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[Seite der Druckausgabe: I]


Vorbemerkung

Am 4. Mai 1995 veranstaltete die Friedrich-Ebert-Stiftung in Frankfurt am Main die Tagung Macht der Banken, bei der Vertreter von Banken, Industrie- und Mittelstandsverbänden, Politiker, Wissenschaftler und Mitglieder von Aktionärsvereinigungen kontrovers über die Frage nach Rolle und Einfluß der Banken in der deutschen Wirtschaft diskutierten. Seitdem hat die Brisanz des Themas und seine politische Bedeutung weiter zugenommen. Neue Unternehmenskrisen wie der Konkurs des Bremer Vulkan Verbund, die Milliardenverluste bei Daimler-Benz oder der Beinahe-Zusammenbruch des Kölner Unternehmens Klöckner-Humboldt-Deutz (KHD) haben das öffentliche Interesse an der Rolle der Banken in Deutschlands Wirtschaft weiter verstärkt. Im September 1996 beschäftigte sich auch der 61. Deutsche Juristentag eingehend mit der Frage nach dem Reformbedarf im deutschen Gesellschaftsrecht zur Beschränkung der Macht der Banken.

Kritiker werfen den Banken vor, durch die Kumulation ihrer verschiedenen Funktionen als Kreditgeber, Anteilseigner, Vertreter der Aktionäre durch das sogenannte Depotstimmrecht und die von Bankenvertretern wahrgenommenen Mandate in den Aufsichtsräten vieler Großunternehmen über eine ordnungspolitisch problematische Machtfülle zu verfügen. Vertreter der Banken räumen zwar das Vorhandensein eines erheblichen Einflußpotentials ein, betonen aber, daß die Banken diesen Einfluß stets verantwortungsbewußt im Sinne der Unternehmen ausgeübt hätten. Während Bankenkritiker einschneidende gesetzliche Maßnahmen zur Beschränkung der Macht der Banken fordern, halten die Vertreter der Banken derartige Bestrebungen für unnötig. Der bestehende Rechtsrahmen hat sich aus ihrer Sicht bewährt.

Inzwischen hat die von der Bundesregierung Anfang des Jahres 1995 zum Themenkomplex eingesetzte Koalitionsarbeitgruppe den "Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" vorgelegt. Der Entwurf sieht moderate Veränderungen im Gesellschaftsrecht zur Verbesserung von Transparenz und zur Verringerung von Interessenkonflikten in der deutschen Wirtschaft vor. Im Gegensatz dazu enthält der von der SPD-Bundestagsfraktion

[Seite der Druckausgabe: II]

bereits im Januar 1995 vorgelegte "Entwurf eines Transparenz- und Wettbewerbsgesetzes" weitreichende Maßnahmen zur Beschränkung der Macht der Banken und der eng mit ihnen verflochtenen Versicherungen. Die parlamentarischen Beratungen über die beiden Gesetzesentwürfe stehen unmittelbar bevor.

Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Friedrich-Ebert-Stiftung am 1. Oktober 1996 in Bonn die Tagung Aufsichtsräte und Banken - Kontrolldefizite und Einflußkumulation in der deutschen Wirtschaft - Vorschläge der politischen Parteien zur Unternehmensrechtsreform, an der Vertreter der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD, Wissenschaftler, Vertreter von Banken und ihren Interessenverbänden, Gewerkschafter, Unternehmer, Vertreter von Industrie- und Mittelstandsvereinigungen und Aktionärsvertreter teilnahmen. Schwerpunkte der Tagung waren Darstellung und Diskussion der unterschiedlichen Reformansätze. Einleitend referierten ein Wissenschaftler und ein Vertreter eines Bankenverbands die Kritik an der Macht der Banken und die Gegenposition des Bankenverbandes. In einer anschließenden Podiumsdiskussion wurden die Positionen und die konkreten Vorschläge der Regierungsfraktionen und der SPD-Bundestagsfraktion kontrovers diskutiert.

Die vorliegende Broschüre faßt die Referate und Diskussionsbeiträge der Tagung thematisch gegliedert zusammen. Für Konzeption und Durchführung der Veranstaltung zeichnete Diplom-Ökonomin Hannelore Hausmann vom Forschungsinstitut der Friedrich-Ebert-Stiftung verantwortlich, mit der Organisation war Ilona Reuter betraut. Den Tagungsbericht erstellte Thomas Schmidt, Politologe aus Meckenheim.

Bonn, Februar 1997


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001

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