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[Seite der Druckausgabe: III]


Zusammenfassung und Schlußfolgerungen

Das deutsche Unternehmensrecht muß nach übereinstimmender Einschätzung der Regierungsfraktionen und der SPD-Bundestagsfraktion reformiert werden. Die wiederholten Unternehmenskrisen der letzten Jahre wie der Beinahe-Zusammenbruch der Metallgesellschaft, der Konkurs des Bremer Vulkan Verbunds oder die Bilanzfälschungen bei der Humboldt Wedag, bei denen die Kontrollinstrumente innerhalb und außerhalb der Unternehmen nicht funktioniert hatten, hätten Schwächen im deutschen System der Unternehmenskontrolle offenbart, die durch gesetzliche Maßnahmen korrigiert werden müßten. Nachdem die SPD-Bundestagsfraktion bereits im Januar 1995 den "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung von Transparenz und Beschränkung von Machtkonzentration in der deutschen Wirtschaft (Transparenz- und Wettbewerbsgesetz)" in den Deutschen Bundestag eingebracht hatte, legte im November 1996 auch die von der Bundesregierung anderthalb Jahre zuvor eingesetzte Koalitionsarbeitsgruppe den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" vor. Der Entwurf muß noch abschließend von der Koalitionsführung und vom Kabinett beraten werden, bevor er offiziell als Regierungsentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht werden kann.

Beide Entwürfe zielen im Ansatz auf eine Verbesserung der Transparenz und der Kontrolle im deutschen Unternehmensrecht. Trotz dieser prinzipiellen Übereinstimmung in der Zielrichtung besteht ein weitgehender Dissens zwischen den Regierungsfraktionen und der SPD-Bundestagsfraktion über Reichweite und Intensität der zu ergreifenden Maßnahmen. Ganz besonders gilt dies für den Komplex Macht der Banken.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht einen erheblichen Reformbedarf im deutschen Unternehmensrecht. Im Mittelpunkt des SPD-Gesetzentwurfs stehen dabei Maßnahmen zur Beschränkung der unkontrollierten Machtkonzentration bei den Großbanken und den eng mit ihnen verflochtenen Versicherungskonzernen. Mittels ihrer verschiedenen Einflußfaktoren, der Kreditvergabe, dem Anteilsbesitz, dem Depotstimmrecht, den von Bankenvertretern wahrgenommenen Aufsichtsratsmandaten und den bankeigenen Kapitalanlagegesell-

[Seite der Druckausgabe: IV]

schaften verfügten die Banken heute über eine ordnungspolitisch problematische Machtfülle, die erhebliche negative Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und den Finanzmarkt Deutschland habe. Zur Beschränkung der Macht der Banken schlägt die SPD daher insbesondere eine Beschränkung des Anteilsbesitzes der Banken an Nichtbanken sowie den Ersatz des bisherigen Depotstimmrechts durch eine neue Form der unabhängigen Stimmrechtsvertretung vor. Darüber hinaus will die SPD-Bundestagsfraktion die zunehmenden wechselseitigen Verflechtungen zwischen der führenden deutschen Unternehmen wirksam unterbinden. Durch das dichte Netz von kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen hätten sich die Manager der führenden deutschen Unternehmen wirksam vor Kontrolle und Wettbewerb abgeschottet. Eine Kontrolle der Unternehmensverwaltungen finde in Deutschland heute faktisch nicht mehr statt. Der notwendige Wettbewerb um Führungspositionen und damit um die Qualität von Managementleistungen sei auf diese Weise ausgeschlossen.

Aus Sicht eines CDU-Politikers hat sich das deutsche Unternehmensrecht überwiegend bewährt; bei den aufgetretenen Krisenfällen habe es sich lediglich um Einzelfälle gehandelt. Gleichwohl hätten sich bei diesen Fällen Schwächen in der Unternehmenskontrolle offenbart, die durch gezielte gesetzliche Maßnahmen korrigiert werden müssen. Grundsätzliche Systemänderungen strebe die Regierungskoalition dabei nicht an. Dies gilt insbesondere für den Komplex der Bankenmacht. Hier will die Regierungskoalition entgegen den ursprünglichen Ankündigungen keine Maßnahmen zur Beschränkung des Bankeneinflusses vornehmen. Die Banken sollen jedoch zu einer erhöhten Transparenz verpflichtet werden. Lediglich in den Fällen, in denen eine Bank über einen Anteilsbesitz von mehr als fünf Prozent des Grundkapitals eines Unternehmen verfügt, und zugleich in der Hauptversammlung dieses Unternehmens die Stimmen ihrer Depotkunden aufgrund einer pauschalen Vollmacht ausüben will, soll sich die Bank zukünftig entscheiden müssen, ob sie ihre eigenen oder die Stimmen ihrer Depotkunden ausüben will.

Ein FDP-Politiker begrüßt prinzipiell den von der Koalitionsarbeitsgruppe vorgelegten Referentenentwurf. Zugleich bedauert er, daß sich die Arbeitsgruppe nicht auf weitergehende Maßnahmen beim

[Seite der Druckausgabe: V]

Anteilsbesitz der Banken einigen konnte. Da seiner Auffassung nach ein Zwang zum Abbau des bestehenden Anteilsbesitzes der Banken wegen verfassungsrechtlicher Probleme nicht möglich sei, plädiere er für eine Regelung, wonach der Neuerwerb des Anteilsbesitzes der Banken auf 10 Prozent des Grundkapitals beschränkt werden soll. Eine Einbeziehung der Versicherungsunternehmen in eine derartige Regelung lehne er grundsätzlich ab, da Versicherungen vollkommen andere Aufgaben hätten als Banken und der Erwerb von Aktien zum normalen Geschäftsbetrieb von Versicherungen gehöre.

Ein Vertreter eines Bankenverbandes begrüßt den zurückhaltenden Ansatz der Regierungskoalition. Aus Sicht des Bankenverbandes bestehe kein Zweifel daran, daß Banken in der deutschen Wirtschaft über Einfluß verfügten. Art und Umfang dieses Einflusses würden in der öffentlichen Diskussion jedoch erheblich überschätzt. Zudem seien bislang alle Kritiker den Beweis schuldig geblieben, daß die Banken ihren Einfluß mißbräuchlich einsetzten. Statt dessen würden bedauerliche Einzelfälle in unverantwortlicher Weise verallgemeinert. Insgesamt gesehen habe sich das deutsche Unternehmensrecht ausgesprochen bewährt. Für weitreichende Eingriffe in das bestehende Rechtssystem bestehe daher keinerlei Anlaß.

Ein Wissenschaftler hält gesetzliche Maßnahmen zur Beschränkung der Machtkonzentration bei den Banken und Versicherungskonzernen für dringend geboten. Bei der Frage nach der Notwendigkeit solcher Maßnahmen sei der Nachweis eines Mißbrauchs von untergeordneter Bedeutung. Vielmehr sei es Aufgabe der Ordnungspolitik, bestehende Mißbrauchspotentiale vor einem eventuellen Einsatz zu eliminieren. Zudem sei es in der Vergangenheit wiederholt zu Fällen gekommen, in denen die Banken ihr Einflußpotential zum Schaden der betroffenen Unternehmen und ihrer Aktionäre eingesetzt hätten. Aus diesem Grunde unterstützt er die Zielrichtung des von der SPD-Bundestagsfraktion vorgelegten Gesetzentwurfs. Der Referentenentwurf der Regierungskoalition hingegen werde dem selbstgesteckten Anspruch, Transparenz und Kontrolle bei deutschen Unternehmen zu verbessern, nicht gerecht.

[Seite der Druckausgabe: VI]

Die folgende Synopse gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion und der Regierungsfraktionen

Bankenmacht/Einflußkumulation


SPD-Entwurf eines Transparenz- und Wettbewerbsgesetzes (Bundestags-Drucksache 13/367)

Referentenentwurf "Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich"

Anteilsbesitz der Banken

Begrenzung von Bankenbeteiligungen an branchenfremden Unternehmen auf 5 Prozent

Keine Änderung

Wechselseitige Verflechtungen

Verbot der Stimmrechtsausübung aus wechselseitigen Beteiligungen von mehr als 3 % des Grundkapitals

Verbot der Stimmrechtsausübung bei Wahlen zum Aufsichtsrat bei wechselseitigen Beteiligungen von mehr als 25 % des Grundkapitals

Depotstimmrecht

Abschaffung des Depotstimmrechts der Banken

Einführung unabhängiger Aktionärsvertreter

Information des Depotkunden über andere Vertretungsmöglichkeiten

Banken müssen sich in Fällen, in denen sie mehr als 5 % des Grundkapital einer Gesellschaft besitzen, entscheiden, ob sie ihre eigenen oder die Depotstimmen ausüben.

Versicherungen


SPD-Entwurf eines Transparenz- und Wettbewerbsgesetzes (Bundestags-Drucksache 13/367)

Referentenentwurf "Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich"

Anteilbesitz der Versicherungen

Beschränkung des Anteilsbesitzes von Versicherungen an branchenfremden Unternehmen auf 5 %

Keine Änderung

[Seite der Druckausgabe: VII]

Aufsichtsräte


SPD-Entwurf eines Transparenz- und Wettbewerbsgesetzes (Bundestags-Drucksache 13/367)

Referentenentwurf "Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich"

Zahl der pro Person zulässigen Aufsichtsratsmandate

Maximal 5 Mandate

AR-Vorsitz zählt doppelt

Keine Änderung

10 + 5 konzerninterne Mandate
AR-Vorsitz und stv. Vorsitz zählen doppelt

Sonderregelung für konzerninterne AR-Mandate

Streichung

Keine Änderung

Wahrnehmung von Mandaten in konkurrierenden Unternehmen

Verbot der Wahrnehmung von Mandaten in konkurrierenden Unternehmen

Keine Änderung

Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern

Generelle Senkung des für Haftungsklagen bzw. zur Bestellung von Sonderprüfern notwendigen Anteilsbesitzes auf 5 % oder Aktien im Nennwert von 1 Mio. DM

Bei Fällen grober Pflichtverletzung der Verwaltung Senkung des für Haftungsklagen notwendigen Anteilsbesitzes auf 5 % oder Aktien im Nennwert von 2 Mio. DM

Verbesserte Transparenz innerhalb des Aufsichtsrates

Obligatorische Zusendung von Jahresabschluß, Lagebericht und Abschlußprüfungsbericht an alle Aufsichtsratsmitglieder

"Aushändigung" des Abschlußberichts an alle Aufsichtsratsmitglieder oder, falls der Aufsichtsrat dies beschlossen hat, nur an die Mitglieder eines AR-Ausschusses

Größe der Aufsichtsräte

Keine Änderung

Verkleinerung auf 12 Mitglieder, bei großen Unternehmen sollen auch 16 oder 20 Mitglieder zulässig sein

[Seite der Druckausgabe: VIII]

Wirtschaftsprüfer


SPD-Entwurf eines Transparenz- und Wettbewerbsgesetzes (Bundestags-Drucksache 13/367)

Referentenentwurf "Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich"

Verschärfung der Haftung

Anhebung der Höchstgrenze auf das Hundertfache der vereinbarten/üblichen Vergütung (2 - 10 Mio. DM)

Anhebung der Höchstgrenze auf 2 - 8 Mio. DM

Stärkung der Unabhängigkeit des WP vom zu prüfenden Unternehmen

Obligatorischer Prüferwechsel nach 5 Jahren

Keine Änderung

bei Aktiengesellschaften, deren Aktien im amtlichen Handel notiert sind, darf ein WP nicht prüfen, wenn er in 7 der letzten 10 Jahre den Prüfungsbericht unterschrieben hat.


Senkung des zulässigen Anteils eines Prüfungsmandates an den Gesamteinnahmen eines WP auf maximal 30 %

Senkung des zulässigen Anteils des Prüfungsmandates an den Gesamteinnahmen auf maximal 30 %

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer

Obligatorische Teilnahme des WP an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates

Obligatorische Teilnahme des WP an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates

AR erteilt Prüfungsauftrag

Kapitalanlagegesellschaften


SPD-Entwurf eines Transparenz- und Wettbewerbsgesetzes (Bundestags-Drucksache 13/367)

Referentenentwurf "Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich"

Interessenkonflikte bei Beteiligungen von Banken und Versicherungen an Kapitalanlagegesellschaften

Untersagung der Beteiligung von Banken und Versicherungen

Keine Änderung

[Seite der Druckausgabe: IX]

Stärkung der Aktionärsrechte


SPD-Entwurf eines Transparenz- und Wettbewerbsgesetzes (Bundestags-Drucksache 13/367)

Referentenentwurf "Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich"

Übervorteilung von Minderheitsaktionären beim Kontrollwechsel in einer Aktiengesellschaft

Verabschiedung einer verbindlichen Übernahmeregelung

Keine Änderung

Verwässerung des Anteilsbesitzes durch wiederholten Bezugsrechtsausschluß

Verhinderung wiederholten Bezugsrechtsausschlusses

Keine Änderung

Mangelnde Transparenz

Verbesserung der Transparenz durch erweiterte Pflichtangaben im Anhang der Bilanz

- Anteilsbesitz von mehr als 3 % oder einem Nennwert von 20 Mio. DM

- bei Banken und Versicherungen die von ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und ihren leitenden Angestellten wahrgenommenen AR-Mandate

- Beratervergütungen pro Jahr

- Spenden der Gesellschaft aufgegliedert nach Empfänger

- Gesamtbezüge der einzelnen Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Beiräte

- Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Beiräte

Verbesserung der Transparenz durch erweiterte Information der Aktionäre

- bei Banken im Anhang zum Jahresabschluß Information über die von Vorständen und Angestellten der Bank wahrgenommen Mandate in Aufsichtsgremien sowie Beteiligungen von mehr als 5 % an großen KGen

- bei börsennotierten AGen in der Bekanntmachung der HV-Tagesordnung Information über Mandate von Kandidaten zum AR

- bei der Einholung der Stimmrechtsvollmachten Information darüber, ob die Bank einem Konsortium angehörte, das die "zeitlich letzte Emission" der AG übernommen hat.

Höchst- und Mehrfachstimmrechte

Keine Änderung

Abschaffung

Eigene Zusammenstellung


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001

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