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TEILDOKUMENT:


[Seite der Druckausgabe: 13 / Fortsetzung]


3. Der Beitrag der Sanierungsgesellschaften

Zu Beginn des Jahres 1993 wurden in der Lausitz die drei Sanierungsgesellschaften "Gesellschaft für bergbauliche Rekultivierung, Umwelttechnik und Landschaftsgestaltung (BUL)", "Sanierungsgesellschaft Lauchhammer mbH (SGL)", "Sanierungsgesellschaft Schwarze Pumpe (SSP)" gegründet. Die BUL hat derzeit (Jahresmitte 1994) einen Belegschaftsstand von 6.427 Mitarbeitern. Der Jahresdurchschnitt wird bei über 6.500 Arbeitnehmern liegen, die in 19 Projekten unterteilt in 54 Maßnahmen in den 6 Hauptabteilungen Sanierung und 2 Abteilungen für Spezialleistungen tätig sind. Die SSP weist 1.242, die SGL 1.453 Beschäftigte auf. Von den insgesamt 9.195 Beschäftigten kommen rd. 90 % aus den ehemaligen Bergbaubetrieben. Die Projekte und Maßnahmen des Jahres 1994 sind durch die Treuhandanstalt unter Vorbehalt genehmigt, Einzelveränderungen sind durch technisch-wirtschaftliche Prüfung, die derzeit noch stattfindet, möglich. Der angemeldete Bedarf in der Braunkohle insgesamt übersteigt damit das vorgegebene Volumen des Jahres 1994 von 1,5 Mrd. DM erheblich.

Vor Errichtung der Sanierungsgesellschaften waren die ABM-Mitarbeiter direkt den Werksbereichen zugeordnet. Die neue Förderung nach § 249 h AFG schrieb die gesellschafts-, arbeitsrechtliche und finanzielle Trennung der Sanierungsgesellschaften von den Bergbauunternehmen als bindend vor. Der Aufbau der neuen Organisation, der Leitung, der Planung und Abrechnung der Sanierungsprozesse stellte zur Gewährleistung des verantwortungsvollen Einsatzes der Fördermittel in den ersten sechs Monaten einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit in den Gesellschaften dar. Ein Problem des Einsatzes von ABM war, daß die Vorplanung in den Betrieben und die Ausstattung der Sanierungstätigkeit mit notwendigen Geräten und Maschinen durch den schnellen Aufbau nicht in vollem Umfang, wie eigentlich erwünscht, abgesichert werden konnte. Die mit der Förderung nach § 249 h entkoppelte Bezuschussung von Sach- und Personalkosten bewirkt, daß wenn die Planung und Genehmigung vorliegt, ein wesentlich produktiverer Betrieb möglich ist. Deshalb wurden 1993 in Anträgen an das Sanierungsbüro die Investitionen für Geräte und Maschinen erhöht. Auch wurden z.B. in der BUL die in Anträgen für Projekte für 1994 eingeplanten Investitionen in 1993 soweit möglich zu einem Teil vorgezogen.

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3.1. Veränderungen in den Betrieben

Für die bessere Auslastung der Maschinen und der vorhandenen Großgeräte und damit eine preiswertere Sanierungsdurchführung wurde der Anteil der Mehrschichtarbeit zwischen 1991 zu 1994 um 40 % erhöht. Der abgeschlossene Manteltarifvertrag und der Lohntarif für den Sanierungsbereich ermöglichte, den Samstag als Arbeitstag für den Einsatz der Großgeräte und teuren Maschinen zu nutzen, bei Mehreinsatz von Mitarbeitern und Abfeiern der Tage. Die Arbeiten für die Vorplanung, Begutachtung der Vorhaben, die Antragstellung zur Förderung wurden verstärkt.

Die Betriebsverwaltung der BUL wurde als eigenständige Einheit aufgebaut, deren Förderung nach § 249 h durch einen Förderantrag als zentrale Unternehmenseinheit genehmigt wurde. Der Aufbau wurde Mitte November '93 abgeschlossen. Bei den beiden anderen Gesellschaften war von vornherein die Verwaltung schon zu ABM-Förderbedingungen als ständige Einheit eingerichtet worden. Vom Beginn des Aufbaus der Verwaltungen an wurde auch die Entwicklung eines umfassenden Informationssystems unter Einbeziehung aller Sanierungsmaßnahmen und Leitungsebenen verfolgt. Gegenüber der Entwicklung im aktiven Bergbaubereich war dabei der besonderen maßnahmebezogenen Strukturierung der Sanierung zu entsprechen. Das geschah durch die Untergliederung der Sanierungsmaßnahmen nach technologischen Maßnahmen in über 500 Gewerke, die Mengengerüste, finanzielle Aufwendungen und den Personaleinsatz enthalten. Damit war die Grundlage gelegt, exakte Aufwandsbestimmungen, Abrechnungen und Kontrollen zu schaffen.

Für die weitere Qualifizierung des Planungs- und Abrechnungssystems sowie die Erfassung der anderen kommerziellen Prozesse wurde in der BUL Ende Oktober 1993 ein maßnahmebezogenes Controlling eingeführt, an dessen Vervollständigung gearbeitet wird. Damit können auch die Allgemeinkosten für zentrale Dienstleistungen sowie Spezialarbeiten und Maschinenmieten belegbar und nachweislich transparent gemacht und auf die jeweiligen Kostenstellen der Maßnahmen gebucht sowie durch Kostenerkennung und Kostendenken gesenkt werden. Ein durch die BUL entwickelter einheitlicher Gewerkekatalog wird zur Zeit durch das Büro für Braunkohlensanierung auf die anderen Sanierungsgesellschaften des Bereichs Braunkohle und auf die Bergbauunternehmen als Maßnahmeträger übertragen. Diese Vereinheitlichung der Erfassung von einzelnen Arbeiten in Gewerken, von Datengrenzen bezüglich Leistungs- und Kostenerfassung ist eine gute Grundlage für die zukünftigen Planungs-, Kalkulations- und Ausschreibungsarbeiten sowie Abnahmen.

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3.2. Besondere Aktivitäten der Sanierungsgesellschaften

  1. Durch die gezielte Entwicklung projektübergreifender Spezialleistungen wird insbesondere bei der geotechnischen Sicherung geschütteter Böschungssysteme mit den Bedingungen des Grundwasseranstiegs ein sonst nicht zu erreichender Sanierungseffekt kostengünstig nachgewiesen. Verfahren, wie das Rütteldruckverdichten, das Sprengverdichten, die dynamische Intensivverdichtung und die Erprobung der Hochdruckverdichtung wurden bzw. werden erstmalig durch die Spezialtrupps der BUL angewandt. Einige Verfahren werden, wegen der Erprobung zur Zulassung durch die Bergbehörde, durch Hochschulen wissenschaftlich begleitet.

  2. Mit der Zentralisierung verschiedener Werke und begleitender Qualifizierung der Mitarbeiter wird ein wettbewerbsfähiges Leistungsniveau erzielt. Das betrifft die Spezialbohrungen und Druckverdichtungen des kombinierten Spül- und Druckversatzes untertägiger Grubenbauer unter Einbeziehung von kleinen Fremdfirmen des Sprengwesens und der Asbestentsorgung.

  3. Die Organisation und der weitere Aufbau des zentralisierten Reparaturwesens für Tagebau-Großgeräte einschl. der Bevorratung und Aufarbeitung wichtiger Baugruppen älterer Großgerätetypen wurde verbessert. Die Maßnahme senkt die Kosten der Reparaturen.

  4. Die Bildung einer Maschinen- und Geräteabteilung (Pool) wurde ab Januar vorbereitet und ab Mai praktisch erprobt, in diesem Pool werden 575 Leistungsgeräte zusammengefaßt. Diese neue Einheit wird von allen drei Sanierungsgesellschaften der Lausitz genutzt. Damit erfolgt eine Senkung der Investitionen.

  5. Derzeit findet eine Erhebung und eine Analyse aller Entsorgungsleistungen und deren Kosten in Absprache mit den drei Sanierungsgesellschaften statt. Damit soll dem zunehmenden Anstieg der Entsorgungsleistungen und deren Kostenentwicklung in allen Gesellschaften der Lausitz entgegengewirkt werden. Die Studie soll Mitte Juni vorliegen.

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3.3. Probleme der Sanierungsgesellschaften

  1. Die Fördervoraussetzungen der Sanierung nach § 249 h bestimmen, daß die Dauer der Beschäftigung für die Arbeitnehmer auf höchstens drei bis vier Jahre befristet ist. Hier besteht in den nächsten zwei Jahren insofern ein Engpaß, daß ein zur Aufrechterhaltung der Sanierungsarbeiten über das Jahr 1997 hinaus wesentlich notwendiger Stamm an Fachleuten durch Auslaufen der Verträge vor allem in den Jahren 1996 und 1997 die Gesellschaft verlassen muß. Dieses Problem könnte bei der beabsichtigten Privatisierung der Sanierungsgesellschaften Ende des Jahres durch die Einrichtung von Dauerarbeitsplätzen für einen Teil der Belegschaft gelöst werden. Falls nicht, wird es notwendig sein, die Politik einzuschalten, um die Förderrichtlinien eventuell abzuändern.

  2. Die Zuweisung der Mitarbeiter erfolgt nach Antragstellung durch die Sanierungsgesellschaften für die einzelnen Sanierungsprojekte und Maßnahmen und dem Nachweis der gesicherten Finanzierung durch die Arbeitsämter. Dabei muß die Gesellschaft die Zahl der Mitarbeiter und deren personenbezogene Tarifgruppe dem Arbeitsamt gegenüber genau festlegen und anmelden sowie durch Stellenbeschreibung begründen. Im Zuge der Abarbeitung einer Maßnahme bedarf es einer größeren Flexibilität zur Versetzung von Mitarbeitern in andere Maßnahmen.

  3. Da bei künftigen Ausschreibungen - wie in § 249 h festgelegt - auch die Zahl der Mitarbeiter und der Tarifgruppen bindend sein soll, müßte auch hier eine neue Regelung zur Vereinfachung überlegt werden und Platz greifen.

  4. Die arbeitsrechtlichen Fragen bei Übernahme von Mitarbeitern in der Förderung nach § 249 h durch ein anderes Unternehmen in der Region durch den Zuschlag nach einer Ausschreibung bedürfen ebenfalls noch eingehender Abklärung und Festlegung.

  5. Zur Kontinuität, Auslastung der Planung und der Beschäftigung von Mitarbeitern wäre es notwendig, eine mehrjährige finanzielle Bewilligung der Projekte und Maßnahmen zu ermöglichen. Dies ist besonders für die beabsichtigte Ausschreibung von Sanierungsarbeiten im Jahre 1995 erforderlich. Die stärkere Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie die stärkere Vergabe von Arbeiten und Leistungen nach draußen, sichern neben der Beschäftigung der eigenen Mitarbeiter auch Arbeitsplätze in der Region. Die Möglichkeit, bei Auftragsvergabe auch Mitarbeiter in sichere Arbeitsplätze zu überführen, soll weiter verfolgt werden. Der Auftrag der Treuhand, die BUL in zwei Gesellschaften aufzuteilen und sie zu privatisieren, wird vorbereitet. Dabei bietet sich an, um eine Zerschlagung der jetzt gut aufgebauten Strukturen des organisatorischen Ablaufs zu vermeiden, eine Aufteilung nach Hauptabteilungen vorzunehmen und dabei wo möglich die Ländergrenzen zu

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    berücksichtigen. Da die Projekte der Sanierung im Laufe der Zeit geographisch wechseln, ist eine Trennung nur nach Ländergrenzen nicht sinnvoll. Für einen Teil der Arbeitsplätze in der Sanierung sollte weiterhin gelten, daß die bisherige Brückenfunktion des Überganges bei Schließung von Produktionsbereichen in Bergbaubetrieben erhalten bleibt und Mitarbeiter weiterhin in die Sanierung überführt werden können, wie das Gesetz und die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern es vorgeben.

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3.4. Beschäftigungswirkung der Sanierung am Beispiel der BUL

Von den Personalkosten in Höhe von 394 Mio. DM gehen etwa 27 % für Sozialnebenkosten an Beiträgen ab. Es verbleiben Zahlungen in Höhe von 288 Mio. DM brutto in der Region.

Im Bereich der Sachkosten sieht die Situation wie folgt aus:
Die Gesamtsachkosten betragen 537 Mio. DM, davon verbleiben über 75 % der Aufträge und Verbrauchsleistungen in der Region. Die 6.500 Mitarbeiter der BUL hatten ein jährliches Netto-Einkommen (Lohnsteuer + Sozialversicherung abgezogen) von über 140 Mio. DM. Unter der Voraussetzung, daß dieses Einkommen im wesentlichen für Konsumgüter und Mietzahlungen eingesetzt wird, bedeutet dies ein Beschäftigungspotential, ohne mehrmalige Geldumläufe im Jahr zu berücksichtigen, von ca. 1500 Arbeitnehmern. Die Sachkosten der BUL in Höhe von 440 Mio. DM werden in unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaftsregion in der Industrie, des Handels, des Handwerks als Aufträge eingehen. Über den Erfahrungswert bedeutet dies, daß auch durch die Sachkosten und die darin enthaltenen Vergaben, die durchschnittlich bei 90 % liegen, ca. 4.500 Arbeitsplätze in der Region erhalten werden bzw. neu entstehen. Diese Berechnungen kann man auf die anderen Sanierungsgesellschaften anteilmäßig übertragen.

Die Sachkostenaufteilung ergibt folgendes Bild:

  1. Die BUL verbraucht 280 Mio. Kilowattstunden an Elektroenergie. Das entspricht einem Kostenvolumen von knapp 45 Mio. DM. Dieser Strom wird in den Kraftwerken der VEAG bzw. Schwarze Pumpe/LAUBAG produziert, zum Teil auch von den regionalen Energieversorgungsunternehmen bezogen. Damit wird Beschäftigung in den Tagebauen und Kraftwerken erhalten. Die Zahl könnte bei 350 bis 400 liegen.

  2. Es werden ca. 25 Mio. l Kraftstoff im wesentlichen über eigene Tankstellen bezogen und für ca. 18 Mio. DM Betriebsstoffe, überwiegend für Schweiß- und Brennarbeiten beschafft. Die Hauptlieferanten dieser Stoffe betreiben Erzeugungsanlagen in den neuen Bundesländern, in Schwarze Pumpe zum Beispiel mit ausgegründeten Mitarbeitern der ehemaligen ESPAG.

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  1. Für Hilfsstoffe und Direktmaterial wie Kalk, Düngemittel, Saat und Pflanzengut, Straßenbaumaterial, Baugruppen und Material für Tagebaugroßgeräte werden etwa 61 Mio. DM aufgewendet.

  2. Für die Planung der Sanierungsarbeiten und den dazu notwendigen Genehmigungsverfahren werden in diesem Jahr ca. 42 Mio. DM aufgewendet. Hier liegt bei kleinen Ingenieurbüros ein Beschäftigungsvolumen für hunderte von Projektanten unterschiedlicher Fachbereiche vor.

  3. Hinsichtlich fremder Reparaturleistungen stehen Zahlungen von ca. 30 bis 25 Mio. DM an.

  4. Für Rekultivierungs-, Abbruch-, Pflanz-, Pflege- und Entsorgungsleistungen werden ca. 19 Mio. DM aufgewendet. Der Betrag für die Vergabe von sonstige Leistungen wird bei 90 Mio. DM liegen. Auch damit werden ca. 1100 Arbeitsplätze in diesen ca. 200 Firmen gebunden.

    Insgesamt zeigt sich, daß die Material- und Anschaffungslieferungen der Sanierung in der erweiterten Region der Lausitz eine erhebliche Beschäftigungswirkungen haben und einen wirtschaftspolitischen Impuls für Brandenburg, Sachsen und anderen Bundesländer bedeutet.


    © Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001

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