FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO / UEBERSICHT



TEILDOKUMENT:




1896

Nach einem verlorenen Streik wird ein eigenständiger "Verband der Lithographen, Karthographen und graphischen Zeichner" gegründet.

Auf einem Kongreß in London wird ein internationales Komitee der Transportarbeiter eingesetzt.

Die Firma Carl Zeiss gewährt ihren Arbeitern Urlaub, zahlt aber nur für die Hälfte der Zeit Lohn.

Der Touristenverein "Die Naturfreunde" wird gegründet.

Mit der Gründung der "Freien Kirchlich-Sozialen Konferenz" spaltet sich die evangelisch-soziale Bewegung. Die evangelisch-soziale Bewegung hat allerdings trotz wichtiger Anstöße nie die Bedeutung der katholischen sozialen Reformbewegung erreicht. Ihre wesentliche Bedeutung liegt in einer Beeinflussung evangelischer Geistlicher und hoher Beamter.
1911 hat der Evanglisch-soziale Kongreß - der zunehmend eine Vertretung der kirchlichen Linken wird - 1.631, die Konferenz 4.015 Mitglieder.

1896 / 1897

Der Reichstag lehnt den Antrag der SPD ab, den Achtstundentag für alle im Lohn-, Arbeits- und Dienstverhältnis im Gewerbe, Handels- und Verkehrswesen stehenden Personen einzuführen.

Anfang 1896

Der "Verband der Werftarbeiter Deutschlands" wird neu gegründet, nachdem Werftarbeiter aus dem Metallarbeiterverband ausgetreten sind.

1. Januar 1896

Die "Mitteilungen" des "Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes" erscheinen nun unter dem Titel "Deutsche Handelswacht".

9. Januar 1896

Die erste Ausgabe von "Der Bergknappe, Zeitschrift für christliche Bergleute", Organ und Eigentum des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Dortmund, erscheint als Probenummer.

11./21. Februar 1896

In mehreren deutschen Städten - Berlin, Breslau, Dresden, Erfurt, Halle, Hamburg, Stettin - beginnen - vorwiegend in der Hausindustrie beschäftigte und gewerkschaftlich unorganisierte - Konfektionsarbeiter und -arbeiterinnen einen Streik gegen die miserablen Arbeitsbedingungen, dem sich rund 20.000 Beschäftigte anschließen. Die Streikenden fordern u.a.:
- Anerkennung von Lohntarifen,
- Errichtung von Betriebswerkstätten,
- Einsetzung einer Kommission, bestehend zu gleichen Teilen aus Geschäftsinhabern oder deren Vertretern und aus Schneidern zur Austragung etwaiger Streitigkeiten,
- anständige, menschenwürdige Behandlung; rohe Redensarten oder gar Handgreiflichkeiten müssen unterbleiben,
- mindestens wöchentliche Lohnzahlung am Schluß jeder Woche,
- Anerkennung der Arbeitsnachweise in Händen der Arbeiter.
Der Streik wird auch von Kreisen des Bürgertums materiell unterstützt.
Der vom Einigungsamt des Gewerbegerichts ausgehandelte Kompromiß führt zwar zur Beendigung des Streiks, die Unternehmer weigern sich jedoch, alle Ergebnisse der Verhandlungen zu praktizieren; nur zu einer Lohnerhöhung sind die Unternehmer bereit.
Dieser Arbeitskampf wird indessen zum Ausgangspunkt einer Heimarbeiterschutzbewegung.

17. Februar 1896

Die Generalkommission plant erneut, einen Streikreservefonds zu errichten. Diese Absicht scheitert jedoch am Widerstand der Verbände.

6. März 1896

Der Bundesrat setzt mit einer Verordnung die Arbeitszeit in den Bäckereien auf 12 Stunden fest und erfüllt damit eine seit vielen Jahren erhobene Forderung des Bäckerverbandes.

16./18. März 1896

Der Verbandstag der Barbiere, Friseure und Perückenmacher in Frankfurt a. Main führt eine geringe Unterstützung für Arbeitslose am Ort und eine Vereinheitlichung der Reiseunterstützung ein.
Die Delegierten halten an ihrer Forderung nach einer fünfstündigen Arbeitszeit an Sonntagen und der Freigabe eines halben Wochennachmittags fest.
Der Verbandstag stellt fest, daß Arbeitgeber nicht in eine Gehilfenorganisation gehören, doch liege zur Zeit kein Grund vor, diese auszuschließen, da die wirtschaftlichen Verhältnisse viele Arbeiter zwingen, selbständig zu werden, "obgleich sie sich mit den Arbeitern eins fühlen". Das Streikreglement wird als überflüssig aufgehoben.
Der Verband verlegt seinen Sitz von Hamburg nach Braunschweig, das Fachblatt von Hamburg nach Frankfurt a. Main.

27. März 1896

In Sachsen wird ein Dreiklassenwahlrecht trotz heftiger Proteste eingeführt.

4./5. April 1896

Die Generalversammlung des "Verbandes deutscher Textilarbeiter- und -arbeiterinnen" in Apolda lehnt fast einstimmig eine Trennung von der Generalkommission ab.

5./6. April 1896

Der Kongreß der Textilarbeiterschaft Deutschlands ist gegen die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung. Er verlangt die Verbesserung und Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetze auf die Hausindustrie und die Abschaffung der Zuchthausarbeit. Der Kongreß beschließt, die Kontrollmarke zu beseitigen, weil sie sich als Kampfmittel für die Textilindustrie nicht bewährt hat. Der Verband richtet einen zentralen Streikfonds ein.

In Berlin findet der erste Kongreß der "auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden Handlungsgehülfen und -gehülfinnen" statt. 26 Delegierte vertreten 30 Orte. Mit Mehrheit nimmt der Kongreß eine Resolution an: "In der Erkenntniß, daß es die erste Pflicht jeder auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden Gewerkschaft ist, den Standesdünkel ihrer Mitglieder zu bekämpfen und die Solidarität aller Arbeiterkategorien zu fordern in fernerer Erkenntniß, daß nur mit Hülfe der Gesetzgebung eine Besserung der Lage der Handlungsgehülfen möglich ist und daß nur die sozialdemokratische Partei die Interessen der Handlungsgehülfen wie aller Arbeiter vertritt, fordert der Kongreß die Delegierten auf, in ihren Vereinen dahin zu wirken, daß, wo es dem Gesetz nach möglich ist, offen der Anschluß an die allgemeine proletarische Arbeiterbewegung und an die Sozialdemokratie proklamiert wird, in dem der Kongreß unpolitische Standesvereine als nicht auf dem Boden der allgemeinen Arbeiterbewegung stehend betrachtet und die auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehende Gehülfenschaft keine Veranlassung hat, Beziehungen mit diesen Standesvereinen, die eine Konzession an den Dünkel und Unverstand unserer Kollegen sind, zu unterhalten."
Die Delegierten fordern energisch gleiche Bezahlung bei gleicher Leistung für die Handelsgehilfinnen. Der Kongreß stimmt dem Vorschlag der Reichskommission für Arbeiterstatistik vorgeschlagenen 8-Uhr-Abend-Ladenschlußzeiten zu, lehnt aber die vorgesehene 5-Uhr-Morgens-Ladenöffnungszeit ab und verlangt die Ladenöffnung für 8 Uhr morgens.
Das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz ist auf alle Handlungsgehilfen auszudehnen.
Alle Handelsbetriebe sind in die Gewerbeordnung und die Gewerbegerichtsbarkeit einzubeziehen und Handelsinspektoren anzustellen.

Mai 1896

Die Generalkommission veröffentlicht das Flugblatt Nr. 2 "Der achtstündige Arbeitstag" in einer Auflage von 250.000 Exemplaren.

Zum ersten Mal wird in einem Zeitschriftenartikel eine "Ferienzeit" für Arbeiter angeregt. In der Vorbemerkung wird von der Zeitschrift "Arbeiterwohl" betont, daß die Redaktion - ohne schon ein abschließendes Urteil äußern zu können - den Gedanken, auch Arbeitern Ferien zu gewähren, "zur Erwägung" geben wolle. Sie führt als Gründe für ihren Vorstoß neben dem Hinweis auf englische Verhältnisse, wo sich die Arbeiter schon längst solcher längerer Arbeitsunterbrechungen erfreuten, ohne daß die industrielle Leistungsfähigkeit Englands darunter leide, die "Wiederauffrischung, Erneuerung und Stärkung der Lebenskräfte" an, die sich auch in "erhöhte Arbeitsleistung" umsetzten. "Wenn die Beurlaubung ihren Zweck erfüllen soll, muß natürlich der Lohn unverkürzt fortgezahlt werden." Der Autor kommt zu dem Schluß: "Drum Ferien für alle, nicht nur für Minister, Professoren und - Kassierer!" In der Folgezeit übernimmt neben anderen Zeitschriften besonders die "Soziale Praxis" diese Argumente und propagiert sie. Die sozialreformerischen Kreise wollen damit bei den Unternehmern ein "soziales Pflichtgefühl" wecken, sie von der Auffassung abbringen, Urlaubsgewährung sei ein "charitativer Wohltätigkeitsakt, eine Art Prämie für Wohlverhalten des Arbeiters", und ihnen zur Einsicht verhelfen, daß eine ausreichende Ferienbewilligung, also nicht nur von zwei oder drei Tagen Länge, dem Arbeiter, dem Unternehmen und auch dem allgemeinen sozialen Frieden zugute komme.

4. Mai 1896

Der Bundesrat beschließt die gesetzliche Einführung des 12-stündigen Arbeitstages für Handlungsgehilfen, wenn auch mit zahlreichen Ausnahmen. Die Unternehmer wehren sich energisch gegen den vorgesehenen 8-Uhr-Ladenschluß.

4./8. Mai 1896

Auf dem 2. Kongreß der Gewerkschaften in Berlin vertreten 139 Delegierte rund 270.000 Mitglieder. Tagesordnung u.a.: Streikunterstützung und Streikstatistik; die Arbeitslosenunterstützung; die Arbeitsvermittlung als gewerkschaftliche und kommunale Einrichtung; die Agitation unter den Arbeiterinnen; die Hausindustrie, das Schwitzsystem und die Bestrebungen der Arbeiter für Einführung von Betriebswerkstätten.
Der Kongreß lehnt einen Antrag ab, die Sozial- und Vereinsgesetzgebung auf die Tagesordnung zu setzen, weil "die Behandlung der Gesetzgebung vor dem Kongreß eine zu große Gefahr für die Gewerkschaften bringen könne". Denn nach einem Urteil des preußischen Kammergerichtes gehören zu den politischen Gegenständen im Sinne des Vereinsgesetzes z.B. auch die Sozialpolitik und die Regelung der Arbeitszeit.
Die Delegierten erklären sich mit Mehrheit grundsätzlich für eine zusammenschließende Vertretung sämtlicher Gewerkschaften und sprechen sich mit 113 gegen 16 Stimmen für den Fortbestand der Generalkommission aus.
Obwohl in mehreren Anträgen vor allem vom Metallarbeiterverband die Auflösung der Generalkommission gefordert wird, da diese zu kostspielig sei und dem "Kastendünkel" durch Förderung kleiner, lebensunfähiger Branchenorganisationen auf Kosten des Zentralverbandsprinzips Vorschub geleistet hätte und ihre sozialpolitischen Bestrebungen mit gewerkschaftlichen Interessen unvereinbar wären. Die Aufstellung eines eigenen Redakteurs für das "Correspondenzblatt" wird abgelehnt. Der Antrag der Generalkommission, einen Zentral-Streikfonds, der der Unterstützung vor allem der kleineren Organisationen dienen soll, zu schaffen wird mit 104 gegen 18 Stimmen abgelehnt.
Die Absicht der Generalkommission, mit diesem Fonds wesentlichen Einfluß auf die Streikplanung und Streikführung zu nehmen, ist damit gescheitert. Die Zentralverbände verteidigen ihre Streikautonomie. Sie billigen der Generalkommission nur zu, auf Antrag einer betroffenen Gewerkschaft und mit Zustimmung der anderen Verbände "ausnahmsweise" Geld zu sammeln.
Zur Beratung und Kontrolle der Generalkommission wird ein beratender Gewerkschaftsausschuß aus je einem Vertreter der angeschlossenen Gewerkschaften gebildet.
Der Kongreß empfiehlt allen Gewerkschaften zur Stabilisierung des Mitgliederstandes die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung, die keineswegs den Klassen- und Kampfcharakter der Organisationen verwischt, wie einige Delegierte befürchten. Der Widerstand gegen eine gewerkschaftliche Arbeitslosenunterstützung basiert aber vor allem darauf, daß die Gewerkschaften Staat und Gesellschaft für die Folgen der Arbeitslosigkeit, der in ihrer Sicht verheerendsten Folge kapitalistischer Produktion, verantwortlich sind und deshalb für die Kosten aufzukommen haben.
Die Arbeitsvermittlung wird zum Aufgabenbereich der Gewerkschaften erklärt, obwohl Th. Leipart vor einer grundsätzlichen Entscheidung warnt und um Vertagung bittet, da die württembergischen Gewerkschafter überall für kommunale Arbeitsnachweise eingetreten wären. Die Resolution beginnt: "Grundsätzlich abzulehnen ist jede Erwägung der Möglichkeit einer gemeinsam geführten Arbeitsvermittlung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber", und wendet sich dann ausdrücklich gegen den scheinbar parteilosen kommunalen Arbeitsnachweis, der infolge der ungleichen Machteinflüsse nur den Interessen des Kapitals dienen werde.
Die Delegierten beschließen, eine verstärkte Agitation zur Gewinnung von Arbeiterinnen durchzuführen. Der Kongreß protestiert gegen "das Überhandnehmen der Hausindustrie" und das sog. "Schwitzsystem" (Zwischenmeister) und verpflichtet die Gewerkschaftsmitglieder zur Solidarität bei den Kämpfen dieser Arbeiter "zur dringend notwendigen Beseitigung dieser gemeinschädlichen Betriebsform".
Die Generalkommission wird beauftragt, genügendes Material über die Hausindustrie und das Schwitzsystem sämtlicher in Betracht kommender Gewerbe zu sammeln und die Materialien in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Der Kongreß spricht sich zugunsten der Sonntagsruhe der Mühlenarbeiter und für die Beseitigung der Mißstände im Baugewerbe aus.
In die Generalkommission werden gewählt: C. Legien, A. Bringmann, Wilhelmina Kähler, A. Röske (Holzarbeiter) und G. Sabath.
In ihrem Bericht an den Gewerkschaftskongreß verteidigt die Generalkommission noch einmal ihre Teilnahme an dem Kongreß des Frankfurter Hochstifts als Vorteil für die Gewerkschaftsbewegung, "jedenfalls kann man auch jetzt behaupten, daß dieser Kongreß besondere Anregungen für die ziemlich allgemein gewordene Bewegung für die Errichtung städtischer Arbeitsnachweise gegeben hat; wenn auch diese Bewegung nicht überall, wo sie von Erfolg war, in dem städtischen Arbeitsnachweis das gezeitigt hat, was die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter zu fordern berechtigt sind, so ist durch sie doch manches Gute geschaffen und dürfte mehr geschaffen werden."

15. Mai 1896

Im neuen Tarifvertrag der Buchdrucker wird u.a. neben einer Lohnerhöhung eine halbstündige Arbeitszeitverkürzung und die Einrichtung gemeinsamer Arbeitsnachweise und Schiedsgerichte vereinbart.
Als Tariforgane wird ein Tarifausschuß und ein Tarifamt mit einem besoldeten Sekretär eingesetzt.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Zum ersten Mal erkennt auch der größere Teil der Druckereien den Tarifvertrag an.

15./18. Mai 1896

Im Prozeß gegen den sozialdemokratischen Parteivorstand wird dessen dauernde Schließung entschieden. Das Urteil wird jedoch durch Revisionsverhandlung vom Landgericht Berlin am 8. März 1897 aufgehoben.

23./29. Mai 1896

Die Generalversammlung des Verbandes der Porzellanarbeiter in Charlottenburg stellt fest, daß durch die zunehmende Beschäftigung von weiblichen und ungelernten Arbeitskräften die Lohn- und Arbeitsbedingungen ungünstig beeinflußt werden, die deshalb dringend einer Änderung bedürfen. Trotzdem können Frauen wieder Mitglieder werden. Der Verband nennt sich nun "Verband der Porzellan- und verwandten Arbeiter beiderlei Geschlechts". Die Generalversammlung erblickt in der Generalkommission ein im Emanzipationskampf der Arbeiterklasse nützliches und segensreich wirkendes Institut. Die Delegierten erkennen die Notwendigkeit und den großen Wert der Generalkommission für die Aufklärung der Arbeiter jeder Branche, mithin für die gesamte Arbeiterbewegung an. Die Generalversammlung beschließt, das Verhältnis des Verbandes zur Generalkommission fortbestehen zu lassen, erwartet aber, daß die Generalkommission mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln auf die prompte Pflichterfüllung aller zur Generalkommission gehörenden Gewerkschaften Bedacht nimmt und die Beschlüsse des letzten Kongresses ohne Rücksicht gegen lässige Gewerkschaften durchführt.
Arbeiterinnen können von nun an Mitglied des Verbandes werden.
In jeder Zahlstelle soll ein Arbeitsnachweis errichtet und beim Vorstand eine Zentrale für Arbeitsvermittlung geschaffen werden.
Mitglieder, die diese Arbeitsnachweise nicht nutzen, verlieren ein Jahr lang jeden Anspruch auf Unterstützung.
Mit dem Verband der böhmischen Porzellanarbeiter soll ein Gegenseitigkeitsvertrag geschlossen werden.

24. Mai 1896

Die Generalversammlung des Unterstützungsvereins der Zigarrensortierer in Halberstadt lehnt ab, die Beitragsleistungen an die Generalkommission einzustellen.

24./26. Mai 1896

Der Kongreß der im Handels- und Transportgewerbe beschäftigten Hülfsarbeiter in Halberstadt diskutiert ausführlich über die Arbeitszeiten im Handel und Transportgewerbe und verlangt von der Reichsregierung, an der gesetzlichen Festlegung einer Eröffnungs- und Schlußstunde festzuhalten. Geschäftsdiener und Packer sollen den gleichen Arbeitszeiten unterliegen wie die Gehilfen, da sie sonst jeglichen gesetzlichen Schutzes gegen übermäßige Ausbeutung entbehren müssen.
Die Arbeitszeit in den Engros- und Speditionsgeschäften ist gesetzlich zu regeln. "Speziell im Speditionsgewerbe wirkt die überaus lange Arbeitszeit schädigend; nicht allein auf die gesundheitliche Beschaffenheit der Arbeiter, sondern auch durch die infolge übermäßiger Anstrengung hervorgerufene geringere Aufmerksamkeit auf das die Straßen passirende Publikum, und ist somit ein großer Prozentsatz der vorkommenden Unfälle im Betriebe sowohl wie auf der Straße lediglich auf die übermäßig ausgedehnte Arbeitszeit zurückzuführen."
Der Kongreß fordert die Aufhebung aller Gesindeordnungen und an deren Stelle die Einführung der Gewerbeordnung.
Die Delegierten sprechen sich mehrheitlich für die Bildung eines Zentralverbandes aller Handlungsgehilfen aus.

Die Generalversammlung des Verbandes der Glasarbeiter und -arbeiterinnen in Spremberg empfiehlt die Gründung lokaler Agitation- und Streikfonds.

25./28. Mai 1896

Der 7. internationale Bergarbeiterkongreß in Aachen verlangt die Einführung des Achtstundentages für alle in Bergwerken unter und über Tage beschäftigten Arbeiter und das gesetzliche Verbot der Frauenarbeit auf den Gruben.

28./30. Mai 1896

Der Verbandstag des "Zentralverbandes deutscher Brauer" in München empfiehlt in den Orten, wo das Verhältnis zwischen Brauern und Hülfsarbeitern gespannt ist, den Hülfsarbeitern, sich selbst zu organisieren und als Sektion dem Verband beizutreten.
Die Delegierten sprechen sich für örtliche Krankenzuschußkassen und freiwillige Unterstützungskassen für Erwerbslosigkeit aus.
Der Verbandstag protestiert gegen die Verdrängung der gelernten durch ungelernte Arbeiter und fordert deshalb den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit.

5. Juni 1896

Der auf dem Berliner Gewerkschaftskongreß beschlossene Gewerkschaftsausschuß tritt zu seiner ersten Sitzung zusammen. Seine Aufgaben sind:
"1. Die Generalkommission ist für ihre Handlungen dem Gewerkschaftskongreß verantwortlich und hat diesem über ihre Tätigkeit in der verflossenen Geschäftsperiode Bericht in allen Einzelheiten zu erstatten. Sie hat außerdem in den Sitzungen des Gewerkschaftsausschusses kurz gedrängte Berichte über ihre Tätigkeit in der verflossenen Periode und die in Aussicht genommenen Aktionen zu geben.
2. Der Gewerkschaftsausschuß betrachtet sich nur als eine beratende Körperschaft.
3. Über die Sitzungen wird Protokoll geführt. Die Protokolle werden seitens der Generalkommission durch Druck vervielfältigt, den Mitgliedern des Gewerkschaftsausschusses und den Vorständen der beteiligten Organisationen übersandt."
Der Ausschuß tritt vierteljährlich zusammen.

17. Juni 1896

Der Reichstag nimmt eine Änderung des Vereins- und Versammlungsgesetzes an: Inländische Vereine jeder Art dürfen miteinander in Verbindung treten. Doch der Reichsrat verweigert seine Zustimmung. Schon bei der 3. Lesung des Gesetzentwurfes hatte der Regierungsvertreter am 16. Juni erklärt, daß die Reichsregierung gar nicht daran dächte, den Entwurf anzunehmen.

1. Juli 1896

Die Verordnung über den 12stündigen Normalarbeitstag für Bäcker tritt in Kraft.

Der Deutsche Reichstag nimmt gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Abgeordneten den Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an. Es faßt die zivilrechtlichen Normen zusammen.
Das BGB tritt 1900 in Kraft.

Der neue Reichstarif der Buchdrucker tritt mit einer fünfjährigen Laufzeit in Kraft. Die Tarifpartner setzen einen paritätischen Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker als Organ zur Festsetzung des Tarifs ein. Der Tarifausschuß bildet zur Ausführung seiner Beschlüsse ein Tarifamt. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Herausgabe eines Verzeichnisses tariftreuer Druckereien, einer Tarifstatistik und der Aufbau lokaler Arbeitsvermittlungen. Die Arbeitszeit beträgt 9 Stunden nur mit Einschränkungen und ist für Drucker und Maschinistenmeister unterschiedlich. Der Vertrag enthält Bestimmungen über die Akkordarbeit. Der Vertrag sieht eine tarifliche Regelung der Kurzarbeit vor: "Der Prinzipal ist verpflichtet, die bei ihm konditionierenden Gehilfen voll zu beschäftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit für etwaige Zeitversäumis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten dreißig Arbeitstage zu entschädigen."
Dieser Abschluß wird nicht nur von Teilen des Buchdruckerverbandes, sondern auch in Gewerkschafts- und Parteikreisen heftig kritisiert, obwohl dieser Vertrag 1897 von über 1.500 Druckereien und 1.800 Gehilfen anerkannt wird.
Der Vertragsabschluß wird von diesen als Verrat am Klassenkampf und damit an der Arbeiterbewegung dargestellt. Der wirkliche Streit geht nicht um die Bindung für fünf Jahre, auch die Frage Reichsvertrag oder nicht wird nicht erörtert, sondern ein grundsätzlicher Kampf gegen den Tarifvertrag überhaupt wird geführt. Der Streit wird so lebhaft, daß das Leipziger Gewerkschaftskartell die Buchdrucker, als nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehend, ausschließt und die Vertreter der Opposition in der Buchdruckergewerkschaft, die sich vom Verband absplittert, aufnimmt. Die Generalkommission, die wie die Hauptvorstände insgesamt ohne Vorbehalt zu dem Buchdruckerverband steht, bricht darauf die Beziehungen zum Leipziger Kartell ab.

12./18. Juli 1896

Die Generalversammlung des "Unterstützungsvereins deutscher Tabakarbeiter" in Stuttgart beschließt, die im Statut verankerte "Schutzmarke" zu streichen, da es nicht gelungen ist, die Arbeiterschaft Deutschlands dafür zu interessieren, obwohl die "Schutzmarke" ein geeignetes Kampfmittel sei.
Die Hausarbeit soll den bundesrätlichen Bestimmungen unterstellt werden. Überall da, wo es möglich ist, sollen Arbeitsnachweis-Einrichtungen geschaffen werden. Mit Mehrheit bestätigen die Delegierte, daß die Gründe des Vorstandes für den Bruch mit der Generalkommission begründet waren und Vorstand und Ausschuß richtig handelten. Darauf werden die Beschlüsse des Gewerkschaftskongresses anerkannt und der Wiederanschluß an die Generalkommission mit 27 gegen 18 Stimmen beschlossen.

13./15. Juli 1896

Der allgemeine Schneider- und Schneiderinnenkongreß in Eisenach verlangt, um die vorhandenen Übel in der Konfektion endlich zu beseitigen u.a.: Die Unterstellung der Hausindustrie und der Heimarbeit unter die Arbeitsschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren, eine gesetzliche Maximalarbeitszeit, Verbot der Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und der Beschäftigung schulpflichtiger Kinder. Verbot für diejenigen Unternehmer und Meister, weibliche Arbeiter beschäftigen zu dürfen, die sich in betrügerischer oder unsittlicher Weise gegen von ihnen beschäftigte Arbeiterinnen vergangen haben.

13./18. Juli 1896

Über die in einem paritätischen Ausschuß nach 1891 neu getroffenen Tarifvereinbarungen der Buchdrucker kommt es zu heftigen innerorganisatorischen Auseinandersetzungen. Der Vorstand ruft deshalb eine außerordentliche Generalversammlung nach Halle/S. ein, auf der schließlich der neue Tarifvertrag mit 48 gegen 19 Stimmen angenommen wird.
Die nächste Generalversammlung 1899 soll die Ergebnisse der Tarifgemeinschaft prüfen und eventuell den Tarif kündigen.
Der Redakteur des "Correspondent" wird wegen seiner Haltung gegen den Tarif entlassen. Dafür stimmen 65 Delegierte bei einer Stimmenthaltung.
Die Organisationen der graphischen Berufe (Buchdrucker, Lithographen, Steindrucker, Buchbinder) schließen sich zu einem Kartell zusammen, um einen Streikfonds zu bilden, in dem jedes Mitglied einen bestimmten Betrag zu entrichten hat.

15./18. Juli 1896

Die Generalversammlung des Verbandes der Schneider und Schneiderinnen in Eisenach lehnt mit Mehrheit einen Antrag ab, keine Beiträge mehr an die Generalkommission zu zahlen. Das bisherige Verhältnis zur Generalkommission soll aufrechterhalten bleiben. Über einen Antrag, einen Industrieverband sämtlicher Gewerkschaften der Bekleidungsindustrie zu gründen, wird zur Tagesordnung übergegangen.

19./20. Juli 1896

Die Generalversammlung des Verbandes der Hafenarbeiter Deutschlands in Bremen beauftragt den Vorstand, die Organisisierung der weiblichen Speicherarbeiter in die Wege zu leiten. Der Vorstand wird verpflichtet, dort eine Agitation zu entfalten, wo der Verband noch keinen Fuß gefaßt hat, so in den Ostseehäfen, im Rheinland und den inneren Häfen.

19./25. Juli 1896

Auf dem internationalen Kongreß der Tabakarbeiter in London sind Delegierte aus sieben Ländern vertreten. Die Delegierten beschließen, Mitglieder, die ein halbes Jahr ihrer Organisation angehören, sollen nach ihrer Übersiedlung ohne weiteres mit vollen Rechten in die dort bestehenden Organisationen aufgenommen werden.

23./25. Juli 1896

Der internationale Metallarbeiterkongreß in London beschließt, das internationale Informationsbüro fortbestehen zu lassen. Sein Sitz wird von der Schweiz nach Sheffield verlegt.

27./31. Juli 1896

Auf einem internationalen Hutmacherkongreß in London wird von Delegierten aus vier Ländern ein internationaler Verband gegründet, dessen Hauptaufgabe die gegenseitige Unterstützung bei Streiks, das Fernhalten von Streikbrechern und die Hilfeleistung bei der Arbeitsuche für ausländische Hutmacher sein soll.

27. Juli / 1. August 1896

Der internationale sozialistische Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß in London lehnt nach lebhaften Diskussionen die Zulassung von Anarchisten ab. Der Kongreß fordert Schiedsgerichte, um Streitigkeiten zwischen den Völkern zu schlichten. Die Emanzipation der Frau ist untrennbar von der Befreiung der Arbeiterklasse. Die Frauen werden deshalb vom Kongreß aufgefordert, Seite an Seite mit den Arbeitern zu kämpfen und sich mit ihnen politisch zu organisieren.
Der Kongreß stellt fest:
"Der gewerkschaftliche Kampf der Arbeiter ist unerläßlich, um der wirthschaftlichen Uebermacht des Kapitals zu trotzen und so die Lage der Arbeiter in der Gegenwart zu verbessern. Ohne Gewerkschaften keine auskömmlichen Löhne und keine verkürzte Arbeitszeit. Durch diesen Kampf wird aber die Ausbeutung nur gelindert, nicht beseitigt. Die Ausbeutung der Arbeiter kann nur ein Ende nehmen, wenn die Gesellschaft selbst Besitz ergriffen hat von den Produktionsmitteln, einschließlich des Grund und Bodens und der Verkehrsmittel. Das hat zur unerläßlichen Voraussetzung ein System gesetzgeberischer Maßnahmen. Um diese vollkommen durchzuführen, muß die Arbeiterklasse die ausschlaggebende politische Macht sein. Sie wird aber zur politischen Macht nur in dem Maße, wie sie organisirt ist. Die Gewerkschaften machen die Arbeiterklasse schon deshalb zur politischen Macht, weil sie die Arbeiter organisiren.
Die Organisation der Arbeiterklasse ist unvollständig und unzureichend, wenn sie nur politisch ist.
Aber der gewerkschaftliche Kampf erfordert auch die politische Bethätigung der Arbeitsklasse. Was die Arbeiter im freien Kampf gegen ihre Ausbeuter erringen, müssen sie oft erst als politische Macht gesetzgeberisch festlegen, um es zu sichern...
Ein internationales Zusammenwirken der Arbeiterklasse in Bezug auf den gewerkschaftlichen Kampf, wie besonders auch in Bezug auf die Arbeiterschutzgesetzgebung, wird desto mehr zur Nothwendigkeit, je mehr der wirthschaftliche Zusammenhang des kapitalistischen Weltmarktes und damit zugleich die Konflikte der nationalen Industrien sich entwickeln.
Für die nächste Zeit ist ein internationales Vorgehen des Proletariats nach folgenden Richtungen nothwendig:
1. Abschaffung der Zölle, Verbrauchssteuern und Ausfuhrprämien;
2. Durchführung einer internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung; [...]
a) den gesetzlichen achtstündigen Normalarbeitstag zu erringen;
b) das Schwitzsystem zu beseitigen und für die Arbeiter der Hausindustrie einen wirksamen Arbeiterschutz zu schaffen;
c) ein vollständig freies Vereins- und Versammlungsrecht für beide Geschlechter herbeizuführen.
Um dieses durchzuführen, ist ein Zusammenwirken der gewerkschaftlichen und politischen Bethätigung nothwendig.
Der Kongreß betrachtet es als Pflicht aller Arbeiter, welche die Befreiung der Arbeit von dem Joch des Kapitalismus anstreben, der für ihren Beruf bestehenden Gewerkschaft anzugehören...
Die politische Anschauung darf keinen trennenden Grund im wirthschaftlichen Kampfe bilden, es ist aber eine aus dem Wesen des proletarischen Klassenkampfes sich ergebende Pflicht der Arbeiterorganisationen, ihre Mitglieder zu Sozialdemokraten heranzubilden. Es muß als eine Pflicht der Gewerkschaften angesehen werden, die im Beruf beschäftigten Frauen als Mitglieder aufzunehmen und gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung für Männer und Frauen anzustreben...
Der Kongreß hält den Streik und Boykott für ein nothwendiges Mittel zur Erreichung der Aufgaben der Gewerkschaften, sieht aber die Möglichkeit für einen internationalen Generalstreik nicht gegeben."
Anläßlich des Kongresses beraten die anwesenden Vertreter der Hafenarbeiter und Seeleute der verschiedenen Länder über mögliche gegenseitige Unterstützungen. Aus diesen Beratungen geht 1897 die International Ship, Dock and River Workers Federation hervor, nachdem im Streik der Hamburger Hafenarbeiter und Seeleute sich die gegenseitige Unterstützung als notwendig erweist. 1898 wird der Wirkungskreis der Föderation erweitert und ihr Name in Transportworkers Federation geändert.

Ende Juli 1896

Während des internationalen sozialistischen Kongresses findet eine internationale Konferenz der Brauereiarbeiter mit Vertretern aus fünf Ländern statt. Der Beitritt reisender Brauereiarbeiter in andere nationale Organisationen soll möglich sein. In Budapest soll ein internationales Auskunftsbüro errichtet werden.

1. August 1896

Auf dem Norddeutschen Gärtnertag in Erfurt beschließen die Delegierten der Lokalvereine, des Hirsch-Dunckerschen "Allgemeinen Deutschen Gärtnervereins" und des sozialdemokratischen "Zentralvereins der Gärtner" für das Zustandekommen einer Organisation zu sorgen, in der es möglich wird, daß sämtliche bestehenden Vereine den gegebenen Verhältnissen entsprechend ihre Interessen vertreten können.

2. August 1896

Die Generalversammlung des Verbandes deutscher Berg- und Hüttenarbeiter in Bochum beschließt, das Verhältnis des Verbandes zur Generalkommission aufrechtzuerhalten.
Der Versuch der Behörden, durch die Verhaftung und Verurteilung zweier Vorstandsmitglieder den Verband zu zerstören, sei mißlungen.
Der Verband hat zur Zeit ca. 11.000 Mitglieder.

2./6. August 1896

Die Generalversammlung des "Verbandes der Fabrik-, Land- und Hülfsarbeiter und -arbeiterinnen" in Harburg stellt fest, daß die Generalkommission nur fruchtbringend für die Arbeiterbewegung sein kann, wenn alle auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden Organisationen ihren Verpflichtungen für die Generalkommission erfüllen.
Die Delegierten beschließen, an der Generalkommission festzuhalten, und beauftragen den Vorstand, sie in jeder Hinsicht zu unterstützen.
Mit Mehrheit beschließen die Delegierten, aus den Statuten die als Zweck des Verbandes festgelegte Bestimmung "Erzielung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen" zu streichen, nachdem der Hannoveraner Regierungspräsident diesen Zweck für eine politische Tätigkeit hält. Die Generalkommission hält diesen Beschluß für unnötig.

3./4. August 1896

Auf einem Kongreß in London wird das "Internationale Sekretariat der Schneider" mit Sitz in Stuttgart gegründet. Clara Zetkin wird als Sekretärin gewählt.
Die Beseitigung des "Schwitzsystems" durch die Gesetzgebung und den wirtschaftlichen Kampf wird besonders empfohlen.

3./5. August 1896

In London wird von Delegierten aus sieben Ländern beschlossen, ein "Internationales Sekretariat der graphischen Arbeiter und Arbeiterinnen" mit Sitz in London zu errichten.

5./7. August 1896

Die Buchdrucker halten in Genf einen internationalen Kongreß ab, auf dem Delegierte aus 11 Ländern die bisherige geringe Aktivität des internationalen Sekretariats tadeln.
Gegen die Stimmen der deutschen und dänischen Vertreter wird die Einführung einer internationalen Widerstandskasse beschlossen.
Das internationale Sekretariat soll mit Sitz in Bern bestehen bleiben, ein ständiger Sekretär angestellt werden.

7. August 1896

Der süddeutsche Gärtnertag in Nürnberg, auf dem die Vertreter des Hirsch-Dunckerschen "Allgemeinen Gärtnervereins" die Mehrheit haben, erklärt sich mit den Verhandlungen des Erfurter Gärtnertages einverstanden, ändert jedoch das dort angenommene Statut so, daß ein Anschluß des Zentralvereins nicht möglich ist.

8. August 1896

Die Generalversammlung des Hirsch-Dunckerschen "Allgemeinen Deutschen Gärtnervereins" lehnt eine Verbindung mit dem "Zentralverein der Gärtner" ab.

8./9. August 1896

In Berlin findet eine internationale Konferenz der Lederarbeiter statt. 14. Delegierte vertreten acht Länder. Die Konferenz beschließt, in Berlin ein internationales Sekretariat zu errichten.
Die Konferenz erkennt die Berufsverwandtschaft mit den Handschuhmachern an und beschließt, zum nächsten internationalen Handschuhmacherkongreß, einen Delegierten zu schicken.

9. August 1896

Der Delegiertentag des Bayerischen Ausbreitungsverbandes der Gewerkvereine in Nürnberg erteilt dem Zentralrat ein Mißtrauensvotum und empfiehlt seinem Vorstand, selbständig die Mittel für die Anstellung einer Agitationskraft aufzubringen. Die Generalräte werden darauf vom Zentralrat aufgefordert, "gegen solche Abirrungen einzuschreiten". Die süddeutschen Gewerkvereine hatten schon seit Jahren die feste Anstellung eines Agitationssekretärs gefordert, waren aber immer wieder beim Zentral- und beim Verbandstag auf Ablehnung gestoßen, da man am bisherigen Prinzip der Zentralisation auch in der Agitation festhalten will.

10./13.August 1896

Die Generalversammlung der Lederarbeiter in Berlin ist mit den Beschlüssen des zweiten Kongresses der Gewerkschaften einverstanden und beschließt, die dort festgesetzten Beiträge an die Generalkommission zu zahlen.
Über die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung soll in einer Urabstimmung entschieden werden.
Die lokalen Arbeitsnachweise sollen ausgebaut, ein Zentralarbeitsnachweis soll nicht eingerichtet werden. Das Verbandsorgan wird in "Lederarbeiter-Zeitung" umbenannt.

23./27. August 1896

Auf dem Katholikentag in Krefeld spricht A. Brust über die Organisation der Berufsvereine.
In einer Resolution beklagt die Generalversammlung, "daß die Gewerkvereine vielfach von unchristlichen Bestrebungen in Beschlag genommen werden"; sie fordert die katholischen Arbeiter auf, alles zu tun, "um diese Vereine auf christliche Grundlage zu stellen und auf christlichem Wege zu erhalten".

5. September 1896

Nach einem kurzen Streik stimmen die Buchbindereibesitzer weitgehend den Forderungen der Buchbinder zu. Die Vereinbarungen sehen die neunstündige Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich, eine Neufestsetzung des Mindestlohnes und einen 25prozentigen Zuschlag - für Arbeiterinnen 15% - für Mehrarbeit.
An Samstagen und Montagen dürfen keine Überstunden angeordnet werden. Sonntagsarbeit verpflichtet die Arbeitgeber zu einem Zuschlag von 50 Prozent. In den kommenden Monaten kommt es auch in Berlin und Leipzig zu ähnlichen Vereinbarungen.

14. September 1896

Im "Correspondenzblatt" schreibt Th. Leipart über kommunale oder gewerkschaftliche Arbeitsvermittlung, wobei er sich für städtische - von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam kontrollierte - Arbeitsvermittlungen ausspricht, weil die gewerkschaftlichen Arbeitsvermittlungen bisher keine nennenswerte Tätigkeit ausüben konnten.
Die Generalkommission vertritt demgegenüber ihren gegenteiligen Standpunkt, nämlich, daß die Arbeitsvermittlung auf Kosten der Gemeinden von den Gewerkschaften zu besorgen ist.

21. September 1896

Die Generalkommission tritt erneut für die Erhöhung der für die meisten Verbände als viel zu niedrig erachteten Beiträge und für die Erweiterung der Unterstützungseinrichtungen der Gewerkschaften ein, um die Kampfkraft der Gewerkschaften zu stärken, aber auch, um die außerordentlich hohe Fluktuation der Mitgliedschaft in den Verbänden einzudämmen.

21./25. September 1896

Der Kongreß und die Generalversammlung des Vereins der Schuhmacher in Kassel protestiert gegen die unmenschlichen Arbeitsbedingungen der Schuhmacher, vor allem in der Heimarbeit, und fordert von der Reichskommission für Arbeiterstatistik, Erhebungen über die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schuhmacherei zu veranstalten.
Die Gewerkschaftsmitglieder werden aufgefordert, sich für die neunstündige Arbeitszeit in den Schuhfabriken und die zehnstündige im Kleingewerbe einzusetzen. Die Arbeitsmaterialien und Zubehörartikel sind von den Unternehmern, den Schuhmachern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Die in Heimarbeit tätigen Schuhmacher müssen in die Arbeitsschutzgesetze und die Gewerbeordnung mit einbezogen werden.
"In der Erwägung, daß die Arbeitslosenunterstützung die Mitglieder fest und dauernd an die Organisation kettet; in der weiteren Erwägung, daß die Einführung der Arbeitslosenunterstützung der Organisation als Kampfesorganisation keinen Abbruch thut, in der fernern Erwägung, daß die Unterstützung der Arbeitslosen ein Gebot der Humanität und Brüderlichkeit ist", sollen Erhebungen über die Einführung einer Arbeitslosenunterstützung seitens des Vorstands durchgeführt werden. Den Zahlstellen wird empfohlen, die Arbeitslosenunterstützung lokal einzuführen.
Nach kurzer Debatte beschließt die Generalversammlung mit großer Mehrheit, keine Beiträge mehr an die Generalkommission zu zahlen, obwohl es nach Auffassung des Vertreters der Generalkommission gerade die Schuhmacher dringend nötig haben, sowohl bei der Agitation wie bei Streiks die Unterstützung anderer Gewerkschaften in Anspruch zu nehmen.
Die von der Generalkommission fortgesetzt betriebene Agitation käme auch den Schuhmachern zu Gute und die verhältnismäßig geringe Summe, welche als Beitrag gezahlt wird, käme vielfältig durch die Solidaritätsbezeugung anderer Gewerkschaften wieder ein. Die Gegner der Generalkommission behaupten jedoch, daß diese für die Organisation der Schuhmacher keinen Zweck habe. Für größere Bezirke sollen Agitationskommissionen eingesetzt werden.

Oktober 1896

Auf dem Parteitag der Deutschen Volkspartei in Ulm wird der Entwurf für ein Reichsgesetz vorgelegt, durch das eine fakultative Arbeitslosenversicherung auf kommunaler Grundlage eingeführt werden soll.
Auf Beschluß von Gemeindebehörden soll in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine Arbeitslosenversicherung eingeführt werden können.
Die Versicherung soll zwei Klassen umfassen, die der Industriearbeiter und die der Bau- und Erdarbeiter, bei denen eine regelmäßige Arbeitslosigkeit durch die Jahreszeit eintritt.
Die Einnahmen sollen von den Arbeitern, Arbeitgebern und Gemeinden aufgebaut werden. Der Arbeiter soll, wenn er 26 Wochen Beiträge gezahlt hat, bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit nach sechs Tagen Unterstützung für die Dauer von 75 Tagen erhalten. Bei eigener Kündigung entfällt die Unterstützung.
Der Verwaltungsausschuß soll aus sechs Arbeitgebern, 12 versicherten Arbeitern und einem von den städtischen Behörden auf Vorschlag des Ausschusses gewählten Vorsitzenden bestehen.
Der Vorschlag findet bei den Gewerkschaften keine Zustimmung, da nach ihrer Auffassung die Arbeiterschaft in eine größere Abhängigkeit von den Behörden und den Unternehmern geraten würde.

1. Oktober 1896

Der "Verband der Arbeiter in Gasanstalten, auf Holz- und Kohleplätzen und sonstiger Arbeitsleute" wird gegründet.
Der Verband leidet noch geraume Zeit unter den zahlreichen Maßregelungen seiner Mitglieder und der daraus resultierenden Furcht der Arbeiter, sich dieser Gewerkschaft anzuschließen.

11./16. Oktober 1896

Der SPD-Parteitag in Gotha macht es nun den Arbeitern und Arbeiterorganisationen zur Pflicht, "neben anderen Kundgebungen für die allgemeine Arbeitsruhe am 1. Mai einzutreten und überall da, wo die Möglichkeit zur Arbeitsruhe vorhanden ist, die Arbeit am 1. Mai ruhen zu lassen".
Der Parteitag beschließt die Wahl von weiblichen Vertrauenspersonen in öffentlichen Versammlungen zur "Aufklärung unter den proletarischen Frauen in politischer und gewerkschaftlicher Hinsicht, Erziehung zum und Stärkung des Klassenbewußtseins" und zu einer dieser Aufgabe entsprechenden planmäßigen Agitation.
Die Führung der Partei durch die Reichstagsfraktion wird bestätigt.

15. Oktober 1896

Das bisherige "Vereinsblatt der Weißgerber Deutschlands" erscheint nun unter dem Titel "Lederarbeiterzeitung".

19. Oktober 1896

Nach einer Aufstellung der Generalkommission haben 1895 29 Verbände 194 Streiks durchgeführt. Davon waren 100 Angriffsstreiks (1884 = 38), an denen rund 9.700 Personen beteiligt waren.
Von diesen Streiks um Lohnerhöhung und Arbeitszeitverkürzung waren 57 erfolgreich, 18 teilweise erfolgreich. Abwehrstreiks gab es 94, davon 30 erfolgreiche und 12 teilweise erfolgreiche. Beteiligt waren daran rund 4.060 Personen. 61 Streiks wurden wegen Lohnreduzierung geführt, 17 wegen Maßregelung, 6 wegen der Einführung einer Fabrikordnung.
Fast die Hälfte der Streikunterstützungen werden aus den Verbandskassen bezahlt, der Rest weitgehend durch Spenden.
11 Verbände - Bäcker, Buchbinder, Gärtner, Glasarbeiter, Hafenarbeiter, Holzarbeiter (Hilfsarbeiter), Schiffszimmerer, Schmiede, Schneider und Zigarrensortierer sowie die Agitationskommission der Handelshilfsarbeiter - haben der Generalkommission mitgeteilt, daß sie keine nennenswerten Streiks durchgeführt haben.

19./22. Oktober 1896

Der Kongreß der Töpfer in Hildesheim empfiehlt, das Verbandsorgan mit den Zeitungen verwandter Berufsorganisationen zu verschmelzen. Solange dies nicht möglich ist, wird der Titel der eigenen Zeitung geändert in: "Der Töpfer" - Organ zur Vertretung der Interessen der Ofensetzer, der Arbeiter in der Thonwarenindustrie und in den Ziegeleien.
Der Verband ändert seinen Namen in "Zentralverband der Töpfer und Ziegler sowie aller in diesen Berufszweigen beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands".
Eine zentrale Arbeitslosenunterstützung wird abgelehnt, den einzelnen Zahlstellen überlassen, für sich diese Unterstützung einzuführen.

21. November 1896 / 6. Februar 1897

Rund 16.000 Hamburger Hafenarbeiter und Seeleute treten für höhere Löhne und die Beseitigung von Mißständen in den Streik. Der wieder aktivierte Arbeitgeberverband für Hamburg und Altona lehnt jede Verhandlung mit den Streikenden ab. Die einseitige Parteinahme der Hamburger Staatsbehörden für die Unternehmer führt zu wiederholten blutigen Zusammenstößen und im Reichstag zu heftigen Auseinandersetzungen. Über 500 Streikende werden verhaftet. Später werden mehr als 37 Jahre Gefängnis gegen Streikende und Geldstrafen verhängt.
Trotz großer Unterstützung anderer Gewerkschafter muß der Streik weitgehend erfolglos abgebrochen werden. Die Hafenarbeiter können nur Lohnzugeständnisse erreichen. Die Generalkommission wird wegen ihrer Passivität - ihr war vom letzten Kongreß jedes Eingreifen in Lohnkämpfe versagt - trotzdem angegriffen.
Der Streik gibt nicht nur den Anstoß zum weiteren Ausbau der Arbeitgeberorganisationen, sondern es gelingt den Unternehmern auch, die Regierungen zu gesetzgeberischen Maßnahmen gegen die Gewerkschaften und deren Arbeitskämpfe zu drängen. Damit beginnt der sog. "Zuchthauskurs".

25. November 1896

Friedrich Naumann gründet den National-Sozialen Verein.

30. November 1896

Das "Correspondenzblatt" stellt fest, daß die Gewerbeinspektion keineswegs den Ansprüchen der arbeitenden Bevölkerung entspricht, vor allem sind bis jetzt die Forderungen unberücksichtigt geblieben, die Anstellung von Inspektoren aus den Kreisen der Arbeiter und die von weiblichen Inspektoren.
Ein weiterer Mangel liege darin, daß die Inspektoren kaum Fühlung mit den Arbeitern und Arbeiterinnen selbst haben. Die Gewerkschaftskartelle werden aufgefordert, Beschwerden für die Gewerbeinspektoren entgegenzunehmen oder besondere Kommissionen für diesen Zweck einzusetzen.

Dezember 1896

Der "Verband der Graveure, Ziseleure und verwandter Berufsgenossen" wird gegründet.

25./26. Dezember 1896

Nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern einer lokalen und zentralen Organisation wird auf einer außerordentlichen Generalversammlung aller im Handels- und Transportgewerbe beschäftigten Hülfsarbeiter in Altenburg beschlossen, eine provisorische Zentralorganisation für die im Handels-, Transport- und Verkehrsgewerbe tätigen Personen Deutschlands unter dem Namen "Zentralverband der Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter Deutschlands" zu gründen.
Der Verband beginnt am 1. Juli 1897 seine Tätigkeit. Zentralorgan wird der zweimal monatlich erscheinende "Der Courier".
Sitz des Verbandes wird Berlin, Vorsitzender wird O. Schumann.

26./29. Dezember 1896

Die Generalversammlung des Verbandes der im Vergoldergewerbe und verwandten Berufen beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen in Hamburg warnt entschieden vor leichtsinnigen Streiks.

27./30. Dezember 1896

Die Generalversammlung des Verbandes der Dachdecker in Gera schließt die Reiseunterstützung zu zentralisieren. Die Delegierten sprechen sich mit 16 gegen 5 Stimmen für den Anschluß an die Generalkommission aus.

Ende 1896

Der Generalkommission sind 49 Zentralverbände angeschlossen. Im Laufe des Jahres hat sich der Verband der Korbmacher dem Holzarbeiterverbande, der Verband süddeutscher Müller dem Müllerverbande und der Verband der Seiler dem Textilarbeiterverbande angeschlossen. Neu gegründet wurden die Verbände der Gasarbeiter und der Werftarbeiter.
Von den 49 haben 47 Verbände die für die Statistik erforderlichen Angaben gemacht.
Die Mitgliederzahl der Gewerkschaften ist von 259.175 auf 329.230, davon 12.265 (1,42%) weibliche, gestiegen. In Lokalverbänden sind nur noch 5.858 Mitglieder gegenüber 10.781 1895 organisiert.
Die meisten Frauen sind bei folgenden Gewerkschaften organisiert:
Schneider 3.601 Frauen 8.349 Männer
Tabakarbeiter 3.000 Frauen 15.222 Männer
Buchbinder 1.465 Frauen, 4.556 Männer
Fabrikarbeiter 1.449 Frauen, 9.798 Männer
Metallarbeiter 1.582 Frauen, 39.513 Männer.
Die meisten Mitglieder hat der Metallarbeiterverband mit rund 41.000, das ist ein Organisationsgrad von 6,21%. Ihm folgen die Holzarbeiter mit 38.650 Mitgliedern (10,37%) und die Maurer mit 26.600 Mitgliedern (7,14%). Die kleinste Gewerkschaft ist die der Büroangestellten mit rund 160 Mitgliedern, gefolgt von den Gärtnern mit 375 Mitgliedern (0,47%) und den Konditoren mit 380 Mitgliedern (1,86%).
Den höchsten Organisationsgrad haben die Buchdrucker mit 37,10% und die Kupferschmiede mit 32,73%.
Durch ein Vertrauensmännersystem zentralisierte Gewerkschaften gibt es zwei: die Gastwirtsgehilfen mit ca. 1.550 und die Handelshilfsarbeiter mit 4.780 Mitgliedern.
Für die Verbandszeitungen gaben die Gewerkschaften rund ein Zehntel, für Streiks der eigenen Organisation rund 22% ihrer Einnahmen aus.

Die Verbände haben 1896 483 Streiks mit rund 129.000 Beteiligten geführt, davon waren 151 Abwehr- und 332 Angriffsstreiks.
Von den Abwehrstreiks waren 52, von den Angriffsstreiks 180 erfolgreich.

Nach unvollständigen Angaben der Generalkommission erreicht die in diesem Jahr an rund 480 Streiks beteiligten Arbeiter wieder die beachtliche Höhe von rund 129.000. Der Anteil der von den Verbandskassen erbrachten Streikkosten an den Gesamtkosten der Streiks liegt bei 24%.

Der Generalkommission sind 51 Zentralverbände mit rund 330.000 Mitgliedern angeschlossen.

Nach Berichten der Gewerbeinspektionen sind 1896 rund 3.340 Jungen und rund 1.970 Mädchen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren in Fabriken beschäftigt.

Die 64 gewerblichen und 48 landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften registrieren 1896 6.403 tödliche Betriebsunfälle, davon 975 in Bergwerken, 869 im Baugewerbe und 623 in der Landwirtschaft. In staatlichen Betrieben werden 497 tödliche Betriebsunfälle, davon 432 bei der Eisenbahn, gezählt.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Februar 2000

Previous Page TOC Next Page