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TEILDOKUMENT:
1897
Der Anteil Deutschlands an der Weltindustrieproduktion hat fast 16% erreicht. Die jährliche Wachstumsrate weist mit fast 6,1% hohe Stabilität mit steigender Tendenz auf. Die Produktion von Produktionsmitteln ist im Vergleich zu 1890 um weitere 45% gestiegen; die Produktion von Konsumgütern stieg um über 25%. Die Kohleförderung hat über 120 Mill. t, die Stahlproduktion rund 5 Mill. t erreicht.
Die tägliche Arbeitszeit ist in der Industrie und im Bergbau auf durchschnittlich 10,5 Std. vermindert worden. Dabei ist die Arbeitsleistung der Produktionsarbeiter gegenüber 1890 um 19% gestiegen, obwohl im Bergbau ein geringer Rückgang (rund 2%) zu verzeichnen ist. Die Bruttolöhne sind seit 1890 um rund 4,5% gestiegen. Die Kosten für Ernährung sind unter geringfügigen Schwankungen unverändert geblieben, dagegen wurden die Mieten um weitere 5,6% erhöht.
Staatliche "Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der Buchdruckereien und Schriftgießereien" treten in Kraft. Die krankmachenden hygienischen Verhältnisse können dadurch nach und nach verbessert werden.
Die Berliner Lokalorganisation der Metallarbeiter schließt sich dem "Deutschen Metallarbeiterverband" an.
In Hamburg wird in Zusammenhang mit ökonomischen Kämpfen die gewerkschaftlich orientierte "Produktion" gegründet.
Januar 1897
Der von der Generalkommission unterstützte "Verband der Eisenbahner Deutschlands" wird in Hamburg gegründet. Seine Entwicklung wird jedoch durch die massive staatliche Förderung konkurrierender Geselligkeits- und Unterstützungsvereine und durch direkt wirksame Verfolgungen erheblich behindert.
In Dresden wird zur gleichen Zeit ein "Verein der Eisenbahnarbeiter der königlich sächsischen Staatsbahnen" gegründet.
3./7. Januar 1897
Die Schriftgießer Deutschlands verpflichten sich auf ihrem Kongreß in Offenbach a.M., Fachorganisationen zu gründen und für den Verband der Buchdrucker eine rührige Agitation zu entfalten. In die Fachorganisationen sind nach Möglichkeit auch die Hilfsarbeiterinnen, Messingarbeiter, überhaupt alle mit Schriftgießerarbeiten beschäftigten Personen aufzunehmen.
13. Januar 1897
In Hamburg wird mit Hilfe der Generalkommission der "Verband der Eisenbahner Deutschlands" gegründet. "Mitglieder können alle im Eisenbahndienst beschäftigten Personen ohne Ansehen der Dienststellung und aus allen Dienstzweigen wie: Verwaltung, Station, Telegraphie, Güterabfertigung, Fahrdienst, Bahnmeisterei, Magazin, Werkstatt" werden.
Der Zweck des Verbandes ist die allseitige Vertretung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen der Eisenbahner. Dies soll u.a. durch Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, Pflege der Berufsstatistik, Hebung des Standesbewußtseins und Förderung der geistigen Interessen, Gewährung unentgeltlichen Rechtsschutzes in Berufsangelegenheiten, Schaffung von Unterstützungseinrichtungen, die den Mitgliedern Schutz und Beistand in den verschiedensten Lebenslagen gewähren, erreicht werden.
Vorsitzender wird Heinrich Bürger, Sitz Hamburg. Am 1. Mai erscheint die erste Ausgabe des Verbandsorgans "Weckruf der Eisenbahner". Die Entwicklung des Verbandes wird lange durch behördliche und polizeiliche Eingriffe stark behindert.
22. Januar 1897
In einer geheimen Denkschrift an Kaiser Wilhelm II. fordert der General Graf A. v. Waldersee unter ausdrücklichem Bezug auf den Hamburger Hafenarbeiterstreik einen Staatsstreich zur Abschaffung des allgemeinen Wahlrechts und zur militärischen Niederschlagung der Arbeiterbewegung. "Ich meine, daß es im Interesse des Staates liegt, nicht den sozialdemokratischen Führern die Bestimmung des Zeitpunktes für den Beginn der großen Abrechnung zu überlassen, sondern diesen nach Möglichkeit zu beschleunigen! Noch ist der Staat mit Sicherheit in der Lage, jeden Aufstand niederzuschlagen."
24./26. Januar 1897
Der Kongreß der Steinarbeiter in Hof lehnt mit 38 gegen 9 Stimmen einen Anschluß an die Generalkommission ab, da sie eine nutzlose Institution ist. Bis jetzt habe sie noch nichts für die Gewerkschaften geleistet und werde auch in Zukunft nichts leisten können.
Ein Antrag auf Gründung einer Zentralorganisation wird zurückgezogen. Die Organisation der Steinarbeiter wird auf dem Vertrauensmännersystem aufgebaut.
25. Januar 1897
Eine Versammlung der Gewerkvereine in Berlin verwirft die Zwangsarbeitslosenversicherung in jeder Form als an sich höchst unberechtigt und unzweckmäßig und als Attentat auf die Selbstbestimmung, die Koalitions- und Organisationsfreiheit der Arbeiter. Dagegen empfiehlt sie dringend als einzig richtigen Weg zur Abhilfe für die schweren Schäden der Arbeitslosigkeit, die mit Arbeitsnachweis, Reise- und Umzugsunterstützung verbundene freie Arbeitslosenversicherung der Arbeiterberufsvereine.
26./29. Januar 1897
Die Generalversammlung der Vereinigung der Maler, Lackierer, Anstreicher und verwandten Berufsgenossen in Kassel beschließt, daß die bisher lokal geregelte Reiseunterstützung nun von der Zentralkasse übernommen wird. Der Redakteur des Verbandsorgans "Vereinsanzeiger" wird vom Vorstand und Ausschuß gewählt.
Bei der Diskussion über Streiks wird festgestellt, "der größte Fehler, welcher von den Arbeitern gemacht würde, sei der, daß sie sich erst dann der Organisation erinnern, wenn sie dieselbe brauchen". Bei allen Streiks soll die Abschaffung der Akkordarbeit in den Vordergrund gestellt werden.
Das Verhältnis zur Generalkommission soll aufrecht erhalten werden. Der Vorstand wird beauftragt, internationale Beziehungen anzuknüpfen und zu unterhalten.
Der Sitz des Vorstandes wird von Berlin nach Hamburg verlegt.
31. Januar / 2. Februar 1897
Der 1. Delegiertentag christlicher Bergarbeitervereine Deutschlands in Bochum hält, um eine Verminderung der Unfälle zu erreichen, die Einführung eines Lohnes, welcher den Bergmann in Stand setzt, seine gefahrvolle Arbeit mit der nötigen Ruhe und Vorsicht auszuführen, sowie sorgfältige Ausbildung des Bergmanns in bezug auf Schlagwetter und die Ausbildung von Bergmännern als Rettungsmannschaft für notwendig. Der Delegiertentag lehnt grundsätzlich jede Arbeit der Frauen auf Bergwerken ab. Die Maximalschichtdauer soll - einschließlich der Ein- und Ausfahrt - gesetzlich auf acht, bei besonders schwieriger Arbeit auf sieben bzw. sechs Stunden festgelegt werden.
Die Delegierten fordern Arbeiterausschüsse, die die Zechenunterstützungskassen mit verwalten, bei den Arbeitsordnungen gehört werden, bei Klagen eine Vermittlung zwischen Arbeitgebern und Arbeiter übernehmen, die bergbaupolizeilichen Vorschriften überwachen und bei der Regelung der Gedinge und Schichtlohnsätzen mitwirken sollen.
Die Delegierten wollen einen Familienlohn erreichen, von dem eine Familie von sechs Personen sich ihren Arbeits- und Standesverhältnissen entsprechend unterhalten und auch einen "Sparpfennig" zurücklegen kann.
Das Knappschaftsstatut soll u.a. zugunsten einer freieren Arztwahl, der Erhöhung des Krankengeldes und der Einführung von Schiedsgerichten geändert werden.
Eine Kommission soll den Zusammenschluß aller christlichen Bergarbeiter Deutschlands prüfen.
Nachdem eine Eingabe an den "Verein für die bergbaulichen Interessen" noch nicht einmal beantwortet wird, deutet A. Brust die Notwendigkeit an, "zum gesetzlichen Kampf zu rüsten".
Eine Annäherung an den Bergarbeiterverband lehnt der Vorsitzende jedoch entschieden ab.
Der Gewerkverein hat rund 8.000 Mitglieder.
Februar 1897
Eine von allen Branchen der Bauarbeiter im Sommer 1895 durchgeführte Enquete über die auf den Bauten vorhandenen Mißstände wird von der Generalkommission unter dem Titel "Mißstände im Baugewerbe, eine Arbeiterdarstellung", veröffentlicht. Neben einer kurz gefaßten Geschichte der Baukunst, enthält die Schrift eine Schilderung der Bodenspekulation und des Bauschwindels, wie des Submissionswesens, der Sicherheitszustände der gesetzlichen Vorschriften für die Bauausführung und zum Schutz der Bauarbeiter sowie Verbesserungsvorschläge.
1. Februar 1897
Die Zeitung des "Verbandes der Handels-, Transport- und Verkehrs-Arbeiter Deutschlands" "Courier" erscheint zum ersten Mal.
16./17. Februar 1897
Der Kongreß der Bauarbeiter (Hülfsarbeiter) Deutschlands in Berlin fordert eine ausreichende Kontrolle der Unfallverhütungsvorschriften auf den Bauten durch staatliche Beamte unter Mitwirkung von Arbeitern, die von der Gewerkschaft gewählt werden.
Die Delegierten verlangen die Einsetzung von Bauschöffenämtern, welche die technische und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bauunternehmer zu prüfen haben. Alle aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Forderungen der Arbeiter gelten als bevorzugte Forderungen. Der Kongreß beschließt, eine Vertrauensmännerorganisation neben dem Verband aufzubauen, um die Bauarbeiter, die durch die bestehenden Vereinsgesetze behindert sind, zu erreichen.
Der anschließend vom 17. bis 19. Februar tagende Verbandstag erklärt einstimmig, die Beiträge an die Generalkommission weiterzuzahlen.
21./23. Februar 1897
Der Verbandstag der in Buchbindereien, Papier- und Ledergalanteriewaren-Industrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen in Halle/Saale warnt dringend, bei geringfügigen Anlässen zu streiken, da diese Streiks den Arbeitern und Arbeiterinnen mehr schaden als nutzen.
Auf einen Zentralarbeitsnachweis wird verzichtet, die Errichtung von Arbeitsnachweisen wird den einzelnen Zahlstellen überlassen.
Der Vorstand wird berechtigt, bei Bedarf Sonderbeiträge zu erheben.
28. Februar 1897
Eine Konferenz von im Handels- und Transportgewerbe beschäftigten Hülfsarbeiter in Leipzig verurteilt die Gründung des Zentralverbandes der Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter Deutschlands.
Der "Handelshülfsarbeiter" bleibt das Zentralorgan.
In Berlin wird der "Verband katholischer Arbeitervereine Nord- und Ostdeutschland" gegründet.
Zweck des Verbandes ist "die Gründung katholischer Arbeitervereine und Förderung derselben durch gemeinsame Pflege aller geistigen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter in Sinne der Enzyklika Rerum novarum. Der Verein bezweckt die religiöse, sittliche, soziale und wirtschaftliche Hebung des Arbeiterstandes nach den Grundsätzen der Enzyklika Rerum novarum. Die Politik ist ausgeschlossen.
Der Verein sucht den angegebenen Zweck u.a. zu erreichen durch geeignete Einrichtungen zur Förderung der materiellen Interessen des Arbeiterstandes; durch Vermittlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Streitigkeiten, Versöhnung der Gegensätze zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Eintreten für die Mitglieder bei denselben zugefügten Beeinträchtigungen, Eintreten für Maßregeln zum Schutze der Arbeiter."
28. Februar / 1. März 1897
Die Generalversammlung des Zentralvereins der Gärtner in Hamburg kritisiert die Unklarheit über die Rechtsstellung der Gärtner, die zum Teil noch unter die Gesindeordnungen fallen. Es sei daher Pflicht aller arbeitnehmenden Gärtner, Klarheit über ihre Rechtsstellung zu verlangen und ihre Einbeziehung in die Gewerbeordnung herbeizuführen. Der Name des Vereins wird in "Deutsche Gärtner-Vereinigung" geändert.
7. März 1897
Die "Holzarbeiterzeitung" stellt den Vorschlag zur Diskussion, durch die Verbandsleitung nur dort einen Streik bewilligen zu lassen, wo vier Fünftel aller Berufsangehörigen gewerkschaftlich organisiert sind.
9. März 1897
Der Gewerkschaftsausschuß billigt die Haltung der Generalkommission, beim Streik der Hafenarbeiter und Seeleute nicht eingegriffen zu haben und ein früheres Ende des Streiks durchzusetzen.
15. März 1897
Die Generalkommission fordert die örtlichen Gewerkschaftskartelle auf, Frauen an den Beschwerdekommissionen zu beteiligen so lange es noch keine Fabrikinspektorinnen gibt.
5. April 1897
Das Leipziger Gewerkschaftskartell beschließt: "In Erwägung, daß die Tarifgemeinschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Interessen und Weiterentwicklung der Organisation der Arbeiter schädigt, ist diejenige Gewerkschaft, die diesen Standpunkt vertritt, als nicht auf dem Standpunkte der modernen Arbeiterbewegung stehend zu betrachten."
Das Kartell erkennt deshalb die Vertreter des Buchdruckerverbandes, die Anhänger der Tarifgemeinschaft sind, nicht an.
Dieser Beschluß stößt auf heftigen innergewerkschaftlichen Widerstand. Nur sechs Kartelle solidarisieren sich mit dem Leipziger Kartell. Die Generalkommission bestreitet dem Kartell das Recht, sich in die inneren Angelegenheiten einer einzelnen Organisation einzumischen.
14./19. April 1897
Der Verbandstag der Maurer in Magdeburg beschließt, das bisherige Verhältnis zur Generalkommission aufrecht zu erhalten. Für die freiwilligen Zahlungen in den Streikfonds sollen nun Marken in verschiedenen Preisklassen ausgegeben werden, damit die Spender über die geleisteten Beträge ausweisen können.
17. April 1897
Die Generalversammlung des Verbandes der Lagerhalter und Lagerhalterinnen in Konsumvereinen in Chemnitz fordert, den Arbeitsverdienst der Lagerhalter nach Prozenten des Umsatzes zu bestimmen, zu beseitigen.
Der Verband soll die Bestrebungen, eine zentrale Organisation aller im Handel beschäftigten Personen zu schaffen, kräftig unterstützen.
18. April 1897
Die Generalversammlung des Verbandes deutscher Berg- und Hüttenarbeiter in Helmstedt beschließt, um behördlichen Angriffen zu entgehen, daß die Zahlstellen nicht als selbständige Vereine gelten können. An ihrer Stelle werden Vertrauensleute vom Vorstand ernannt.
Bei den Wahlen der Knappschaftsältesten und zum Berggewerbegericht sollen Verbandsmitglieder und nicht Zechenbeamte als Kandidaten aufgestellt und unterstützt werden.
An die Generalversammlung schließt sich am 19. und 20. April der Bergmannskongreß an, der sich ausführlich mit den schlechten Arbeitsverhältnissen und der - trotz der technischen Fortschritte - steigenden Unfallzahl beschäftigt. So verunglückten 1895 912 und 1896 961 Arbeiter im deutschen Bergbau tödlich.
Die Ursachen der Unfälle liegen in einer ungenügenden Kontrolle der Grubeneinrichtungen und der nicht genügenden Beobachtung der Wetter.
Der Kongreß verabschiedet mehrere Reformvorschläge, so u.a., daß Bergrevierbeamten gesetzlich jeder Anteil an den Grubengewinnen zu untersagen ist, und die Aufstellung "praktisch gebildeter" Arbeiter als Assistenten der staatlichen Aufsichtsbeamten.
Das Gedingesystem (Akkordsystem) ist zu beseitigen, da es die Arbeiter antreibt, weniger Rücksicht auf ihre Sicherheit zu nehmen. Der Kongreß fordert die achtstündige Arbeitszeit - einschließlich der Ein- und Ausfahrt - und das Verbot der Frauen- und Kinderarbeit auf den Gruben aus gesundheitlichen und sittlichen Gründen sowie einen Mindestlohn für alle Bergarbeiter.
Die Delegierten verlangen wegen des hohen Krankenstandes bei den Bergarbeitern den sanitären und kulturellen Ansprüchen genügende Wach- und Badeeinrichtungen auf allen Gruben.
Zur Reform der Knappschaftsversicherung verabschiedet der Kongreß eine Reihe von Vorschlägen, so u.a. die Vereinheitlichung des Knappschaftswesens, einheitliche Beiträge und Renten, Beseitigung der Anrechnung anderer Renten auf die Knappschaftsrente, freie Arztwahl, Zulassung von Naturheilkundigen, Rückzahlung der Beiträge bei Aufgabe der Bergarbeit sowie die volle Selbstverwaltung der Kassen durch die Arbeiter.
"Der Kongreß erkennt an, daß zur Durchführung aller volkswirthschaftlichen Reformen zu Gunsten der Arbeiter die Organisation derselben eine absolute Nothwendigkeit ist. Jene Organisation muß derart ausgebaut sein, daß sie jedem Arbeiter den Eintritt in dieselbe gestattet. Diese Möglichkeit wird nicht geboten durch einseitige religiöse oder parteipolitische Arbeiterverbindungen, sondern sie ist geschaffen durch das Vorhandensein einer Organisation, die sich keiner religiösen und politischen Richtung anschließt. Innerhalb der Organisation muß unter allen Umständen völlige Freiheit der Mitglieder herrschen, sich außerhalb der Verbindung irgend welcher Religions- oder Parteigruppen anzugliedern. Erst in der gänzlichen Gleichgültigkeit der Arbeiterorganisation gegen die etwaige Bethätigung ihrer Mitglieder außerhalb des Verbandes in religiöser oder parteipolitischer Hinsicht, liegt die Gewähr, daß der Gedanke einer alle Arbeiter des betreffenden Berufes umfassenden Organisation verwirklicht wird.
Der Kongreß erkennt an, daß der schon bestehende 'Deutsche Berg- und Hüttenarbeiterverband' eine Arbeiterorganisation ist, die entgegen allen gegnerischen Behauptungen solche Grundlagen hat, wie sie von einem gewerkschaftlichen Arbeiterverbande verlangt werden müssen.
Weiter erklärt der Kongreß, daß gleichlaufend mit den internationalen Bestrebungen der Arbeitgeber es die unabweisbare Pflicht der Arbeiter ist, sich ebenfalls durch internationale Verabredungen für die event. kommenden Zukunftskämpfe den Rücken zu decken.
Der Kongreß schließt sich ferner den Eingaben an, die 1897 in Bochum von einer von 6.000 Bergarbeitern besuchten Versammlung an den Reichstag und das Abgeordnetenhaus gemacht wurden, in denen die gesetzliche Sicherstellung des Koalitionsrechtes der Bergarbeiter gefordert wird."
Der Sattlerkongreß in Erfurt beschließt, erneut eine Petition an die deutschen Kriegsministerien mit der Bitte zu richten, in den Verträgen, welche zwischen den Kriegsministerien und Firmen, die sich um Militärarbeit bewerben, abgeschlossen werden, sollen sich die Unternehmer verpflichten, die übernommene Arbeit in eigenen Werkstätten anzufertigen und das Weitergeben an Zwischenmeister und Hausindustrielle zu verbieten.
Ursache für die Petition sind die Übelstände, die in den letzten Jahren in der Militäreffekten-Fabrikation angewachsen sind.
Die SPD-Reichstagsfraktion soll einen Antrag einbringen, daß Arbeiten, welche in Strafanstalten angefertigt werden, mit einem sichtbaren Stempel über die Herkunft versehen sein müssen.
18./19. April 1897
Die Generalversammlung des Verbandes der in Holzbearbeitungsfabriken und auf Holzplätzen beschäftigten Arbeiter in Berlin lehnt erneut mit Mehrheit einen Anschluß an den Holzarbeiterverband ab.
Der Verband hat rund 900 Mitglieder.
19./20. April 1897
Die Generalversammlung des Verbandes der Sattler, Tapezierer und Berufsgenossen in Erfurt verspricht sich von einem Zusammenschluß mit dem Verband der Gerber und den anderen Organisationen der Lederbranche keinen Vorteil. Dagegen hält sie es für notwendig mit dem Tapezierer-Verein und anderen Tapeziererorganisationen nähere Fühlung zu suchen, um so viel wie möglich die beiderseitigen Organisationenbestrebungen zu fördern.
Eine Arbeitslosenunterstützung wird abgelehnt, das Kost- und Logiswesen ist abzuschaffen, die Arbeitszeit soll auf 10 Stunden festgesetzt werden.
Ein Viertel der Ausgaben werden - ähnlich wie bei den anderen Verbänden - für die Verbandszeitung ausgegeben.
20./21. April 1897
Die Generalversammlung des Verbandes der Konditoren und Pfefferküchler in Gera spricht sich für einen Industrieverband der Nahrungsmittelbranche aus, lehnt jedoch nach Bekanntwerden des Abstimmungsergebnisses bei den Bäckern jede weitere Beratung ab.
Die Generalversammlung des Verbandes der Bäcker in Gera spricht sich zwar mit Mehrheit für eine Verschmelzung mit den Verbänden der Müller und Konditoren aus, doch soll darüber eine Urabstimmung erfolgen.
Ein Antrag, bei einer Aufgabe oder einer Verschlechterung der Bäckereiverordnung vom 4. März 1896 einen Generalstreik der Bäcker durchzuführen, wird zurückgezogen, da nach zahlreichen Einwendungen, eine einstimmige Annahme nicht zu erwarten ist.
Die Generalversammlung stellt fest, daß sich die sozialen Verhältnisse der Bäckereigehilfen kaum verbessert haben. Immer noch sind sie auf Dachböden, in Kellern und über Pferdeställen untergebracht. Immer noch müssen sie ihre Betten teilen und des Nachts auch noch an die Hausdiener oder Hausmädchen abgeben.
20./24. April 1897
Die Generalversammlung des Deutschen Metallarbeiter-Verbandes in Braunschweig lehnt einen Antrag, die Beitragszahlungen an die Generalkommission einzustellen und die Beziehungen zu ihr zu lösen, nach heftigen Diskussionen mit 48 gegen 27 Stimmen ab. Wie von den meisten anderen Gewerkschaften wird im Geschäftsbericht beklagt, daß bei der Beschlußfassung über Arbeitskämpfe häufig die erfahrenen langjährigen Verbandsmitglieder von "sehr vorlauten Elementen" majorisiert werden, die erst kurze Zeit vor dem Streik in den Verband eingetreten seien. Falls man dann die resultatlose Beendigung derartiger Streiks vermeiden wolle, müsse man hohe Unterstützungzahlungen in Kauf nehmen. Es sei jedoch zu bezweifeln, ob der Verband verpflichtet sei, "für Indifferenten, die ihm bisher noch ferngeblieben sind, seine aufgesparten Mittel zu verwenden, nur um sie vorübergehend anzulocken". Nur der Arbeiter habe eigentlich ein Anrecht, "durch die Organisation seine Lager zu verbessern, der ihr nicht nur im Ernstfalle, sondern dauernd angehört".
Nach ausführlicher Debatte ist die Mehrheit (51 gegen 23 Stimmen) der Delegierten gegen die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung.
Die Beibehaltung der Reiseunterstützung verteidigt M. Segitz: "Die Reiseunterstützung ist nicht nur eine Wegzehrung für Reiselustige, sie kommt uns beim Kampfe unter Umständen auch sehr zustatten. Wie vorteilhaft wirkt es, wenn wir bei Ausständen alle unverheirateten Verbandsmitglieder veranlassen können, das Ausstandsgebiet zu verlassen, abzureisen! Nicht nur, daß dadurch die Verbandskasse augenblicklich entlastet wird, weil durch Abreise der unverheirateten Mitglieder sich die Unterstützungslast verteilt, auch der Unternehmer wird nachgiebiger, wenn er merkt, daß die jungen willigeren Arbeitskräfte sich zur Abreise rüsten. Bei Aussperrungen wird die Lage der an den Ort gebundenen Verbandsmitglieder sehr erleichtert durch Abreise derer, die sich verändern können."
Die Generalversammlung beschließt, daß künftig Verwaltungsstellen mit über 3.000 Mitgliedern 75 statt bisher 25% der Beiträge behalten. Aus diesen Mitteln sind die Streik- und Gemaßregeltenunterstützung zu bezahlen. Die Berechtigung zum Bezuge der Streikunterstützung tritt nun erst nach 26wöchentlicher Mitgliedschaft ein. Angriffsstreiks sollen dem Vorstand drei Monate, Abwehrstreiks 24 Stunden vor Ausbruch gemeldet werden. Ferner soll diesen Verwaltungsstellen ein Entscheidungsrecht in Streik- und Rechtsschutzfällen zustehen.
Mit dieser Statutenänderung wird der Beitritt der Berliner Lokalorganisation mit rund 9.000 Mitgliedern an den Zentralverband möglich.
Der Vorstand beklagt die hohe Fluktuation der Mitglieder. So wurde 1896 für 37.260 Personen Eintrittsgeld gezahlt. Die Mitgliederzunahme beträgt jedoch nur 16.765, so daß 20.495 Personen ausgetreten oder wegen rückständiger Beiträge gestrichen sind.
Die stärkste Berufsgruppe innerhalb des Verbandes bilden die Schlosser (Maschinenbauer) mit 15.265 von 49.000 insgesamt, die kleinste Gruppe sind die Metallzainer mit 31 sowie die Modelltischler mit 48 Personen.
20./25. April 1897
Die Generalversammlung des Verbandes der Zimmerer und verwandter Berufsgenossen in Halberstadt übernimmt die Verpflichtungen, die dem Verband aus den Beschlüssen des Kongresses der Generalkommission entstanden sind. Die Generalversammlung beschließt aber gleichzeitig, falls der nächste Kongreß nicht Bestimmungen herbeiführt, welche die vielen Beitragsreste an die Generalkommission unmöglich macht, ferner der heute bestehende sogenannte erweiterte Ausschuß nicht beseitigt wird, daß der Verband sein bisheriges Verhältnis zur Generalkommission zu lösen hat.
Nach der Diskussion über Lohnbewegungen wird ein neues Streikreglement verabschiedet. Danach haben z.B. Zahlstellen, die noch nicht ein Jahr bestehen, bei Angriffsstreiks keine Ansprüche auf Unterstützung aus der Hauptkasse. In den anderen Fällen zahlt die Hauptkasse in den ersten acht Tagen keine Unterstützung. Vor Angriffsstreiks ist der Vorstand zu informieren. Moralische Pflicht der ledigen Mitglieder ist es, bei Ausbruch eines Streiks sofort den Ort zu verlassen. Dasselbe betrifft die verheirateten Mitglieder, wenn ihnen in anderen Orten Arbeit angewiesen wird. Den Abreisenden kann eine Reiseunterstützung gewährt werden. Die Generalversammlung "macht es den örtlichen Zahlstellen zur Pflicht, einen vollständigen Tarif auszuarbeiten, nach welchem nicht nur der Lohn genau bestimmt wird, sondern auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit sowohl für die Sommer- als auch für die Wintermonate festgesetzt wird".
22./23. April 1897
Der Kongreß der Bäcker in Gera fordert die Reichsregierung auf, die Bestimmungen über die Arbeitszeit vom 4. Mai 1896 nicht wieder zu verschlechtern, sondern er fordert im Gegenteil einen Ausbau zum wirksamen Arbeiterschutz, vor allem ein Verbot der Nachtarbeit.
Die Mitglieder sollen besonders das "menschenunwürdige" Kost- und Logiswesen bekämpfen. Der Kongreß hält es in Anbetracht dessen, daß die Innungen und ihre Einrichtungen nur dazu dienen, die Arbeiter in sozialer und wirtschaftlicher Beziehung zu knebeln, für geboten, alle durch die Innungen und freien Bäckermeistergenossenschaften geschaffenen Einrichtungen zu verwerfen und die vorgeschriebenen Gesellenausschüsse nicht zu wählen.
Im Interesse der Organisation beschließt der Kongreß, daß die Gründung von Genossenschaften absolut nicht zu verwerfen ist, daß aber die Errichtung nur in den Städten vorgenommen werden soll, wo dieselbe zum Vorteil der Organisation notwendig ist und als schützendes Obdach für gemaßregelte Kollegen gelten kann. Die Leitungen der Genossenschaften werden ersucht, den Bäckermeistern ein Vorbild bei den Arbeitsbedingungen zu geben.
27. April 1897
In Kassel wird u.a. von A. Stoecker und Weber die "Freie Kirchlich-Soziale Konferenz" gegründet. Sie will zwar keine sozialpolitische Zusammenarbeit mit der kirchlich liberalen Richtung, aber sie will alle umschließen, die "auch die Mitarbeit der Kirche an der Lösung der sozialen Frage für unerläßlich halten".
Mai 1897
Die Generalkommission veröffentlicht ihr Flugblatt Nr. 3 "Warum sind Streiks nothwendig?" in einer Auflage von 400.000 Exemplaren.
10. Mai 1897
Mit dem Handelsgesetz wird eine verbesserte Regelung des Handlungsgehilfenrechts eingeführt. Wird der Gehilfe unverschuldet arbeitsunfähig, so behält er für sechs Wochen seinen Anspruch auf das Gehalt. Leistungen aus der Kranken- und Unfallversicherung werden nicht auf das Gehalt angerechnet. Die Kündigungsfrist ist für beide Teile gleich und muß mindesten einen Monat, normal aber sechs Wochen für den Schluß eines Kalendervierteljahres betragen. Der Gehilfe kann bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis beantragen. Die sog. Konkurrenzklausel darf nicht die Grenzen überschreiten, durch welche eine Erschwerung des Fortkommens des Gehilfen ausgeschlossen wird. Das Lehrlingswesen wird geregelt. Der Lehrherr oder ein geeigneter Vertreter hat die Ausbildung selbst zu leiten. Der Lehrherr darf dem Lehrling die zu seiner Ausbildung erforderliche Zeit und Gelegenheit durch Verwendung zu anderen Dienstleistungen nicht entziehen. "Er hat ihm die zum Besuche des Gottesdienstes an Sonntagen und Festtagen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Er hat den Lehrling zur Arbeitsamkeit und zu guten Sitten anzuhalten."
13. Mai 1897
Dem preußischen Abgeordnetenhaus wird von der Regierung die Novelle zum Vereinsgesetz, das sog. Kleine Sozialistengesetz, vorgelegt. Danach soll das Versammlungs- und Koalitionsrecht weitgehend beseitigt werden. Nach Art. I können Versammlungen, nach Art. III Vereine, die "den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder welche die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staates, oder den öffentlichen Frieden gefährden", polizeilich aufgelöst werden.
16./18. Mai 1897
Die Generalversammlung des Verbandes der Schiffszimmerer in Kiel spricht sich für eine gemeinsame Organisation aller auf den Werften Beschäftigten aus. Der Verband und der der Werftarbeiter wollen bis auf weiteres bei der Erzielung besserer Arbeitsbedingungen und der Agitation zusammenarbeiten.
Die Reichsregierung wird aufgefordert, eine reichsstaatliche Kontrolle zwecks möglicher Sicherstellung von Leben und Gesundheit der seefahrenden Personen bezüglich der Bemannung, Ausrüstung und Belastung, ferner wegen Seetüchtigkeit bei Reparaturen und Umbauten von Schiffen, so bald wie möglich einzuführen.
17./19. Mai 1897
Der erste Kongreß der lokalorganisierten Gewerkschaften Deutschland in Halle/Saale erklärt in Erwägung, daß der gewerkschaftliche Kampf vom politischen Kampf um die politische Macht nicht zu trennen ist, daß dieser Kampf aber nur dann mit dem nötigen Nachdruck und der nötigen Einheitlichkeit von den Arbeitern geführt werden kann, wenn er in seinem Charakter als Klassenkampf der Arbeiterklasse gegen ihre Ausbeutung erkannt und geführt wird, daß dieser notwendige und unvermeidliche Klassenkampf nur unter engem und bewußtem Anschluß an die Grundsätze und Taktik der sozialdemokratischen Partei mit Aussicht auf Erfolg geführt werden kann.
Der Kongreß erklärt:
"I. Eine Trennung der gewerkschaftlichen Bewegung von der bewußten sozialdemokratischen Politik ist unmöglich, ohne den Kampf um die Verbesserung der Lage der Arbeiter auf dem Boden der heutigen Ordnung aussichtslos zu machen und zu lähmen.
II. Daß die Bemühungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, die den Zusammenhang der gewerkschaftlichen Bewegung mit der Sozialdemokratie zu lockern oder zu durchbrechen bestrebt sind, als arbeiterfeindliche zu betrachten sind.
III. Daß die Organisationsformen der gewerkschaftlichen Bewegung, die sie in dem Kampfe um die politischen Ziele hindern, als fehlerhaft und verwerflich zu betrachten sind. Der Kongreß sieht in der Form der Organisation, die sich die sozialdemokratische Partei Deutschlands auf dem Kongreß zu Halle a.d.S. 1890 gegeben hat, mit Rücksicht auf die bestehende Vereinsgesetzgebung auch für die gewerkschaftliche Organisation die zweckmäßigste und beste Einrichtung zur Verfolgung aller Ziele der Gewerkschaftsbewegung."
Der Kongreß beschließt die Einsetzung einer fünfköpfigen Zentralkommission, die die Aufgabe hat, unter den Lokalorganisierten planmäßige Agitation zu betreiben und die Interessen der Organisation nach außen hin zu vertreten.
"Die Lokalorganisationen sind verpflichtet, an jedem Orte neben der Fachorganisation einen Vertrauensmann in öffentlicher Versammlung zu wählen, welcher die Sammlungen zum Agitationsfonds zu leiten und sämtliche Verhältnisse nach den Beschlüssen des Kongresses zu regeln hat... Der Kongreß proklamirt die unbedingte Solidarität der lokalorganisirten Arbeiter mit allen Arbeitern ohne Rücksicht auf die Organisation, sowie die politische Anschauung, soweit sie auf dem Boden des Klassenkampfes stehen."
Eine Mitgliederzahl wird auf dem Kongreß nicht genannt. Das "Correspondenzblatt" schätzt die Zahl auf ca. 10.000.
Zentralorgan wird die wöchentlich erscheinende "Solidarität".
19. Mai 1897
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion ruft zu Massenversammlungen gegen das "Kleine Sozialistengesetz" auf.
20. Mai 1897
Die Arbeiter Berlins eröffnen mit 14 großen Massenversammlungen den Kampf gegen das "Kleine Sozialistengesetz". Die Protestbewegung greift auf ganz Deutschland über. Auch bürgerliche Parteien und Organisationen, wie Nationalliberale, Freisinnige Volkspartei, Freisinnige Vereinigung und Hirsch-Dunckersche Gewerkvereine beteiligen sich an der Protestbewegung.
29. Mai / 1. Juni 1897
Die Generalversammlung des Verbandes der Lithographen in Frankfurt a. Main beschließt die Arbeitslosenunterstützung bei gleichzeitiger Beitragserhöhung einzuführen.
Die Zuständigkeit für die Hilfsarbeiterinnen im Lithographen- und Steindruckergewerbe wird auf den Verband der Buch- und Steindrucker-Hilfsarbeiter und -arbeiterinnen übertragen.
Der Verband nimmt wieder den bis 1895 bestehenden Namen an.
31. Mai 1897
Das "Correspondenzblatt" schreibt in einem Artikel über die Differenzen mit dem Leipziger Gewerkschaftskartell "daß wir Tarifvereinbarungen welche aus der durch wirthschaftliche Kämpfe, oder durch die Stärke der Organisation herbeigeführten Machtstellung entspringen, als einen Punkt weiterer Entwickelung der gewerkschaftlichen Bewegung betrachten. Bis jetzt ist es außer den Buchdruckern noch keiner Organisation gelungen, solche für ganz Deutschland gültigen Tarife oder Tarifgemeinschaften herbeizuführen...
Die Organisationen werden durch fortgesetzte Kämpfe die Anerkennung der Gleichberechtigung seitens der Unternehmer erringen. Mit dieser Anerkennung aber wird folgerichtig auch der Boden für Unterhandlungen, Vereinbarungen und Schiedsgerichte gegeben... Die Gewerkschaften, getragen von dem Geiste der modernen Arbeiterbewegung, streben dahin, eine Macht im wirthschaftlichen Kampfe zu werden und von Macht zu Macht mit dem organisirten Unternehmerthum zu unterhandeln und zu Vereinbarungen und Tarifgemeinschaften zu kommen. Das wird aber weitere Kämpfe nicht ausschließen... So lange die bürgerliche Gesellschaft, so lange die moderne Produktionsweise besteht, werden die wirthschaftlichen Kämpfe, mit oder ohne zeitweilige oder dauernde Tarifgemeinschaft oder Vereinbarungen, nicht aufhören. Organisationen, welche diesen Standpunkt nicht vertreten, sind verurtheilt, zu Grunde zu gehen oder einflußlos dahinzuvegetiren."
6. Juni 1897
Eine Konferenz der auf dem Boden der modernen Gewerkschaften stehenden Handlungsangestellten Deutschlands in Leipzig beauftragt die Hamburger Kollegen mit dem 1. Juli den "Zentralverband der Handlungsgehülfen und Gehülfinnen" zu gründen. Zweck des Verbandes soll die Erzielung möglichst günstiger Anstellungsbedingungen und die gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit, berufsstatistische Ermittlungen, Rechtsschutz und Stellennachweis sein.
Parteipolitische Bestrebungen sind ausgeschlossen. Die Delegierten erklären das Verhältnis zu der auf dem Berliner Kongreß am 5. und 6. April 1896 eingesetzten Agitationskommission als gelöst.
Das Verbandsorgan "Handlungsgehülfen-Blatt" erscheint zweimal monatlich.
Die neuen Verbände der Büroangestellten und der Handlungsgehilfen bleiben innerhalb der Angestelltenschaft zunächst ohne Echo. Die meisten Angestellten, deren Zahl rasch wächst, haben ein eigenes Bewußtsein entwickelt, das wesentlich von der Abgrenzung zum Arbeiter bestimmt ist.
Die Angestellten sehen ihre Interessen eher bei den "nationalen" Verbänden vertreten, die nicht wie die Arbeitergewerkschaften gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Das zeigen die Mitgliederzahlen: Bei seiner Gründung hat der Zentralverband der Angestellten rund 522 Mitglieder, der Verein für Handlungs-Commis von 1858 bereits 54.000, der Verband Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig 47.000 und der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband (DHV) 7.700 Mitglieder.
6./9. Juni 1897
Die Generalversammlung aller in der Schmiederei beschäftigten Personen in Bremen lehnt mit 17 gegen 4 Stimmen einen Übertritt zum Metallarbeiterverband ab. Auch eine Arbeitslosenunterstützung findet keine Zustimmung.
6./10. Juni 1897
Die Generalversammlung der deutschen Former in Hannover beschließt, Arbeiterinnen aufzunehmen, doch sollen sie den gleichen Beitrag wie die Männer zahlen. Streiks in örtlichen Verwaltungsstellen sollen nur unterstützt werden, wenn der Zentralvorstand 14 Tage zuvor zugestimmt hat.
Die Delegierten hoffen, daß sich unter allen Metallarbeiterorganisationen eine "Einigung" ergeben werde.
7./9. Juni 1897
Die Generalversammlung des Zentralvereins der Böttcher in Magdeburg überläßt es den einzelnen Zahlstellen, eine Arbeitslosenunterstützung einzurichten.
Streiks können nur von einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Auf Wunsch einer Zahlstelle, die sich im Streik befindet oder einen beginnen will, muß der Hauptvorstand einen Streikleiter stellen. Die Streikunterstützung darf die Hälfte des Lohnes nicht übersteigen.
7./11. Juni 1897
Der internationale Bergarbeiterkongreß in London beschließt, daß die Unternehmer für die Folgen aller Unfälle haftbar zu machen sind. Alle Nationen müssen ausreichende Grubeninspektoren einsetzen, die von den Arbeitern zu wählen sind.
Mit Mehrheit sprechen sich die Delegierten für die Verstaatlichung der Bergwerke aus. Die Deutschen enthalten sich wegen der traurigen Erfahrungen der Bergarbeiter auf den preußischen Staatsbergwerken der Stimme.
9. Juni 1897
Nachdem das "Kleine Sozialistengesetz" im preußischen Landtag in erster Lesung (31. Mai) angenommen und darin das generelle Verbot der Teilnahme von Jugendlichen und Frauen an politischen Veranstaltungen und Vereinen aufgenommen ist, geben nach einem Aufruf der Berliner Gewerkschaftsfunktionäre 36 Gewerkschaftsversammlungen in Berlin den Auftakt für eine zweite Protestwelle gegen das Attentat auf das Versammlungs- und Koalitionsrecht.
13. Juni 1897
Der Delegiertentag der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln nimmt mit Freuden Kenntnis von dem kräftigen Aufblühen des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter und erklärt es für dringend notwendig, daß auch in anderen Industrien nach Lage der Verhältnisse mit einer ähnlichen Organisation begonnen werde.
14. Juni 1897
In London wird die "Internationale Föderation der Schiffs-, Hafen- und Flußarbeiter" mit Sitz in England gegründet.
17. Juni 1897
Kaiser Wilhelm II. fordert in Bielefeld die "rücksichtslose Niederwerfung jedes Umsturzes" und droht, "schwerste Strafe" zum "Schutz der Arbeitswilligen" (Streikbrecher) zu verhängen.
Mit dieser Rede beginnt eine neue Welle von Verfolgungen gegen die Arbeiterbewegung.
27. Juni 1897
Der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Dortmund ändert auf seiner Generalversammlung seinen Namen in "Gewerkverein christlicher Bergarbeiter Deutschlands", da auch in anderen Regionen sich christliche Bergarbeiter organisieren.
27./28. Juni 1897
Die Generalversammlung des Verbandes der Graveure, Ziseleure und verwandten Berufsgenossen in Berlin stellt fest, daß sich bis auf einen alle Lokalvereine dem Verband, der seit 1. Februar tätig ist, angeschlossen haben.
Der Sitz des Verbandes ist Berlin.
Verbandsorgan wird die "Zeitschrift für Graveure".
1. Juli 1897
Mit einer Verordnung des Bundesrates wird die Arbeitszeit der Kinder, jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen beschränkt und die Gewerbeaufsicht auf die Werkstätten der Kleider- und Wäschefabrikation ausgedehnt. Die Verordnung läßt die in dieser Branche weit verbreitete Heimarbeit unberücksichtigt.
7. Juli 1897
Die Gegner der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker kommen zu einem Kongreß zusammen.
Der Vorstand des Buchdruckerverbandes setzt daraufhin durch eine Urabstimmung den Anschluß dieser Oppositionsgruppe durch.
12. Juli 1897
Das "Correspondenzblatt" weist darauf hin, daß die Gewerkschaftskartelle materielle Streikunterstützung nur gewähren sollen, wenn der Zentralvorstand dem Streik innerhalb seiner Organisation zugestimmt hat.
21. Juli 1897
Das preußische Abgeordnetenhaus lehnt nach den eindrucksvollen Protesten eine Gesetzesvorlage - die Lex Recke - über eine Verschärfung des Vereinsgesetzes gegen die Stimmen der Konservativen mit vier Stimmen Mehrheit ab.
4./6. August 1897
Der Kongreß der Tapezierer in Leipzig beschließt die Vereinigung der verschiedenen Tapeziererorganisationen zum "Verband der Tapezierer und verwandter Berufsgenossen Deutschlands".
Der neue Verband schließt sich der Generalkommission an.
Sitz des Vorstandes wird Hamburg.
25./28. August 1897
In Zürich findet ein, vom Schweizer Arbeiterbund einberufener, internationaler Kongreß für den gesetzlichen Arbeiterschutz statt, auf dem hauptsächlich sozialdemokratische und christliche Arbeiterorganisationen vertreten sind. Zu den beschlossenen Forderungen gehören u.a.: der Achtstundentag und der Zwölfuhrschluß am Sonnabend, das Verbot der gewerblichen Frauenarbeit mindestens zwei Wochen vor und sechs Wochen nach der Niederkunft, das Verbot der Beschäftigung schwangerer Frauen bei besonderen, ihren Zustand gefährdenden Arbeiten, eine Wochenhilfe mindestens in der Höhe ihres Lohnes, die Aufhebung der Sondergesetze für Dienstboten und landwirtschaftliche Arbeiterinnen, das Verbot der Hausindustrie, gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei Männern und Frauen. Diese Forderungen werden den Parlamenten der verschiedenen Länder unterbreitet.
Wenige Wochen später wird von bürgerlichen Sozialreformern in Zürich ein Gegenkongreß veranstaltet. Ein Internationales Komitee soll die Gründung einer internationalen Vereinigung vorbereiten.
30. August / 1. September 1897
Die Generalversammlung des Verbandes der Gold- und Silberarbeiter in Pforzheim lehnt trotz stagnierender Mitgliederzahl (rund 1.400) den Anschluß an den Metallarbeiterverband ab.
Das weitere Verhältnis zur Generalkommission wird als selbstverständlich erachtet.
Der Sitz wird von Hamburg nach Pforzheim verlegt, ebenso die Redaktion des Verbandsorgans "Goldarbeiter".
1. September 1897
In Leipzig schließen der Buchbinder- und der Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag ab, der eine einheitliche Bezahlung von Akkordarbeit sicherstellt. Er enthält aber auch die Bestimmung: Gehilfenarbeiten, welche von Arbeiterinnen ausgeführt werden, können mit 25 bis 30 Prozent geringer entlohnt werden.
Die Gehilfen beschließen, bei den nächsten Tarifverhandlungen festzusetzen, was Gehilfen- und was Arbeiterinnenarbeit ist.
13. September 1897
Eine Konferenz von Vertretern kommunaler Arbeitsnachweisbüros in Karlsruhe spricht sich für die Organisierung der Arbeitsvermittlung in Landesverbänden aus.
Von den Gewerkschaften sind nur drei örtliche Vertreter anwesend.
19./21. September 1897
Ein Internationaler Diamantenarbeiter-Kongreß beschließt in Antwerpen die Bildung eines Internationalen Diamantarbeiterbundes und die Einsetzung eines internationalen Sekretärs.
Der Kongreß spricht sich für die Stückarbeit und die Errichtung gemeinsamer, dem beruflichen und gesundheitlichen Anforderungen entsprechenden Werkstätten und gegen die Hausindustrie aus. Alle Kinder, die am 1. September noch nicht 14 Jahre alt sind, sollen aus der Diamantenindustrie entlassen werden.
Deutschland wird durch Delegierte aus Hanau vertreten.
Der hohe Anteil der Frauenarbeit und der mithelfenden Familienangehörigen, die große Fluktuation und das noch weit verbreitete Kost- und Logissystem bilden noch lange Zeit große Hindernisse für die Organisation. 1900 sind erst 0,5% der Berufsangehörigen organisiert.
3./9. Oktober 1897
Der SPD-Parteitag in Hamburg verabschiedet einen langen Katalog von Bedingungen, die die Kandidaten bürgerlicher Parteien akzeptieren müssen, wenn sie in den Reichstags-Stichwahlen Unterstützung von den Sozialdemokraten erhalten wollen, so u.a. nur wenn sie sich für das Reichstagswahlrecht, für die gesetzliche Sicherung des vollen Vereins-, Versammlungs und Koalitionsrecht und gegen die Einschränkung von Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung verpflichten. Diese Bedingungen werden erst 1912 reduziert.
Nach langen Diskussionen vor und auf dem Parteitag über die Beteiligung an den preußischen Landtagswahlen, hebt der Parteitag den Kölner Beschluß (1893) auf. Die Beteiligung an den nächsten preußischen Landtagswahlen sei überall geboten, wo die Verhältnisse eine solche den Parteigenossen ermöglichen. Die Entscheidung hierüber wird den Mitgliedern der einzelnen Wahlkreise überlassen.
Unter den ländlichen Arbeitern soll für Abschaffung der Gesindeordnung und sonstiger Ausnahmebestimmungen, welche die landwirtschaftlichen Arbeiter bedrücken, sowie für die Gleichstellung der ländlichen Arbeiter mit den gewerblichen agitiert werden.
Organisatorisch wird die alte Parteileitung wieder hergestellt.
26./29. Oktober 1897
Der Kongreß der Gastwirtsgehilfen in Berlin sieht in der nebenberuflichen Tätigkeit von Arbeitern als Kellner eine Schädigung der Interessen der Gastwirtsgehilfen, da diese Arbeiter ungünstig auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen einwirken.
Alle Gewerkschaften werden dringend aufgefordert, ihre Mitglieder zu bewegen, diese Nebenbeschäftigung zu unterlassen. Die Delegierten beschließen die Aufgabe der bisherigen lokalen Organisationsformen und die Gründung des "Verbandes Deutscher Gastwirthsgehülfen" mit Sitz in Berlin, wo auch das Fachorgan "Der Gastwirthsgehülfe" erscheint.
Weibliche Angestellte und Hilfsarbeiter können Mitglied werden.
Der Kongreß erklärt, daß die Entlohnung durch Trinkgeld und durch prozentuale Gewinnbeteiligung als die gemeinsten, die Beteiligten demoralisierenden Bezahlungsformen prinzipiell zu verwerfen und entschieden zu bekämpfen sind. Als einzig richtige Bezahlungsform erkennt der Kongreß nur die feste Bezahlung durch Zeitlohn an. Tarif-Gemeinschaften sind nicht prinzipiell zu verwerfen, vorausgesetzt, beide Parteien verfügen annähernd über die gleiche Macht.
Die Reichsregierung wird von den Delegierten an ihr 1891 gegebenes Versprechen erinnert, die Arbeitszeiten im Gaststättengewerbe gesetzlich zu regeln.
30. Oktober 1897
Die Gegner der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker gründen in Leipzig eine eigene Organisation.
15. November 1897
Nach einer Aufstellung des "Correspondenzblattes" geben die in der Generalkommission verbundenen Gewerkschaften 57 Zeitungen und Zeitschriften mit einer Auflage von rund 400.000 Exemplaren heraus.
15./18. November 1897
Auf dem ersten deutschen Seemannskongreß in Hamburg berichten die Delegierten über völlig unzureichende Arbeitsbedingungen der Seeleute.
Die Delegierten beschließen, den "Seemannsverband" in Deutschland mit Sitz in Hamburg zu gründen. Der Verband gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz, Unterstützung, wenn ihre Effekten durch Schiffbruch verloren gegangen sind, und Krankenunterstützung, soweit die Reeder nicht dazu verpflichtet sind.
Die Delegierten fordern energisch eine Änderung der Seemannsordnung von 1872 zugunsten der Seeleute, vor allem eine Verstärkung der Kontrollen über die sozialen und sanitären Zustände auf den Schiffen.
Jedes Mitglied des Bundes erwirbt für sich persönlich die Mitgliedschaft des internationalen Bundes für Schiffs-, Hafen- und Flußarbeiter.
Der Bund erstrebt "die Zurückweisung derjenigen Ausländer von der Anmusterung auf deutschen Schiffen, welche der deutschen Sprache nicht soweit mächtig sind, daß sie die gegebenen Kommandos pünktlich ausführen können".
28. November 1897
In Berlin wird die von Unternehmern und ihren Verbänden getragene Versicherungsgesellschaft gegen Verluste bei Arbeitseinstellungen mit dem Namen "Industria" gegründet. Die Entschädigungspflicht soll sich insbesondere auf den Ersatz der weiter zu zahlenden Gehälter und Löhne, auf Ersatz von Materialverlusten und auf den Ersatz von möglichen Konventionalstrafen erstrecken. Vor Inanspruchnahme der Versicherung sollen die Einigungsämter der Gewerbegerichte für Einigungsverfahren in Anspruch genommen werden können.
11. Dezember 1897
Der Staatssekretär des Innern, Graf v. Posadowsky erläßt ein geheimes Rundschreiben an die Ministerien der Bundesstaaten mit der Anfrage, ob eine Änderung des § 153 der Gewerbeordnung notwendig sei.
In dem Rundschreiben werden u.a. folgende Fragen gestellt: "Besteht insbesondere nach den dortigen Erfahrungen das Bedürfnis, bei Ausständen arbeitswillige Personen gegen den Terrorismus der Ausständigen und Agitatoren besser zu schützen und diejenigen zu strafen, welche, um andere von der Aufnahme oder Fortsetzung der Arbeit abzuhalten, Posten ausstellen, Arbeitsstätten, Zugänge zu denselben, öffentliche Straßen und Plätze (Bahnhöfe, Hafenplätze) überwachen, Arbeitswillige durch Reden oder Tätlichkeiten belästigen, ihnen das Arbeitsgerät rechtswidrig vorenthalten oder beiseite schaffen?"
Die Generalkommission leitet sofort nach dem Bekanntwerden dieses Geheimerlasses eine Gegenbewegung ein. Sie veröffentlicht eine Flugschrift, die in Massen unter der deutschen Arbeiterschaft verbreitet wird, und die Arbeiter protestieren in zahlreichen Versammlungen gegen die Absichten der Reichsregierung.
27. Dezember 1897
Nach einer Aufstellung im "Correspondenzblatt" gibt es 19 Hirsch-Dunckersche Gewerkvereine mit zusammen rund 72.000 Mitgliedern. Der Gewerkverein der Metallindustrie erreicht mit rund 31.000 Mitgliedern einen Organisationsgrad von 4,83%. Bessere Organisationsgrade haben die Fabrik- und Handarbeiter mit 6,36% und die Bildhauer mit 4,98%.
Ende 1897
Die Generalkommission zählt 56 Zentralorganisationen mit 412.360 Mitglieder, davon 14.640 weiblichen und 6.800 Mitgliedern in Lokalvereinen.
Die höchsten Organisationsgrade weisen die Buchdrucker mit 61,8%, die Bildhauer mit 55,45%, die Hafenarbeiter mit 37,95%, die Kupferschmiede mit 33,5% und die Handschuhmacher mit 31,66% auf.
Den geringsten Organisationsgrad haben die Handelshilfsarbeiter mit 0,08%, die Gärtner mit 0,45%, die Bauarbeiter mit 1,16%, die Bäcker mit 1,27% und die Hutmacher mit 1,39%.
Die stärksten Gewerkschaften sind die Metallarbeiter mit 59.890 (9,27%), die Maurer mit 42.652 (11,45%), die Holzarbeiter mit 40.880 (10,91%), die Buchdrucker mit 22.870 (61,8%) und die Textilarbeiter mit 22.650 (3,25%) Mitgliedern.
Die kleinsten Gewerkschaften sind die Xyolgraphen mit 130, die Handlungsgehilfen mit 225, die Büroangestellten mit 260, die Lagerhalter mit 270 und die Gärtner mit 350 Mitgliedern.
Von den Einnahmen wandten die Verbände ca. 22% für Streikunterstützungen, 10% für die Krankenunterstützungen, 10% für die Verbandszeitungen, 7% für die Reise- und 6% für die Arbeitslosenunterstützung auf.
An die Generalkommission wurden 0,9% der Einnahmen gezahlt.
Nach einer Übersicht der Generalkommission gab es 1897 578 Streiks, an denen rund 63.000 Personen beteiligt waren. Von den Streikkosten wurden rund 60% von den Verbandskassen aufgebracht.
Von den 330 Angriffsstreiks waren 176 erfolgreich, 101 teilweise erfolgreich, 53 erfolglos. Von den 248 Abwehrstreiks waren 96 erfolgreich, 45 teilweise erfolgreich, 101 erfolglos.
Ende 1897 / Anfang 1898
Für die polnischen Arbeiter in Oberschlesien gibt der Berg- und Hüttenarbeiterverband die Zeitung "Gornik" (Der Bergarbeiter) in einer Auflage von 10.000 Exemplaren heraus.
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