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[Seite der Druckausgabe: 37 / Fortsetzung]

6. Wichtige Voraussetzungen für sozialverträgliche Lösungen

6.1 Schutz der Mieter

Der Schutz der Mieter ist nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes eine entscheidende Voraussetzung sozialverträglicher Maßnahmen der Stadterneuerung. Um sozial verträgliche Lösungen im Zuge städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen zu finden, muß insbesondere die Entwicklung der Mieten im Zusammenhang mit der sozialen Struktur der Bewohner eines Sanierungsgebietes gesehen werden. Sozialverträglichkeit bedeutet unter dieser Perspektive, daß gerade die Bezieher unterer und mittlerer Einkommen sowie Menschen in unsicheren Arbeitsverhältnissen besonders geschützt werden müssen.

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Nach den Vorstellungen des Mieterbundes sollte das Wohnen als ein Grundbedürfnis des Menschen gesellschaftlich garantiert werden. Daraus ergeben sich bestimmte Anforderungen an die Wohnungspolitik, insbesondere in Bezug auf die Regelung von Mietfragen. Dabei ist die Wohnungspolitik in den neuen Bundesländern mit einer schwierigen Ausgangssituation konfrontiert: Viele Wohngebäude befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Erforderlich sind deshalb zunächst hohe Instandsetzungsinvestitionen. Instandsetzungen werden aber aus den Mieteinnahmen finanziert. Zu geringe Mieteinnahmen haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, daß keine Instandsetzungsrücklagen vorhanden sind und bei unveränderten Mieteinnahmen auch nicht gebildet werden konnten. In dieser Situation sind Mietanhebungen notwendig. Solche Mietanhebungen können aber nur dann als sozialverträglich bezeichnet werden, wenn die Einkommenssituation der Mieter differenziert berücksichtigt wird.

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6.1.1 Ergebnisse eines empirischen Einkommen/Mieten - Vergleichs

Erste Auswertungen einer Sozialstudie für das als Beispiel ausgewählte Untersuchungsgebiet "Petersburger Straße" im Berliner Stadtbezirk Friedrichshain zeigen, daß sich das Wachstum der Einkommen nicht in dem von der Bundesregierung prognostizierten Maße vollzogen hat. Außerdem befinden sich viele Bewohner in unsicheren Arbeitsverhältnissen, wie z.B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Umschulungen etc.

Eine sozialverträgliche Wohnungspolitik hat die folgende Ausgangslage im Untersuchungsgebiet "Petersburger Straße" zu berücksichtigen: In diesem Wohngebiet leben derzeit ca. 8.500 Einwohner, die eine soziale Struktur repräsentieren, die noch relativ homogen und für Innenstadtgebiete der neuen Bundesländer typisch ist. Die durchschnittlichen Mieten lagen bei etwa 4,- DM/m2 Wohnfläche, und die monatliche Bruttokaltmiete machte für die Mehrzahl der Haushalte weniger als 250,-DM aus. Dem stand ein durchschnittliches Haushaltsnettoeinkommen (einschl. gezahltes Wohngeld) von 1.790 DM gegenüber. Damit betrug die Kaltmietenbelastung der Haushalte im Durchschnitt weniger als 15%. Die verschiedenen Haushaltstypen unterschieden sich nur wenig hinsichtlich Einkommen und Mietbelastung; so mußten die 2- und 3-Personen-Haushalte etwa 3% ihres Haushaltseinkommens weniger aufwenden als andere Haushaltsgruppen.

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Gerade in den stark sanierungsbedürftigen Altbaugebieten sind aus Entwicklungen

wie

  • der zweiten Mietenreform,
  • der Rückübertragung vieler Wohngrundstücke in privates Eigentum und dem Wegfall vorläufiger Bindungen sowie
  • den Umlagen aus der Modernisierungs- und Instandsetzungstätigkeit durch die Eigentümer

gravierende Wirkungen auf das Mietenniveau zu erwarten. So werden die monatlichen Mieten zum 1.Januar 1993 um mindestens 1,20 DM/m2 Wohnfläche angehoben. Wenn Fenster, Fassaden und Dächer keine erheblichen Schäden aufweisen, sind dafür jeweils 0,30 DM/m2 zusätzlich zu zahlen. Analysen zur Beschaffenheit der in die Mietenberechnung eingehenden Gebäudeteile zeigten, daß im Untersuchungsgebiet etwa jeder fünfte Haushalt mit Mängeln an Dach, Fenster und/oder Fassade konfrontiert ist. Das bedeutet umgekehrt, daß bei ca. 80% der Wohnungen mit einer Mietenanhebung in der maximal zulässigen Höhe von 2,10 DM/m2 je Monat zu rechnen ist. Für einen großen Teil der Haushalte stellen solche Mietenerhöhungen bereits eine soziale Härte dar, und die ursprüngliche Zielsetzung, die Wohnbevölkerung in ihrer bisherigen sozialen Zusammensetzung zu erhalten und eine Verdrängung der einkommensschwächeren Schichten zu vermeiden, ist gefährdet, wenn keine Gegensteuerung mit gezielten gesetzgeberischen und finanziellen Fördermaßnahmen erfolgt.

Die Entwicklung der Mietenbelastung ist für die unterschiedlichen Haushaltsgrößen nicht einheitlich. Unter der optimistischen Annahme, daß sich im Durchschnitt im Zeitraum zwischen August 1992 und Januar 1993 die Nettohaushaltseinkommen um 10% erhöhen, steigt für die 1-, 2- und 3-Personenhaushalte - das sind 95% aller Haushalte des Untersuchungsgebietes "Petersburger Straße" - selbst unter Berücksichtigung der verbesserten Wohngeldregelungen die Mietenbelastung von vorher 15% auf ca. 20% des verfügbaren Einkommens an (1-P-HH = 23%, 2-P-HH = 18%, 3-P-HH = 19%). Nach Abzug aller Wohnkosten wird das verfügbare Haushaltseinkommen dann gegenüber Sommer 1992 - trotz zwischenzeitlicher Einkommenssteigerung und zusätzlichem Wohngeld - folgenden durchschnittlichen Pro-Kopf-Zuwachs ausweisen:

  • 28,- DM bei 1-Personen-Haushalten,
  • 41,- DM bei 2-Personen-Haushalten,

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  • 31,- DM bei 3-Personen-Haushalten sowie
  • 50,- DM bei 4-Personen-Haushalten.

Mit diesem geringen Zuwachs an real verfügbarem Haushaltseinkommen müssen u.a. die zusätzlich gestiegenen Kosten für Energie, für den Öffentlichen Nahverkehr und die Preissteigerungen auf Grund der erhöhten Mehrwertsteuer gedeckt werden. Gelingen kann dies - wenn überhaupt - aber nur bei einer gesicherten Einkommenssituation, die in der Realität oft nicht besteht. Ein großer Teil der Haushalte des Untersuchungsgebietes hat derzeit jedoch eher problematische Erwerbs- und Einkommensverhältnisse. Von den Personen im Alter über 18 Jahren verfügen nur

  • 63% bei 1-Personen-Haushalten,
  • 46% bei 2-Personen-Haushalten und
  • 31% bei 3-Personen-Haushalten

über ein unbefristetes und damit relativ sicheres Arbeitsverhältnis. In diese Angaben eingeschlossen sind auch Haushalte mit Personen im Vorruhestand oder im Ruhestand, die ebenfalls ein gesichertes Einkommen aufweisen.

Diese Untersuchungsergebnisse belegen, daß Sozialverträglichkeit und Schutz vor Verdrängung wichtige Aufgaben der Stadterneuerung sind. Stadterneuerung bedeutet deshalb nicht allein bauliche Erhaltung und Ergänzung. Vielmehr hat Stadterneuerung auch eine starke soziale Komponente. In vielen innerstädtischen Gebieten ist demnach die Substanz der Altbauten zu sanieren, ohne daß es zur Verdrängung der Bewohner kommt.

Sozial unverträgliche Folgen, die aus der Umlage von Modernisierungsaufwendungen entstehen, könnten durch eine stärkere Nutzung von Mieterinitiativen zur Mängelbeseitigung abgeschwächt werden. Im Untersuchungsgebiet "Petersburger Straße" fehlt aber einerseits vielen Mietern das Geld für entsprechende Maßnahmen. Andererseits stellt sich für Mieter in bereits reprivatisierten Wohnungsbeständen häufig nicht mehr die Frage der Mängelbeseitigung; hier nimmt der Eigentümer oft die Modernisierungen vor, die zwar notwendig und wünschenswert sind, gleichzeitig aber starke Mieterhöhungen auslösen.

Die Orientierung öffentlicher Stellen auf entsprechende Initiativen von Mietern bzw. Eigentümern stößt aber derzeit auf eine Reihe von Schwierigkeiten. So sind Maßnahmen durch Mieter auf Grund einer geringen finanziellen Belastbarkeit nur be-

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grenzt möglich. Besonders dann, wenn Baumaßnahmen weitgehend vorfinanziert werden müssen, sind diese Kosten für die meisten ausbau- oder modernisierungswilligen Mieter nicht tragbar. Hinzu kommt, daß Vermieter derzeit Ausbauverträge oft zu äußerst mieterunfreundlichen Konditionen anbieten. Unter Ausnutzung der Wohnungsnot werden den Mietern Kosten für das Bewohnbarmachen von Wohnraum auferlegt, die in keinem Verhältnis zu den späteren Mietnachlässen der Eigentümer stehen. In einer Reihe untersuchter Beispiele stand einem Instandsetzungsaufwand des Mieters von 10.000 bis 15.000 DM lediglich ein Erlaß von maximal 5 Kaltmieten gegenüber. Auf diese Weise können nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes keine Anreize zur Leerstandsbeseitigung durch Mieterinitiativen ausgelöst werden. Aber auch bei der Modernisierung durch die Eigentümer fehlen bislang die Instrumente, mit deren Hilfe ein Konfliktausgleich zwischen Vermieter und Mieter erzielt werden kann, bei dem die notwendigen Mieterhöhungen auf ein zumutbares Ausmaß reduziert sind.

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6.1.2 Ansatzpunkte zur Verbesserung der Sozialverträglichkeit

Um innerstädtische Sanierungsvorhaben sozial verträglich zu gestalten, empfiehlt

der Deutsche Mieterbund folgende Maßnahmen:

  • Ausweisung von Sanierungsgebieten in Kombination mit dem Erlaß einer Milieuschutzverordnung nach §172 BauGB "zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung". Vorrangiges Ziel sollte dabei die Begrenzung der Mieten auf ein sozialverträgliches Niveau durch Festlegung von Mietobergrenzen sein. Diese Maßnahmenkombination leistet zugleich einen Beitrag zur Eindämmung der Grundstücksspekulation, da die begrenzten Mieten den Spielraum der Grundstücksverwertung stark einschränken. Anwendungsbeispiele für die entsprechende Kombination gibt es bereits in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
  • Finanzierung von Maßnahmen zur Blockinnengestaltung und Hofbegrünung sowie weiterer Wohnumfeldverbesserungen durch die öffentliche Hand (z.B. aus Ordnungsmaßnahmengeldern). Auf diese Weise wird verhindert, daß die Maßnahmen, die öffentlich getragene Wohnwertsteigerungen darstellen, mietenwirksam werden. Bei Finanzierung durch den Eigentümer könnten sie dagegen auf die Mieten umgelegt werden.
  • Die derzeitigen Modernisierungs- / Instandsetzungs- Richtlinien enthalten mit ihren langfristigen Bindungen insbesondere für gemeinnützige Wohnungsbauge

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sellschaften durchaus akzeptable Förderkonditionen. Den Bedürfnissen vieler Privateigentümer, die nach der Rückübertragung von Häusern nicht über ausreichendes Eigenkapital zur Durchführung der notwendigen Werterhaltungs- und -steigerungsmaßnahmen verfügen, werden diese Richtlinien aber nicht gerecht. Hier sollte nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes die Anwendung bevorteilter Förderkonditionen in Abhängigkeit vom "Ersterwerb" geprüft werden, um einem massenhaften Weiterverkauf vorzubeugen.

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6.2 Finanzhilfen des Bundes

Zur Förderung des Wohnungsbaus gewähren der Bund, die Länder und die Kommunen zahlreiche Finanzhilfen. Dabei führt der Bund folgende Förderprogramme durch:

  • Förderung des Wohneigentums,
  • Förderung der Modernisierung und Instandsetzung des Wohnungsbestandes,
  • Bausparförderung,
  • Wohngeld,
  • Förderung des Mietwohnungsbaus,
  • Förderung von zusätzlichen Wohnungen im Bestand,
  • Zinshilfen für private Vermieter in den neuen Bundesländern
  • Förderprogramme für den Städtebau und
  • Bürgschaften.

Die Programme, die zum Teil besondere Zuschüsse und Bedingungen für die neuen Länder beinhalten, sind im Einzelnen in einer Förderfibel des Bundesbauministeriums beschrieben [Fn.7: So hilft der Staat beim Bauen", Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bonn 1992 ] . Sie zielen vor allem auf einen Abbau des Wohnungsfehlbestandes, die Verbesserung des baulichen Zustandes und die Hebung des Wohnstandards.

Zur Förderung städtebaulicher Investitionen und Planungen stellt der Bund den neuen Ländern sowie dem Ostteil Berlins in den Jahren 1991 bis 1994 Finanzhilfen aus folgenden Förderprogrammen zur Verfügung:

  • Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ( Städtebauförderung Ost),

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  • Städtebauliche Modellvorhaben,
  • Städtebaulicher Denkmalschutz,
  • Städtebauliche Planungsleistungen.


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6.2.1 Programm "Städtebauförderung-Ost"

Die gewaltigen städtebaulichen Erneuerungsaufgaben in den neuen Bundesländern sind ohne die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder nicht durchführbar. Der Bund gibt seine Fördermittel an die Ländern. Die Länder reichen diese Gelder gemeinsam mit den eigenen Mitteln an die Gemeinden weiter. Die entsprechenden Finanzhilfen des Bundes zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen belaufen sich im Zeitraum 1991 bis 1994 auf jährlich 300 Mio. DM.

Fördergegenstand der Finanzhilfen des Bundes zur Städtebauförderung ist die Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme als Einheit ( Gesamtmaßnahme). Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen zielen dabei darauf ab, ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Mißstände wesentlich zu verbessern oder umzugestalten. Bestandteil der Gesamtmaßnahmen können dabei sein:

  • Vorbereitung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, z.B. vorbereitende städtebauliche Planungen, Sozialpläne;

  • Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen:

    Ordnungsmaßnahmen (wie Erwerb von Grundstücken; Umzug von Bewohnern und Betrieben; Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen);

    Baumaßnahmen (wie Modernisierung und Instandsetzung; Errichtung und Änderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen; Verlagerungen von Betrieben);

  • Leistungen von Sanierungsträgern .

Ziel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen ist es, Teile des Gemeindegebietes entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung erstmalig zu gestalten oder bei städtebaulichen Neuordnungen zu modifizieren. Einzelheiten hierfür bestimmen Förderrichtlinien der Länder. Die Verteilung der Finanz

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hilfen für die Städtebauförderung auf die Länder ergibt sich aus der folgenden Übersicht:


Bundesland

Anteil in %

Mio. DM

Berlin- Ost

8,40

25,2

Brandenburg

15,76

47,3

Mecklenburg-Vorpommern

11,37

34,1

Sachsen

30,60

91,8

Sachsen-Anhalt

17,87

53,6

Thüringen

16,00

48,0

insgesamt

100,00

300,0

Der Bund übernimmt jeweils ein Drittel der förderungsfähigen Kosten der einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Die übrige Finanzierung muß durch das Land und die Gemeinde erfolgen. Auf diese Weise entsteht ein jährliches Fördervolumen von insgesamt 900 Millionen DM. Über die Aufteilung der durch Land und Gemeinde zu tragenden Mittel entscheiden die Länder. Während in den alten Bundesländern auf Land und Gemeinde in der Regel jeweils ein weiteres Drittel entfällt, wird in den neuen Bundesländer weitgehend eine Entlastung der Gemeinden praktiziert, wobei die Gemeindeanteile in einigen Fällen bis auf Null reduziert werden.

Bei den Städtebauförderungsmitteln des Bundes und der Länder handelt es sich um zins- und tilgungsfreie Vorauszahlungen; hierbei bleibt offen, ob und in welchem Umfang die Finanzhilfen als Darlehen oder Zuschuß gewährt werden bzw. inwieweit eine Rückzahlung zu erfolgen hat. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden. Zu beantragen sind die Finanzmittel bei dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium oder einer von ihm beauftragten Behörde ( Regierungspräsidium, Landesverwaltungsamt).

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6.2.2 Programm "Städtebauliche Modellvorhaben"

Die Stadterneuerung erfolgt als städtebauliche Modellmaßnahme in 11 ostdeutschen Städten seit dem Jahre 1990 bzw. ab 1991. Zusätzlich wird eine modellhafte städtebauliche Erneuerung in 10 Kleinstädten und Dörfern der neuen Bundesländer durchgeführt. Auf die Ziele dieses Programms wurde bereits oben in Kapitel 3 eingegan

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gen. Für entsprechende Maßnahmen stellte der Bund in den Jahren 1991 und 1992 jeweils 100 Millionen DM aus dem Gemeinschaftswerk "Aufschwung-Ost" zur Verfügung, wobei die Beteiligung des Bundes 80% ausmacht. Zusätzliche Modellmaßnahmen in weiteren Städten sind wegen des begrenzten Fördervolumens nicht vorgesehen.

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6.2.3 Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz"

An Maßnahmen, die der Sicherung und Erhaltung historischer, denkmalsgeschützter Stadtkerne dienen, beteiligt sich der Bund im Zeitraum 1991 bis 1994 jährlich mit 80 Millionen DM ( Verpflichtungsrahmen) und in den Jahren 1991 und 1992 zusätzlich mit je 100 Millionen DM (Kassenmittel) im Rahmen des Gemeinschaftswerkes "Aufschwung Ost". Zu den förderfähigen Projekten zählen Erhebungen zu den erhaltens-werten baulichen Anlagen, die Sicherung von Gebäuden mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, die Modernisierung und Instandsetzung, der Um- und Ausbau erhaltenswerter Gebäude sowie die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen und Plätzen. Die Beteiligung der neuen Länder an den Finanzhilfen des Bundes für den städtebaulichen Denkmalschutz ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht.


1991 - 1992

1993 - 1994

1991 - 1994

Bundesland

Mio. DM

Mio. DM

Anteil in %

Berlin- Ost

15,1

6,7

8,40

Brandenburg

28,4

12,6

15,76

Mecklenburg-Vorpommern

20,5

9,1

11,37

Sachsen

55,1

24,5

30,60

Sachsen-Anhalt

32,2

14,3

17,87

Thüringen

28,8

12,8

16,00

insgesamt

180,0

80,0

100,00

Der Bund beteiligt sich an diesem Programm mit 50%. Hieraus ergibt sich in den Jahren 1991 und 1992 ein Gesamtumfang des Programms von 360 Millionen DM sowie in den Jahren 1993 und 1994 von 160 Millionen DM. Die Auswahl der Maßnahmen zu diesem Programm nehmen Bund und Länder gemeinsam vor.

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[Seite der Druckausgabe: 46]

6.2.4 Programm "Städtebauliche Planungsleistungen"

Städtebauliche Planungsleistungen fördert der Bund in den Jahren 1991 und 1992 jährlich mit 50 Millionen DM. Die Finanzhilfen sollen dazu beitragen, daß Städte und Gemeinden durch städtebauliche Pläne die Voraussetzungen für die Standortvorbereitung und -sicherung für Gewerbe und Industrie einschließlich der zugehörigen Infrastruktur schaffen. Die Förderung zielt u.a. auf die Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Teil-Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen ab. Die Verteilung der Finanzhilfen für Planungsleistungen, für die die Länder spezielle Förderrichtlinien zu erlassen haben, geht aus der nachstehenden Übersicht hervor.


Bundesland

Anteil in %

Mio. DM

Brandenburg

17,20

8,6

Mecklenburg-Vorpommern

12,40

6,2

Sachsen

33,42

16,7

Sachsen-Anhalt

19,51

9,8

Thüringen

17,47

8,7

insgesamt

100,00

50,0

Der Bund übernimmt ein Drittel der Finanzierung der förderungsfähigen Kosten in Form von zweckgebundenen Zuschüssen. In einer Verwaltungsvereinbarung verpflichten sich Land und Gemeinde zur Bereitstellung entsprechender Komplementärmittel. 1991 und 1992 standen somit insgesamt 300 Millionen DM zur Verfügung, mit deren Hilfe notwendige Planungsgrundlagen aufgestellt werden konnten.

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6.2.5 Bilanz und Perspektiven der Wohnungs- und Städtebauförderung

Die Förderprogramme des Bundes für den Wohnungs- und Städtebau führten bereits zu wichtigen Erfolgen. So wurde in fast einem Viertel aller Wohnungen die Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermöglicht. Die Förderung von Aus- und Umbaumaßnahmen führte zu etwa 25.000 neuen Wohnungen. Die Privatisierung von Wohnungen erhielt in den neuen Bundesländern durch die

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Modellprojekte des Bundes wesentliche Impulse. Schließlich wurden auch durch die städtebaulichen Förderprogramme zahlreiche Maßnahmen ermöglicht bzw. unterstützt; gefördert wurden

  • über 500 Maßnahmen im allgemeinen Programm
  • 100 Maßnahmen im Denkmalschutzprogramm sowie
  • über 5.500 Maßnahmen im Programm "Städtebauliche Planungsleistungen"

Trotz dieser guten Resultate bleibt aber eine Fortsetzung der Förderung unverzichtbar. Nach dem derzeitigen Stand der Planungen ist die Bereitstellung folgender Fördermittel für den Bereich des Wohnungs- und Städtebaus der neuen Bundesländer vorgesehen:

  • Wohnungsbauförderung
    • Aufstockung des KfW-Programms um 5 Mrd. DM ab Januar 1993; weitere 5 Mrd. DM sind bereits angemeldet
    • 1 Mrd. DM für den sozialen Wohnungsbau
    • 250 Mio. DM zusätzlich für die Eigentumsförderung
    • 150 Mio. DM für die Privatisierungsförderung

  • Städtebauförderung
    • Aufstockung des allgemeinen Programms auf 340 Mio. DM
    • Fortsetzung der Modellvorhaben mit 80 Mio. DM
    • Aufstockung des Programms "Städtebaulicher Denkmalschutz" auf 200 Mio. DM
    • städtebauliche Planungs- und Erschließungsmaßnahmen für 300 Mio. DM (Schwerpunkt Verkehr und technische Erschließung)
    • städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen für 100 Mio. DM

Mit diesen Förderprogrammen stehen den Beitrittsländern umfangreiche Finanzmittel für Verbesserungen im Städte- und Wohnungsbau zur Verfügung. Hiermit können zwar einerseits nicht alle notwendigen und gewünschten Sanierungsaufgaben erfüllt werden. Andererseits müssen aber auch die Kapazitätsgrenzen beachtet werden, die für Bund, Länder und Kommunen sowie für private Investoren und Unternehmen bei der Umsetzung der Förderprogramme bestehen. Insgesamt sind deshalb nach Auffassung des Bundesbauministeriums die bereitgestellten Mittel als zufriedenstellend einzustufen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 2000

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