistungen einschließt, die eine Gemeinde ihren Bürgern zu gewährleisten hat. Dieser Verantwortung darf sich die Kommune nicht einfach per Ratsbeschluß entziehen. Gerade im kulturellen Bereich ist zu befürchten, daß eine Privatisierung zu einer Verengung des Angebotes auf gewinnbringende Veranstaltungen führt. Gemeinnützige und defizitäre Darbietungen würden aus der Angebotspalette gestrichen, was zugleich das Ende der kulturellen Vielfalt bedeutet. Eine solche Strategie birgt die Gefahr einer Zweiteilung der Gesellschaft in sich. Sie ist nur für reiche Mitbürger einer Stadt zumutbar und akzeptabel, weil diese ihre kulturellen Bedürfnisse auch außerhalb des eigenen Wohnsitzes befriedigen können.

Ergänzend wurde auf eine besondere Form der Privatisierung hingewiesen, nämlich auf die vermehrte Einbeziehung der Bürger in die Erstellung kommunaler Leistungen. Hier liegt ein bislang kaum genutztes Potential, bei dem die Gemeindemitglieder über spezielle Anreize an der Aufgabenerfüllung beteiligt werden.

Nach Auffassung eines Hochschullehrers stellt die in Deutschland am häufigsten realisierte Form der Privatisierung - die formale Privatisierung - keinen eigentlichen Risikotransfer in den privatwirtschaftlichen Bereich dar, wie er z.B. bei der materiellen Privatisierung erfolgt. Aus diesem Grund ist die Gestaltung der Verträge zwischen öffentlichem Auftraggeber und privatem Auftragnehmer von eminenter Wichtigkeit für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe im Sinne des Bürgers.

Gründe für das wieder verstärkte Nachdenken über Privatisierungen werden vor allem in neuen Anforderungen - z.B. im Bereich der Infrastrukturentwicklung -, die sich durch einen an starres Personal- und Haushaltsrecht gebundenen Träger nicht bewältigen lassen, sowie in der akuten Finanznot der Städte und Gemeinden gesehen. Dabei stehen grundsätzlich viele öffentliche Aufgaben auf der Privatisierungsprüfliste. Bei den entsprechenden Entscheidungen ist aber in jedem Einzelfall neben den Effizienzkriterien die Aufrechterhaltung der kommunalen Kontroll- und Gestaltungsmög

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lichkeiten zu beachten. Als erfolgreiches Beispiel einer Privatisierung wird die Übertragung der Trinkwasserversorgung der Stadt Rostock auf ein privates Unternehmen eingestuft. Hier wurden die zukünftigen Investitionen, Preisformeln und Schlichtungsmodalitäten vertraglich geregelt - und zwar unter Absicherung von Gestaltungsspielräumen für die Kommune und ohne Benachteiligungen für die Bürger.

Problematisch im Rahmen solcher Verträge ist die Forderung oftmals überhöhter Standards durch die Gemeinden - beispielsweise im Umweltbereich -, die bei der bisherigen kommunalen Aufgabenerfüllung nicht verlangt wurden. Solche Diskriminierungen privater Unternehmen stehen häufig vielversprechenden Projekten entgegen. Derartige zusätzliche Anforderungen führen zu höheren Kosten. Diese kann ein privater Aufgabenträger nur übernehmen, wenn Gebührenerhöhungen zulässig sind oder die Kommune einen finanziellen Ausgleich gewährleistet.

Abschließend betonte der Wissenschaftler, daß nach seiner Einschätzung Privatisierungen nur dort sinnvoll sind, wo sie zu Effizienzvorteilen führen, ohne daß es zu Gefährdungen der Versorgung der Bürger kommt.

Ein privater Wirtschaftsberater, in dessen Aufgabenbereich auch Städte und Gemeinden fallen, stellt zunächst heraus, daß öffentliche Betriebe nicht grundsätzlich schlechter geführt werden als Unternehmen der Privatwirtschaft. Aus diesem Grund ist in der Privatisierung auch kein Allheilmittel zu sehen, welches alle anstehenden Probleme auf einen Schlag lösen kann. Besonders kleinere Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern haben nach Auffassung des Unternehmensberaters Probleme bei Privatisierungsprojekten. Diese entstehen, weil Kommunen dieser Größenklasse - anders als die Großstädte - nicht über genügend ausreichend geschultes Personal verfügen. Sie können deshalb auf neue Problemlösungen oft nicht angemessen reagieren. Zu solchen personellen Defiziten, deren Existenz vom Deutschen Städte- und Gemeindebund bestritten wurde, kommt hinzu, daß kleine Gemeinden sich auch "Economies of Scale" nicht in gleichem Umfang zu Nutze machen können wie Großstädte mit entsprechend höherer Bevölkerungszahl und -dichte. In diesem Zusammenhang wird deshalb die Schaffung von größeren Strukturen - z.B. in Form von Zweckverbänden - angeregt, weil durch die Zusammenarbeit von Kommunen die

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Substitution von mehreren kleinen Projekten durch eine größere Investition sinnvoll wird und auf diese Weise Kostensenkungen möglich werden. Voraussetzung für solche Kooperationen ist allerdings, daß die Verständigungsschwierigkeiten, die es oft zwischen Gemeinden dieser Größe gibt, behoben werden.

Ein anderer Weg zur Senkung der Kosten ist der Wettbewerb von Kommunen untereinander. Hierdurch entsteht ein Zwang, Leistungen möglichst effizient bereitzustellen. Die Ausschöpfung solcher Reserven setzt einen aussagefähigen interkommunalen Leistungsvergleich voraus. Der Gedanke der Vergleichbarkeit spielt auch bei Privatisierungsentscheidungen eine wichtige Rolle. Es muß gewährleistet sein, daß sowohl der öffentliche als auch der private Anbieter mit der gleichen Kalkulationsbasis arbeiten. Nur so kann man zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. Beispielhaft wird hier erinnert an die Möglichkeiten der VOL (Verdingungsordnung für Leistungen), mit der starre Regelungen zur Überprüfung verschiedener Angebote umgangen werden können.

Als erfolgreiches Beispiel für eine Privatisierung wurde der private Betrieb eines Krankenhauses in Pfarrkirchen/Bayern erwähnt. Auch in kulturellen Bereichen, die sich rechnen, sieht der Wirtschaftsberater Privatisierungspotentiale. Keine Privatisierungschancen haben dagegen Aufgabenfelder, in denen kein ausreichender Bedarf vorliegt. Hier hat nach Meinung des Beraters aber auch die kommunale Daseinsvorsorge keine Berechtigung mehr. Gefragt wird, wozu z.B. kaum noch genutzte Schwimmbäder offen gehalten werden. Wichtig ist deshalb auch, daß alle kommunalen Leistungen in Frage gestellt werden. Bei unzureichender Nachfrage muß die Entscheidung für einen Verzicht auf eine weitere Aufgabenerfüllung fallen.

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3.3 Privatisierungserfahrungen und -empfehlungen einer Landesbank

Der Vertreter einer Landesbank, die über besondere Erfahrungen mit Privatisierungen in Ostdeutschland verfügt, stellt zunächst fest, daß die private Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienstleistungen schon seit längerem Thema kontroverser Diskus-

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sionen und politischer Auseinandersetzungen ist. Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Finanzmittel und eines enormen Infrastrukturinvestitions- und damit Ausgabenbedarfs hat die Auseinandersetzung mit der Privatisierung öffentlicher Leistungen aber eine neue Dimension erhalten. Zusätzliche Aufmerksamkeit wird der Privatisierungsfrage aber auch im Zusammenhang mit der Erörterung von Effizienzgesichtspunkten der kommunalen Aufgabenerfüllung geschenkt, die zunehmend in der Öffentlichkeit auf Interesse stößt. Hier führt der Vorwurf von unzureichender Wirtschaftlichkeit, die mit fehlendem Wettbewerbsdruck erklärt wird, in Verbindung mit ordnungspolitischen Argumenten zur Forderung einer verstärkten Bereitstellung öffentlicher Leistungen durch Private.

Die Landesbank plädiert weiter für eine Versachlichung der oft einseitig geführten Privatisierungsdiskussion. Im Vordergrund der Überlegungen muß das Ziel stehen, die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand und hier speziell durch die Städte und Gemeinden effektiver und effizienter zu machen. Dieses Ziel kann einerseits über die Straffung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch eine schlankere öffentliche Verwaltung, auf die in Kapitel 4 näher eingegangen wird, andererseits aber auch durch eine (Teil-)Privatisierung öffentlicher Leistungen erreicht werden. Dabei kann für die Privatisierung aufgrund der Komplexität der Entscheidungsmaterie keine allgemeingültige Strategie empfohlen werden. Es gibt also keine Patentlösung für die notwendige Reduzierung der Kosten der öffentlichen Aufgabenerfüllung. Vielmehr müssen in jedem Einzelfall die Verhältnisse sorgfältig geprüft werden.

Den Ländern empfiehlt die Landesbank, ihren Städten, Gemeinden und Kreisen die Berücksichtigung von Privatisierungslösungen in ihren Entscheidungsprozessen über die künftige Organisationsform kommunaler Aufgaben nahezulegen. Hierbei soll jedoch nicht auf eine Privatisierung um jeden Preis gedrängt werden. Vielmehr ist in jedem Einzelfall festzustellen, welche Lösung - die öffentliche oder die private - die bessere ist. Wichtig ist dabei auch, daß die Rechtsordnungen und die Verwaltungspraxis für beide Lösungen Chancengleichheit gewährleisten, weil nur auf dieser Basis eine objektive Entscheidung getroffen werden kann.

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Betont wird, daß nicht nur durch Privatisierung, sondern auch durch eine konkurrierende Strategie Einsparungspotentiale im kommunalen Bereich realisiert werden können. Dabei kann es sich einerseits um Wettbewerb und Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen handeln, andererseits um Konkurrenz zwischen öffentlichen und privaten Anbietern. Das Beispiel Offenbach zeigt, wie hoch die Akzeptanz von Reformen und Privatisierungsbestrebungen bei der Bevölkerung ist. Hier ist der Handlungsspielraum der Kommunen häufig größer als erwartet.

Weiter wird darauf hingewiesen, daß man z.B. in Thüringen der Privatisierungsidee sehr offen gegenübersteht, insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzsituation der Kommunen und des hohen Bedarfs an Infrastruktur. Diskutiert wird in diesem Bundesland sowohl über private Finanzierungsformen als auch über die private Bereitstellung öffentlicher Leistungen - und zwar jeweils bezogen auf ein konkretes Projekt und nicht als allgemein gültiges Entscheidungskriterium.

Bei der Finanzierung kommunaler Investitionen ist der Kommunalkredit aufgrund der kommunalen Absicherung und wegen der Bonität des kommunalen Schuldners die günstigste Alternative. Falls jedoch die vorhandenen Schuldenspielräume anders genutzt werden sollen, oder falls Beschränkungen bei der Kreditaufnahme bestehen bzw. Steuervorteile Privater genutzt werden können, dann sind Ergänzungen dieser Finanzierungslösung durch flexible Sonderfinanzierungen sinnvoll. Dies gilt vor allem dann, wenn man die Finanzierung nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit der Realisierung aller Phasen eines Projekts, nämlich Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb betrachtet.

Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, stehen bei der Entscheidung über die Einbeziehung privater Anbieter in die Erfüllung kommunaler Aufgaben bzw. Infrastruktur-investitionen verschiedene Organisationsformen und Finanzierungsarten zur Disposition. Beispielsweise wird bei der Leasingfinanzierung die Investition von einem privaten Anbieter errichtet und (vor-)finanziert. Das Eigentum an der Anlage geht sofort auf die Kommune über, die hierfür eine jährliche Mietkaufrate zu zahlen hat. Da der Betrieb der Anlage durch die Kommune oder durch einen beauftragten privaten Anbieter erfolgt, entfällt bei diesem Modell die ganzheitliche Optimierung der

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Investition durch einheitliche Vergabe aller Projektphasen. Aufgrund steuerlicher Rahmenbedingungen kann bei diesem Modell der Kommunalkredit unterboten werden, da privates Kapital attrahiert wird, wobei der private Investor eine Eigenkapitalrendite vor Steuer akzeptiert, die unterhalb der eigentlichen Fremdfinanzierung liegt.


Weitere Möglichkeiten zeigt der Vertreter der Landesbank für die Gründung einer Kooperationsgesellschaft zwischen einem privaten Investor oder Betreiber und der Kommune auf. Dieses Modell zielt auf eine Symbiose zwischen Verantwortungsbereitschaft der Kommune und dem kaufmännischen Know how der gewerblichen Wirtschaft ab. Das Investitionsobjekt wird hierbei in eine gemeinsame Gesellschaft eingebracht, die die Anlage plant, finanziert, baut und betreibt. Bei entsprechender Vertragsgestaltung bleibt der Einfluß der Gemeinde erhalten und die Chance gewählt, die Finanzierungsseite durch einen Forderungsankauf nahe am Kommunalkredit zu gestalten.

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Das Betreibermodell bietet die weitestgehende Übertragung von Aufgaben an einen privaten Anbieter. Dieser errichtet, finanziert und betreibt die Anlage. Basis ist ein Dienstleistungsvertrag, der in der Regel für die Dauer von 20 bis 30 Jahren abgeschlossen wird. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit bleibt das Eigentum an den Anlagen beim Betreiber, danach geht es gegen eine im vorhinein festgelegte Entschädigungszahlung an die Kommune über. Mit Ausnahme der Kontrolle der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung befreit sich die Kommune bei diesem Modell langfristig von allen anfallenden Pflichten. Sie muß weder Personal noch Anlagen bereitstellen Selbst der Gebühreneinzug bei den Bürgern kann auf den Betreiber verlagert werden. Als Gegenleistung entrichtet die Gemeinde an den Betreiber jährlich ein Entgelt, dessen Höhe sich aus den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ergibt. Insgesamt ermöglicht das Betreibermodell also eine weitgehende Entlastung für Städte, Gemeinde und Kreise bei festgelegten und kalkulierbaren Kosten. Einflußmöglichkeiten bestehen allerdings nur innerhalb des Rahmens, der durch den Dienstleistungsvertrag vorgegeben wird. Der sorgfältigen Gestaltung dieses Vertrages kommt deshalb für den dauerhaften Erfolg des Modells und für die Absicherung der Einflußmöglichkeiten für die politisch Verantwortlichen eine entscheidende Bedeutung zu. Oftmals kann die Problematik der Wettbewerbsbeschränkung und der Etablierung eines Monopolbetriebes nicht befriedigend gelöst werden. Maßgebend für den Erfolg dieses Konzeptes ist letztlich die Qualität und Seriosität des privaten Betreibers.

Die Erfolge, die mit derartigen Privatisierungsmodellen erzielbar sind, können an folgenden Beispielen demonstriert werden: In Altenburg/Thüringen verringerte sich durch die Übertragung von Bau und Betrieb der Kläranlage auf einen privaten Betreiber der ursprüngliche Kostenansatz um über 50 %. Und bei der bereits erwähnten Wasserver- und -entsorgung für die Hansestadt Rostock und ihr Umland führte das Konzept des privaten Anbieters zu einer Kosteneinsparung von 30 %. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, daß es sich bei diesen Beispielen um Einzelfälle handelt, die nicht generalisierbar sind.

Nach Auffassung der Landesbank, die auch von anderen Konferenzteilnehmern vertreten wird, haben Ideologien in der Privatisierungsdiskussion nichts zu suchen. Abgelehnt werden auch Konzepte, die sich ausschließlich an der potentiellen fiska-

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lischen Entlastung orientieren. Erzielbare Privatisieningseinnahmen sollten nicht für die Schließung von Haushaltslöchern, sondern für die Finanzierung zukunftsweisender Infrastrukturinvestitionen verwendet werden. Wichtig erscheint auch der Hinweis, daß die Privatisierung öffentlicher Leistungen in der Regel nicht zu einer tatsächlichen fiskalischen Entlastung führt. Vielmehr handelt es sich lediglich um eine haushaltstechnische bzw. zeitliche Verlagerung vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt oder um den Transfer von Ausgaben von der Gegenwart in die Zukunft.

Insgesamt ist die Privatisierung für die Landesbank ebensowenig ein Allheilmittel zur Lösung der Aufgaben- und Ausgabenprobleme der Städte und Gemeinden wie die private Finanzierung kommunaler Infrastruktur. Diese Konzepte können aber durchaus helfen, sowohl die öffentlichen Verwaltungsprozesse als auch die Bereitstellung von öffentlichen Gütern, Diensten und Infrastrukturen effektiver und effizienter zu machen.

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3.4 Bewertung der Privatisierung durch die Kommunalen Spitzenverbände

Für den Deutschen Städtetag stellt sich primär nicht mehr die Frage, ob die öffentliche Leistungserstellung privatisiert werden soll oder nicht, denn seit Mitte der 80er Jahre waren in nicht geringem Umfang kontinuierliche Privatisierungsbestrebungen - sowohl formal als auch materiell - besonders bei den großen Städten zu beobachten. Heute sind nach Auffassung des Städtetages vielmehr die Möglichkeiten der Steuerung privatisierter Aufgaben durch die Kommune das zentrale Problem. Die Erfüllung . solcher Aufgaben auch weiterhin im Sinne des Gemeinwohles zu beeinflussen, ist äußerst schwierig. Deshalb hat die Vertragsgestaltung zwischen öffentlicher Hand und privatem Unternehmen einen hohen Stellenwert. Besonders bei Privatisierungen aus

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finanziellem Druck wird der Aspekt der Gewährleistung des kommunalen Einflusses oft vernachlässigt. Dies kann langfristig zu einem Problem werden, weil die Stadt öffentlich-rechtlich gegenüber dem Bürger verantwortlich bleibt - und zwar sowohl für die ordnungsgemäße Erfüllung der öffentlichen Aufgabe als auch für die Höhe der Gebühren.

Die Ideologisierung der Privatisierungsdiskussion lehnt der Deutsche Städtetag ebenso ab wie generelle Privatisierungsge- und -verbote. Betont wird, daß die Entscheidung über die Art der Aufgabenerfüllung für jeden Einzelfall gesondert getroffen werden muß. Dabei kann und darf betriebswirtschaftliches Kalkül nicht allein das entscheidende Kriterium sein. Es bestehen Chancen für mehr Wirtschaftlichkeit und Flexibilität. Diese Vorteile sind aber jeweils abzuwägen gegen die politische, soziale und kulturelle Bedeutung des Aufgabenbereichs, gegen mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Bürger und vor allem gegen den Verlust an Steuerungsmöglichkeiten für die Kommune.

Bei der Finanzierung kommunaler Investitionen wird die Begrenzung privater Formen durch die Krediterlasse der Länder kritisiert. Diese erschweren die Beschaffung privaten Kapitals für gemeindliche Zwecke und verzerren die Vergleichsmöglichkeiten zwischen privaten und öffentlichen Anbietern, deren Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten erheblich differieren. Auch den Städten sollten neben dem Kommunalkredit alternative Finanzierungsarten zur Verfügung stehen. Hier seien unnötige Auflagen der Aufsichtsbehörde fehl am Platze.

Bemängelt werden weiter die oftmals überhöhten Standards für öffentliche Leistungen. Diese sind mitverantwortlich für die zum Teil sehr hohen Bereitstellungskosten, die sich dann in entsprechenden Preisen für öffentliche Leistungen niederschlagen. Als Beispiel wird die vorgeschriebene Lackierung von Feuerwehrfahrzeugen in der besonderen Farbe RAL 2000 angeführt, die kein normaler Anbieter serienmäßig im Programm hat. Folge ist, daß neu angeschaffte Fahrzeuge überlackiert werden müssen, wodurch sich die Kosten unnötig erhöhen.

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht den Kernpunkt der politischen Diskussion bei der materiellen Privatisierung. Diese ist jedoch in vielen Bereichen nicht möglich, da sie gegen geltendes Recht verstößt. Einen Ausweg, kommunale Leistungen dennoch privat erstellen zu lassen, bieten Betreibermodelle. Hier muß aber bedacht werden, daß die Aufgabenverantwortung weiterhin bei der Gemeinde verbleibt - und zwar nicht nur in verwaltungs-, sondern auch in strafrechtlicher Hinsicht.

Verschiedene Kommunen haben das unter Berücksichtigung aller rechtlichen und sozialen Fragen zur Verfügung stehende Privatisierungspotential bereits weitestgehend ausgeschöpft. Das schließt aber nicht aus, daß Städte und Gemeinden offen und vorurteilsfrei prüfen, inwieweit im Einzelfall privatisierbare Tätigkeitsfelder der Wirtschaft, den freien Berufen oder gemeinwirtschaftlichen Institutionen überlassen werden können. Abgelehnt wird dabei das Schlagwort „Private Dienstleistungen sind besser und billiger - öffentliche Dienstleistungen sind schlechter und teurer". In der Privatisierung wird deshalb auch kein Allheilmittel gesehen. Ebenso falsch ist nach Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes aber auch die Auffassung, daß für den Bürger allein die öffentliche Aufgabenerfüllung die richtige Lösung ist.

Bei der Überprüfung öffentlicher Leistungen auf ihre Privatisierbarkeit darf es keine Tabus geben. Die Entscheidung, ob öffentlicher oder privater Aufgabenerfüllung der Vorzug einzuräumen ist, sollte nach einem Kriterienkatalog vorgenommen werden. Wichtigstes Kriterium ist hierbei die Wirtschaftlichkeit. Die Vorteile, die ein kommunaler Anbieter bei verschiedenen Kostenarten hat - u.a. bei den steuerlichen Belastungen und bei den Kapitalkosten durch den günstigen Kommunalkredit -, muß ein privater Anbieter - z.B. durch flexiblere Arbeitsstrukturen - erst einmal kompensieren. Gelingt dies, ist eine Privatisierung aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Es muß aber garantiert sein, daß die örtlichen politischen Gremien weiterhin Kontroll- und Einflußmöglichkeiten behalten, weil nur so eine politische Entmündigung zu verhindern ist.

Gleichstark oder noch intensiver sollte nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes die Möglichkeit genutzt werden, öffentliche Aufgaben der Leistungsverwaltung gemeinnützigen Organisationen und freien Trägern zu überlassen,

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wie dies beispielsweise oft bei Kindergärten der Fall ist. Hier werden die Gemeinden u.a. durch das Engagement von Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden spürbar entlastet. In diesem Zusammenhang darf das ehrenamtliche Engagement der Bürger nicht durch einen Vorrang privater, gewinnorientierter Unternehmen zurückgedrängt werden.

Für unverzichtbar wird die öffentlich-rechtliche Struktur des Sparkassenwesens mit seiner engen kommunalen Bindung eingestuft. Durch Privatisierungen würde hier die breite Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung mit Bankdienstleistungen in der Fläche beeinträchtigt. Außerdem wäre mit unerwünschten Einschränkungen des Wettbewerbs im Bankensektor zu rechnen.

Die Kommunen haben für den Deutschen Städte- und Gemeindebund nicht die Funktionen von primär ökonomisch agierenden Unternehmen. Vielmehr sind sie "politische Unternehmen" bzw. "öffentliche Dienstleistungsunternehmen", in denen die Bürger eine politische Heimat, ein soziales Netz und einen kulturellen Mittelpunkt finden. Eine sinnvolle Privatisierungsstrategie kann deshalb nicht darin bestehen, daß sich Städte und Gemeinden von den Aufgaben trennen, die Gewinne abwerfen. Solche Erträge, die z.B. durch den Betrieb von Versorgungsunternehmen erzielt werden können, werden vielmehr benötigt, um Defizite in anderen Bereichen (z.B. Kultur und Verkehr) auszugleichen.

Wichtig ist dem Deutschen Städte- und Gemeindebund noch der Hinweis, daß eine attraktivere und wirtschaftlichere Verwaltung nicht nur durch Privatisierung, sondern auch durch Optimierung der Verwaltungs- und Organisationsstrukturen erreicht werden kann. Die Kommunen werden daher aufgerufen, ihre Bemühungen um eine effiziente Erfüllung ihrer Aufgaben zu intensivieren und insbesondere betriebswirtschaftliche Management- und Rechnungsmethoden anzuwenden.

Schließlich ist für den Deutschen Landkreistag die Frage entscheidend, ob eine materielle Privatisierung möglich ist oder nicht, da nur eine derartige Privatisierung zu einer wirksamen Entlastung der kommunalen Haushalte führt und die Kommune auch von der Verantwortung für die Leistungserstellung entbindet. Diese Privatisierungsform ist jedoch oft nicht gewollt oder nicht möglich. Dementsprechend verbleiben in vielen Privatisierungbereichen zumindest die Kontrollaufgaben bei der

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Gemeinde. Wenig gewonnen wird durch die Privatisierung, wenn die Kommune hierdurch von einem privaten Anbieter abhängig wird, der seine Monopolstellung mit der Konsequenz von Wohlfahrtsverlusten nutzt. Wenig sinnvoll sind auch Privatisierungen, die zu Mindereinnahmen in den öffentlichen Kassen führen, ohne daß es gleichzeitig zu dauerhaften Entlastungen im Bereich der Ausgaben kommt.

Die Gefahr einer Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung wird bei lediglich "formaler" Privatisierung gesehen, bei der die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in privatrechtliche Organisationsformen überführt wird. Hier muß gewährleistet werden, daß den Städten, Kreisen und Gemeinden nach der Privatisierung einzelner Aufgaben, deren Erfüllung damit der unmittelbaren demokratischen Kontrolle entzogen wird, nicht nur die Erledigung von "Restaufgaben" überlassen bleibt. Nach Auffassung des Deutschen Landkreistages darf die Kompetenz der kommunalen Selbstverwaltung deshalb nicht auf ein Minimum reduziert werden. Dementsprechend sollten bei Entscheidungen über Privatisierungsprojekte neben den Chancen für Kostenreduzierungen auch die Möglichkeiten der bürgerschaftlichen Mitbestimmung der Aufgabenerfüllung beachtet werden. Das bedeutet auch, daß über die Organisationsform einer Aufgabe nicht in erster Linie nach haushaltsrechtlichen, personalwirtschaftlichen oder steuerlichen Aspekten entschieden werden darf.

Zur Privatisierung der Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung bemerkt der Deutsche Landkreistag, daß diese Aufgaben von den Kommunen ganz überwiegend effizient wahrgenommen werden. Deshalb ist die Argumentation des Bundes nicht überzeugend, daß eine umfassende Beteiligung Privater neben oder anstelle der Kommunen für einen raschen Aufbau einer effizienten Entsorgungsinfrastruktur in den neuen Bundesländern entscheidend ist. Sicher fehlt in ostdeutschen Städten, Gemeinden und Kreisen manchmal das technische und wirtschaftliche Know how für Errichtung und Betrieb der betreffenden Entsorgungssysteme. Hiergegen ist jedoch der Transfer der notwendigen Kenntnisse der richtige Ansatz.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, daß es sich bei der Abwasser- und Abfallentsorgung um Hoheitsaufgaben handelt. Bricht die private Leistungserstellung hier zusammen, dann muß der kommunale Aufgabenträger den Bereich wieder über-

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nehmen, wobei hohe Umstellungskosten anfallen können. Daher wird gefordert, daß die Einschaltung Privater in die öffentliche Aufgabenerfüllung in jedem Einzelfall gründlich und unter Beachtung der jeweiligen Besonderheiten zu prüfen ist. Diese Forderung gilt im übrigen generell und nicht nur für die Bereiche Abwasser und Abfall.

Kaum Privatisierungschancen werden für öffentliche Aufgaben mit defizitären Strukturen gesehen - und zwar zumindest solange, wie die öffentliche Hand nicht zu kompensatorischen Ausgleichszahlungen bereit ist. Besonders in solchen Aufgabenfeldern stellt auch die von der Bundesregierung gewünschte Besteuerung kommunaler Dienste ein erhebliches Problem dar. Diese würde zu Kostenerhöhungen führen, denen auf der Einnahmenseite kaum Spielräume für Gebührenerhöhungen gegenüberstehen.

Die Forderung nach Privatisierung der Sparkassen lehnt auch der Deutsche Landkreistag ab, weil die Sparkassen auch in Zukunft für die Lösung der Probleme einer ausgewogenen regionalen Entwicklung dringend benötigt werden. Durch eine Privatisierung würde die flächendeckende Versorgung mit Bankdienstleistungen gefährdet und letztlich sei nicht mit mehr, sondern im Gegenteil mit weniger Wettbewerb zu rechnen. Ein entscheidendes Argument gegen die Privatisierung der Sparkassen ist schließlich auch darin zu sehen, daß einmalige Privatisierungserlöse keine Problemlösung für die angespannten kommunalen Finanzen darstellen.

Als Ergebnis der Diskussionsbeiträge von Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände bleibt festzuhalten, daß sich die Städte, Gemeinden und Kreise nicht grundsätzlich gegen eine Privatisierung öffentlicher Aufgaben sperren. Erforderlich ist aber eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Privarisierungsproblemen. Grundsätzlich sind alle kommunalen Aufgaben in bezug auf die Form ihrer Bereitstellung zu prüfen. Es gibt aber keine pauschalen Entscheidungsanweisungen. Vielmehr ist immer im Einzelfall zu entscheiden, ob und wie zu privatisieren ist. Wichtig ist hierbei die Sicherung der Einflußnahme kommunaler Gremien auf die Leistungserstellung, wenn die Aufgabenverantwortung weiterhin bei der Gemeinde

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liegt; dies ist durch eine entsprechende Gestaltung der Verträge zu gewährleisten. Insgesamt wurde deutlich, daß die Kommunen mit dem Thema Privatisierung ohne Vorbehalte umgehen, und daß sie dieses Thema eher pragmatisch als ideologisch verbrämt in Angriff nehmen.


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