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TEILDOKUMENT:




1898

Das Zentrum verlangt von der Reichsregierung einen Gesetzentwurf zur Schaffung von Arbeitskammern. Diese Kammern sollen sich auf die Großindustrie beschränken, da die Handwerksgesellen bereits in den Innungen und Handwerkskammern vertreten seien.
Diese Kammern sollen in ihren Aufgaben jedoch begrenzt bleiben.

Ein Kongreß der Transportarbeiter in London bestätigt das internationale Komitee und weist ihm u.a. folgende Aufgaben zu: Agitation für den Achtstundentag, Beseitigung der Sonntagsarbeit und das Boykottieren von Schiffen, welche aus Ländern kommen, in welchen gestreikt wird, zu erreichen.

Der "Seemannsverband in Deutschland" wird gegründet.

Der Brauerverband hat bis zu diesem Zeitpunkt Tarifverträge mit 21 Betrieben abgeschlossen.

Die Bauhilfsarbeiter schließen ihren ersten Tarifvertrag ab.

15. Januar 1898

Der "Vorwärts" veröffentlicht den Geheimerlaß des Staatssekretärs im Reichsamt des Innern A. Graf v. Posadowsky vom 11. Dezember 1897.
Von September 1897 - August 1898 verhängen die preußischen Gerichte u.a. gegen Streikposten, sozialdemokratische Agitatoren und Flugblattverteiler Gefängnisstrafen in Höhe von 54 Jahren, 7 Monaten und 10 Tagen sowie Geldbußen in Höhe von 19.948 Mark.

6./9. Februar 1898

Die Generalversammlung des Werftarbeiterverbandes in Hamburg stellt fest, daß die Schuld am Scheitern einer Vereinigung mit dem Schiffszimmererverband der Letztere trägt. Der Werftarbeiterverband ist sich bewußt, alles Mögliche auf diesem Gebiet versucht zu haben.

14./15. Februar 1898

Die Generalversammlung des Verbandes der Steinsetzer (Pflasterer) und Berufsgenossen in Magdeburg beschließt, über die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung eine Urabstimmung durchzuführen.

20./21. Februar 1898

In drei Volksversammlungen protestieren die Arbeiter von Leipzig und in sieben Gewerkschaftsversammlungen die Arbeiter von Berlin gegen die Versuche, das Koalitionsrecht zu verschlechtern.

9. März 1898

Im Reichstag erklärt F. Hitze: "Die Arbeitgeber ... sollten sich doch freuen, wenn nun endlich einmal aus den christlichen Arbeitern sich eine selbständige Arbeiterorganisation herauskristallisiert, die es ehrlich versucht, auf dem Boden der bestehenden Gesellschaftsordnung ihre Verhältnisse zu verbessern ... Sie sollten ihnen zeigen, daß sie nicht die berufsgenossenschaftlichen Arbeiterorganisationen als solche bekämpfen, sondern nur deren sozialdemokratische Tendenzen."

20./24. März 1898

Die Generalversammlungen des Unterstützungsvereins der Kupferschmiede Deutschlands in München beschließt, daß "Hülfsarbeiter, welche sich mit der Zeit so ausbilden, daß sie den ortsüblichen Tagelohn wie Kupferschmiede erhalten, in den Verein aufgenommen werden können".

31. März 1898

Die zweite Kammer des Sächsischen Landtages billigt eine Vorlage zur Aufhebung des Verbotes der Verbindung politischer Vereine. Gleichzeitig nimmt sie einen Antrag der Konservativen an, wonach es Frauen und Jugendlichen verboten wird, an politischen Versammlungen teilzunehmen.

1. April 1898

Die erste Nummer von "Die Feder" - Halbmonatsschrift für die deutschen Schriftsteller und Journalisten - erscheint.

9. April 1898

Die Generalversammlung des Verbandes deutscher Berg- und Hüttenarbeiter in Dortmund beschließt, daß Fabrikarbeiter in den Verband aufgenommen werden können, soweit die Fabriken einen Bestandteil des Bergbaues bilden.

9./10. April 1898

Die Generalversammlung des Verbandes der Textilarbeiter in Gera beschließt, daß darüber, ob Nichtmitglieder Streikunterstützung erhalten, Vorstand und Ausschuß von Fall zu Fall entscheiden sollen.
Angriffsstreiks müssen vom Verband genehmigt, Abwehrstreiks und Aussperrungen sofort dem Vorstand gemeldet werden. Der Vorstand kann im Bedarfsfall eines seiner Mitglieder zur Leitung des Streiks in das Streikgebiet senden. Die Streikenden erhalten zur Kontrolle Legitimationskarten. Streikunterstützung soll erst mit Ablauf der zweiten Streikwoche gezahlt werden, Verheirateten gegenüber sind Ausnahmen möglich.
In seinem Bericht über die Generalversammlung kritisiert das "Correspondenzblatt" es als widersinnig, daß - wie bei zahlreichen anderen Generalversammlungen - den Delegierten von ihren Ortsvereinen ein gebundenes Mandat gegeben wird.

Der Verbandstag der deutschen Müller in Erfurt beschließt, sich jetzt "Verband der Müller und Mühlenarbeiter Deutschlands" zu nennen.
Die Delegierten nehmen eine neue Petition an den Bundesrat an, in der sie wieder die Verkürzung der Arbeitszeit in Getreidemühlen auf 12 bzw. 10 Stunden (einschließlich 1 Stunde Mittagspause) und das Verbot der Sonntagsarbeit und der Nachtarbeit für Lehrlinge unter 16 Jahren verlangen.

10. April 1898

Ein Aufruf der SPD-Fraktion zur Reichstagswahl weist darauf hin, daß das Wahl- und Koalitionsrecht in großer Gefahr schwebe. Er wendet sich gegen die praktizierte Außenpolitik, die nur ständig neue endlose Rüstungen zur Folge habe. Die Kolonialpolitik wird verworfen. Die Fraktion spricht sich für eine stetige Handelspolitik aus. Die Frauen werden aufgerufen, so lange ihnen das Recht zur Teilnahme am öffentlichen Leben, das allein die Sozialdemokratie fordere, verwehrt sei, sich als Agitatorinnen am Wahlkampf zu beteiligen.

10./11. April 1898

Die Generalversammlung des Verbandes der Maschinisten und Heizer in Altenburg mißbilligt die Handhabung der Untersuchung der Dampfkessel durch die Ingenieure der Dampfkesselrevisionsvereine; denn, da die Dampfanlagenbesitzer als Mitglieder der Dampfkesselrevisionsvereine zugleich Arbeitgeber ihrer Revisionsbeamten sind, so können die Ingenieure unmöglich ein unbefangenes Urteil abgeben und haben somit keinen Einfluß und keine Handhabe, um Schutzvorrichtungen zu erzwingen und Mißstände zu beseitigen, welche des öftern Leben und Gesundheit der Maschinisten bedrohen.
Die Generalversammlung ist der Überzeugung, daß nur die Gewerbeinspektion im Stande ist, den Maschinisten und Heizern den notwendigen Schutz angedeihen zu lassen, und verlangt außerdem, daß der Gewerbeinspektion zu den Dampfkesselrevisionen aus den Kreisen der Maschinisten und Heizer geeignete Personen als Assistenten beigeben werden. Der Verbandsvorstand wurde beauftragt, diese Resolution dem Bundesrat, den Einzelregierungen und den sozialdemokratischen Fraktionen des Reichstages und der Landtage zu übermitteln.

Der Verbandstag der Glaser in Würzburg dehnt die Arbeitslosenunterstützung auch auf Ledige aus, die durch die Familie an den Ort gebunden sind.

10./12. April 1898

Auf dem ersten Kongreß der deutschen Berg- und Hüttenarbeiter in Dortmund werden die Lohn- und Arbeitsverhältnisse heftig kritisiert. Geklagt wird über raffinierte Akkordsysteme, über ganz ungerechtfertigte Einteilungen der Arbeiter in vielen Lohnklassen, über Manipulationen der Grubenverwaltungen bei Festsetzung von Strafen, bei Abfassung von Berichten über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse usw. Die Zustände in den staatlichen Bergwerken sind ganz besonders verbesserungswürdig. In einer Resolution stellt der Kongreß darauf fest: "Der Lohn der Arbeiter in der deutschen Berg- und Hüttenindustrie reicht nicht aus zur Erhaltung und neuer Erzeugung der nothwendigen Arbeitskraft. Die heute noch übliche Arbeitszeit bis zu 12 und mehr Stunden pro Schicht wirkt zerstörend auf die Gesundheit der Arbeiter ein, schafft frühes Siechthum und häufigere Unfälle, als sie bei einer kürzeren Arbeitszeit sich ereigneten."
Der Kongreß fordert: Eine Lohnerhöhung, eine Arbeitszeit von acht Stunden, inklusive Ein- und Ausfahrt. Außerdem spricht sich der Kongreß für das Verbot der Frauen- und Kinderarbeit im Gruben- und Hüttenbetriebe aus. Nirgends soll Akkordarbeit vereinbart werden, außerdem sollen die Überschichten verboten oder doch nur in ganz dringenden Fällen zugelassen werden.
Wegen der steigenden Grubenunfälle ist eine durchgreifende Reform der Berginspektion erforderlich. Vor allem muß die Arbeit der Berginspektoren durch - von den Bergarbeitern gewählte - Hilfskontrolleure unterstützt werden.
Diese Forderung halten die Bergarbeiter für so notwendig, daß sie, sollte es anders nicht möglich sein, die Besoldung der Hilfskontrolleure übernehmen.
Erneut fordert der Kongreß eine Reform der Knappschaftsversicherung und ein einheitliches deutsches Berggesetz, in dem auch für Bergarbeiter Arbeitsbücher verboten, eine achttägige Lohnzahlung und die Aushändigung von Lohnzetteln oder -büchern vorgeschrieben werden.

11. April 1898

Auf der Generalversammlung der Einzelmitglieder des Verbandes der in Konsum- und ähnlichen Vereinen beschäftigten Lagerhalter und Lagerhalterinnen Deutschlands wird festgestellt, daß die Abneigung der organisierten Arbeiter gegen die Lagerhalter zum größten Teil beseitigt worden ist. Die ca. 3.000 Lagerhalter sind in Deutschland sehr zerstreut, so daß ein Zusammenschluß sehr schwer ist.

Der Kongreß der Textilarbeiter in Gera protestiert energisch gegen die vorgesehene Beschränkung des Koalitionsrechtes. Die "Textilarbeiter-Zeitung" soll nicht mehr so viele wissenschaftliche Artikel veröffentlichen.

11./12. April 1898

Der Kongreß der Schuhmacher in Mainz beklagt die hohe Fluktuation der Mitglieder. In den letzten beiden Jahren sind 15.000 Mitglieder ein- und 11.000 ausgetreten.
Der Kongreß fordert erneut die unentgeltliche Lieferung der Fournituren durch die Unternehmer.
"Der Arbeiter hat als Verkäufer seiner Arbeitskraft und damit seiner Person das natürliche Recht, den Arbeitsmarkt zu beeinflussen. Der Kongreß erblickt in der einseitigen Errichtung von Arbeitsnachweisen durch die Arbeitgeber nur Institutionen zur Ausführung der Unternehmerbeschlüsse, der schwarzen Listen und zur wirthschaftlichen und politischen Knebelung der Arbeiter.
Der Kongreß hält es für seine Pflicht, der anarchischen Konkurrenz in der Schuhindustrie dadurch entgegenzutreten, indem er verlangt, daß in ganz Deutschland für gleiche Arbeit der gleiche Lohn gezahlt wird mit einem Lokalzuschlag für Städte, wo die Lebensverhältnisse besonders theuer sind."

11./16. April 1898

Der Verbandstag des Holzarbeiterverbandes in Göttingen ändert das Streikreglement. Während bisher die Zahlstellen über Genehmigung oder Ablehnung der Streikgesuche zu entscheiden hatten, ist diese Entscheidung jetzt in die Hand des Vorstandes gelegt. Dieser Beschluß ergibt sich von selbst, weil die Streiks nicht mehr, wie bisher, aus einem aus freiwilligen Beiträgen bestehenden Fonds, sondern aus der Hauptkasse unterstützt werden.
Der Verbandsvorstand hat die Gesuche um Genehmigung von Angriffsstreiks - über sie müssen die beteiligten Mitglieder geheim abgestimmt haben - denjenigen Agitationskommissionen, in deren Bezirk die um Genehmigung nachsuchende Zahlstelle sich befindet, zur Begutachtung zu unterbreiten. Auf Grund dieses Gutachtens entscheidet der Vorstand über Genehmigung oder Ablehnung.
Um dem Vorstand "die Beurteilung der einschlägigen Verhältnisse am Orte zu ermöglichen", müssen die Zahlstellen einen "Streik-Fragebogen" ausfüllen, in dem u.a. Angaben über die lokalen Berufsverhältnisse, die Zahl der Verbandsmitglieder und die Dauer ihrer Organisationszugehörigkeit, die Höhe der ortsüblichen Löhne sowie über Lebensmittelpreise und Wohnverhältnisse verlangt werden. Bevor ein vom Zentralvorstand genehmigter Arbeitskampf begonnen werden darf, hat die örtliche Streikleitung nochmals "alles zu versuchen, um einen gütlichen Ausgleich herbeizuführen"; erst wenn solche Versuche fehlschlagen, kann der Streik proklamiert werden.
Arbeitseinstellungen, welche nicht vorher genehmigt wurden, finden keine Unterstützung.
Bei Maßregelungen Einzelner ist in Zukunft das Eintreten in einen Streik prinzipiell zu vermeiden.
Bei Ausbruch eines Streiks haben die Nichtverheirateten, sowie die zur Erhaltung von Familienangehörigen nicht verpflichteten Verbandsmitglieder den Ort zu verlassen und alle Streikorte zu meiden. Der Verbandstag verwirft mit 62 gegen 16 Stimmen die sofortige Einführung einer Arbeitslosenunterstützung und lehnt auch eine vom Vorsitzenden K. Kloß vorgeschlagene Urabstimmung ab. Der Holzarbeiterverband hat 21 Agitationskommissionen, denen beizutreten, sämtliche in diesen Bezirken bestehenden Zahlstellen verpflicht sind. Diese Agitationsbezirke haben den Namen "Gaue" erhalten.
Arbeitgeber sind von der Aufnahme in den Verband ausgeschlossen. Verbandsmitgliedern, welche während ihrer Mitgliedschaft selbständig werden, kann die fernere Mitgliedschaft gestattet werden, doch haben dieselben auf Rechtsschutz in gewerblichen Streitigkeiten - mit ihren Auftraggebern oder Arbeitern - keinen Anspruch.
Die Verbindung mit der Generalkommission wird aufrechterhalten, die Delegierten des Gewerkschaftskongresses sind zu verpflichten, gegen eine Erhöhung der Beiträge an dieselbe zu stimmen und die Gründung eines Streikfonds in derselben nicht zu billigen.

12./14. April 1898

Der zweite Kongreß der "lokalorganisierten und durch Vertrauensmänner zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands" in Berlin spricht sich gegen die Arbeitslosenunterstützung aus, da der Staat die Arbeitslosen zu unterstützen habe und die Gewerkschaften durch Unterstützungseinrichtungen "versumpfen". Reiseunterstützung soll trotzdem bezahlt werden. Bei Streiks sollen sich die Organisationen gegenseitig unterstützen, über die Mittel bestimmt jeder Ort und jeder Beruf selbständig.

13./16. April 1898

Die Generalversammlung des Vereins deutscher Schuhmacher in Mainz beschließt mit 38 gegen 10 Stimmen, daß der Verein wieder Beiträge an die Generalkommission zahlen soll. Die Delegierten sprechen sich mit 30 gegen 17 Stimmen für die Einführung einer fakultativen Arbeitslosen- und Krankenunterstützung unter zentraler Verwaltung aus.
Über einen Streik haben künftig nur die Mitglieder in einer geschlossenen Versammlung in geheimer Abstimmung zu beschließen. Für den Streikbeginn bedarf es der Zustimmung des Vorstandes, der nach Streikbeginn einen Vertreter in das Streikgebiet zu entsenden hat, der besonders zu versuchen hat, eine Verständigung mit den Unternehmern herbeizuführen. Die Mittel für die Streiks sind durch Sammlungen der Agitationskommissionen aufzubringen.
Nach dem Vorbild der Buchdrucker sollen Tarifgemeinschaften erstrebt werden.

24./26. April 1898

Der Verbandstag des Zentralverbandes der Brauer in Stuttgart dehnt die Arbeitslosenunterstützung auch auf Kranke aus. Der Rechtsschutz gilt nun auch für Straßenkarambolagen und Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung, was vor allem für die Bierkutscher wichtig ist.

Mai 1898

Der preußische Landtag stimmt dem Gesetzentwurf der preußischen Regierung, der sog. Lex Arons, zu, der die Privatdozenten zu Staatsbeamten erklärt und der Disziplinargewalt des Staates unterwirft. Der Gesetzentwurf dient hauptsächlich dem Zweck, Mitglieder der SPD vom Lehramt an preußischen Universitäten auszuschließen. Erstmalig wird das Gesetz gegen den sozialdemokratischen Privatdozenten der Physik L. Arons angewandt, der am 20. Januar 1900 von der Berliner Universität gewiesen wird.

4. Mai 1898

Stephan Born, geboren 28. Dezember 1824 in Lissa (Posen), Schriftsetzer, 1848 Mitbegründer der "Arbeiterverbrüderung", 1848/49 Redakteur von "Die Verbrüderung", nach Scheitern der Revolution Flucht in die Schweiz, 1879 Professor für Literatur, ist in Basel gestorben.

5. Mai 1898

Der bayerische Landtag beschließt einstimmig die Änderung des Vereinsgesetzes. Politische Vereine dürfen untereinander in Verbindung treten. Großjährigen Frauen wird zugestanden, sich an politischen Vereinen mit bestimmter Zielsetzung (darunter nicht die Sozialdemokratie) zu beteiligen. Die Kammer der Reichsräte (Erste Kammer) stimmt den Änderungen zu.

15./21. Mai 1898

Der internationale Handschuhmacherkongreß in Zürich beschließt, Frauenarbeit dort zu bekämpfen, wo sie billiger ist als die Arbeit der Männer.

16. Mai 1898

Die Generalkommission mahnt die Gewerkschaftskartelle und die Zweigvereine der Gewerkschaften erneut, Beschwerdekommissionen für die Gewerbeinspektion einzusetzen und dem Aufsichtsbeamten des Bezirks dies mitzuteilen und zu fragen, ob er geneigt ist, durch diese Vertrauenskommissionen Beschwerden entgegenzunehmen. Notwendig sei auch, überall auch weibliche Vertrauenspersonen einzusetzen. Immerhin sind in den württembergischen Aufsichtsbezirken unter Zustimmung der Aufsichtsbeamten in allen größeren Orten weibliche Vertrauenspersonen von den Gewerkschaften eingesetzt, welche Beschwerden der Arbeiterinnen bei dem Gewerbeinspektor vorbringen. Auch von der Berliner Gewerkschaftskommission ist auf Drängen der im Vordergrund der Arbeiterinnenbewegung stehenden Frauen ein Institut weiblicher Vertrauenspersonen errichtet worden.

29./30. Mai 1898

Der erste internationale Formerkongreß in Kopenhagen hält einen internationalen Zusammenschluß für notwendig. Die Formerorganisationen sollen sich gegenseitig informieren und bei größeren Arbeitskämpfen unterstützen.

29. Mai / 1. Juni 1898

Die Generalversammlung des Vereins der graphischen Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands in Frankfurt a. Main spricht sich mit Mehrheit für eine Verschmelzung mit dem Senefelder Bund aus. Die Lithographen und Formenstecher können eigene Filialen innerhalb des Vereins gründen.
In einer Urabstimmung hat sich die Mehrheit der Mitglieder für die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung ausgesprochen.
Die Generalversammlung verabschiedet ein neues Statut. Danach heißt die Gewerkschaft nun: "Verein der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufsgruppen".
Arbeiterinnen und Hilfsarbeiter werden in Zukunft nicht mehr aufgenommen.

29. Mai / 2. Juni 1898

Ein außerordentlicher Kongreß der Steinarbeiter in Würzburg beschließt gegen eine Stimme, sich der Generalkommission anzuschließen, nachdem die Delegierten auf den Kongressen 1896 und 1897 diesen Schritt noch abgelehnt hatten. Funktionäre des 1884 gegründeten Steinmetzverbandes waren 1887/1888 nach mehreren Streiks starken Verfolgungen ausgesetzt. In den kommenden Jahren setzten sich "lokalistische" Strukturen durch, ohne daß die Steinmetze in das Lager der "Lokalisten" wechseln.
Durch eine Urabstimmung hatten sich die Steinarbeiter für die Herausgabe einer eigenen Zeitung "Der Steinarbeiter" entschieden - sie erscheint seit dem 1. Oktober 1897 - und abgelehnt, das Zentralorgan der Lokalisten "Die Einigkeit" als Fachorgan zu übernehmen.
Die formelle Umwandlung in eine Zentralorganisation wird erst später vollzogen. Am 1. Januar 1903 konstituiert sich der "Zentralverband der Steinarbeiter Deutschlands".

Der Kongreß der Steinarbeiter in Würzburg beschließt den Anschluß an die Generalkommission, Steinbildhauern welche sich zur Steinarbeiterorganisation melden, wird zunächst der Beitritt zum Verband der Bildhauer empfohlen.
Nach dem neuen Streikreglement ist die zentrale Geschäftsleitung zwei Monate vor Beginn eines Angriffsstreiks zu unterrichten. Ein Angriffsstreik soll nur begonnen werden, wenn drei Viertel der im Ort beschäftigten Steinarbeiter organisiert sind und ein volles Jahr Beiträge gezahlt haben.

30. Mai 1898

Die erste Generalversammlung des Centralverbandes der Handlungsgehülfen und -gehülfinnen Deutschlands in Frankfurt a. Main erkennt, "daß im Handelsgewerbe eine wirthschaftliche Entwickelung wirksam ist, welche dahin geht, einerseits durch immer größere kapitalkräftigere Verkaufsgeschäfte für die verschiedensten Artikel an den Mittelpunkten des Verkehrs (Bazare, Waarenhäuser) die kleinere Geschäfte und damit auch die Möglichkeit zu vernichten, daß die Mehrzahl der Gehülfen selbstständig werden kann, und andererseits durch immer größere Arbeitstheilung in den Engros- und Bankgeschäften, sowie durch umfassende Heranziehung weiblicher Kräfte die Stellung des Handlungsgehülfen immer unsicherer und weniger lohnend zu machen.
Die Entwickelung entspricht in vielen Punkten derjenigen in anderen modernen Gewerben und ist vom Standpunkte der von ihr endgültig Betroffenen zu bedauern, aber durch keine Mittel aufzuhalten und nur durch schließliche Beseitigung des jetzigen Verhältnisses zwischen Kapital und Arbeit zu überwinden."
Der Zentralverband fordert deshalb u.a.: die Einführung des gesetzlichen Achtuhrladenschlusses; für Angestellte unter 18 Jahren obligatorischen zweistündigen Fortbildungsunterricht täglich; die Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte; eine Handelsinspektion nach Art der Gewerbeinspektion; das Verbot der Konkurrenzklausel; gesetzliche Verpflichtung des Prinzipals; dem Gehilfen das Gehalt während der militärischen Übung bis zu sechs Wochen zu zahlen.

30. Mai / 1. Juni 1898

Auf einem Kongreß wird in Berlin der "Verband der in Buchdruckereien und verwandten Berufen beschäftigten Hülfsarbeiter und -arbeiterinnen" gegründet. Sitz des Verbandes ist Berlin. Zentralorgan ist die "Solidarität". Alle Ausgaben für Arbeitsnachweise, die ausgebaut werden sollen, und für eine Arbeitslosenunterstützung müssen aus lokalen Mitteln bezahlt werden.
Der Vorstand des Buchdruckerverbandes bietet an, der neuen Gewerkschaft mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

30. Mai / 2. Juni 1898

Die Generalversammlung des Zentralvereins der Bildhauer in Erfurt streicht die siebentägige Karenzzeit bei den Streik- und Arbeitslosenunterstützungen.
Arbeiter zu Unternehmen mit Kost und Logis werden vom Zentralverein nicht vermittelt.
Im Geschäftsbericht wird mitgeteilt, daß von den ca. 6.000 Bildhauern rund 3.410 beim Zentralverein, rund 250 beim Holzarbeiterverband und rund 300 im Hirsch-Dunckerschen Gewerkverein organisiert sind.

30. Mai / 6. Juni 1898

Dem dreizehnten Verbandstag der Gewerkvereine in Magdeburg wird mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl am 1. April 1898 81.000 in 1.673 Vereinen betragen habe und seit drei Jahren um 13.000 (20%) gestiegen sei.
Der Tätigkeitsbericht erwähnt, daß man hauptsächlich gegen die Verteuerung der Lebensmittel durch die agrarische Handelspolitik der Regierung, sowie dagegen protestiert habe, daß bei der Beratung der Handelsverträge die Arbeiter nicht zugezogen worden seien. Mehrfach sei man für Verbesserung des Arbeiterschutzes und der Versicherungsgesetzgebung eingetreten.
Der Verbandstag verurteilt jede irgendwie geartete Beeinträchtigung des Koalitionsrechtes der Arbeiter als ungerecht und gemeinschädlich. Vielmehr wird als unentbehrliches Mittel zur Abwehr von Druck und Elend und zur Herbeiführung besserer materieller, geistiger und sittlicher Zustände für die Arbeitermassen die vollste Koalitions- und Vereinigungsfreiheit, sowie die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine lediglich durch gerichtliche Eintragung gefordert.
Nach Referaten über Zoll- und Handelspolitik wird beschlossen, an die gesetzgebenden Körperschaften eine Eingabe wegen Aufrechterhaltung und Ausbaues der Handelsverträge, jedoch ohne Erhöhung der Getreidezölle, zu richten.
Die Delegierten lehnen eine staatliche Arbeitslosenversicherung ab und erklären, daß die Selbstversicherung in den Berufsvereinen die persönliche und wirtschaftliche Moralität der Arbeiter stärke, auch Sicherheit gegen Ausbeutung durch Arbeitsscheue, gegen Parteilichkeit und gegen Hineintragung von Gesichtspunkten biete, die mit den gewerblichen und moralischen Eigenschaften des Arbeiters nichts gemein hätten. Staatliche oder kommunale Arbeitsnachweise, die als Ersatz oder als Ergänzung der ersten Form eingerichtet werden, erfüllen nur dann ihren Zweck als Wohlfahrtseinrichtungen, wenn in ihrer Verwaltung den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern ein ausreichendes Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird.
Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist die Organisation der Arbeiterinnen. Die angenommene Resolution erklärt die Besserung der Lage der Arbeiter durch Vereinigungen auf dem Boden der Selbsthilfe für das wirksamste Mittel zur Lösung der Frage der Frauenarbeit. "Der Beruf der Frau ist am wichtigsten und segensreichsten in der Familie. Solange jedoch die wirtschaftlich sozialen Verhältnisse einen bedeutenden Teil der weiblichen Bevölkerung für ihre Existenz zur Lohnarbeit nötigen, bedürfen die Arbeiterinnen im besonderen Grade des gesetzlichen Schutzes, sowohl in der Fabrik-, wie in der Hausindustrie."
Es wird die allmähliche Herabsetzung der Arbeitszeit auf acht Stunden, die Erhöhung der Altersgrenze für Jugendliche auf 18 Jahre, die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren und bei gleicher Leistung die gleiche Entlohnung der weiblichen Arbeitskräfte mit den männlichen gefordert. Für "gründliche Umgestaltung der Gesindeordnung gemäß den wesentlichen Grundsätzen der Gewerbeordnung" soll agitiert werden.
Erneut beschäftigt sich der Verbandstag mit der Frage der Arbeitseinstellung. Die Delegierten fordern die obligatorische Einführung der Gewerbegerichte für alle Orte und das Eingreifen derselben zum Zwecke der Einigung bei jeder größeren Arbeitsstreitigkeit auch ohne Anrufen der Parteien. Die Gewerkvereine sollen "die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse tatkräftig und dauernd erstreben, hierzu aber unter allen Umständen zuerst den Weg der Verständigung und Einigung beschreiten, und erst bei Erfolglosigkeit aller friedlichen Versuche und beim Vorhandensein günstiger Aussichten und genügender Mittel in den Ausstand treten". Dabei dürfen sie sich niemals willenlos fortreißen lassen. "Die Mitglieder der Gewerkvereine dürfen bei einem Streik, der von einer anderen Organisation veranlaßt wird, nur dann aktiv teilnehmen, wenn den betreffenden Ortsvereinen vor Erklärung eines Streiks Gelegenheit zur Mitberatung gegeben wird. Andernfalls beschränkt sich ihre Tätigkeit darauf, ihre Mitglieder statutengemäß zu unterstützen." Die Anträge auf Anstellung besoldeter Beamten, die mehrfach aus der Provinz gestellt werden, werden wieder ausnahmslos verworfen. Ebenso wird mit 21 gegen 18 Stimmen abgelehnt, die Ausbreitungsverbände offiziell anzuerkennen. Dagegen wird grundsätzlich beschlossen, für die Verbandsbeamten eine Pensionseinrichtung bei gleicher Beteiligung der Beamten und des Verbandes zu schaffen. Schon vorher hatte der Zentralrat festgelegt, den "Verbandsbeamten" einen dreiwöchentlichen Urlaub zu gewähren.

2. Juni 1898

Ein internationaler Steinarbeiterkongreß in Würzburg fordert die Steinarbeiter aller Länder auf, die Akkordarbeit zu beseitigen und die Arbeitszeit auf acht Stunden zu verkürzen.

16. Juni 1898

Bei den Reichstagswahlen erhält die Sozialdemokratie rund 2.108.000 Stimmen, das sind 320.000 mehr als 1893. Die SPD kann die Zahl ihrer Abgeordneten um 12 auf 56 erhöhen. Das Zentrum gewinnt mit 1.455.000 Stimmen 102 Abgeordnete. Die konservativen Parteien verlieren Stimmen und Mandate.

18. Juni 1898

Für italienische Arbeiter erscheint im Verlag der Generalkommission mit finanzieller Unterstützung der Bauarbeiterorganisationen die Zeitung "L'Operaio Italiano" zum ersten Mal.
In der Folgezeit wird die Zeitung alle 14 Tage veröffentlicht. Die Auflage liegt zwischen 1.200 und 3.000 Exemplaren.

23. Juni / 20. September 1898

In Hamburg streiken rund 700 Bäcker vor allem für die Abschaffung des Kost- und Logiswesens und paritätische Arbeitsnachweise. Am 24. Juni verhängen die Gewerkschaftskartelle von Hamburg, Altona und Wandsbek einen Boykott über alle Bäckereien, die sich den Forderungen der Gesellen verweigern. Trotz starken Widerstands seitens der Innung und der Behörden setzen sich die Streikenden, die umfangreiche Unterstützung finden, weitgehend durch.
Der Hamburger Ausstand löst eine Welle von Streiks aus, die sich über mehrere Jahre hinziehen, um die Abschaffung des Kost- und Logissystems zu erreichen, was nicht immer gelingt. Manchmal wird "nur" eine Verbesserung der sanitären Verhältnisse und der Beköstigung durchgesetzt.

27. Juni 1898

Der Staatssekretär des Reichspostamtes V. v. Podbielski erläßt eine Bestimmung gegen das Eindringen der Sozialdemokratie in die Beamtenschaft. Der Erlaß soll sämtlichen neu eintretenden Beamten offiziell bekanntgegeben werden.

27. Juni / 2. Juli 1898

Die Generalversammlung des Unterstützungsvereins deutscher Hutmacher in Guben beschließt, den Verein in "Unterstützungsverein für alle in der Hut- und Filzindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen" umzubenennen, und überträgt die Entscheidung über Arbeitseinstellungen auf den Vereinsvorstand.

17./19. Juli 1898

Auf dem Kongreß der Hafenarbeiter in Hamburg wird festgestellt, daß die Hafenarbeiter und speziell die Schauerleute nachts und nach Feierabend mehr Stunden arbeiten als in der regulären Arbeitszeit. Der Kongreß spricht sich für eine zentrale Organisation für alle in und an Hafenplätzen beschäftigten Arbeiter und für eine wesentliche Arbeitszeitverkürzung aus.
Die Hafenarbeiter sollen Material über Unfall- und Krankheitsgefahren sammeln und Vorschläge für deren Beseitigung unterbreiten. Für die Arbeitsvermittlung soll an den Häfen, Arbeitern seitens der Kommunen unentgeltlich Räume zur Verfügung gestellt werden. Der Kongreß hält dies für das einzige Mittel, die ständige Ausbeutung der Hafenarbeiter durch das heutige System der Arbeitsvermittlung - meistens in Gaststätten - als auch die Gefährdung der Moral der Arbeiter durch dasselbe wirksam zu bekämpfen und mit der Zeit vollständig zu beseitigen.
Die Delegierten halten eine gründliche Reform des Unfallversicherungsgesetzes für dringend geboten, vor allem müssen alle Arbeiter der Versicherung unterworfen werden und den Arbeitern größere Rechte beim Erlaß der Unfallverhütungsvorschriften eingeräumt werden.

20./22. Juli 1898

Die Generalversammlung des Verbandes der Hafenarbeiter in Hamburg beschließt, aus den Zentralvorständen der Hafenarbeiter und der Seeleute, eine ständige Agitationskommission zu wählen.
Frauen können nun auch Mitglied des Verbandes werden.
In Zukunft darf ein Streik nur begonnen werden, wenn der Vorstand ihn genehmigt hat und der Streik in einer geschlossenen Mitgliederversammlung in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wird.
Das Fachblatt heißt in Zukunft "Der Hafenarbeiter".

1./ 5. August 1898

Der internationale Bergarbeiterkongreß in Wien - deutsche Delegierte nehmen aus Kostengründen nicht teil - fordert die volle gesetzliche Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für Arbeitsunfälle. Der Kongreß fordert die Nationalisierung der Bergwerke.

11./ 14. August 1898

Der internationale Kongreß der Lithographen, Steindrucker und Berufsgenossen beschließt in Bern die Bildung eines internationalen Sekretariats.

14./19. August 1898

Der Verbandstag des Verbandes der Fabrik-, Land-Hülfsarbeiter und Arbeiterinnen in Kassel beschließt, Erhebungen über die Lohn- und Arbeitsverhältnisse, vor allem über die Arbeitslosigkeit vorzunehmen.
"Angriffsstreiks müssen mindestens einen Monat vor ihrem Beginn dem Vorstand gemeldet werden.
Zu Abwehrstreiks ist so schnell wie möglich die Genehmigung des Vorstandes einzuholen".
Für die Streiks sind zunächst die in den Streikfonds vorhandenen Mittel zu verwenden. " Zum Zwecke der Ansammlung eines Streikfonds hat der Vorstand Marken à 5 Pfennig auszugeben. Das Recht auf Streikunterstützung haben nur Mitglieder, die dem Verbande drei Monate angehören und zum Streikfonds gesteuert haben. Die gewährten Unterstützungen werden nur als Darlehen gegen Schuldschein gewährt. „
Die Organisation wird in Gaue gegliedert. Alle Zahlstellen sind einem Gau zuzuteilen.
In den vergangenen zwei Jahren ist die Mitgliederzahl von 7.200 auf 14.600 gestiegen.

18./19. August 1898

Zum ersten Mal findet eine Konferenz der Redakteure der Gewerkschaftspresse statt. 23 Delegierte für 24 Blätter - 49 waren eingeladen - beschließen in Gotha: "In Erwägung, daß die staatliche Arbeiterversicherung von Jahr zu Jahr sich zu Ungunsten der Arbeiter gestaltet, weil die Arbeiter dem Drängen nach parteiischer Handhabung der Arbeiterversicherung und des gesetzlichen Arbeiterschutzes nicht den nöthigen Widerstand entgegensetzen; in fernerer Erwägung, daß die Gewerkschaftsbewegung ihrer Natur nach am geeignetsten ist, die auf diesem Gebiete nothwendige Thätigkeit zu entfalten, beschließt die Konferenz der Gewerkschaftsredakteure, dem nächsten Gewerkschaftskongreß den Antrag zu unterbreiten, derselbe möge die Generalkommission beauftragen, ihr Thätigkeitsgebiet auch auf die staatliche Arbeiterversicherung und den gesetzlichen Arbeiterschutz auszudehnen und insbesondere durch publizistische und andere geeignet erscheinende Thätigkeit dahin zu wirken, daß nicht nur der den Arbeitern nachtheiligen Handhabung der Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetze Einhalt geboten, sondern auch den Versuch, eine Verschlechterung dieser Gesetze herbeizuführen, energisch entgegengetreten und dahin gewirkt wird, daß diese Gesetze für die Arbeiter nutzbringender gestaltet werden, als sie es bisher sind."
Die für diese Tätigkeit zu schaffende Zentralstelle soll "die Beschaffung sämmtlicher Literatur über die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetzgebung des Inlandes, einschließlich der auf dieselben bezughabenden Gesetzesvorlagen und Verhandlungen der gesetzgebenden Körperschaften vornehmen. Soweit erforderlich, ist auch die Literatur über die gleichartige Gesetzgebung des Auslandes zu beschaffen.
Eine geeignete Persönlichkeit ist anzustellen, welche diese Gesetze in gemeinverständlicher Weise zur Publikation in der Gewerkschaftspresse durcharbeitet. Die Handhabung dieser Gesetze ist aufmerksam zu verfolgen, und sind wichtig erscheinende Vorkommnisse insbesondere gerichtliche Entscheidungen, zu registriren und zur Publikation in der Gewerkschaftspresse zu bearbeiten.
Die verarbeiteten Materialien sind den Redaktionen der Gewerkschaftspresse in einer Beilage zum ‘Correspondenzblatt der Generalkommission’ zu übermitteln.
Direkte Auskünfte in den von der Zentralstelle behandelten Angelegenheiten sind nur an Verbandsvorstände, Gewerkschaftskartelle oder Arbeiter-Sekretariate zu ertheilen. Diese Zentralstelle soll sich nicht zu einem Auskunftsbureau für einzelne Personen entwickeln."

22./23. August 1898

Der Schneider- und Schneiderinnenkongreß in Mannheim einigt sich nach lebhafter Diskussion auf folgende Resolution: "Die vom Bundesrath am 31. Mai 1897 erlassene Verordnung hat sich als verfehlt erwiesen. Häufig sind die durch die Verordnung betroffenen Arbeiter aus den Werkstätten entfernt und zur Heimarbeit getrieben worden. Der Kongreß erwartet, daß endlich Regierung und Gesetzgebung die schon lange versprochene Beseitigung der schreiendsten Übelstände in der Schneiderei, Wäsche- und Kleider-Konfektionsindustrie herbeiführen. Um einen wirksamen Schutz der Arbeiter und Arbeiterinnen genannter Kategorie zu erzielen, hält der Kongreß die Durchführung der auf dem Eisenacher Kongreß aufgestellten Forderungen für nothwendig. Ferner haben die Kollegen und Kolleginnen für die Beseitigung der Heimarbeit und Errichtung von Betriebswerkstätten seitens der Unternehmer wie für Einführung fester Lohntarife mit allen ihnen zu Gebot stehenden Mitteln zu wirken."

24./27. August 1898

Der Verbandstag des Verbandes der Schneider, Schneiderinnen und verwandter Berufsgruppen in Mannheim ändert das Streikreglement. Die Entscheidung über einen Streik darf nur noch in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Sitz des Verbandes wird von Flensburg nach Stuttgart verlegt.

September 1898 / August 1899

In dieser Zeit werden gegen Streikposten, sozialdemokratische Agitatoren und Flugblattverteiler Freiheitsstrafen in Höhe von 53 Jahren Zuchthaus, 108 Jahren und 2 Monaten Gefängnis sowie 23.251 M Geldstrafen verhängt, ein Zeichen für die Verschärfung der staatlichen Unterdrückungspolitik.

3. September 1898

Die "Metallarbeiterzeitung" stellt fest, daß die Gewerkschaftsorganisationen einem "Taubenschlag" gleichen. In ihnen herrsche "ein ständiges Kommen und Gehen". Bereits Ende 1896 hatte die Zeitung des Zimmererverbandes beklagt, daß in der Organisation ein ständiges "Kommen und Gehen" herrsche.
Auch von den anderen Gewerkschaften werden ähnliche Feststellungen getroffen. Die Fluktuation der Mitglieder in den Gewerkschaften bleibt ein kaum zu lösendes Problem für die Gewerkschaften. Besonders groß ist die Fluktuation bei den Verbänden, die überwiegend ungelernte oder angelernte Arbeiter organisieren: die Bauhilfsarbeiter, die Fabrikarbeiter und die Transportarbeiter. Offensichtlich wirken sich in diesen Gewerkschaften die häufigere Arbeitslosigkeit und der dadurch erzwungene Wohnungswechsel und eventuell auch des Berufes negativ auf die Organisationsdauer aus.

4./10. September 1898

Die Generalversammlung des Unterstützungsvereins deutscher Tabakarbeiter in Offenbach a. Main ändert den Namen des Vereins in "Deutscher Tabakarbeiter-Verband". Die Generalversammlung hält die Einsetzung einer Kommission, die statistische Erhebungen über Dauer, Umfang und Ursachen der Arbeitslosigkeit innerhalb unseres Berufes anzustellen hat, für notwendig.
"Bei Ausbruch von Differenzen, die einen Streik zur Folge haben können, sollen von Seiten des Vorstandes resp. des Ausschusses in Gemeinschaft mit einzelnen, an jenen Orten oder in deren Nähe wohnenden unparteiischen Kollegen Untersuchungen über die Ursachen und die Aussichten des Kampfes angestellt werden."

6. September 1898

Wilhelm II. kündigt in Bad Oeynhausen die "Zuchthausvorlage" an, wonach die Organisierung und Durchführung von Streiks mit schweren Zuchthausstrafen geahndet werden soll: "Der Schutz der deutschen Arbeit, der Schutz desjenigen, der arbeiten will, ist von mir im vorigen Jahre in der Stadt Bielefeld feierlich versprochen worden. Das Gesetz naht sich seiner Vollendung und wird den Volksvertretern in diesem Jahre zugehen, wo ein jeder, er möge sein, wer er will, und heißen, wie er will, - der einen deutschen Arbeiter, der willig ist, seine Arbeit zu vollführen, daran zu hindern versucht oder gar zu einem Streik anreizt, mit Zuchthaus bestraft werden soll. Die Strafe habe ich damals versprochen, und ich hoffe, daß das Volk in seinen Vertretern zu mir stehen wird, um unsere nationale Arbeit in dieser Weise, soweit es möglich ist, zu schützen. Recht und Gesetz müssen und sollen geschützt werden, und soweit werde ich dafür sorgen, daß sie aufrechterhalten werden."
Nach der Rede Wilhelms II. finden in ganz Deutschland große Protestversammlungen gegen die angekündigte "Zuchthausvorlage" statt, u.a. in Berlin, Düsseldorf, Erfurt, Essen, Frankfurt (Main), Hamburg und Stuttgart.

18./21. September 1898

Der internationale Glasarbeiter-Kongreß in Berlin beschließt: "In Erwägung, daß unter dem System der Akkordarbeit, welches gegenwärtig in der Glasindustrie aller Länder vorherrschend ist, der Lohn sinkt und die Arbeitsleistung erhöht wird;
In weiterer Erwägung, daß in den meisten Betrieben der Glasindustrie das System eingeführt ist, daß den sogenannten Glasmeistern, Schleifmeister etc. die Bezahlung der ihnen zugetheilten Gehülfen, Lehrlinge und sonstigen Hülfsarbeiter und Arbeiterinnen auferlegt ist;
In fernerer Erwägung, daß diese Art der Lohnzahlung eine schrankenlose Ausbeutung ihrer Arbeitskräfte, namentlich der jüngeren Arbeiter durch ihre älteren Arbeitsgenossen, zur Folge hat, was den sittlichen Grundsätzen und materiellen Interessen der Arbeiter Hohn spricht, und endlich, daß dieses System den Unternehmern die Möglichkeit giebt, jeden Augenblick den Lohn herabzudrücken, fordert der Kongreß:
Es soll in allen Betrieben der Glasindustrie ein Lohnminimum festgesetzt, die Akkordarbeit abgeschafft und die Entlohnung der Gehülfen und Lehrlinge von den Unternehmungen in eigene Regie genommen werden.[...]
Die tägliche Arbeitszeit soll in allen Betrieben acht Stunden, d.h. im Maximum, inkl. Ruhepausen, 48 Stunden die Woche betragen.
Es ist dafür zu sorgen, daß die Arbeiter ohne Unterschied der Arbeitskategorie in der Woche einen Ruhetag genießen. Der Kongreß fordert daher die Einführung der vollständigen Sonntagsruhe in der Dauer von mindestens 36 Stunden.
Die Nachtarbeit und Überstundenarbeit sollen beseitigt werden. So lange dies die Art des Betriebes noch nicht zuläßt, sind Nachtarbeit und Überstunden unbedingt auf das mindest nachweisbar erforderliche Maß zu reduziren. [...]
Es ist in allen Ländern darauf Einfluß zu nehmen, daß alle Bestrebungen zur Beseitigung des Schutzzolles seitens der organisirten Glasarbeiter mit allen wirthschaftlichen und politischen Kampfmitteln gefördert und unterstützt werden."

29. September 1898

Der Gewerkschaftsausschuß protestiert in einer Resolution "energisch gegen den Gedanken, daß zumeist von der Verzweiflung über ihre Nothlage getriebene, für sich und ihre Familien um eine bessere Existenz ringende Arbeiter, welche zum letzten ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, der Arbeitseinstellung, greifen und ihre Arbeitsgenossen zu gleichem Thun auffordern, dem Verbrecher gleich geachtet und mit Zuchthausstrafe bedroht werden sollen.
Um der Gefahr, welche dem ohnehin so geringfügigen Koalitionsrecht der Arbeiter Deutschlands droht, zu begegnen, beschließt der Gewerkschaftsausschuß, die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands zu beauftragen:
1. alle auf die Streiks bezüglichen Materialien, insbesondere über die von den Unternehmern provozirten Streiks und die Anwendung der Strafbestimmungen gegen streikende Arbeiter zu sammeln und diese Materialien zu veröffentlichen;
2. sobald die Beschränkung des Koalitionsrechtes greifbare Gestalt in Form einer Gesetzesvorlage annehmen sollte, die sich entwickelnde Protestbewegung der Arbeiter nach Möglichkeit einheitlich zu gestalten."

1. Oktober 1898

In Berlin wird die "Unterstützungkasse für Schriftsteller" gegründet. Um den Mitgliedern auch einen Schutz gegenüber den Verlegern zu gewähren, wird die Kasse am 1. Januar 1899 in den "Allgemeinen Schriftsteller-Verein" (ASV) umgewandelt.
Der Zweck des ASV ist die "Förderung der Standesinteressen, Vertretung in Rechtsfällen, Unterstützung von Schriftstellern, Geselligkeit".
Diese Zwecksetzung wird später noch erweitert auf "Förderung der Standesinteressen, Vertretung in Rechtsfällen, Unterstützung von Schriftstellern, Stellenvermittlung, Nachdruckskontrolle, Kritik, Geselligkeit".
Der Verein besitzt eine Rechtsschutzabteilung, eine Unterstützungskasse und für Redakteure eine Stellenvermittlung.

3./8. Oktober 1898

Der SPD-Parteitag in Stuttgart erklärt die Schutzzollpolitik als unvereinbar mit den Interessen des Proletariats, der Konsumenten und der ökonomischen und politischen Entwicklung des Landes. Bei der Erneuerung der Handelsverträge sei es geboten, jeden Schritt im Sinne der Verkehrsfreiheit zu unterstützen.
Die Berggesetzgebung sei dringend reformbedürftig.

23. Oktober 1898

Der Delegiertentag der Westdeutschen katholischen Arbeitervereine in Essen appelliert an die christlichen Arbeiter zur Mitarbeit bei der Neugründung christlicher Gewerkschaften und bekennt sich zu ihren interkonfessionellen Grundlagen.

25./28. Oktober 1898

Die Generalversammlung der Vereinigung der Maler, Lackierer, Anstreicher und verwandter Berufsgenossen in Mannheim beschließt, ein neues Streikreglement, das besagt, daß "sämmtliche Streiks der Oberleitung des Vorstandes unterliegen. Alle Beschlüsse bezüglich der Streiks dürfen nur in Mitgliederversammlungen in geheimer Abstimmung gefaßt werden. Zur Durchführung der Streiks wird in den Monaten April, Mai, Juni und Juli eine obligatorische Streiksteuer erhoben. Die Unterstützungsberechtigung tritt nach 13wöchiger Mitgliedschaft ein."
Die Generalversammlung beschließt eine Krankenunterstützung einzuführen. Mit 21 gegen 20 Stimmen wird die Anstellung eines besoldeten Redakteurs beschlossen, der nicht allein die Redaktion besorgen, sondern auch zu Büroarbeiten im Vorstand und zur Agitation verwendet werden soll.

7./12. November 1898

Die Generalversammlung des Verbandes der Handschuhmacher in Burg b. Magdeburg beschließt mit 13 gegen 2 Stimmen, sich wieder der Generalkommission anzuschließen und ab 1. Januar 1899 wieder seinen Beitrag zu zahlen.
Die Generalversammlung "erklärt, daß sie die Hausarbeit sowie die Ueberzeitarbeit als die größten und die Arbeiter am schwersten schädigenden Uebel unseres Gewerks anerkennt, deren völlige und endgültige Beseitigung dringend geboten ist.
Die Generalversammlung beschließt, daß dies nunmehr in energischer Weise geschehen soll und beauftragt den Verbandsvorstand, alle ihm hierzu nothwendig und geeignet erscheinenden Maßnahmen zu treffen, denen zu folgen alle Ortsvereine resp. sämmtliche Mitglieder verpflichtet sind.
Ehe diese Maßnahmen getroffen werden, wird der Verbandsvorstand ermächtigt, an den Fabrikantenverein die Anfrage zu stellen, ob dieser geneigt ist, auf dem Wege der Vereinbarung mit unserem Verbande die Haus- und Ueberzeitarbeit zu beseitigen."

21./23. November 1898

Die Generalversammlung des Verbandes der Stukkateure, Gipser und verwandten Berufsgenossen in Halle/Saale führt, um bei den künftigen Streiks ein planmäßigeres Vorgehen zu ermöglichen, ein Streikreglement ein: Angriffsstreiks müssen drei Monate vor Beginn dem Vorstande angezeigt werden. Anrecht auf Unterstützung bei Streiks haben die Kollegen nur dann, wenn sie zwei Monate der Organisation als Mitglied angehören. Die Unterstützung wird dahin geregelt, daß bei Ausbruch eines Streiks die erste Woche nichts bezahlt wird.
Um Material für eine Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, soll eine Befragung der Filialen durchgeführt werden.
Das Akkord- und das Stücklohnsystem soll in den kommenden zwei Jahren durch das Zeitlohnsystem ersetzt werden.

5. Dezember 1898

In seiner Thronrede erklärt Kaiser Wilhelm II.:
"Der Terrorismus, durch den Arbeitswillige an der Fortsetzung oder Annahme von Arbeit gehindert werden, hat einen gemeinschädlichen Umfang angenommen. Das den Arbeitern gewährleistete Koalitionsrecht, welches unangetastet bleiben soll, darf nicht dazu gemißbraucht werden, das höhere Recht: zu arbeiten und von der Arbeit zu leben, durch Einschüchterung oder Drohung zu vergewaltigen. Hier die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung nachdrücklichst zu schützen, ist nach meiner und meiner hohen Verbündeten Überzeugung die unabweisbare Pflicht der Staatsgewalt. Hierzu reichen aber die bestehenden Strafvorschriften nicht aus: sie bedürfen deshalb der Erweiterung und Ergänzung. Diesem Zwecke entspricht ein Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses, welchem Sie, wie ich zuversichtlich erwarte, Ihre Zustimmung nicht versagen werden."

11. Dezember 1898

Vertreter beider verfeindeter Handelshilfsarbeiterorganisationen kommen in Berlin zusammen. Sie einigen sich, zu Ostern 1899 einen gemeinsamen Kongreß durchzuführen.

25./27. Dezember 1898

Die Generalversammlung der Handels-, Transport- und Verkehrs-Arbeiter in Kassel erklärt sich mit der Einberufung eines Einigungskongresses zu Ostern 1899 einverstanden unter der Bedingung, daß der Kongreß entweder in Berlin oder in Leipzig stattfindet. Die Generalversammlung erwartet von den lokalorganisierten Kollegen, daß sie sich dieser Bedingung fügen, weil ja die Wahl eines anderen Ortes beiden Parteien namhafte Unkosten auferlegen würde, die im Interesse der Organisation gespart werden können. Die Generalversammlung spricht die Hoffnung aus, daß der Kongreß zu einer Einigung führt und verlangt in diesem Falle von den Kollegen beider Richtungen, daß die auf beiden Seiten gemachten Fehler vergessen werden, weil nur dadurch eine wirkliche Einigung und ein ersprießliches Hand-in-Hand-Arbeiten erzielt werden kann.

27. Dezember 1898

Auf ihrer ersten Konferenz fordern die sozialdemokratischen Gemeindevertreter der Provinz Brandenburg "die Einrichtung und Unterhaltung einer geregelten Kranken- und Gesundheitspflege unter Beachtung aller vorbeugenden Mittel".

Ende 1898

Nach fast siebenjähriger Organisationsarbeit in Ost- und Westpreußen verfügen die freien Gewerkschaften nur in Königsberg über ein Versammlungslokal, das 200 der 1.000 ortsansässigen Gewerkschaftsmitglieder faßt.
Alle weiteren Bemühungen scheitern am massiven Widerstand der örtlichen Arbeitgeber, den Polizei- und Justizbehörden. Die Gastwirte befürchten polizeiliche Eingriffe und den Boykott des bürgerlichen Publikums sowie anderer Vereine und Organisationen.

Die Generalkommission registriert für 1898 985 Streiks mit rund 60.160 Beteiligten. Von den 985 Streiks waren 477 Angriffsstreiks, von denen 182 erfolgreich, 117 teilweise erfolgreich, 49 erfolglos waren und bei 9 sind die Ergebnisse unbekannt.
Bei den 505 Abwehrstreiks waren 230 erfolgreich, 46 teilweise erfolgreich und 120 erfolglos. Von 7 Streiks ist das Ergebnis unbekannt. [Zahlen lt. Statistik im "Correspondenzblatt", 4. Sept. 1899]
Wegen Vergehens bei Streiks werden 1898 298 Personen bestraft, davon u.a. auf Grund des § 153 der Gewerbeordnung 105, wegen "Drohung" 55 Personen.

Der Generalkommission sind 57 zentrale Verbände mit 494.000 Mitgliedern, davon 13.480 weiblichen, angeschlossen.
Die Metallarbeiter haben rund 75.400, die Maurer 60.180, die Holzarbeiter 48.900, die Textilarbeiter 29.000 und die Bergarbeiter 27.300 Mitglieder.
Die Formenstrecker haben 240, die Büroangestellten 280, die Gärtner und die Handlungsgehilfen je 300 und die Konditoren 440 Mitglieder.
Von den Einnahmen gaben die Gewerkschaften rund 20% für Streikunterstützungen, je 9% für die Krankenunterstützung und für ihre Zeitungen aus.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Februar 2000

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