FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO / UEBERSICHT



TEILDOKUMENT:




2. Aktivitäten von Wirtschaftsförderungsgesellschaften und treuhänderischen Maßnahmeträgern

[Seite der Druckausgabe: 20]

Page Top

2.1 Aktivitäten einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft und die gegebenen Förderungsmöglichkeiten

Die Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH ist - ähnlich wie die LEG - eine landeseigene Gesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, Investoren für ein Engagement im Land Brandenburg zu gewinnen und bei einer Ansiedlung umfassend zu beraten und zu betreuen. Daneben unterstützt die Gesellschaft einheimische mittelständische Betriebe. Somit ist die Wirtschaftsförderung ein Dienstleister, der im Auftrag der Landesregierung tätig wird und sich dabei an dem Leistungsspektrum einer modernen Consultinggesellschaft orientiert. In erster Linie geht es darum, Betreuung und Beratung aus einer Hand anzubieten, so daß investitionswilligen Unternehmen bürokratische Hürden möglichst erspart bleiben. Schwerpunkte der Gesellschaft sind:

  • die Vermittlung von allgemeinen, branchen- und unternehmensspezifischen Informationen zum Wirtschaftsraum Brandenburg / Berlin,

  • Hilfe bei der Wahl des passenden Standorts sowie Standort- und Marktanalysen,

  • Moderation von Diskussionen, Verhandlungen und Gesprächen zwischen Investor einerseits und Behörden, Kommunen, Ministerien, Banken etc. andererseits,

  • Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten,

  • die Vermittlung von Kooperationspartnern.

Bei der Ansiedlung im Land Brandenburg wurden bisher über 300 Unternehmen aus dem In- und Ausland unterstützt, was einen Investitionsumfang von über 10 Milliarden DM ausmachte und der Schaffung bzw. dem Erhalt von rund 40.000 Arbeitsplätzen diente.

Mit der Übergabe der WGT-Liegenschaften durch den Bund an das Land Brandenburg hat sich das Aufgabenfeld der Wirtschaftsförderung erweitert, da Investoren nun zusätzliche Flächen und Immobilien angeboten werden können. Einen erheblichen Flächenbestand stellen in diesem Zusammenhang die rund 70

[Seite der Druckausgabe: 21]

ehemals militärisch genutzten Flughäfen dar. Bisher gibt es im Land Brandenburg noch kein strategisches Modell zur Verwertung dieser Flächen.

Bei einigen der ehemaligen Militärflugplätze ist die Wirtschaftsförderung an der Erarbeitung und Umsetzung von Flächenkonzepten beteiligt. Das betrifft u.a. die Flugplätze in Eberswalde-Finow, Briest und Forst / Preschen. In Finow und Briest sollen neben Drewitz bei Cottbus entsprechend dem Luftverkehrskonzept des Landes Kapazitäten für eine regionale Flugversorgung geschaffen werden. Dadurch werden wesentliche Impulse für die Entwicklung der entsprechenden Region erwartet.

So wird sich der Platz in Finow auf den Geschäftsverkehr und das Lufttaxisegment für die örtliche Wirtschaft sowie auf Freizeit- und Sportflugaktivitäten verlegen. Daneben ist daran gedacht, Werft-, Wartungs- und Instandsetzungseinrichtungen, Luftfracht- und Logistikzentren sowie einen Gewerbe-, Industrie- und Wohnpark zu errichten. In Finow wird dadurch Schritt für Schritt eine Luftverkehrsstadt entstehen, die der Erkenntnis Rechnung trägt, daß eine Flugplatzentwicklung nur in der Verknüpfung von Luftverkehr, Gewerbe und Städtebau erfolgreich sein kann.

In Briest ist eine Betreibergesellschaft bereits gefunden. Sie hat die Genehmigung zur Aufnahme des Flugverkehrs erhalten. Offen sind hingegen die Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der Immobilien und der Infrastruktureinrichtungen. An diesen beiden Konversionsstandorten werden die Schwierigkeiten deutlich, vor denen man bei einer zivilen Weiter- oder Umnutzung der Flugplätze im Land Brandenburg steht.

Zum einen werden die meisten Flugplatzprojekte dadurch erschwert, daß die Kommunen an der Beteiligung nicht interessiert sind und private Träger allein die Kosten und das Risiko nicht tragen wollen oder können.

Die ablehnende Haltung der Kommunen liegt sicherlich auch an der angespannten Haushaltslage, in erster Linie aber an der Tatsache, daß das für einen profitablen Betrieb von regionalen Flughäfen notwendige Verkehrsaufkommen im Land Brandenburg noch nicht vorhanden ist.

Zum zweiten wird die optimale Vermarktung der Flächen aufgrund der Größe der vorhandenen Flugplätze erschwert, denn alle ehemaligen Militärflugplätze sind für einen zivilen Flugbetrieb überdimensioniert. Auf den WGT-Plätzen sind zudem sämtliche Flugsicherungs- und technischen Einrichtungen demontiert worden, was eine sofortige zivile Anschlußnutzung unmöglich macht. Ein drittes Hindernis liegt darin, daß in vielen Fällen eine moderne infrastrukturelle Anbindung der geplanten Zivilflugplätze erst noch geschaffen werden muß. Im Fall von Forst / Preschen ist sogar eine völlige Umnutzung des vorhandenen ehemaligen Armeeflugplatzes anvisiert. Dabei profitiert der Standort von seiner

[Seite der Druckausgabe: 22]

Lage nahe der Autobahn und der EU-Grenze nach Polen bzw. Osteuropa. Gedacht ist in Preschen an den Aufbau eines Eurologistikparks, in dem neben Zollvorabfertigung und der Umpackung (Konditionierung) von Waren von und nach außerhalb der EU auch modernste Verkehrsträger zum Einsatz kommen. Damit könnte eine Kontinuität und Optimierung des Güterzulaufs auf die Grenze erreicht werden.

Daß die Konversion in bestimmten Fällen durchaus betriebswirtschaftlich lohnend sein kann, zeigen verschiedene Unternehmen im Land Brandenburg. Der durch das amerikanische Unternehmen General Atomics übernommene ehemalige NVA-Betrieb Maschinenbau Mittenwalde hat seine Produktion völlig auf zivile Zwecke umgestellt. Unter Ausnutzung des Know-hows auf den Gebieten Elektronik / Elektrotechnik und Maschinenbau hat sich das Unternehmen heute auf die Instandsetzung und Modernisierung von Straßenbahnzügen spezialisiert. Da ein Umbau alter Straßenbahnen im allgemeinen kostengünstiger als ein kompletter Neubau ist, hat sich das Unternehmen einen stabilen Absatz - auch in die Altbundesländer - sichern können.

Die Spreewerke Lübben gehörten ebenfalls zu dem ehemaligen NVA-Kombinat, das durch General Atomics übernommen worden ist. Dieses Unternehmen beschäftigt sich heute mit der Delaborierung, d.h. dem Zerlegen von Infantriemunition. Dabei finden moderne chemische Verfahren zur Verarbeitung des explosiven Pulvers Anwendung.

Durch die Übernahme des Industrieparks Pinnow in der Region Angermünde haben die BUCK Werke eine ehemalige Produktions- und Reparaturstätte für Wehrtechnik in einen modernen Industriestandort verwandelt. BUCK Inpar ist heute mit seinen rund 600 Beschäftigten der größte Arbeitgeber der Region. Das Unternehmen beschäftigt sich in Pinnow u.a. mit der thermischen Entsorgung von militärischen Explosivstoffen. Dank einer in Deutschland einmaligen Anlage fällt in diesem Prozeß keinerlei Sondermüll an, und es können die unterschiedlichsten Problemstoffe flexibel entsorgt werden.

Auch für die Zeit nach der Munitionsaufarbeitung hat BUCK Inpar bereits geplant. Ein Teil der Belegschaft produziert heute Komplettsysteme für den Pflegebereich in Altenheimen und Krankenhäusern, Unterkünfte für die abziehenden russischen Truppen in Königsberg, St. Petersburg und Moskau sowie Fenster mit einer hohen Wärmedämmung und Schallisolation.

Neben den bereits etablierten Unternehmen gibt es für weitere Investoren im Bereich der Konversion ein reiches Betätigungsfeld. Vor allem US-amerikanische Firmen haben Interesse und das notwendige Know-how für Aktivitäten auf dem Sektor der Konversion.

[Seite der Druckausgabe: 23]

Page Top

Heutige Fördermöglichkeiten

Von seiten des Landes Brandenburg, des Bundes und der Europäischen Union wird ein privatwirtschaftliches und kommunales Engagement mit verschiedenen Programmen gefördert. Außer den speziell auf Konversionsprojekte zugeschnittenen Fördermitteln kommen vor allem allgemeine Programme, die auch für den Bereich der Konversion geeignet sind, in Frage. Es muß jedoch kritisch angemerkt werden, daß die Förderquellen dem Umfang der notwendigen Maßnahmen in keiner Weise angemessen sind. Der Umnutzungsprozeß muß deshalb schrittweise angegangen werden, wobei die jeweils verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden sollten. Folgende Förderprogramme kommen vorrangig in Betracht:

  • Die Förderprogramme zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die speziell für Erschließungsmaßnahmen militärisch brachgefallener Flächen genutzt werden können. Die Höchstfördersätze sind regional gestaffelt und betragen zwischen 25 und 90%.

  • Das Programm zur Förderung von Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Es eignet sich vor allen Dingen für den Erwerb, die Erweiterung bzw. die Umstellung ehemaliger Rüstungsbetriebe. Die Förderung gilt im allgemeinen für bestimmte Schwerpunkte und ist ebenfalls regional gestaffelt. Die Förderspanne reicht von drei bis 33 Prozent der Gesamtinvestitionssumme.

  • Andere Förderprogramme des Wirtschaftsministeriums sind ebenfalls für Konversionszwecke anwendbar, darunter die für Technologie- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet der Produkt- und Verfahrensinnovation, das Mittelstandskreditprogramm oder die vielen tourismusrelevaten Förderprogramme.

Die Europäische Union fördert mit relativ bedeutenden Summen und mit mehreren Förderlinien Konversionsprogramme. Besonders das Programm KONVER ist in diesem Zusammenhang zu nennen. KONVER gilt für Regionen mit einem hohen Anteil an Rüstungsindustrie und militärischen Standorten sowie erheblichen Arbeitsplatzverlusten in dieser Gegend. Gefördert wird die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Qualifizierung für ehemalige Militärangehörige, die Umstellung der rüstungsbezogenen Produktionsstruktur sowie die Sanierung und zivile Nutzung freiwerdender Liegenschaften. Vorhaben von privaten und öffentlichen Trägern werden durch KONVER bis zu 50 Prozent bezuschußt, wobei

[Seite der Druckausgabe: 24]

die restlichen 50 Prozent kofinanziert werden müssen. Förderprogramme werden auch von weiteren brandenburgischen Landesministerien für Konversionszwecke bereitgestellt, so vom Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr sowie vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung.


Beispiel für
Aufgaben eines Entwicklungsträgers


  1. Vorarbeiten und vorbereitende Untersuchung

  2. Durchführung der Entwicklungsmaßnahme

      2.1 Bodenordnung (einschließlich Abbruch,
      Verlagerung sowie Altlastenbeseitigung)

      2.2 Durchführung der inneren und äußeren Erschließung

      2.3 Veräußerung bzw. Wiederveräußerung der baureifen Grundstücke

      2.4 Koordinierung aller Versorgungsträger

      2.5 Ausschreibung von Städtebau-, Investoren- oder Architektenwettbewerben

      2.6 Koordinierung der Hochbauvorhaben

      2.7 Finanzierung

  3. Abrechnung der Entwicklungsmaßnahme

  4. Übergabe der fertiggestellten Anlage an die Kommune

  5. Parallel und übergreifend für alle Schritte:
    Projektsteuerung und Koordination


[Seite der Druckausgabe: 25]

In der Regie des Umweltministeriums läuft u.a. das Programm zur Förderung von öffentlichen Maßnahmen der Abfallwirtschaft, Altlastensanierung und des Bodenschutzes, wo ein Zuschuß von 80 Prozent für öffentliche Träger bzw. von 50 Prozent für private gewährt wird.

Die Förderprogramme des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr betreffen Maßnahmen der städtebaulichen Planung und der Wohnraumbeschaffung auf ehemals militärisch genutzten Flächen, Darüber hinaus können private und öffentliche Investoren Programme von Kreditinstituten in Anspruch nehmen. Diese sind zwar nicht speziell auf Konversionsmaßnahmen zugeschnitten, sind aber dank der breiten Fächerung ihrer Förderziele für diesen Bereich geeignet. Bei den gewährten Mitteln handelt es sich in erster Linie um Kredite, deren Konditionen günstiger als die der marktüblichen Darlehen gestaltet sind.

Page Top

2.2 Militärische Liegenschaftskonversion - Lösungsbeiträge durch treuhänderische Maßnahmeträger

Die Deutsche Bau- und Grundstücks-Aktiengesellschaft (BauGrund) [ Fn.8: BauGrund wurde bereits im Jahre 1929 gegründet und hat bereits bedeutende Entwicklungsmaßnahmen der verschiedensten Art in zahlreichen Städten durchgeführt.] ist eines der im öffentlichen Auftrag handelnden Unternehmen, die in den neuen Bundesländern speziell im Bereich der Sanierungsträgerschaften und der klassischen Erschließungsträgerschaften - im kommunalen Auftrag - tätig sind.

Zu einer der wichtigsten Aufgaben eines Entwicklungsträgers gehören die Vorarbeiten, d.h. die vorbereitende Untersuchung einer Maßnahme. Darin ist eingeschlossen, daß alle Beteiligten demokratisch, sachgerecht und umfassend informiert werden. Der Entwicklungsträger moderiert die Entscheidungsprozesse und führt die Beteiligten in einem komplexen Steuerungsprozeß zusammen. Die wichtige Steuerung muß abschnittsweise und in strategisch sinnvoller Aufgabenteilung erfolgen. Als eine wichtige Trägeraufgabe ergibt sich daraus, die Vorfinanzierung in der richtigen Verzahnung herzustellen. Die Selbstfinanzierung der Maßnahme alsbald zu erreichen, ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Trägers. Zum Abschluß der Maßnahme ist deren Abrechnung gemäß den Fördervorschriften vom Träger durchzuführen.

Wie die Koordination der Vielzahl von Beteiligten aussehen sollte, zeigt die nebenstehende Abbildung. Hier haben sich Entwicklungsausschüsse als demokratische 'Zwischeninstanz' bewährt. Planungsvielfalt und Kreativität wird durch städtebauliche Wettbewerbe erzeugt.

[Seite der Druckausgabe: 26]

Von ganz besonderer Bedeutung ist der rechtliche Sachverstand des Entwicklungsträgers. Weiterhin müssen vom Träger die Übersicht über alle laufenden Förderprogramme, die optimale Verwendung und Steuerung der Mittel, die permanente Fortschreibung von Kosten- und Finanzierungsübersichten unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien, das städtebauliche Leitbild und die Umsetzung der Rahmenplanung erbracht werden. Durch diese Aufgabenfülle werden vor allem kommunale Verwaltungen entlastet.

Träger zu sein, bedeutet die Verlagerung von Zuständigkeiten der kompetenten Behörden nach außen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, verfügt der Entwicklungsträger über geeignete Mitarbeiter, die sowohl kurz- als auch langfristig oder schwerpunktmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Mitarbeiter müssen sämtliche Fachgebiete effizient abdecken.

Im Unterschied zu den Stadtverwaltungen, in denen Interessengruppen aufgrund ihrer unterschiedlichen Ämterkompetenz teilweise mit unterschiedlichen parteipolitischen Strukturen und Richtungsbewegungen gegeneinander arbeiten, haben Entwicklungsträger mit Interessengegensätzen unmittelbar nicht zu kämpfen, d.h. sie sind "koordinationsstark".

Eine Trägerbeauftragung erfolgt in der Regel unter Kostengesichtspunkten. Ein kompetenter Träger wird in der Regel mehrere städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, zudem zeitversetzt, steuern, so daß er über dementsprechend ausreichende Fachexperten verfügt, die sach- und zeitgerecht eingesetzt werden können. Der immer wieder gegebene Negativhinweis, daß sich die Maßnahmen verselbständigen und administrativ aufblähen können, ist bei einem erfahrenen, überprüften Träger nicht zu befürchten, denn er erkennt die zeitlich "getaktete" Programmabwicklung und steuert seine Maßnahmen mit dem Expertenteam entsprechend. Die immer gegebene Möglichkeit, daß eine Entwicklungsmaßnahme von der Kommune aufgegeben wird oder sich in Abwendungsverträgen auflöst, führt bei dem verantwortungsbewußten Träger zu keiner Beeinträchtigung, weil seine im Programmvorlauf und in der Vorakquisition befindlichen Auftragspotentiale so angelegt sind, daß in der Regel daraus keine wirtschaftlichen Einbußen entstehen. Schon heute sind die Grenzen der Expansion in allen städtebaulichen Geschäftsbereichen vor allem aufgrund der Personalknappheit gesetzt.

Wenn auf dem Arbeitsmarkt die hierfür erforderlichen Fachkapazitäten zur Verfügung stünden, könnten sich die Auftragsverhältnisse bei seriösen Trägern um ein Vielfaches erhöhen.

Die leider in den Ämtern immer wieder vorzufindenden arbeitsorganisatorischen und disziplinarischen Probleme, die immer noch vorhandene Ungleichheit in der Beratung privater Investoren, die häufig mit geballter anwaltlicher Expertenunterstützung und oft nur scheinbar adäquaten, marketingorientierten Konzepten

[Seite der Druckausgabe: 27]

aufwarten, ist immer noch nicht sichtbar, auf Amtsebene allein gelöst zu werden. Hinzu kommt, daß private Investoren sich bei ihrem Gang zu den Behörden häufig übermäßig kontrolliert und reglementiert fühlen. Der Weg zum Entwicklungsträger und die fachkundige Erörterung der Investitionskonzepte mit den zuständigen Fachexperten des Trägers ist in der Regel für den Investor die angenehmere und erfolgreiche dauerhafte Beratungspartnerschaft. Erwähnt werden müssen in diesem Zusammenhang auch die Gehaltsstrukturen im öffentlichen Dienst und die daraus entstehenden Belastungen. Ein Träger wird In der Regel effizienter sein; im Idealfall trägt er sich aus der Maßnahme selbst. Zudem ist der Träger zumeist fördermittelfähig, die Übernahme der Aufgaben durch die Stadtverwaltung mit eigenem Personal ist es demgegenüber in der Regel nicht. Ein wichtiges Betätigungsfeld eines Trägers liegt im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Der einzelne Bürger muß das Gefühl haben, am Planungsprozeß mitbeteiligt und mitbefragt zu sein. Dazu ist Aufklärung vonnöten. Auch Anstöße zur Mitwirkung der Bevölkerung und die Verwirklichung eines 'Flächenimages' für das Entwicklungsgebiet sind eine Trägeraufgabe.

Page Top

Lösungen im Bereich der Konversion

Bereits vor der Herstellung der Währungsunion sowie weit vor der Herstellung der deutschen Einheit haben städtebauliche Experten aus der Bundesrepublik und der DDR Kontakte geknüpft. Damals wurde festgelegt, daß die Stadtplanung sich an den Bedürfnissen der Bewohner ausrichten müsse. Die damaligen Beratungsergebnisse haben sich im sogenannten Maßnahmegesetz (insbesondere § 6 und § 7) als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in den fünf neuen Bundesländern niedergeschlagen. Diese Grundsätze wurden dann im neuen § 165 BauGB vom 1. Mai 1993 aufgenommen. Darin wird hervorgehoben, daß das Wohl der Allgemeinheit stets im Vordergrund zu stehen hat und insbesondere Verbesserungen der Bedingungen im Arbeitsstättenbereich als Kriterium zu erfüllen sind. Des weiteren sollen Maßnahmen zügig durchgeführt werden. Der Faktor 'Zeit' spielt nämlich bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen eine große Rolle.

Dies ist bei militärischen Liegenschaften in besonderen Maßnahmen gegeben, da häufig nur wenige Eigentümer die Flächen belegen und die aufwendige Eigentümerermittlung und Eigentümerberatung entfällt. Voruntersuchungen bieten hier die Entscheidungsgrundlage. Obwohl die Verkaufsbereitschaft bei den Militärliegenschaften im Grunde gegeben ist, gestalten sich die Preisverhandlungen nicht anders als bei Privaten. Für eine Kommune ist die von einem Träger durchgeführte städtebauliche und wirtschaftliche Analyse auf jeden Fall von Nutzen. Selbst wenn eine beabsichtigte Entwicklungsmaßnahme für das

[Seite der Druckausgabe: 28]

in Frage kommende Militärareal aufgegeben wird, liegen gesicherte Aussagen und sozioökonomische Daten kaum vor.

In der Regel handelt es sich bei Militärarealen um die 'wenigen verfügbaren Flächen', die im gemeindlichen Potential stehen. Die Verpflichtung, nach der Bodenschonungsklausel zu verfahren, d.h. keinen weiteren Flächenverbrauch mehr vorzunehmen, stellt die Militärliegenschaften in den Planungsmittelpunkt. Da hier sowieso die Altlastenbeseitigung in der Regel ansteht, ergeben sich Betrachtungen der sinnvollen Anwendung einer Vorgehensweise nach § 165 ff BauGB verstärkt.

Transparenz ist vor allem im Hinblick auf die Folgekosten einer Maßnahme wichtig. Solche Folgekosten, d.h. Erschließungen, Klärwerk, Kindergärten, Schulen - die gesamte städtebauliche Infrastruktur - müssen mit den gemeindlichen Vertretern und Politikern abgestimmt werden, um die Verteilung der Kostenanteile in die Überlegungen einzubeziehen.

Bei der Übertragung der Militärliegenschaften - beispielsweise an eine Kommune - spielt die Bewertungsfrage eine große Rolle. Bei teilweise hohen Altlastenbeseitigungskosten ist evtl. auch die 1 DM / m2 - Kaufpreis-Politik kaum realisierbar. Es gibt Kommunen, die bereits bei einer kostenfreien Übertragung von Militärliegenschaften allein wegen der Folgekosten oder wegen der Bewachung einer derartigen Einrichtung überfordert sind. Trotzdem sollte, d.h. auch wenn die Kommune das Objekt nicht selbst erwirbt, die Planungshoheit in allen Phasen bei der Kommune bleiben. Kommunen müssen die Planungskultur selbst erfahren. Außerdem muß der isolierte Erwerb einer mit hoher Lagegunst versehenen Militärliegenschaft durch eine Kommune im Wege des Zwischenerwerbs weiterhin möglich sein. Die Finanzierung fast ausschließlich aus der Differenz zwischen Eingangs- und Ausgangswert ist vielfach durchaus machbar.

Ehemalige Militäranlagen stellen oft städtebauliche Mißstände dar; die Beseitigung dieser Mißstände hat Vorrang vor dem Landschaftsverbrauch, z.B. Neubaugebiete auf der grünen Wiese. Das Wohl der Allgemeinheit erfordert die Durchführung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen auch 'zur Wiedernutzung brachliegender Flächen' (§ 165 III, Ziff. 2 BauGB). Eine Übertragung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen in Militärflächen an versierte Träger bietet eine interessante Alternative zu herkömmlichen Planungen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | August 1999

Previous Page TOC Next Page