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[Seite der Druckausgabe: 40 / Fortsetzung]

IV. Finanzielle Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit in den Grenzräumen der CSFR, Deutschlands und Polens

4. EG-Förderung für den Grenzraum



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4.1 Möglichkeiten und Grenzen derzeitiger EG-Förderinstrumente

Integrierte grenzüberschreitende Instrumente zur Förderung der Zusammenarbeit im deutsch-polnisch-tschechischen Grenzraum existieren derzeit nicht. Andererseits besteht Einigkeit darüber, daß ohne mittel- und langfristige finanzielle Hilfe der EG eine durchgreifende Verbesserung der Situation in diesen Grenzregionen wahrscheinlich nicht erreichbar sein wird.

Angesichts dieser Ausgangsbedingungen bleibt gegenwärtig nur der Weg, die für die einzelnen Teilgebiete des Grenzraumes anwendbaren Förderinstrumente additiv gezielt für grenzüberschreitende Kooperationen einzusetzen. Als Grundlage hierzu sollten die Grenzregionen "grenzüberschreitende regionale Entwicklungs- und Handlungskonzepte" erarbeiten. Diese sollten Maßnahmenvorschläge für grenzüberschreitende Projekte oder Projekte mit grenzüberschreitender Bedeutung enthalten, die, sobald grenzüberschreitende Förderinstrumente der EG in diesem Raum oder nationalen Teilbereichen greifen, in "operationale Programme" und Förderkonzepte der EG-Kommission für die jeweilige Region eingearbeitet werden könnten.

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Gegenwärtig sind für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im deutsch-polnisch-tschechischen Grenzraum grundsätzlich folgende EG-Fördermaßnahmen in den einzelnen Grenzregionen anwendbar:

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4.1.1 Bayrischer Grenzraum zur CSFR-EUREGIO EGRENSIS

Auf das bayrische Teilgebiet der EUREGIO EGRENSIS sind grundsätzlich alle Förderinstrumente anwendbar, die Regionen an den EG-Außengrenzen (mit Ausnahme der neuen deutschen Länder) zur Verfügung stehen. Dieses beinhaltet insbesondere EG-Strukturfondsmittel aus dem Regionalfonds - EFRE, dem Sozialfonds - ESF und dem Agrarfonds - EAGFL. Die Mittel dieser Fonds werden, nachdem sie im Rahmen der Neufassung der EG-Regionalpolitik im Jahre 1989 verdoppelt worden waren, zielgerichtet und gebündelt eingesetzt für

  • Förderung der Regionen mit Entwicklungsrückstand (Ziel Nr. 1),
  • Umstellung der in Niedergang befindlichen Industrieregionen (Ziel Nr. 2),
  • Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit (Ziel Nr. 3),
  • berufliche Eingliederung der Jugendlichen (Ziel Nr. 4),
  • beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen (Ziel Nr. 5 a) und Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (Ziel Nr. 5 b).

Etwa 85 % der Mittel der EG-Strukturfonds entfallen auf sog. Ziel-1-Gebiete. Es handelt sich dabei vor allem um Räume Südeuropas.

Im Raum der EUREGIO EGRENSIS, Arbeitsgemeinschaft Bayern, werden z. Zt. EG-Mittel zur Förderung und Entwicklung ländlicher Gebiete (Ziel 5 b) sowie im Rahmen des Programmes RESIDER - Umstellung von Eisen- und Stahlrevieren - eingesetzt. Ebenfalls in Betracht für diesen Raum kommen auch Mittel aus der Gemeinschaftsinitiative INTERREG, die hier eingesetzt werden können.

INTERREG gilt für die unter die Ziele 1, 2 sowie 5 b fallenden Räume der Gemeinschaft an Binnen- und Außengrenzen. Nur Maßnahmen im EG-zugehörigen Bereich können gefördert werden. Es sollte daher bei durch INTERREG geförderte Maßnahmen an Außengrenzen zumindest die grenzüberschreitende Bedeutung der Maßnahme sichergestellt werden.

INTERREG wurde von der EG für die Jahre 1990 bis 1993 mit 800 Mio. ECU ausgestattet. Über die Fortführung des Programms - INTERREG II - wird derzeit verhandelt. Es fehlt noch die politische Absicherung, aber die Weiterführung 1993 bis 1997 erscheint gewiß.

Zusätzliche 100 Mio. ECU - ebenfalls mit der Laufzeit 1990 bis 1993 hat die EG für Pilotmaßnahmen in jenen Bereichen der Grenzregionen, die nicht Zielgebiete sind, zur Verfügung gestellt (sog. Art. 10-Projekte). Für den bayrischen Teil der EUREGIO EGRENSIS trifft diese Regelung z. B. auf die kreisfreien Städte Hof und Weiden zu.

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4.1.2 Grenzraum der neuen deutschen Länder zu Polen und zur CSFR

Durch den Beitritt der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes wurden die neuen deutschen Länder Mitgliedsregionen der EG. Die Kommission hat darauf mit einer speziellen Verordnung zum Einsatz der Strukturfonds in den neuen deutschen Ländern reagiert. Danach wurde diesem Gebiet für den Zeitraum 1991 bis 1993 eine Pauschalunterstützung von 3 Mrd. ECU (mit Indexierung an die Inflationsrate) gewährt. Mit den Mitteln dieser "Technischen Hilfe" wurden gemäß Grundverordnung der EG vom 04.12.1990 Maßnahmen, die dem Bereich aller drei Strukturfonds zuzuordnen sind, gefördert. Die zusätzlichen Mittel der Indexierung sollen bevorzugt in Grenzregionen eingesetzt werden.

Auf INTERREG- oder Art.-10-Projekte wurde hingegen nach Absprache zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Technischen Hilfe verzichtet.

Ab 1994 wird die EG voraussichtlich auch in den neuen deutschen Ländern an regionale Förderprogramme im Rahmen der Strukturfonds sowie bei Gemeinschaftsinitiativen alle bereits gegenüber allen anderen Ländern geltenden Anforderungen stellen, was ein wichtiges Argument zur Erarbeitung regionaler (grenzüberschreitender) Entwicklungs- und Handlungskonzepte darstellt.

Obwohl die Mittel der Technischen Hilfe in Sachsen bereits knapp werden, sollen nach Aussagen des sächsischen Wirtschaftsministeriums Einschnitte in Grenzregionen nicht vorgenommen werden. Der sächsische Landtag hat im Gegenteil erst kürzlich 125 Mio. DM speziell für Projekte im Grenzbereich reserviert.

Als Begleitmaßnahme zu INTERREG hat die EG-Kommission Mitte 1990 zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen - AGEG - das Projekt LACE ins Leben gerufen. Die AGEG betreut den Projektablauf. LACE besteht aus den Projektfeldern

  • Beratungs- und technischer Hilfsdienst für die Grenzgebiete;
  • Einrichtung einer Datenbank zu Kooperationsvorhaben, zu grenzübergreifenden, institutionellen und organisatorischen Strukturen sowie zu bestehenden Hindernissen des grenzüberschreitenden Handelns oder anderer wirtschaftlicher und sozialer Beziehungen;
  • Förderung der Vernetzung zwischen den Grenzregionen;
  • Information und Öffentlichkeitsarbeit.

Durch LACE sollen die Grenzregionen vor allem in die Lage versetzt werden, die mit dem Binnenmarkt verbundenen neuen Möglichkeiten zu nutzen sowie Problemen entgegenzuwirken, die mit ihrer Randlagenposition verbunden sind.

Auch die Regionen im deutsch-polnisch-tschechischen Grenzraum sind aufgerufen, sich am LACE-Projekt zu beteiligen und es zu unterstützen.

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4.1.3 EG-Fördermittel für die CSFR und Polen

Mit dem Programm PHARE will die EG einen Beitrag zur wirtschaftlichen Umgestaltung der mittel- und osteuropäischen Länder leisten. Für Polen und Ungarn ins Leben gerufen (Poland Hungary Action vor RESTRUCTURING of the ECONOMY), wurde das Programm 1990 auf Bulgarien, Jugoslawien, Rumänien und die CSFR ausgedehnt. Seit 1992 werden auch die baltischen Staaten und Albanien durch PHARE gefördert.

Der Förderumfang betrug 1990 500 Mio. ECU, 1991 785 Mio. ECU und soll 1992 auf eine Mrd. ECU gesteigert werden.

PHARE bietet den Regierungen der Empfängerstaaten finanzielle und technische Hilfe bei der Umgestaltung zur Marktwirtschaft an. Die Regierungen der Empfängerstaaten allein entscheiden über die Verwendung der Mittel. Da das PHARE-Programm keine Priorität für Grenzregionen hat, ist es Aufgabe der Grenzräume in Polen und der CSFR selbst, auf ihre Regierungen entsprechenden Einfluß auszuüben, der einen Mitteleinsatz auch in diesen Regionen sicherstellt. Das ist insofern nicht unproblematisch, als in diesen beiden Ländern die Grenzbereiche zu Deutschland zu den eher besser entwickelten Räumen gehören.

Mitglieder des Europäischen Parlamentes aus den Grenzräumen der neuen deutschen Länder werden im Europaparlament die Initiative zugunsten eines stärkeren Einsatzes von PHARE-Mitteln in den Grenzregionen der Empfängerländer ergreifen. Es bietet sich an, daß auch die Vertreter der Grenzregionen selbst, vor allem aus Polen und der CSFR, in Brüssel in dieser Richtung vorstellig werden.

Ob seitens der EG vorgesehen ist, einen bestimmten Anteil der Mittel - zur Diskussion stehen 200 Mio. ECU - im Rahmen der Fortführung von PHARE nach 1992 zur regionalen Zusammenarbeit zwischen den Empfängerländern vor allem in den Bereichen Transport, Telekommunikation, Energie, Umweltschutz, Erziehung/Ausbildung und Forschung - festzulegen, bleibt noch zu klären.

Mit dem EG-Programm OUVERTURE soll ein Netzwerk zur Zusammenarbeit von Regionen in Ost und West geschaffen werden. Alle Regionen und Städte der EG können daran teilnehmen, in dem sie Verbindungen zu entsprechenden Regionen oder Städten in Bulgarien, Ungarn, CSFR, Polen oder Jugoslawien herstellen. Das Programm läuft von 1991 bis 1993 und ist mit Mitteln in Höhe von 8,6 Mio. ECU ausgestattet, von denen die Teilnehmer 2,76 Mio. ECU selbst aufbringen müssen. Durch das Programm sollen EG-Städte und Regionen in die Lage versetzt werden, besser mit Partnern in Zentral- und Mitteleuropa zusammenarbeiten zu können.

[Seite der Druckausgabe: 44]

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4.1.4 Hermes Exportkreditversicherungen

Einen Spezialfall deutscher grenzüberschreitender Förderung stellen die sog. HERMES-Bürgschaften im Osthandel dar. Allerdings dürfen diese Risikofinanzierungsmittel nicht eingesetzt werden, wenn das Verlustrisiko von vornherein mit nahezu 100% einzuschätzen ist, wie das gegenwärtig im Handel mit einzelnen GUS-Staaten der Fall ist.

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4.1.5 "Zonenrandförderung" für das Grenzland?

Auf der deutschen Seite der Grenze wird vielfach gefordert, im Grenzraum ein der ehemaligen Zonenrandhilfe analoges Förderinstrument einzusetzen. Dieser Ansatz erscheint erwägenswert. Als besonders nützlich könnte sich diese Hilfe im Kulturbereich erweisen, für den ab 1993 die Hilfe im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung (GRW) entfallen soll. Gerade der Kultursektor jedoch ist für die Entfaltung grenzüberschreitender Beziehungen von besonderer Bedeutung. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen haben das gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft deutlich gemacht.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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