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[Seite der Druckausgabe: 12]


IV. Das Vergleichsmietensystem - ein ordnungspolitischer Fremdkörper im System der Sozialen Marktwirtschaft?


Der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft kritisierte das Vergleichsmietensystem als einen Eingriff in die freie Mietpreisbildung. Es würde die Anpassungsfähigkeit der Wohnungsmärkte an veränderte Nachfragebedingungen beeinträchtigen und die zyklischen Schwankungen an den Wohnungsmärkten verstärken. Dies würde die Wohnungspolitik zu laufenden Eingriffen in das Marktgeschehen veranlassen, die prozyklisch wirken könnten.

Bei aller Kritik an seiner Ausgestaltung im einzelnen kann das Vergleichsmietensystem aber nach überwiegender Meinung doch nicht als ein ordnungspolitischer Fremdkörper bezeichnet werden. Dies wurde insbesondere vom Staatssekretär des Ministeriums für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt betont. Das Vergleichsmietensystem muß als Antwort auf ein spezifisches Marktversagen angesehen werden. Das Problem der Anpassung der Mietpreise in laufenden Verträgen an wechselnde Marktlagen kann nicht perfekt gelöst werden. Eine Verhandlungslösung mittels Änderungskündigungen kann wegen der vertragsspezifischen Investitionen der Mieter (in erster Linie die materiellen und immateriellen Umzugskosten) dazu führen, daß die Parteien oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, ja sogar oberhalb der vergleichbaren Neuvertragsmiete abschließen. Die Einführung einer verbindlichen Referenzmiete ist wohnungspolitisch zu rechtfertigen, ohne daß man sich auf die Sozialgutseigenschaft des Gutes Wohnung berufen müßte.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001

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