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[Seite der Druckausgabe: 18 / Fortsetzung]

II. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Grenzgebieten der Länder Bundesrepublik Deutschland, der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik (CSFR) und der Republik Polen

2. Ausgangsbedingungen



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2.1 Neue vertragliche Grundlagen

Nach den Ablösungen der kommunistischen Regierungen der ehemals sozialistischen Staaten des östlichen Teils Europas einschließlich der Sowjetunion wurden eine Reihe von Verträgen geschlossen, die einer intensiven Zusammenarbeit zwischen der CSFR, Polen und Deutschland als rechtliche Grundlage dienen können. Zu nennen sind insbesondere: Der "Grenzvertrag" vom 14.11.1990 sowie der "Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit" vom 17.6.1991, die zwischen Polen und Deutschland abgeschlossen wurden und beide am 16.1.1992 in Kraft getreten sind, sowie der "Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit" zwischen der CSFR und Deutschland, der am 27.2.1992 in Prag unterzeichnet und am 22.4.1992 durch das Parlament der CSFR ratifiziert wurde. Die Ratifizierung durch den Bundestag soll noch vor der Sommerpause 1992 abgeschlossen sein.

Für die deutsch-polnisch-tschechischen Beziehungen ebenfalls von Bedeutung sind der am 12.9.1990 in Moskau unterzeichnete "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland", der innerdeutsche "Einigungsvertrag" vom 31.8.1990 sowie der Beitritt der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 3.10.1990.

Die durch die o.g. Verträge geschaffenen Regelungen stellen vor allem eine für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unabdingbare Voraussetzung sicher: Mit der CSFR, Polen und der Bundesrepublik Deutschland werden freie und sou-

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veräne Staaten in die Lage versetzt, auf der Grundlage unverletzlicher Grenzen miteinander kooperieren zu können.

Durch diese Verträge wird zwar die historische Last, die auf den deutsch-polnischen bzw. auf den deutsch-tschechischen Beziehungen ruht, nicht aus der Welt geschafft; die Verträge bieten aber die Möglichkeit, durch gemeinsame Verarbeitung der Vergangenheit die gemeinsame Gestaltung der Zukunft in Angriff zu nehmen.

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2.1.1 Von der "verordneten Brüderschaft" zur "freiwilligen Kooperation"

Zwischen der DDR und Polen bestanden in den 60er und 70er Jahren eine Reihe von Ansätzen grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Diese bezogen sich u.a. auf gemeinsame Überlegungen zur Erholungsplanung im Ostseeraum, auf städtebauliche Entwicklungsüberlegungen ebenfalls im nördlichen Grenzabschnitt oder auch auf Kontakte der Akademien der Wissenschaften Polens und der DDR in Fragen von grenzüberschreitender Bedeutung. Der 10-jährige Kampf der "Solidarität" für die Freiheit Polens führte jedoch dazu, daß diese Kontakte während der 80er Jahre weitgehend unterbrochen wurden und nun mühsam neu geknüpft werden müssen.

Grenzüberschreitende Kontakte zwischen der Bundesrepublik Deutschland / Bayern und der ehemaligen CSSR gründeten sich auf den gemeinsamen Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen aus dem Jahr 1973, der allerdings erst 1981 durch institutionalisierte Treffen von Grenzbevollmächtigten bzw. von Bevollmächtigten für die Grenzgewässer mit gewissem Leben erfüllt wurde.

Ebenfalls auf den Vertrag vom 11.12.1973 gehen Kontakte von Umweltexperten beider Länder zurück, die im Oktober 1987 in einem Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes festgeschrieben wurden.

Im großen und ganzen beschränkten sich die deutsch-tschechoslowakischen grenzüberschreitenden Beziehungen vor der Wende in der CSFR jedoch auf nur einen relativ eng umrissenen Bereich.

Der Wille zur grenzüberschreitenden freiwilligen Zusammenarbeit ist seit 1989 sehr deutlich geworden. Die politischen Umschichtungen in Polen und der CSFR sowie in den neuen deutschen Ländern bilden eine gute Grundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die sich im einzelnen jedoch bei den neuen Regierungen noch stärker etablieren muß.

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2.2 Rahmenbedingungen für neue Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Mit der Auflösung des kommunistischen Machtbereiches haben sich Ausgangsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Kooperation in den Grenzräumen der drei Staaten grundlegend gewandelt. Bezüglich der nationalen politischen Systeme bestehen gute Grundlagen zur Kooperation: Sowohl in der Republik Polen als auch in der CSFR haben sich durch freie Wahlen legitimierte parlamentarisch-demokratische Regierungssysteme etabliert. Die fünf neuen deutschen Länder haben durch Beitritt zum Bereich des Grundgesetzes gemäß Artikel 23 GG das politische System der Bundesrepublik Deutschland insgesamt übernommen.

Inwieweit eine mögliche weitere föderale Ausdifferenzierung des politischen Systems der CSFR Einfluß auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit haben kann, bleibt abzuwarten. Ebenfalls abzuwarten bleibt, ob sich im Rahmen der weiteren politischen Konsolidierung der Staaten/Länder etwa durch Verwaltungs- und Gebietsreformen die Voraussetzungen insbesondere für die regionale / kommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit noch verändern werden. Zumindest im Bereich der Grenzräume der neuen deutschen Länder dürfte von - wahrscheinlichen - Gemeinde- und Kreisneugliederungen durchaus Einfluß auf Strukturen grenzregionaler Zusammenschlüsse ausgehen.

Weit weniger erfreulich als die politischen stellen sich die ökonomischen Rahmenbedingungen dar. In der Bundesrepublik Deutschland ist die
- grundgesetzlich - geforderte "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse" wegen des großen Abstandes zwischen den alten und den neuen Ländern noch weit entfernt. In den neuen Bundesländern steigen Arbeitslosigkeit und Inflationsrate kontinuierlich an, während alle Indikatoren wirtschaftlichen Wachstums vorläufig noch nach unten zeigen. Neue Untersuchungen belegen, daß die Grenzräume der neuen Länder zu den östlichen Nachbarstaaten von den negativen Wirtschaftsentwicklungen überproportional betroffen sind. So liegen beispielsweise die Neuinvestitionen in diesen Räumen noch erheblich unter dem Gesamtdurchschnitt der neuen Länder insgesamt. Dort, wo Monostrukturen mit der Grenzlage zusammentreffen, wie etwa im Zittauer Raum, verschärft sich das Problem nochmals. Als Gründe für die nur schleppend einsetzende Verbesserung der Lage in den neuen deutschen Ländern werden vor allem die Unsicherheit der Eigentumsverhältnisse sowie die fehlende Infrastruktur genannt.

In Polen ist die wirtschaftliche Situation ebenfalls schlecht. Der heutige polnische Vizeaußenminister Kuklinski charakterisierte die Vierte Polnische Republik kürzlich durch den Widerspruch zwischen politischem Paradies und wirtschaftlicher Hölle. Geringe Produktivität und unternehmerische Initiative hervorgerufen durch ein leistungsfeindliches Preis-, Lohn- und Steuersystem bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit und beträchtlicher Geldentwertung kennzeichnen die gegenwärtige polnische Ökonomie.

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Die Eingliederung der Wirtschaft in den freien Weltmarkt mit konvertiblen Währungen macht der polnischen Wirtschaft ebenso zu schaffen wie der tschechoslowakischen oder den Unternehmen in den neuen Bundesländern, denen mit dem Zusammenbruch des RGW die wesentlichsten Exportmöglichkeiten genommen wurden.

Bei der Beurteilung der CSFR sollte nach ihren drei Hauptregionen Böhmen, Mähren und Slowakei differenziert werden. Dabei zeigt sich, daß das an Deutschland angrenzende Böhmen die problematischste Region ist. Überalterung der Bevölkerung, ein hoher Anteil traditioneller Industriezweige mit großen Strukturproblemen sowie erhebliche Schäden an Natur und Landschaft kennzeichnen dieses Gebiet.

Zur Überwindung seiner (wirtschafts-) strukturellen Schwierigkeiten nimmt die grenzüberschreitende Kooperation mit den westlichen Nachbarn für Böhmen daher einen besonderen Stellenwert ein.

Als Fazit bleibt für die zukünftige grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den drei Staaten festzuhalten:

  1. die gründliche Einbeziehung der Geschichte der drei Staaten ist absolut erforderlich;

  2. die politische Konstellation zur Zusammenarbeit ist günstig, weil sie von allen drei Nationalregierungen als notwendig erachtet wird;

  3. da die Staaten Osteuropas während der Zeit des Kommunismus keine Alternativen zu den herrschenden politischen Systemen ausbilden konnten, wird der Prozeß der vollständigen Etablierung und Ausdifferenzierung der Regierungssysteme möglicherweise etwas länger als in der ehemaligen DDR dauern;

  4. die wirtschaftliche Lage ist in allen drei Ländern bzw. deren Grenzregionen außerordentlich schwierig; im deutschen Teil des gemeinsamen Grenzraumes sind aufgrund der starken bundesrepublikanischen Ökonomie und der Eingebundenheit in die Europäischen Gemeinschaften die Entwicklungschancen besser, insofern besteht eine Asymmetrie;

  5. nur partnerschaftliches Handeln und gleichberechtigte Nutzungs- und Zugangschancen zu den materiellen und intellektuellen Ressourcen versprechen Erfolg;

  6. ohne Unterstützung der EG sind die Probleme voraussichtlich langfristig nicht oder nur sehr schwer lösbar;

  7. Erfolg ist notwendig; die Ausgangslage jedoch erfordert ein hohes Maß an Geduld.

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2.3 Räume staatlicher und regional/kommunaler Kooperation im Grenzbereich der Länder Bundesrepublik Deutschland, CSFR und Republik Polen



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2.3.1 Übersicht über mögliche Kooperationsräume

Entsprechend dem funktional abgestuften System an den anderen Grenzen Deutschlands und in fast allen Teilen Europas sollte auch für die Ostgrenzen ein hierarchisch sich ergänzendes grenzüberschreitendes Kooperationsnetz angestrebt werden.

Die positive Entscheidung zu einer staatlichen Deutsch-Polnischen Raumordnungskommission ist inzwischen getroffen worden. Mit der CSFR sollte die Bundesregierung baldmöglichst zu einer entsprechenden Übereinkunft kommen.

Die Institutionalisierung regionaler/kommunaler Zusammenarbeitsgebiete bietet sich vor allem dort an, wo schon ein gewisses Maß an grenzüberschreitenden Verflechtungen vorhanden ist bzw. wo bestehende Grenzübergänge oder alte historische Bindungen die Entstehung engerer Beziehungen erwarten lassen. Für den deutsch-polnischen bzw. deutsch-tschechischen Grenzraum kommen vor allem die Bereiche

  • Swinoujscie und Szczecin (Pomerania),
  • Raum Frankfurt/Oder,
  • Spree/Bober,
  • Euroregion Neiße,
  • Euroregion Elbe/Labe,
  • Euroregion zentrales Erzgebirge,
  • EUREGIO EGRENSIS

in Frage. Während die Abgrenzung und Festlegung der Bereiche für die Regionen Pomerania, Frankfurt a.d. 0. und Spree/Bober noch weitgehend offen sind, haben sich die übrigen Regionen bereits weitgehend konstituiert.

Auch die Intensität der Zusammenarbeit bzw. der Grad ihrer Institutionalisierung ist in den einzelnen Regionen unterschiedlich weit fortgeschritten. Erste empirische Erfahrungen liegen für den Oderraum, für das Dreiländereck der Euroregion Neiße sowie die bayerisch-böhmisch-sächsische Zusammenarbeit in der EUREGIO EGRENSIS und die Kooperation in der Euroregion Elbe/Labe vor.

Einen speziellen Ansatz stellen darüber hinaus die Überlegungen zur Einrichtung einer grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Förderzone zwischen Deutschland und Polen dar. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang die Untersuchungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an den deutschen Bundesgrenzen und

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Schematische Darstellung von Möglichkeiten kommunalorientierter regionaler Zusammenarbeit an der Grenze Deutschlands zur CSFR und zu Polen
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eine Analyse des Bundesministeriums für Wirtschaft zum deutsch-polnischen Grenzgebiet als regionalpolitischem Problem.

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2.3.2 Beispiel: Kooperation im Raum Frankfurt/Oder

Mitte 1990 hat sich in Frankfurt/Oder der gemeinnützige Verein "Frankfurter Brücke" gebildet. Ziel dieses Vereins ist es, die deutsch-polnische Zusammenarbeit auf allen Ebenen von unten heraus zu fördern.

Die von Beginn an vorgesehene Einbeziehung polnischer Bürger stieß zunächst nur auf verhaltene Reaktionen. Um das Interesse auf der polnischen Seite zu steigern, wurden themenbezogene Club-Abende durchgeführt, zu denen gezielt Fachleute aus Polen eingeladen wurden. Die Bereiche Umwelt, Kultur, Sport, Medien, Bildung und Medizin waren Gegenstand der grenzübergreifenden Diskussionen. Schon relativ früh wurde im Rahmen dieser Diskussionen der Gedanke an die Schaffung einer grenzüberschreitenden Euroregion Frankfurt aufgeworfen.

Trotz vielversprechender Projekte wie Seminaren zur deutsch-polnischen Geschichte, Jugendaustausch und Sprachveranstaltungen sowie der Mitarbeit des Vereins beim Aufbau eines Telehauses, in das u.a. eine deutsch-polnische Wirtschaftskontaktbörse einbezogen war, ergab sich die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit auf ein neues Niveau zu stellen. Dazu wurde das Konzept zu einer Stiftung mit dem Arbeitstitel "Europabrücke Oderland" entwickelt, dem die westeuropäischen Grenzregionen als Vorbild dienten. Weitere konstruktive Anregungen und Erfahrungen sammelte die Region durch ein Seminar, in dem die Problematik der Grenze zwischen Mexiko und den USA zum Vergleich herangezogen und mit amerikanischen und mexikanischen Experten Lösungsansätze diskutiert wurden. Diese bezogen sich insbesondere auf das Beispiel der sog. Maquiladora-Industrie. Dabei handelt es sich um Montagebetriebe, die meist grenznah zoll- und steuerbegünstigt in Mexiko liegend für den Export in die USA arbeiten.

Weitere Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen möglicher Kooperationen bildeten sich und hieraus entstand die Gründung einer Stiftung nach polnischem Recht, in dem die Vereine "Frankfurter Brücke" und "Verband der Lubusker Gemeinden" als Stifter eintraten. Diese Stiftung fungiert als gemeinsamer Ansprechpartner für jeweils nationale Organisationen. Es wurde ein gemeinsames Programm entwickelt, in dem die Bereiche Wirtschaft und Telekommunikation eine besondere Rolle spielen. Der Aufbau einer kommunalen Datenbank ist vorgesehen. Durch weitergehende Vernetzung kann nach Auffassung der Stiftung dieses Informationssystem auch für die anderen deutsch-polnischen Grenzregionen und ggf. den deutsch-tschechischen Grenzraum nützlich sein.

Weitere Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen im Bereich Kultur (Herausgabe einer deutsch-polnischen Literaturzeitschrift), der politischen Bildung/Öffentlichkeitsarbeit (Schaffung eines Presseclubs in Frankfurt/Slubice) sowie den Bereichen Bildung/Sprachförderung, Tourismus/Erholung und Sport.

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2.3.3 Beispiel: EUREGIO EGRENSIS

Die EUREGIO EGRENSIS setzt sich aus Gebieten Bayerns, Böhmens und Sachsens zusammen. Die Idee zur Gründung dieser grenzüberschreitenden Region entstand Ende 1990 u.a. in Zusammenarbeit mit der AGEG.

Die Struktur der Teileinheiten der Region ist unterschiedlich: Auf tschechischer Seite wurde auf staatliche Veranlassung die tschechische Region Euroregio Egrensis gegründet, die sich aus den Landkreisen Tachau (Tachov), Eger (Cheb), Falkenau (Sokolov) und Karlsbad (Karlovy Vary) zusammensetzt. Sie hat eine Regionalkonferenz aus 15 Kommunalpolitikern pro Landkreis gebildet. Die böhmischen Landkreise sind rein staatliche Verwaltungseinheiten. Die Finanzierung der Euroregio durch die Kommunen ist derzeit noch nicht gesichert, die Geschäftsstelle in Eger konnte sich jedoch inzwischen erfolgreich etablieren.

Zu Beginn des Jahres 1992 wurde die Euregio Egrensis, Arbeitsgemeinschaft Bayern e.V., gegründet. Der Verein mit Sitz in Marktredwitz umfaßt Kommunen und Landkreise aber auch kulturelle und wirtschaftliche Vereinigungen der Planungsregionen Oberpfalz-Nord und Oberfranken-Ost. Natürliche Personen können ebenfalls die Mitgliedschaft erwerben.

Die EUREGIO EGRENSIS wurde im März 1992 durch die Euregio Egrensis, Arbeitsgemeinschaft Sächsisches Vogtland / Westerzgebirge, vervollständigt. Die Geschäftsführung dieser Teilregion liegt beim Landratsamt im Kreis Oelsnitz in Bad Elster.

Als nächster Schritt ist die Vernetzung der Arbeit der drei Landeseinheiten durch eine kommunale Arbeitsgemeinschaft vorgesehen. Diese wird sich vor allem den Themen Kultur, Verkehr/Wirtschaft/Arbeit, Umwelt/Ökologie und Fremdenverkehr/Tourismus widmen.

Aber auch gegenwärtig bestehen schon vielfältige Kontakte und sehr konkrete Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der EUREGIO EGRENSIS. Eine Bestandsaufnahme hierüber wird gegenwärtig erarbeitet. Diese Kontakte und Kooperationen erstreckten sich quasi auf alle Lebensbereiche; besonders hervorzuheben ist beispielsweise der erfolgversprechende Ansatz zu einem gemeinsamen grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt im bayerisch-böhmischen Grenzraum. Auch die Entscheidung, die Städte Prag und Nürnberg nicht durch eine direkte Straßenverbindung, sondern unter Einbeziehung der nordböhmischen Industriestandorte durch eine nördliche Umgehung Egers zu verknüpfen, ist ein Erfolg der gemeinschaftlichen Intervention der EUREGIO EGRENSIS.

Ein gemeinsames Merkmal aller Initiativen auch in dieser Region ist dabei, daß sie umso erfolgreicher sind, je stärker sie durch die Basis der Regionen, d.h. die Kommunen und ihre Bürger, mitgetragen werden. Die bayerische und die sächsische Staatsregierung ebenso wie die tschechische Regierung unterstützen diese kommunal orientierte Zusammenarbeit.

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2.3.4 Kooperationsansätze in den Räumen Spree/Bober und Elbe/Labe

Im Grenzraum Spree/Bober begleitet die Landesregierung Brandenburgs durch den Raumordnungsminister, Planungsreferat Süd in Cottbus, die regionalen deutsch-polnischen Kontakte, die sich durch eine grenzüberschreitende Initiative in diesem Raum gebildet haben. Derzeit wird unter Federführung der Stadt Cottbus an einem Satzungsentwurf für eine Grenzregion Spree/Bober gearbeitet. Es erscheint der Landesregierung dabei wichtig, daß die zukünftige Satzung die Kommunen hinreichend in die Struktur der neuen Grenzregionen einbezieht. Das Planungsreferat in Cottbus selbst erarbeitet die Grundlagen für ein grenzüberschreitendes Entwicklungs- und Handlungskonzept, das zunächst nur den deutschen Teil der Region abdecken wird, später jedoch auf den polnischen Grenzraum ausgeweitet werden soll. Langfristiges Ziel für die Region Spree/Bober ist die Erstellung eines gemeinsamen grenzüberschreitenden Regionalplanes. Auch hier hat die AGEG bei allen Aktivitäten beratend und in Form von Seminaren, die durch die EG im Rahmen des Projektes "LACE" gefördert wurden, mitgewirkt.

Die Euroregion Elbe/Labe soll im Sommer 1992 in Usti n.L. gegründet werden. Die Zusammenarbeit beim Ausbau der Infrastruktur- und Regionalentwicklung sowie der Abbau von Sprach- und anderen Begegnungsbarrieren sind vorläufig Hauptziele dieser Euregio. Tschechischer Sprachunterricht schon in der Grundstufe im deutschen Kreis Pirna oder die Einrichtung eines zweisprachigen Gymnasiums, an dem deutsche und tschechische Schüler das Abitur ablegen können, sind vorgesehene Projekte. Aber auch die Akzeptanz der tschechischen Währung z.B. beim Besuch deutscher Kultureinrichtungen und Veranstaltungen in der Region soll die Möglichkeiten der Begegnung zwischen den Menschen fördern.

Wie in nahezu allen anderen Grenzregionen tritt auch in der Region Elbe/Labe die Frage auf, in welcher Form und mit welchem Gewicht die Kommunen in die Arbeit einbezogen werden sollen und können. Auf sächsischer Seite sind derzeit nur die Landratsämter und die Stadt Dresden vertreten. In Zusammenarbeit mit dem sächsischen Städte- und Gemeindebund soll jedoch nach verbesserten Möglichkeiten der Gemeindebeteiligung gesucht werden.

Auf der tschechischen Seite sind kommunale Vertreter und Institutionen bereits in den verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten. Hier soll ein "Club Euregion Elbe/Labe" gebildet werden, der innerhalb des tschechischen Städte- und Gemeindebundes angesiedelt sein wird.

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2.3.5 Zusammenarbeit im Dreiländereck der EUROREGION Neiße

Der Anstoß zur Gründung dieser Grenzregion wurde auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Region mit der AGEG, gefördert im Rahmen des EG-"LACE"-Projektes im Frühjahr 1991 gegeben. Die EUROREGION Neiße hat sich am 21.12.1991 als eingetragener Verein konstituiert. Ihre nationalen Träger, der Re-

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gionalkongreß CSFR, der Regionalkongreß der Republik Polen und die Kommunalgemeinschaft EUROREGION Neiße, Sektion BR Deutschland e.V., entsenden Vertreter in den gemeinsamen Rat der EUROREGION, aus welchem wiederum das Präsidium berufen wird.

Die EUROREGION verfügt über ein gemeinsames Eurobüro in Zittau, das sich aus den Sekretariaten der drei regionalen Teilgliederungen zusammensetzt. Dieses wird in besonderem Maße von der sächsischen Staatsregierung gefördert.

Die inhaltliche Arbeit der EUROREGION Neiße soll in sieben Arbeitsgruppen bzw. deren Untergruppen geleistet werden. Priorität der ersten, jetzt anlaufenden Arbeitsphase wird die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Region haben. Hierzu hat die EUROREGION den Auftrag zur Erarbeitung eines Strukturkonzeptes erteilt, das Planung, Projekt- und Investitionsmanagement sowie Wirtschaftsförderung beinhalten soll. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich mit 25 % an diesem Konzept, das bei der EG angemeldet ist und ein Finanzvolumen von 2,9 Mio. DM umfaßt. Mit dem Konzept will die EUROREGION Neiße nicht nur ihre (wirtschafts-) politische Einheit dokumentieren, sondern den Grundstein für einen gemeinsamen grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt in der Region legen. Weitere Bereiche grenzüberschreitender Vorhaben in der EUROREGION Neiße werden in Kapitel III vertiefend dargestellt.

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2.3.6 Einrichtung einer grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Förderzone zwischen Deutschland und Polen

Der Übergang von der zentralgeleiteten Plan- zur Marktwirtschaft gestaltet sich für die früheren RGW-Staaten außerordentlich beschwerlich. Weder in den fünf neuen deutschen Ländern noch in Polen ist die wirtschaftliche Talsohle bislang durchschritten. Wichtige Impulse könnte die polnische Wirtschaft - wie auch die tschechoslowakische - durch den Abschluß von Assoziierungsabkommen mit der EG erlangen, die am 16.12.1991 unterzeichnet wurden. Auch die deutsch-polnische wirtschaftliche Zusammenarbeit im Oder-Neiße-Grenzraum dürfte von den mit dem Abkommen verbundenen Erleichterungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr, im Kapitalverkehr, bei der Wanderung von Arbeitnehmern sowie der Anwendung des EG-Rechts profitieren.

Vor diesem Hintergrund regten der Finanzminister Brandenburgs und der Finanzsenator Berlins eine umfassende deutsch-polnische Initiative zur Wirtschaftskooperation in den Grenzregionen an. Sie gaben die Erarbeitung eines gemeinsamen Förderkonzepts für den Grenzraum in Auftrag, mit dem vor allem eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation dieser Region gegenüber anderen Gebieten beider Länder verhindert werden soll.

Vorgeschlagen wurde in dem Konzept, daß leider nicht mit den Polen abgestimmt worden ist, eine Förderzone von ca. 100km östlich und ca. 50 km westlich von Oder und Neiße. In dem Gebiet leben ca. 4,9 Mio. Einwohner - ca. 2,6 Mio. auf polnischer und ca. 2,3 Mio. auf deutscher Seite. Die Grenzen der Förderzone

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würden auf polnischer Seite mit den Grenzen der einbezogenen Woiwodschaften, auf deutscher Seite mit entsprechenden Kreisgrenzen zusammenfallen.

Zentrales Instrument des Konzeptes ist die Schaffung einer Wirt-schaftsförderungsgesellschaft polnischen Rechts, deren mögliche Gesellschafter die polnische Entwicklungsbank sowie die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau sein könnten. Darüber hinaus kämen die polnische Regierung sowie die betroffenen polnischen Woiwodschaften Stettin, Gorzow, Zielona Gora, Jelenia Gora und Legnica und auf deutscher Seite die Länder Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin als weitere Gesellschafter in Frage.

Die Leistungen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Rahmen des Förderkonzeptes bestünden insbesondere aus Informationsarbeit, Projektprüfungen, Promotion für Investitionen, Vermittlung betrieblicher Kooperationen zwischen deutschen und polnischen Firmen, Initiierung von Technologietransfer sowie Beratung von Unternehmen und Kommunen bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln sowie in der Unterstützung bei der Finanzierung von Investitionen.

Die Realisierung dieses Förderkonzeptes wäre nach Meinung seiner deutschen Befürworter für beide Seiten mit erheblichen Vorteilen verbunden: Durch Steigerung der Investitionstätigkeit in der Förderzone werden dort langfristig Arbeitsplätze und Einkommen geschaffen, was vor allem den Zuwanderungsdruck aus dieser Region in die Bundesrepublik abschwächen könnte. Für die polnische Seite ist - neben dem Technologietransfer aus dem Westen - insbesondere die weitere Annäherung an die EG durch diese Partnerschaft wesentlich.

Kritisch hinterfragt an diesem Konzept wurde vor allem sein basisferner Ansatz. Statt zunächst gemeinsame Förderziele und Projekte regionsnah zu identifizieren, für die dann ein geeignetes Instrumentarium hätte geschaffen werden können, soll als erster Schritt eine zentrale Wirtschaftsförderungsgesellschaft gegründet werden, für die dann ein Aufgabenfeld zu suchen wäre.

Andererseits kann das gewählte Vorgehen insofern von Vorteil sein, als es a priori ein umfassendes Strukturkonzept darstellt, in das lokale und regionale Initiativen eingepaßt werden können und deren Chancen zur
- auch finanziellen - Realisierbarkeit durch die Einbeziehung der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der polnischen Entwicklungsbank sich erheblich vergrößern.

Schließlich erfordert die vorgesehene Wirtschaftsförderungsgesellschaft weit weniger Stammkapital als es eine gemeinsame Entwicklungsbank erfordert hätte, die ebenfalls im Rahmen dieser Konzeption zur Diskussion stand.

Die größten Probleme dürfte das Konzept jedoch in politisch-psychologischer Hinsicht aufwerfen. Der Plan, den polnischen Teil der Insel Usedom als deutsches Wirtschaftsgebiet mit deutschem Management und der D-Mark als Zahlungsmittel aufzubauen, hat bei nicht wenigen Polen die Befürchtung deutscher Expansionsabsichten wachgerufen. Sie sind der Auffassung, die Deutschen wollten mit der

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Einrichtung der Förderzone durch die Hintertür ihre früheren Gebiete zurückerlangen.

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2.4 Organisatorische Aspekte grenzüberschreitender regionaler/kommunaler Zusammenarbeit im deutsch-polnisch-tschechischen Grenzraum



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2.4.1 Privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Organisationsstruktur

Das schwerwiegendste Problem bei der Schaffung eines organisatorischen Rahmens für Grenzregionen besteht darin, daß bislang keine Rechtsform zur Verfügung steht, die beiderseits einer Grenze Gültigkeit besitzt.

Eine öffentlich-rechtliche Organisationsstruktur, etwa in Form einer kommunalen Arbeitsgemeinschaft nach deutschem Recht, z.B. setzt, sofern sie grenzüberschreitende Gültigkeit haben soll, zunächst eine von den betreffenden Staaten zu schaffende gemeinsame Rechtsgrundlage voraus. Auf entsprechende Verträge im Rahmen der BENELUX-Staaten bzw. zwischen Deutschland, den Niederlanden, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurde bereits verwiesen.

Die Vereinbarung an der deutsch-niederländischen Grenze etwa bietet die Möglichkeiten, kommunale Arbeitsgemeinschaften oder Zweckverbände nach deutschem oder niederländischem Recht grenzüberschreitend zu bilden. Praktische Erfahrungen mit diesem Instrumentarium liegen jedoch noch nicht vor.

Weniger problematisch - und praktisch bereits erfolgreich umgesetzt - ist eine "gemischte" Lösung: Die Teilregionen organisieren sich den jeweiligen nationalen Rechtssystemen entsprechend auf öffentlich-rechtlicher Basis; die grenzüberschreitende Verklammerung erfolgt in privatrechtlicher Form. Dieser Weg bietet zumindest den Teilregionen den Vorteil der größeren internen Rechtssicherheit und Transparenz zur Erledigung ihrer Aufgaben, die ihrerseits überwiegend dem öffentlich-rechtlichen Spektrum zuzurechnen sind. Damit ist jedoch bereits die Schwachstelle dieser Kooperationsform angesprochen: Die grenzüberschreitende "privatrechtliche Klammer" gewährleistet nicht automatisch eine demokratische Aufsicht und Publizität, wie sie - nach deutschem Recht - zur Durchführung öffentlich-rechtlicher Aufgaben notwendig ist. Darüber hinaus sind privatrechtliche Lösungen weniger geeignet, finanzielle Verantwortlichkeiten grenzüberschreitend bindend festzulegen und auch bei der Lösung von Konflikten zwischen Behörden zweier oder mehrerer Länder tut sich Privatrecht schwerer als Öffentliches Recht.

Schließlich bleibt der Weg privatrechtlicher grenzüberschreitender Kooperation zwischen privatrechtlich organisierten Teileinheiten. Je nach nationalem Recht dürfte diese Lösung - die etwa die Ems-Dollart-Region gewählt hat - die am einfachsten zu realisierende, für das überwiegend öffentlich-rechtliche Aufgabenspektrum von Grenzregionen aber auch am wenigsten geeignete sein.

Welche Rechtsform letztendlich gewählt wird, hängt vor allem von den zur Verfügung stehenden nationalen Rechtsvorgaben ab. Die öffentlich-rechtliche Form

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bietet Vorteile, erfordert jedoch einen gemeinsamen grenzüberschreitenden Rechtsrahmen. Privatrechtliche Kooperationsformen sollten auf jeden Fall so konstruiert werden, daß die politische Ebene eingebunden ist, eigene finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, eine demokratische Aufsicht über die Organisation gewährleistet ist und die finanzielle Tätigkeit der Organisation den jeweiligen nationalen Vorgaben entsprechend einer Kontrolle unterliegt.

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2.4.2 Einbeziehung von Gemeinden in die Organisationsstruktur

In allen Grenzregionen im deutsch-polnisch-tschechoslowakischen Grenzraum stellt - zumindest in den deutschen Teilgebieten - die Frage der Einbeziehung von Gemeinden in die jeweilige Organisation ein Problem dar, insbesondere wenn es - wie bisher - noch eine Vielzahl sehr kleiner Gemeinden mit z.T. geringer Verwaltungskraft gibt.

Zwar wird von den Organisatoren der Zusammenarbeit nicht verkannt, daß grenzüberschreitende Zusammenarbeit bürger- und damit auch gemeindenah sein sollte. Andererseits wird befürchtet, daß - aufgrund der Unteilbarkeit beim Konsum öffentlicher Güter - einzelne Gemeinden eine Trittbrettfahrerposition einnehmen könnten. Diese Gemeinden würden eine ihnen mögliche Mitarbeit in den entsprechenden Zusammenschlüssen ablehnen und damit auch deren Arbeit nicht mitfinanzieren, trotzdem aber von den Leistungen dieser grenzüberschreitenden Zusammenschlüsse profitieren können.

Dieses Verhalten sei ausgeschlossen bei Mitgliedschaften nur von Kreisen und kreisfreien Städten und mit einer Umlagefinanzierung des Zusammenschlusses argumentieren Befürworter eine Organisationsstruktur, die sich im wesentlichen auf die Kreisebene stützt.

Die Motivation einzelner Gemeinden aktiv mitzuarbeiten, wird durch diese Kooperationsform nicht unbedingt gesteigert. Hierzu erscheint ein anderes Modell geeigneter: Gemeinden können die Mitgliedschaft in institutionalisierten Grenzregionen erwerben. Sie zahlen einen - nach einem bestimmten Schlüssel festgelegten - Beitrag und erhalten dafür eine nach ihrem Gewicht bemessene Stimmenanzahl in den Entscheidungsgremien der Region. Damit ist ihr inhaltlicher Einfluß auf die Arbeitsabläufe in der Grenzregion abgesichert.

Es ist jedoch wichtig, daß die einbezogenen Kommunen eine Verwaltungskraft aufweisen, die ihnen die Mitarbeit überhaupt erst ermöglicht. Kommunale Mitgliedschaft in einer Grenzregion als Selbstzweck ist nicht erstrebenswert. Probleme, z.B. bei der Besetzung gemeinsamer Arbeitsgruppen, entstehen jedoch immer dann, wenn die Teilregionen einer Grenzregion unterschiedlich strukturiert sind.

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2.4.3 Finanzierung der Organisation

Für die Lebensfähigkeit einer institutionalisierten Grenzregion ist die Schaffung einer eigenen finanziellen Basis unabdingbar. Satzungsmäßig erhobene, an gemeinsam festgelegten Schlüsseln orientierte Beiträge stellen eine ausgezeichnete Finanzierungsgrundlage dar. Ergänzungen dieser Mittel durch Förderungen und Zuschüsse Dritter können den Handlungsspielraum erheblich ausweiten, sollten jedoch nicht oder nicht entscheidend zur Finanzierung der laufenden Tätigkeiten einer EUROREGION herangezogen werden.

Für die EUROREGION NEISSE hat der Rat der EUROREGION den Grundsatzbeschluß gefaßt, daß

  1. jede der drei nationalen Sektionen ihre Finanzierung selbst organisiert und

  2. grenzüberschreitende Projekte nach einem auf sie speziell zugeschnittenen Modell finanziert werden, wobei die Restriktionen von EG-Fördermöglichkeiten durch die EG-Außengrenzlage der Region zu beachten sind.

Unbestritten ist - wie die Erfahrungen in Europa lehren -, daß die Arbeitsfähigkeit einer Grenzregion mit dem Grad der Ausstattung an eigenen Finanzmitteln wächst.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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