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TEILDOKUMENT:


[Seite der Druckausgabe: 6 / Fortsetzung]


2. Die Sanierung im Bereich der LAUBAG

2.1. Ausgangssituation

Die dargestellte Entwicklung der letzten vier Jahre führte zu weiteren Konsequenzen. Die schwerwiegendste ist wohl der plötzliche Abbruch der langfristigen technologischen Entwicklungskonzeptionen im Revier mit ihren Folgen für die Wiedernutzbarmachung und Wasserhebung. Würde man die Wasserhebung auf das für die Kohleförderung notwendige Maß reduzieren, wäre der Gebietswasserhaushalt nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die Stillegung von Tagebauen und der nicht mehr notwendige Neuaufschluß von Folgetagebauen führt zu einem Defizit in der Bereitstellung von Abraum in Höhe von ca. 400 Mio. Kubikmetern. Dieses Abraummaterial ist nicht nur zur Verfüllung von Restlöchern, sondern auch zur Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit von Böschungssystemen, zur Schaffung terrestrischer Bergbaufolgelandschaften und zum Überzug von tertiären Kippen mit kulturfreundlichem Bodenmaterial dringend notwendig.

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Der drastische Produktionsrückgang findet seinen Ausdruck in der Vielzahl der anstehenden Sanierungsobjekte:

  • Beseitigung von Industriebrachen, z.B. stillgelegten Kraftwerken, Brikettfabriken, Tagesanlagen;

  • Revitalisierung bereits ganz oder teilweise in Anspruch genommener Ortschaften;

  • die Räumung und Renaturierung des Vorfeldes und der Randflächen stillgelegter Tagebaue, u.a. Leitungstrassen für Straße, Bahn, Energie und Wasser (ca. 8.000 ha);

  • Sicherung bzw. Beseitigung von ca. 300 Altlasten- Verdachtsflächen;

  • Verschrottung von Technik und Anlagen;

  • Gestaltung und Sicherung der künftigen Tagebaurestseen. Insgesamt gibt es etwa 50 Restflächen mit einer zu sanierenden Kippenböschungslänge von ca. 150 km;

  • Wiedernutzbarmachung und Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft, einschl. Bestandspflege (ca. 16.500 ha);

  • Beseitigung von Rekultivierungsmengen und Ökologisierung der Bergbaufolgelandschaft auf ca. 8.500 ha;

  • Wiederherstellung der natürlichen Vorflut und Sicherung der Wasserbereitstellung und Wasserqualität bei der Flutung der Restseen;

Der Umfang der vorgenannten Arbeiten ist im Altlastenkataster der LAUBAG konkret erfaßt. Die Abarbeitung wird in Abhängigkeit von der Mittelbereitstellung ca. 10 bis 15 Jahre in Anspruch nehmen. Die Leistungsanteile entfallen im Unternehmen zu ca. 2/3 auf das Land Brandenburg. Mit der Entscheidung durch Bund und Länder bis 1997 zunächst jährlich 1,5 Mrd. DM für die Beseitigung der bergbaulichen Altlasten in den neuen Bundesländern zur Verfügung zu stellen, ist mit den Arbeiten auch im Lausitzer Braunkohlerevier zügig begonnen worden.

Die Sanierung im Braunkohlebergbau hat sich zu einer entscheidenden sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Faktor in der Region entwickelt. Die LAUBAG bringt sich vielseitig in die Braunkohlensanierung ein. Dafür sprechen folgende Zusammenhänge:

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  • Die LAUBAG ist Eigentümer eines großen Teiles der Sanierungsgebiete und trägt als Bergbauunternehmen die Verantwortung für die Veranlassung der bergbaurechtlichen und landesplanerischen Genehmigungsverfahren;

  • die LAUBAG erarbeitet die Antragsunterlagen zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen gegenüber der Treuhandanstalt (THA);

  • die LAUBAG verfügt über hochqualifiziertes Ingenieurpersonal zur wirtschaftlichen Lösung komplizierter Fachaufgaben bzw. zur Veranlassung und Koordination notwendiger wissenschaftlicher Untersuchungen;

  • die LAUBAG verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen bei der Durchführung von bergbautypischen Spezialleistungen, wie Massenbewegungen mit Tagebaugroßgeräten, Wasserhebung, Sicherung von Kippenböschungen durch Sprengverdichtung, Melioration von Kippenrohböden etc.;

  • in den noch aktiven Tagebauen lassen sich die Fragen der Wiedernutzbarmachung, Restraumgestaltung und Wasserwirtschaft am effektivsten in Verbindung mit dem laufenden Betrieb lösen;

  • nach Abschluß der Sanierungsarbeiten bleibt die LAUBAG weiter für die Flächen bis zur Übergabe an einen Folgenutzer verantwortlich.

Zur Realisierung der Sanierungsarbeiten im Verantwortungsbereich der LAUBAG wurde 1993 die "Gesellschaft für bergbauliche Rekultivierung, Umwelttechnik und Landesgestaltung mbH (BUL)." als hundertprozentige Tochter der LAUBAG gegründet. Bis Ende März 1994 fanden 6.744 Arbeitnehmer, vorrangig ehemalige Bergleute, hier eine Weiterbeschäftigung. In Vorbereitung auf eine neue Tätigkeit wurden bislang ca. 370 Mitarbeiter ausgebildet. Sie erhielten u.a. Berechtigungen für Hilfsgeräte (145), Mannschaftstransporte (165), Brennschneiden (27), Pflanzen (19) und Motorkettensägen (15). Die LAUBAG wie die BUL können nicht alle Aufgaben mit der Sanierung alleine lösen. Bei der Planung und Realisierung werden deshalb wissenschaftliche Einrichtungen, Ingenieurbüros sowie Anbieter von Leistungen und Material in der Bergbauregion einbezogen. Damit wird die heimische Wertschöpfung und Beschäftigung gesichert sowie eine enge Zusammenarbeit in der Region gepflegt.

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2.2. Ausgewählte Schwerpunkte der Sanierung

An einigen Beispielen sollen die bei der Braunkohlensanierung zu lösenden Probleme dargestellt werden.

2.2.1. Sanierungsplanung

Vor Beginn der Sanierungsarbeiten in stillgelegten oder laufenden Tagebauen sind drei Voraussetzungen zu erfüllen: Sie müssen durch die Bergbehörde zugelassen sein, sie müssen in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Landesplanung stehen, und sie müssen durch die Steuerungsgruppe bei der THA bewilligt werden. Zu Begründung der technisch, technologisch, ökologisch und wirtschaftlich günstigsten Sanierungsvariante werden Untersuchungen geführt, in die unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen und Ingenieurbüros einbezogen werden.

Gemäß dem Landesplanungsgesetz werden für stillgelegte bzw. stillzulegende Tagebaue Sanierungspläne aufgestellt. Träger der Sanierungsplanung ist der Braunkohlenausschuß, der in umfangreichen Beteiligungsverfahren mit Behörden, Kommunen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Sanierungsvorhaben erörtert und zur Entscheidung durch die oberste Raumordnungsbehörde vorbereitet.

Die Sanierungspläne legen die Rahmenbedingungen zur Überwindung bergbaulich bedingter ökologischer Altlasten durch die Gestaltung einer lausitztypischen, vielfach nutzbaren, sicheren Bergbaufolgelandschaft als Voraussetzung zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes fest.

Zum Aufstellen der Sanierungspläne leistet die LAUBAG entsprechende Zuarbeiten. Für jeden Sanierungsraum wurde ein ökologisches Anforderungsprofil nach einem vorgegebenen Kriterienkatalog der Länderarbeitsgruppe Braunkohlenplanung erarbeitet. Es leitet auf der Grundlage einer Landschaftsanalyse Empfehlungen zu Erhaltungs-, Sicherungs- und Pflegemaßnahmen in vorhandenen Bergbaufolge- und -nachbarlandschaften sowie zu Ausgleichsmaßnahmen und Ansprüchen an die Endgestaltung der Bergbaufolgelandschaft und ihre harmonische Eingliederung in den Naturraum ab. Im weiteren werden die Fragen des Klimas, der Grundwasserabsenkung/Wasserwirtschaft, der Immissionen sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht. Diese Untersuchungen liegen flächendeckend für das Lausitzer Braunkohlerevier vor. Für die Durchführung wurden 8 Ingenieurunternehmen eingesetzt, die ihrerseits Subunternehmer verpflichteten.

Die Sanierungspläne für die Tagebaue Gräbendorf, Meuro, Seese und Schlabendorf wurden bereits durch den Braunkohlenausschuß bestätigt.

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2.2.2. Wiedernutzbarmachung

Unter Wiedernutzbarmachung ist nach § 4, Abs. 4, BBergG die ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung des öffentlichen Interesses zu verstehen.

Konkret gehören dazu nachstehende Maßnahmen:

  • Gewinnung und Verkippung der entsprechend dem Nutzungsziel geeigneten (in der Regel die "besten") Bodensubstrate in ausreichender Mächtigkeit (mindestens 2 m) an die Kippenoberfläche;

  • Reliefausformung während der Schüttung im technologischen Hauptprozeß;

  • Planierarbeiten und Vorflutregulierung auf der Kippenoberfläche;

  • Bodenverbesserung und Erschließung der Flächen durch Wege;

  • Inkulturnahme und Pflege der Flächen;

  • Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege;

  • Renaturierung von Randflächen im o.g. Rahmen.

Im weiteren Sinne gehören die Anlage und Pflege von Flächenbegrünungen und Schutzpflanzungen zu den Aufgaben der Rekultivierung.

Den Leistungsumfang sollen nachstehende Ausführungen deutlich machen: Die Rekultivierungsrückstände betragen per 1.1.1994 im Lausitzer Revier 36.370 ha, d.h. ca. 49 % der in Anspruch genommenen Fläche. Ca. 30% entfallen davon auf Restlöcher und potentielle Restseen (ca. 11.000 ha). Weitere 15 % (5.640 ha) bilden die Fläche, die für den aktiven Bergbau offengehalten werden muß. Ca. 55 %, d.h. ca. 19.700 ha sind noch zu rekultivierende Kippenfläche.

Bei genauerer Betrachtung der letzten Position kommt man zu folgendem Ergebnis: Von den insgesamt 42 Tagebauen im Verantwortungsbereich der LAUBAG wurden bis 1990 25 planmäßig stillgelegt. Die noch zu rekultivierenden Kippenflächen machen hier ca. 3.000 ha, d.h. ca. 15 % der Rekultivierungsrückstände im Revier aus.

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In dem zwischen 1990 und 1993 stillgelegten Tagebauen beträgt der Anteil der Rekultivierungsrückstände bezogen auf das Revier ca. 30 % (5.910 ha). In dem zur mittelfristigen Förderung vorgesehenen Tagebau 13 % (2.560 ha) und in den Zukunftstagebauen ca. 40 % (8.000 ha). Es kann also davon ausgegangen werden, daß die Hälfte der Rekultivierungsrückstände durch den laufenden Betrieb kostengünstig beseitigt werden kann.

Den Sanierungsschwerpunkt bilden die zwischen 1990 und 1993 stillgelegten Tagebaue. Für diese Tagebaue sind folgende Arbeiten charakteristisch:

  • Massenbewegung durch Großgeräte zur Schaffung geotechnisch sicherer Flächen und zur Verbesserung des Wasser-Land-Verhältnisses in der Folgelandschaft. In den Tagebauen Eubersdorf, Bärwalde, Spreewald, Klettwitz und Schlabendorf-Süd werden Kippen wieder abgetragen oder Abraumschnitte weitergefahren. Aus den Tagebauen Scheibe und Seese-Ost wird Abraum in Sanierungsräume transportiert. Bisher wurden ca. 70 Mio. m³ Massen verkippt. Einige typische Leistungen sind:

  • Planierung von Böschungen und Kippenoberflächen;

  • Sicherung von Böschungen und grundwassernahen Kippenstandorten;

  • Ökologisierung und Umgestaltung vorhandener Rekultivierungen;

  • Grundmelioration tertiärer Kipprohböden bzw. tertiärer Mischböden.

Letztere ist notwendig, da die Kippsubstrate folgende negative Eigenschaften aufweisen: Gestörter Säurehaushalt, Nährstoffarmut, fehlender Humus, fehlendes Bodenleben, gestörte Bodenstruktur (Wasser- und Lufthaushalt), starke Heterogenität und Benetzungsfeindlichkeit. Die Durchführung der Grundmelioration, d.h. die Kalkung, Düngung und Strukturverbesserung sowie Initialisierung der Humusbildung und des Bodenlebens des Kipprohbodens wird mit spezieller Technik, fast ausschließlich durch Fremdfirmen, durchgeführt. Der Umfang beträgt ca. 600 bis 700 ha jährlich. Die Meliorationstiefe muß mindestens 1,0 m bei homogener Durchmischung erreichen. Nach der Bodenbearbeitung schließt sich die Pflanzung an. Zur Wiedernutzbarmachung von 1200 ha werden ca. 150.000 t Kalk, 4.000 t Dünger, 1.000 t Saatgut, 12 Mio. Pflanzen benötigt. Wie bereits erwähnt, werden die Hilfsgeräteleistungen der Wiedernutzbarmachung zum überwiegenden Teil in die Region vergeben.

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2.2.3. Geotechnische Sicherungsarbeiten/Wasserwirtschaft

Die Kippsubstrate der Lausitz zeigen unter bestimmten Bedingungen Verflüssigungen, die großräumige Rutschungen nach sich ziehen können. Kippenböschungen an Restseen und grundwassernahe Kippenstandorte sind besonders gefährdet. Ziel der Sanierung ist es hier, das Korngefüge zu verdichten. Als Sanierungsverfahren wurde das Sprengverdichten erprobt. Zur Sicherung der Kippe wird in ufernahen Bereichen ein verdichteter Erdkörper geschaffen. Die Sprengung erfolgt im wassergesättigten Bereich und wird in Abhängigkeit vom Grundwasserwiederanstieg mehrfach wiederholt. Die Sanierung ist erst nach Erreichen der Endstauhöhe im Restsee abgeschlossen.

Weitere Verfahren zur Sicherung von Kippen sind die Rütteldruckverdichtung und die dynamische Intensivverdichtung. Ein Beispiel erfolgreicher Sanierung sind das Restloch A und Schlabendorf-Nord.

Durch die veränderte Lage und Größe der Restseen gegenüber der ursprünglichen Planung vernässen bereits rekultivierte Kippenflächen, z.B. im Spreeteil und Seese-West, die ebenfalls zu sichern sind.

Im Zusammenhang mit dem natürlichen Grundwasserwiederanstieg in den stillgelegten Tagebauen ist zu beachten, daß die Durchführung der Sanierungsarbeiten im Bereich der Kippenböschungen und die Beräumung des Tagebaus nur möglich ist, wenn entsprechende hydrologische Vorgaben eingehalten werden. In der Praxis ist es erforderlich, während der Sanierungsphase anfänglich die Wasserhebung weiter zu betreiben. Hierzu werden die vorhandenen Anlagen weiter genutzt.

Ein weiterer Aspekt der Wasserhebung während der gesamten Sanierung ist darin zu sehen, wasserabhängige Teile solange mit Wasser zu versorgen, bis sich der natürliche Grundwasserstand wieder eingestellt hat. Dieser Vorgang dauert Jahrzehnte. Da sich eine Abhängigkeit zwischen dem Grundwasserwiederanstieg und der Grundwasserentnahme ergibt, ist letztere auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Als Beispiel sei hier der Anteil der Abschlußspende der Spree und der Schwarzen Elster genannt, die in Trockenperioden nur zu 20 % aus dem natürlichen Einzugsgebiet gesichert werden kann. Der Rest wird durch die bergbauliche Wasserhebung bereitgestellt. Zur Untersuchung der verschiedenen Einflüsse und zur Ableitung konkreter Maßnahmen wurde eine hydrologische Komplexstudie angefertigt. Im Ergebnis wird u.a. deutlich, daß zur Auffüllung des "Entwässerungstrichters" im Lausitzer Braunkohlenrevier eine Wasserüberleitung aus der Lausitzer Neiße, Spree und Schwarze Elster notwendig sein wird, um ernste ökologische Schäden zu vermeiden und das Landschaftsbild schnell wiederherzustellen.

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Die Sanierung im Braunkohlenbergbau ist ein komplizierter und langandauernder Prozeß, in dem sich die LAUBAG mit wissenschaftlichem und technisch-technologischem Know how einbringt. Die Aufgaben sind nur in enger Zusammenarbeit von Ministerien, Ämtern, Behörden, Kommunen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Realisierungsbetrieben zu lösen. Die Sanierung trägt dazu bei, den Anpassungsprozeß im Lausitzer Braunkohlenrevier an die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen sozialverträglich zu gestalten und den Lebensraum Lausitz zu einer attraktiven Landschaft zu entwickeln.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001

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