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TEILDOKUMENT:


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5. Kommunale Energieversorgung in Ostdeutschland - Modelle und Erfahrungen




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a) Der Aufbau der Stadtwerke Magdeburg GmbH

Laut Gesellschaftsvertrag vom Dezember 1990 haben die Stadtwerke Magdeburg GmbH die Aufgabe, die öffentliche Versorgung mit elektrischer Energie, Gas, Wasser, Dampf und Wärme sowie die Entsorgung des Abwassers zu gewährleisten. Bei den leitungsgebundenen Energien gilt es vor allem, die Sparten Gas und Fernwärme zu sanieren und auszubauen.

Die Stadt Magdeburg hat mit ihren rund 290 000 Einwohnern etwa 128 000 Haushalte, von denen über 40 Prozent mit Fernwärme heizen. Rund 58 000 Haushalte decken ihren Wärmebedarf mit festen Brennstoffen, etwa 14 000 Haushalte mit Stadtgas. Neben diesen 14 000 Haushalten benutzen weitere rund 63 000 Haushalte Stadtgas zur Aufbereitung des Warmwassers sowie zum Kochen.

In dem mit Fern- und Nahwärme zentral versorgten Gebiet überwiegen Zwei- bis Dreizimmerwohnungen, die in Fertigbauweise erstellt worden sind. Unzureichende Isolation führt zu einem spezifischen Wärmebedarf, der im Schnitt rund doppelt so hoch ist wie in vergleichbaren Wohnungen Westdeutschlands.

Auch der Energiebedarf der Magdeburger Industrie, vorwiegend Maschinen- und Schwermaschinenbau, Chemie, Bauwirtschaft und Ernährung, ist weitaus höher als nach internationalem Standard üblich. Die wirtschaftliche Situation, vor allem der früher stark in die ehemaligen RGW-Staaten exportierenden Unternehmen, hat sich seit der Währungsunion stark verschlechtert, so daß bis Ende 1991 mit der Entlassung von rund der Hälfte der Beschäftigten in den Großunternehmen gerechnet werden müsse. Eine Kooperation mit westlichen Unternehmen kommt, nicht zuletzt wegen der noch ungeklärten Altlastensanierung, nur stockend voran.

Die Energieversorgung der Magdeburger Industrie stützt sich auf die Energieträger Erdgas aus Salzwedel, Stadtgas und feste Brennstoffe. Erd- und Stadtgas decken rund zwei Drittel, feste Brennstoff ein Drittel des Bedarfs, der im Jahre 1990 einem Äquivalent von 320 Millionen Kubikmeter Erdgas mit einem Heizwert von 10 kWh pro Kubikmeter entsprach. Aufgrund der ab 1. Januar 1993 wirksamen Umweltschutzbestimmungen in Sachsen-Anhalt können feste Brennstoffe nur noch bis Ende 1992 eingesetzt werden, es sei denn, umfangreiche Umweltschutzmaßnahmen wür-

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den die Einhaltung der dann geltenden Grenzwerte ermöglichen. Das nur einen niedrigen Energiegehalt bietende Erdgas aus Salzwedel soll nach Auffassung der Stadtwerke Magdeburg GmbH nur noch bis 1993 mit abfallenden Mengen zum Einsatz kommen und dann durch hochkaloriges Erdgas ersetzt werden.

Allerdings macht der Zustand des Magdeburger Gasnetzes dringende Sanierungsarbeiten erforderlich. Zwar sollen in der zurückliegenden Zeit an den Hoch- und Mitteldruckleitungen für Erdgas keine nennenswerten Störungen und Schäden aufgetreten sein, und im Prinzip scheint das bestehende Erdgasnetz weiter verwendbar. Aber Überprüfungen der Druckstufenabgrenzungen, der Funktionstüchtigkeit der Absperr- und Sicherheitseinrichtungen und der Gasdruckregelungsanlagen sind dringend erforderlich. Da an den stumpfnahtgeschweißten Stahlleitungen ein kathodischer Korrosionsschutz fehlt, ist vor allem auch mit Korrosionserscheinungen zu rechnen. Der überwiegende Teil der Gußrohrleitungen des Stadtgasnetzes sowie die Hausinstallationen sind dagegen erneuerungsbedürftig. Rückstände des mangelhaft getrockneten und gereinigten Stadtgases haben die Leitungen verkrustet und damit die Transportkapazität beeinträchtigt, so daß in Kälteperioden für viele Haushalte eine ausreichende Versorgung nicht mehr gesichert ist. Außerdem sind die Gußleitungen bruchgefährdet, an PVC-Leitungen machen sich Alterungserscheinungen bemerkbar. Pro Jahr sollen im Stadtgassystem rund 500 Schadstellen auftreten, vor allem Leckagen. Eine Einspeisung von Erdgas in die Stadtgasleitungen setzt daher detaillierte Untersuchungen und umfangreiche Sanierungen voraus. Hinzu kommt, daß mit der Umstellung der Haushaltsversorgung von Stadt- auf Erdgas die zum Teil bis zu 60 Jahre alten Gasgeräte umzubauen oder auszutauschen sind.

Trotz der hohen Sanierungskosten hält der Geschäftsführer der Stadtwerke Magdeburg den Auf- und Ausbau der Stadtwerke für solide finanzierbar. Die als Spartengesellschaft organisierten Stadtwerke erwirtschaften selbst keine Umsatzerlöse. Aufwendungen für Personal und andere betrieblich bedingte Ausgaben lassen sich aus der Verwaltungskostenumlage der Spartengesellschaften finanzieren.

Die Spartengesellschaft Elektrizitätsversorgung wird mit ihren rund 300 Mitarbeitern im Jahre 1992 mit einem Verlust von rund einer Million DM abschließen. In der Gassparte wird im kommenden Jahr voraussichtlich ein Verlust von 6 Millionen DM erwirtschaftet, unter anderem wegen der beim Neuaufbau erheblichen Aufwendungen im Personalbereich sowie als Folge der hohen Bezugskosten für das Kokereigas. Bereits nach fünf bis sechs Jahren ist allerdings, wegen des wachsenden Absatzes und der Umstellung auf kostengünstigeres Erdgas, mit einer erheblichen Bes-

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serung der Ertragslage zu rechnen. Ein gleicher Zeitraum wird erwartet, bis sich der Betrieb der Elektrizitätssparte vorteilhaft entwickelt. Wenn der gegenwärtige Kreditbedarf der Elektrizitätssparte von rund 65 Millionen DM und der Gassparte von rund 80 Millionen DM statt durch einen Bankkredit über eine Beteiligung eines Partners finanziert werden könne, würde der Betrieb beider Sparten schon vorher gewinnbringend sein.

Für die Spartengesellschaft Wärmeversorgung läßt sich zur Zeit kein gesicherter Wirtschaftsplan erstellen. Bisher muß für die eingekaufte Wärme ein zu hoher Bezugspreis bezahlt werden, der von den Stadtwerken an die Wohnungsgesellschaften weitergegeben wird. Da diese aber nach den geltenden Bestimmungen den Mietern nur Kosten von 2,60 DM pro Quadratmeter und Monat für Heizkosten in Rechnung stellen dürfen, aber 3,50 DM als Kostendeckung benötigen, entsteht auf dem Wärmemarkt jährlich ein Verlust von rund 30 Millionen DM. Erst die Inbetriebnahme neuer moderner Blockheizkraftwerke wird die Kostensituation auf dem Wärmesektor entspannen. Entsprechende Planungen setzen allerdings eine zuverlässige Ermittlung der Grundlast voraus, was wiederum eine detaillierte Erfassung des Wärmebedarfs der Gebäude nötig macht. Zudem treten zur Zeit Unstimmigkeiten mit dem von der Treuhandanstalt benannten Partner im Bereich Strom/Fernwärme, der PreussenElektra, auf.

Während sich in ersten Gesprächen abzeichnete, die Stadt solle das in ihr liegende 110 kV-Netz übertragen bekommen, will die PreussenElektra der Stadt nunmehr nur das 10 kV-Netz zur Verfügung stellen. Damit wäre es aber der Stadt nicht möglich, die in den geplanten Blockheizkraftwerken erzeugte elektrische Energie in ein eigenes Netz einzuspeisen. Weil nach Aussagen des Geschäftsführers der Stadtwerke Magdeburg GmbH die kommunale Elektrizitätsversorgung ohne das 110 kV-Netz nicht durchführbar ist, erwägt die Stadt den Abbruch der Gespräche mit der PreussenElektra und den Beitritt zur Kommunalverfassungsbeschwerde der inzwischen 165 Städte.

Die von der Spartengesellschaft Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zu übernehmenden Aufgaben werden zur Zeit von der MAWAG wahrgenommen, die sich im Besitz der Treuhandanstalt befindet. Vorgesehen ist die Übertragung des Eigentums zunächst auf einen Verein, dem die beteiligten Gemeinden angehören. Die Stadt Magdeburg hat die körperliche Übertragung der ihr zustehenden Anlagen beantragt, so daß auch in diesem Bereich die Stadtwerke arbeitsfähig werden. Die Ein-

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richtung einer Sparte für Verkehrsbetriebe ist noch nicht vorgesehen. Denkbar ist, daß die Stadtwerke später im Abfallbereich noch eine Verbrennungsanlage betreiben.

Für die leitungsgebundenen Energiesparten Gas, Elektrizität und Fernwärme bemühen sich die Stadtwerke, gegen das Einbringen ihrer Sachanlagen, um Kapitalbeteiligungen Dritter. Potentielle Partner können Anteile zwischen 25,1 und 49 Prozent erwerben. Die Stadtwerke gehen davon aus, daß sie, unter Berücksichtigung bestehender Restitutionsansprüche, eine 100prozentige Eigentumsübertragung der Versorgungseinrichtungen erreichen. So hat die Stadt in einem Positionspapier zur Gasversorgung vom Oktober 1991 ihren Anspruch auf unverzügliche Übertragung der Geschäftsführung und des Eigentums an allen Einrichtungen der städtischen Gasversorgung unterstrichen. Hinsichtlich der Eigentumsfrage entspricht das auch der Vereinbarung zwischen der Treuhandanstalt und der Stadt vom August 1991, nach der die Treuhand der Stadt das Anlagevermögen zu 100 Prozent überläßt, und zwar 49 Prozent in Erfüllung der kommunalen Vermögensansprüche unentgeltlich und 51 Prozent entgeltlich. Bis zur Klärung von Restitutionsansprüchen ist der Kaufpreis zu stunden. Da es in Magdeburg früher Stadtwerke mit eigenen Versorgungsbetrieben und Anlagen gegeben hat, nimmt die Stadt an, daß der 51prozentige Kaufpreis mit den Restitutionsansprüchen abgedeckt wird. Darüber hinaus beharrt die Stadt Magdeburg auf ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht und nimmt nicht hin, daß Geschäftspartner oder eine Fremdbeteiligungsquote von anderen bestimmt werden. Vielmehr will die Stadt aus einer Vielzahl interessierter und betriebswirtschaftlich-technisch leistungsfähiger Unternehmen der Gaswirtschaft ihren Partner nach den Regeln des Wettbewerbs auswählen. Unterstrichen wird, daß ab 1. Januar 1992 nur noch die Stadtwerke das Konzessionsrecht für die Gasversorgung erhalten und die Stadt Magdeburg gegen dann noch tätige Unternehmen vorgeht. Die Stadt bemüht sich, die Geschäftsbesorgung für den Gasbereich zusammen mit Nachbarstädten wie Braunschweig oder Hildesheim durchzuführen. Wie der Geschäftsführer der Stadtwerke Magdeburg mitteilt, sind entsprechende Positionspapiere auch für die anderen Sparten denkbar, um die Ansprüche der Stadt an kommunalem Eigentum zu untermauern.

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b) Technische Werke Brandenburg/Havel GmbH

Am 27. März 1991 beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg/Havel die Gründung des Querverbundunternehmens Technische Werke Brandenburg/Havel GmbH mit den Sparten Gas, Strom, Wärmeversorgung, Wasserversorgung und öffentlicher Personennahverkehr. Damit knüpft die Stadt an eine lange

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Tradition in der kommunalen Selbstverwaltung an, denn schon 1862 wurde das erste Gaswerk der Stadt in Betrieb genommen, seit 1896 wird die Stadt zentral mit Trinkwasser versorgt. Im Jahre 1901 errichtete die Stadt ein Elektrizitätswerk, zunächst als Gleichstromwerk, das 1910 auf Wechselstrom umgestellt wurde. Seitdem 1923 der Strombezug aus dem Kraftwerk Zschornewitz erfolgte, arbeitete das Brandenburger Elektrizitätswerk nur noch für die Deckung des Eigenbedarfs der städtischen Betriebe.

Die Neuordnung der Energieversorgung im Jahre 1949 führte zur Auflösung der damaligen Stadtwerke, denn auf den Gebieten der Gas- und Elektroenergieversorgung entwickelte sich die in der ehemaligen DDR übliche zweistufige Versorgungsstruktur zwischen Verbundnetz und regionaler Versorgung. Die Expansion im Wohnungsbau in den 60er Jahren und der damit verbundene enorme Anstieg des Energiebedarfs führte 1968 zur Gründung eines kommunalen Fernwärmeversorgungsbetriebes, der auf Betreiben damaliger Wirtschaftsfunktionäre 1985 an das Energiekombinat Potsdam übertragen wurde.

Die zukünftigen Technischen Werke (TW) Brandenburg bieten nicht nur der Stadt, sondern auch den umliegenden Gemeinden Versorgungsleistungen an, wobei die Versorgungsgrenzen in den verschiedenen Sparten unterschiedlich gezogen sein können. Das Ziel ist der große Querverbund, aber um sofort effektiv arbeiten zu können, wird mittelfristig ein Spartenmodell realisiert, in dem die TW Brandenburg als Holding wirken. Die Holding wird die konzeptionelle und technische Planung sowie die Zentralisierung einige Querschnittsaufgaben übernehmen, wie zum Beispiel den Gebühreneinzug und das Finanz- und Personalmanagement.

Nachdem die Verkehrsbetriebe Brandenburg im Juni 1990 aus dem ehemaligen VEB Kraftverkehrskombinat Potsdam herausgelöst und in städtisches Eigentum übertragen wurden, gründete die Stadt mit dem Kreis Brandenburg-Land eine Beteiligungsgesellschaft zur Absicherung des öffentlichen Personennahverkehrs. Während das Land Brandenburg 1990 und 1991 noch Subventionszahlungen leistete, stehen die beiden kommunalen Träger ab 1992 in der Pflicht, die jährlichen Defizite von rund 40 Millionen DM abzudecken.

In der Sparte Wasser/Abwasser wurde im Bereich des ehemaligen Bezirks Potsdam, einer Treuhandforderung entsprechend, der Eigentümerverein Wasser/Abwasser Havelland e.V. gegründet, mit dem Ziel, die Wasserversorgung zu kommunalisieren.

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In den Sparten Strom, Gas, Fernwärme, also bei den leitungsgebunden Energien, bestehen derzeit komplizierte rechtliche Verhältnisse. Um die notwendigen Investitionen zur Schaffung einer leistungsfähigen, modernen und umweltgerechten Versorgung ohne Verzögerung in Angriff nehmen zu können, verhandelt die Stadt mit verschiedenen Stadtwerken der alten Bundesländer und mit Energieversorgungsunternehmen mit dem Ziel, auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energien einen Querverbund einzurichten und Beteiligungsgesellschaften zu gründen. Während die Stadtwerke wie Münster, Bielefeld und Kaiserslautern finanzielle, vertragliche und technische Hilfen bereitstellen, wollen sie sich jedoch nicht außerhalb ihres kommunalen Bereichs an einer Gesellschaft beteiligen. Die westdeutschen Energieversorgungsunternehmen wiederum vermeiden, die Interessen anderer Versorgungsunternehmen zu tangieren, so daß man mit den ortsansässigen Regionalversorgern bisher am weitesten zusammenarbeiten konnte. Allerdings bestehen unterschiedliche Zeitvorstellungen bei der technischen und kaufmännischen Entflechtung; zudem sind die Regionalversorger nicht bereit, sofort in den Querverbund einzusteigen.

Im Bereich der Stromversorgung ist die Entflechtung der ehemals städtischen Anlagen aus der Regionalversorgung des Umlands aufgrund der vorhandenen Vernetzungen mit der Region aufwendig, denn um die Versorgungssicherheit zu erhalten, müssen drei neue Umspannwerke in das Netz eingebaut werden. Der Jahresverbrauch an Elektroenergie beträgt in den Haushalten etwa 110 GWh und im gewerblichen Bereich rund 1000 GWh.

Die dringend erwünschte Erschließung der Stadt für Erdgas ist mittlerweile angelaufen, nachdem mit den Hauptgesellschaftern des Regionalversorgers Erdgas Mark Brandenburg in allen wichtigen Fragen Übereinstimmung erzielt wurde und ein französisches sowie zwei westdeutsche Unternehmen als Kooperationspartner gewonnen werden konnten. Mit diesen Partnern ist, zunächst für die Gassparte, eine Grundsatzvereinbarung über die Gründung einer "Energieversorgung Stadt Brandenburg GmbH" unterzeichnet worden, mit einer Öffnungsklausel für die Einbeziehung der anderen Energiesparten. Damit ist es möglich, noch im Jahre 1991 in den größeren öffentlichen Einrichtungen wie der Landesnervenklinik, dem Strafvollzug und dem Seniorenheim die überalterten Heizanlagen auf Erdgas umzustellen. Zudem werden für Teile der Stadt neue Erdgasleitungen verlegt.

Eine weitere vordringliche Aufgabe ist die Sanierung der Fernwärmeerzeugungs- und Verteilungsanlagen. Heute beträgt der Anteil der Fernwärme im Wohnungsbereich 31,5 Prozent, der festen Brennstoffe 59,6 Prozent und des Stadtgases 6,5 Pro-

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zent. Bezieht man die gewerbliche Nutzung mit ein, dann steigt der Fernwärmeanteil an der Wärmeversorgung der Stadt auf 37,9 Prozent. Insgesamt kommt die Fernwärme auf eine Wärmeleistung von 140 MW. In dem Fernwärmekonzept der Stadt ist vorgesehen, die Fernwärmegrundlast im Heizwerk Nord zu erzeugen. Dafür müssen die bestehenden vier Heizwerke stillgelegt und durch eine wirtschaftliche Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung ersetzt werden. Die dazu nötigen Investitionsmittel in Höhe von 132 Millionen DM wurden von dem Regionalversorger MEVAG (Märkische Energieversorgung) bestätigt. Es ist geplant, das in einem schlechten technischen Zustand befindliche Heizwerk Süd ab 1993 stillzulegen.

Als Dreh- und Angelpunkt eines Kostenvergleichs von Wärmeversorgungsanlagen sieht die Stadt Brandenburg/Havel die Kosten einer ölgefeuerten Heizanlage an. Diese Heizungsart dränge in die Rolle des Marktführers auf dem Wärmemarkt, andere Heizungssysteme müssen sich daher gegen das Heizöl behaupten, wenn sie Anteile gewinnen wollen. Für eine Verlegung von Wärmetrassen im Jahre 1992 sind rund 8 Millionen DM veranschlagt, weitere Vorranggebiete für die Erschließung der Fernwärme werden festgelegt Mit dem Regionalversorger MEVAG wird dafür über die Gründung einer Wärme GmbH verhandelt Diese soll dann über entsprechende Entwicklungsetappen in den Querverbund mit der Gassparte im Gemeinschaftsunternehmen "Energieversorgung Brandenburg/Havel GmbH" einbezogen werden. Bis dahin müssen noch gemeinsam unter anderem eine Kraft-Wärme-Kopplung in der Größenordnung von 120 MW thermischer Leistung und 12,5 MW elektrischer Leistung realisiert, ein Wärmeverbundsystem im Stadtgebiet geschaffen und die Stromerzeugung in das Hochspannungsnetz eingebunden werden.

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c) Erstes Stadtwerk in Thüringen: die Stadtwerke Jena

Auch in der rund 100 000 Einwohner zählenden Stadt Jena knüpfen die Bemühungen um einen Stadtwerke-Aufbau an eine bis ins vorige Jahrhundert reichende Tradition an. Bereits im 19. Jahrhundert wurden die städtischen Gas- und Wasserwerke gegründet; 1902 kam das Jenaer Electricitätswerk hinzu, an dem sich neben der Stadt Jena und den Umlandgemeinden auch private Kapitalanleger beteiligten.

Heute verfügt Jena über ein eigenes Heizkraftwerk mit einer elektrischen Spitzenleistung von rund 65 MW und einer thermischen Leistung von etwa 380 MW. Das vergleichsweise moderne Kraftwerk wird zum Teil mit Braunkohle, zum Teil mit Öl befeuert. Die Stadt bemüht sich darum, dieses Werk sowie die Leitungsnetze und Verteileranlagen in kommunales Eigentum zu übernehmen. Das Ziel der Stadt ist die

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Einrichtung eines stufenweise auszubauenden Querverbunds mit Gas, Fernwärme, Elektrizität, Wasser und einem Entsorgungsbereich, sofern die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der steuerlichen Vorteile günstig ausfällt.

Bereits im Sommer 1990 hatte der Magistrat der Stadt Jena beschlossen, die Voraussetzungen für die Gründung von Stadtwerken zu schaffen. Folgerichtig beantragte die Stadt im September 1990 beim Präsidenten der Treuhandanstalt, das der kommunalen Selbstverwaltung dienende ehemalige volkseigene Vermögen der Stadt zu übertragen. Des weiteren legte die Stadt Einspruch gegen den Stromvertrag ein. Einen Monat später beschloß die Stadtverordnetenversammlung, das Sekundärnetz für die Fernwärmeversorgung Jenas aus der Verantwortung der Jenaer Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH herauszulösen, mit dem Ziel, ein eigenständiges Unternehmen, die Jenaer Stadtwerke, zu gründen. Gleichzeitig wurde eine Arbeitsgruppe des Magistrats beauftragt, die notwendigen Schritte zur Stadtwerkegründung bis zum 1. Januar 1991 abzuschließen. Als Vorgabe für die Erarbeitung des Statuts des Unternehmens sollte dabei unter anderem die Option beachtet werden, Verbundunternehmen auf dem Energiesektor mit benachbarten Landkreisen zu bilden sowie Minderheitsbeteiligungen von west- und ostdeutschen Versorgungsunternehmen zu ermöglichen. Unterstrichen wurde, daß von den Jenaer Stadtwerken die kommunale Verantwortung für die Elektrizitätsversorgung zu übernehmen sei. Außerdem verabschiedete die Stadtverordnetenversammlung eine Absichtserklärung gegenüber dem westdeutschen Unternehmen Saarberg-Fernwärme GmbH. Darin wird die Absicht erklärt, bei Gründung von Stadtwerken unter Einschluß der Fernwärme-Versorgung der Saarberg-Fernwärme GmbH Kapitalanteile von bis zu 50 Prozent anzubieten. Bereits im Mai 1990 hatten sich die drei großen saarländischen Energieunternehmen Saarbergwerke AG mit der Tochtergesellschaft Saarberg-Fernwärme GmbH, Vereinigte Saar-Elektrizitäts AG und die Saar-Ferngas AG für eine Zusammenarbeit auf ökologischem und energiewirtschaftlichem Gebiet empfohlen.

Diese Absichtserklärung der Stadt Jena war an die Zusage der Saarberg-Fernwärme GmbH gebunden, der Stadt die Erstellung eines Energiekonzepts zu finanzieren. Begründet wird die Entscheidung für das westdeutsche Partnerunternehmen außerdem mit dessen Kapitalkräftigkeit sowie mit der Tatsache, daß das Unternehmen keine Mehrheitsbeteiligung an dem Stadtwerk anstrebt und die Option der Stadt Jena akzeptiert, später Kapitalanteile zurückzukaufen. Außerdem sei das Unternehmen auf Kraft-Wärme-Kopplung orientiert und mit einer Beteiligung des Bundes von 74 Prozent und des Saarlandes von 26 Prozent in öffentlicher Hand.

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Nachdem die Stadtverordnetenversammlung vom 20. März 1991 den Magistrat ermächtigt hatte, umgehend Stadtwerke in der Rechtsform einer GmbH mit Sitz in Jena zu gründen und die Saarberg Fernwärme GmbH mit 49 Prozent Gesellschafteranteilen zu beteiligen, wurde am 23. April 1991 der Gesellschaftsvertrag unterzeichnet und ein Konzessionsvertrag ausgehandelt, der unterschrieben werden soll, sobald die Stadtwerke Jena als juristische Person gerichtlich eingetragen sind. Damit erfolgte die erste Gründung eines Stadtwerkes in Thüringen, ohne Beteiligung eines großen Energieversorgungsunternehmens und ohne die Einbindung von Interessen eines Vorlieferanten.

Allerdings begleiten von Anfang an Konflikte mit regionalen Energieversorgern die Bemühungen der Stadt um den Aufbau kommunaler Versorgungsbetriebe. Schon im Sommer 1990, nach dem Grundsatzbeschluß des Magistrats über die Gründung von Stadtwerken, artikulierte sich Widerstand des Regionalversorgungsunternehmens OTEV (Ostthüringer Energieversorgung AG). Die Bayernwerke, die in Thüringen die Stromversorgung übernehmen wollen, sowie die Contigas AG, eine auf dem Gebiet der Gasversorgung arbeitende Tochterfirma der Bayernwerke, unterstützen nach Darstellung des Bürgermeisters von Jena gegenseitig ihre Ziele: die Übernahme der Anteilsmehrheit am regionalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen durch die Bayernwerke und an der Gasversorgung durch die Contigas. Seit 1990 betreibe Contigas auf dem Gebiet der Stadt Jena die Umstellung von Stadtgas auf Erdgas, ohne sich im Detail über Vorhaben und Absichten mit der Stadt abzustimmen. Obwohl die Stadt Jena an einem zügigen Ausbau der Erdgasversorgung interessiert ist, vor allem, um ihren Bürgern sowie den Jenaer Glaswerken als einem der größten Gasverbraucher auf dem Gebiet der neuen Länder einen kostengünstigen und umweltverträglichen Energieträger bieten zu können, scheiterten Gespräche mit der Contigas und der Stadt. So soll das Gasunternehmen der Stadt Bedingungen gestellt haben, deren Annahme eine Gründung eigener Stadtwerke überflüssig gemacht hätte. Danach hatte Contigas zum Beispiel angeboten, daß das im Besitz des Energieversorgers zu bleibende Gasnetz von den Stadtwerken gepachtet werden könne, die dafür Pachtzins zahlen und für die Instandsetzung sorgen sollten. Weil die Treuhandanstalt die Stadt Jena aufgefordert hatte, neben dem auf Fernwärme spezialisierten saarländischen Unternehmen Saarberg Fernwärme ein erfahrenes und kompetentes Gasunternehmen als Partner beim Aufbau der Gasversorgung für die Stadt einzubeziehen, hatte die Stadt Jena der Contigas ein Kooperationsangebot über eine Minderheitsbeteiligung gemacht. Nachdem der Vorstand des Gasunternehmens das Angebot zunächst akzeptiert hatte, lehnte die Contigas später jedoch ab. In der Zwischenzeit konnten mit anderen Gasunternehmen für die Stadt akzeptable Koope-

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rationsbedingungen ausgehandelt werden. Dabei mußte man allerdings die Erfahrung machen, daß kleine Unternehmen zum Teil Sorge haben, die Geschäftsinteressen der mit ihnen kooperierenden großen Energieversorgungsunternehmen zu kreuzen.

In der Öffentlichkeit wurden die Bemühungen der Stadt um eine von ihr gestaltete Gasversorgung von interessierten Kreisen unter anderem in Leserbriefkampagnen so dargestellt, als sei die Stadt nicht an einer umweltgerechten Energieversorgung für die Bürger interessiert. Dabei wurde auch argumentiert, die regionalen Energieversorger böten der Stadt Konzessionsverträge an, deren Annahme sofort die Finanzlage der Kommune verbessern würde. Außerdem wären die Versorgungsunternehmen in der Lage, den weit über dem Durchschnitt in den alten Ländern liegenden Fernwärmepreis um rund 10 Prozent zu senken. Der Bürgermeister der Stadt Jena sieht in dieser Öffentlichkeitsarbeit den Versuch, Druck auf die Stadt auszuüben, denn die mit 20jähriger Laufzeit ausgestatteten Verträge sehen vor, daß das Eigentum an den Anlagen für die leitungsgebundenen Energien bei den regionalen Verbundunternehmen liegt.

Um ihre Rechtsansprüche an Anlagen und Netzen zu sichern, beauftragte die Stadt ein Rechtsanwaltsbüro mit einer Abmahnung gegenüber der Treuhandanstalt. So wurde im Dezember 1990 der Antrag gestellt, das auf Stadtgebiet liegende ehemalige volkseigene Vermögen der jetzigen Ostthüringer Energieversorgungs AG (OTEV) in kommunales Eigentum zu überführen, unter anderem mit der Begründung, die Stadt habe bis zum 2. Januar 1950 über eigene Elektrizitätswerke verfügt. Daher beanspruche die Stadt die Entflechtung des Vermögens des ehemaligen Bezirks-Energiekombinats Gera und die Übertragung des Vermögens, das für den Aufbau einer kommunalen Energieversorgung benötigt wird. Zugleich wird die Unterlassung begehrt, einem anderen Energieversorgungsunternehmen 51 Prozent der Aktien der aus dem ehemaligen Bezirksenergiekombinat hervorgegangenen OTEV AG zu übertragen.

Um mit dem Rechtsstreit nicht die nötigen Arbeiten zu blockieren, haben im Mai 1991 die Stadt Jena, die Stadtwerke Jena und der Vorstand der OTEV vereinbart, daß trotz der unterschiedlichen Auffassungen über Rechte und Pflichten im Bereich der Energieversorgung dringende Sanierungs- und Aufbauarbeiten nicht behindert werden dürfen. Die OTEV werde der Stadt und der Saarberg Fernwärme alle erforderlichen Maßnahmen, den voraussichtlichen Durchführungszeitpunkt sowie die Kosten rechtzeitig mitteilen, mit der Stadt erörtern und, bei Zustimmung durch die Stadt, durchführen. Sofern die OTEV zur unentgeltlichen Herausgabe von Energieversorgungsanlagen im Stadtgebiet verpflichtet wird, haben die Stadtwerke die von

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der OTEV nachgewiesenen Kosten für Anschaffungen, Herstellungen und Instandsetzungen zu erstatten, zuzüglich einer angemessenen Verzinsung.

Zur Zeit ringt die Stadt Jena mit der Treuhandanstalt noch über die Bezuschussung der Sanierungskosten im Gasbereich. Während die Treuhandanstalt nicht bereit ist, die 90-Prozent Beteiligung an der Altlastensanierung zu übernehmen, da die Saarberg Fernwärme kein Unternehmen mit gaswirtschaftlicher Erfahrung sei, hält der Oberbürgermeister der Stadt diese Begründung für sachfremd. Auch in Westdeutschland würden die Sanierungen nicht von den Gasunternehmen, sondern von eigens beauftragten Spezialunternehmen durchgeführt. Dagegen verteidigt der damalige Generalbevollmächtigte der Treuhandanstalt die Auflage für die – freiwillige –Beteiligung der Treuhandanstalt an den Sanierungskosten mit der Absicht, eine optimale Altlastensanierung zu erreichen. So überstiegen die Kosten für die Altlastensanierung in Jena nach ersten Schätzungen das Anlagenvermögen um das Doppelte. Weil aufgrund der letzten 40 Jahre in den neuen Ländern kommunale Facherfahrungen fehlten, die veralteten Netze aus Sicherheitsgründen saniert werden müßten und der Gasmarkt sich mit der Öffnung für den Haushaltswärmebereich ausdehne, seien Kräfte zu bündeln, was nach Auffassung der Treuhandanstalt die substantielle Beteiligung eines kompetenten Gasunternehmens an der Gasversorgung der Stadt notwendig mache.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2002

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