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1890

In Berlin gelingt es dem "Allgemeinen Brauerverband", das "Kost- und Logiswesen" - das Wohnen im Betrieb - zu durchbrechen.
In den folgenden Jahren gelingt das auch in den anderen größeren Städten. Auf dem Lande ist es dagegen nur schwer abzuschaffen.

In diesem Jahr bestehen folgende Holzarbeiterorganisationen:

  • Zentralverband der Tischler (Schreiner) Deutschlands
  • Vereinigung der Drechsler Deutschlands
  • Vereinigung deutscher Stellmacher
  • Unterstützung der Bürsten- und Pinselmachergehilfen
  • Zentralverband deutscher Korbmacher

Diese Übersicht zeigt am Beispiel der Holzarbeiter die noch vorherrschende Zersplitterung der Berufsorganisationen. Die Existenz dieser zahlreichen Verbände engt ihre Wirksamkeit und Schlagkraft ein. Sie erschwert auch die Verständigung untereinander.

Bis zu diesem Jahr werden außerhalb des Buchdruckergewerbes in 17 Branchen verschiedener Wirtschaftszweige 64 Tarifverträge bekannt, von denen 51 über 1890 in Kraft bleiben.
48 Verträge waren zwischen 1884 und 1890 zustande gekommen. Die Tarifverträge verteilen sich auf 38 vor allem größere Orte.
61 Verträge in Nord- und Mitteldeutschland stehen nur 3 Abschlüsse in Süddeutschland gegenüber. Völlig unbekannt sind Tarifverträge noch in der Großindustrie.
In einigen Verträgen sind Schlichtungs- und Überwachungsinstitutionen, in nur 5 genaue Arbeitszeitregelungen vereinbart.
Die meisten Tarifverträge enthalten neben einer Festsetzung der 10stündigen Arbeitszeit differenzierte Normen für Akkordleistungen. In einigen Verträgen sind auch Abmachungen über Einigungsämter und Schlichtungsausschüsse enthalten. Die Anerkennung der Tarifnormen durch die Vertragspartner ist weitgehend von einem bestehenden Machtgleichgewicht und damit auch von konjunkturellen Schwankungen abhängig.

Der "Verband deutscher Kürschner, Zurichter, Mützenmacher und verwandter Berufsgenossen" wird gegründet.

A. Bebel veröffentlicht eine Broschüre über die miserablen Arbeitsbedingungen in den Bäckereien: "Zur Lage der Arbeiter in den Bäckereien".
In der Einleitung weist A. Bebel auf die Mängel der deutschen Sozialstatistik hin. Hauptzweck seiner Arbeit sei, ein getreues Bild der Zustände in den Bäckereien der einzelnen Orte zu geben. Die katastrophalen Verhältnisse in der Arbeitszeit, Entlohnung, Unterbringung, Verpflegung und im gesundheitlichen Zustand - hier besonders das häufige Vorkommen der Tuberkulose - der Bäckereiarbeiter werden anhand einer Fragebogenaktion, an der sich insgesamt 663 Bäckereien in 89 Orten beteiligen, aufgedeckt. Bebels Untersuchung ruft großes Aufsehen hervor. Eine daraufhin erfolgte amtliche Enquete ergibt, daß die Verhältnisse noch schlimmer sind, als A. Bebel sie schildert. Die Wirkung von A. Bebels Schrift ist an der Novelle der Gewerbeordnung von 1891 und der Bäckereiverordnung von 1896 abzulesen.

Nachdem bereits auf der zweiten Generalversammlung der geistlichen Präsides der katholischen Arbeitervereine 1889 die Meinung vertreten wurde, man solle den Arbeitern bei gerechten und erfolgversprechenden Lohnbewegungen mit Rat und Tat zur Seite stehen, "damit uns die Arbeiter nicht abspenstig gemacht werden und damit die Bewegung im rechten Gleise bleibt", hofft man auf der 3. Generalversammlung, daß es später gelingen möge, neben den Arbeitervereinen "Berufsvereinigungen" zu bilden: "Die Sammlung der christlich gesinnten Arbeiter in Gewerkvereinen zur Vertretung der fachlichen Interessen und der Zusammenschluß aller Gutgesinnten zu allgemeinen Arbeitervereinen, in denen das gesellige, geistige und religiöse Leben gefördert wird, ist anzustreben."

Das Oberbergamt Bonn ordnet für die staatlichen Zechen im Saargebiet die Bildung von Vertrauensmännerausschüssen an.

Seit 1871 steigt die Zahl der Großstädte von 8 auf 25, die Zahl deren Einwohner von 2 auf 6 Millionen, d.h von 4,8 auf 12,1 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Anfang 1890

Seit Oktober 1888 haben die Schuhmacher in 46 Orten Lohnbewegungen durchgeführt, an denen sich über 8.400 Personen beteiligen. Im Rhein- und Maingau werden Anfang 1890 rund 5.600 Personen ausgesperrt. Als Folge des Arbeitskampfes wird in Mainz vom Vorsitzenden des "Vereins deutscher Schuhmacher", Josef Simon, ein "Verein zur Wahrung der Interessen der Stepperinnen" gegründet, die erste Gewerkschaftsorganisation für Frauen.

24. Januar 1890

In einer Kronratssitzung gibt Wilhelm II. seine Ziele in der Arbeitsschutzpolitik bekannt: eine Arbeitszeitregelung unter Reduzierung des gesetzlichen Spielraums in der Frage der Sonntags-, Nacht-, Kinder- und Frauenarbeit, die Einrichtung von Arbeiterausschüssen, Fabrikinspektoren und Schlichtungsstellen, den Bau von Sparkassen, Kirchen, Schulen und Krankenhäusern, die Durchführung einer internationalen Arbeiterschutzkonferenz. Dabei weist der Kaiser darauf hin, daß in einer Beschränkung der Arbeitszeit zwar auch die Gefahr der Förderung des Müßigganges liege, dennoch lasse sich "durch Beschränkung der Sonntagsarbeit auf das unumgänglich Nöthige, Einschränkung der Nachtarbeit, der Arbeit der Frauen und Kinder, viel zur Verbesserung der Lage der Arbeiter thun".

25. Januar 1890

Der Reichstag lehnt mit 169 gegen 98 Stimmen das Sozialistengesetz ab. Mit Nein stimmt auch die konservative Fraktion wegen der von der Reichstagkommission wiederhergestellten beschränkten Geltungsdauer des Gesetzes.
Die sozialdemokratischen Parteimitglieder veranstalten nach der Ablehnung spontane Freudenfeiern.
Die Bilanz des Gesetzes ergibt das Verbot von 155 periodischen und 1.200 nicht periodisch erscheinenden Drucksachen bzw. -schriften, darunter zahlreiche Broschüren, rund 900 Ausweisungen, davon 500 Familienväter, 1.000 Jahre Gefängnis, zu denen 1.500 Personen verurteilt waren.

4. Februar 1890

Zwei Wochen vor den Reichstagswahlen veröffentlicht der "Reichsanzeiger" zwei kaiserliche Erlasse, in denen sich der Kaiser für einen vermehrten präventiven Arbeiterschutz ausspricht. Es sei staatliche Aufgabe, "die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit, die Gebote der Sittlichkeit, die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben". Versuche, seit 1878 einen grundlegenden präventiven Arbeiterschutz gesetzlich zu verankern, waren an der starren Abwehr O. von Bismarcks und einer großen Mehrheit von Unternehmern gescheitert.
Die sogenannten Februarerlasse des Kaisers sind der Ausgang für den "Neuen Kurs" in der Sozialpolitik, der außer vom Nachfolger O. v. Bismarcks L. v. Caprivi in starkem Maße von dem früheren Düsseldorfer Regierungspräsidenten und jetzigen preußischen Handelsminister H. v. Berlepsch mitbestimmt wird. Die in diesem Zusammenhang schließlich zustandegekommene Novelle zur Gewerbeordnung aus dem Jahre 1891, das Arbeiterschutzgesetz, wird deshalb als "Lex Berlepsch" bekannt.

20. Februar 1890

Bei den Reichstagswahlen erringt die Sozialdemokratie einen großen Erfolg. Auch die anderen Oppositionsparteien, Freisinnige und Süddeutsche Volkspartei, erzielen beachtliche Stimmengewinne. Die Konservativen und Nationalliberalen erleiden starke Verluste. Für die Sozialdemokraten werden rund 1,4 Millionen Stimmen, über 600.000 Stimmen mehr als 1887, abgegeben. Damit entfallen 19,8% aller Stimmen auf die Sozialdemokratie. Sie ist so die stärkste Partei in Deutschland geworden; doch sie erobert nur 35 Mandate. Bei gerechter Stimmwertung müßte sie 78 Mandate erhalten. In den Stichwahlen haben die Freisinnigen meist die sozialdemokratischen Kandidaten unterstützt. Das sozialdemokratische Zentralkomitee hat entgegen dem Beschluß von St. Gallen die Mitglieder aufgefordert, in den Stichwahlen die Kandidaten der Oppositionsparteien zu unterstützen, um möglichst viele Gegner des Sozialistengesetzes in den Reichstag zu bringen. Das Zentrum erhält rund 1,34 Millionen Stimmen = 18,6% und 106 Mandate. Dem Reichstag gehören wieder W. Bock und weiter H. Meister an. Neu gewählt werden die beiden Vertrauensmänner der Klempner und Former. Zu den Kandidaten, aber nicht gewählten, gehören u.a. K. Kloß, Theodor Glocke und Martin Segitz, der Redakteur der "Metallarbeiterzeitung". Für die Fortschrittspartei wird M. Hirsch Reichstagsabgeordneter.

25. Februar 1890

Der Vorsitzende des Zentrums Ludwig Windthorst begrüßt im preußischen Abgeordnetenhaus die sozialpolitische Initiative Wilhelms II. und definiert als Ziel der Sozialreform das harmonische Verhältnis zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, in dem beide Seiten ihre Forderungen mäßigen sollten.

15. März 1890

Der preußische Minister des Innern berichtet dem Kaiser, daß die Entwicklung der Fachvereine im Laufe der letzten Jahre einen "raschen Aufschwung" genommen hätte. Obwohl in den Vereinsversammlungen weiterhin fachliche Belange im Vordergrund stünden, dienten sie gleichzeitig der "Befestigung des persönlichen Einflusses der zum großen Teil der Sozialdemokratischen Partei angehörigen Führer auf die Menge der Vereinsgenossen... Außerdem unterlassen es die Führer nicht", schreibt er weiter, "außerhalb der Vereinstätigkeit auch soviel als möglich öffentliche Versammlungen zu veranstalten, in denen neben Lohn- und ähnlichen Fragen ab und zu auch sozialpolitische Gegenstände im sozialdemokratischen Sinne zur Erörterung gebracht werden."

15./29. März 1890

Die in den Februarerlassen in Aussicht genommene Arbeiterschutzkonferenz tritt in Berlin zusammen. Trotz grundsätzlicher Meinungsverschiedenheiten zwischen den Repräsentanten der westeuropäischen Industrienationen und der deutschen Seite, können sich die Konferenzteilnehmer darüber einigen,
daß die untere Altersgrenze für die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben 12 Jahre betragen solle und vor Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses die Schulpflicht abzuleisten sei,
der Maximalarbeitstag für Kinder bis zu 14 Jahren sich auf 6 Stunden belaufen und ein Verbot für gefährliche sowie Arbeiten untertage gelten solle,
der Maximalarbeitstag für Jugendliche bis zu 16 Jahren 10 Stunden betragen könne und Nacht- und Sonntagsarbeit untersagt werden solle.
Empfohlen wird von der Konferenz, für 16 bis 18jährige Arbeitnehmer Arbeitseinschränkungen einzuführen, das staatliche Inspektionswesen auszubauen sowie den internationalen Informations- und Gedankenaustausch zu fördern.
Die Absicht der deutschen Delegation, verbindliche Arbeiterschutzbestimmungen für alle europäischen industriellen Mitkonkurrenten zu erreichen, um damit eine ausgeglichene Belastung der entsprechenden Volkswirtschaften zu gewährleisten, bleibt ebenso ohne Erfolg wie die Konferenz ohne Folgen.

20. März 1890

Reichskanzler O. von Bismarck wird entlassen. Nachfolger wird General L. von Caprivi.

Frühjahr 1890

Mehrere Repräsentanten verschiedener Berliner Gewerkschaften starten eine Initiative, die im Frühsommer zur Bildung einer "Streikkontrollkommission für Berlin" führt.
Seit dem "Monsterprozeß" 1883 hatten die Berliner Fachvereine keine Versuche mehr unternommen, einen lokalen Dachverband zu gründen.

22. März 1890

Führende Berliner Partei- und Gewerkschaftsmitglieder fordern in der "Berliner Volkstribüne" eine Arbeitsruhe am 1. Mai in allen Industriestädten, in denen bereits größere Organisationen bestehen.

1. April 1890

Die zahlenmäßig stärksten Gewerkschaften sind nach einem Polizeibericht:

Metallarbeiter

37.522 Mitglieder

in 234 Fachvereinen

Maurer

30.800 Mitglieder

in 180 Fachvereinen

Tabakarbeiter

18.447Mitglieder

in 225 Fachvereinen

Bergarbeiter

16.902 Mitglieder

in 162 Fachvereinen

Zimmerleute

13.070 Mitglieder

in 172 Fachvereinen

Buchdrucker

12.610 Mitglieder

in 557 Fachvereinen

Schneider

10.806 Mitglieder

in 166 Fachvereinen

Tischler

10.430 Mitglieder

in 127 Fachvereinen

insgesamt

150.687 Mitglieder

in 1.823 Fachvereinen


Hieraus ergibt sich: Der Hauptteil der deutschen Gewerkschaftsmitglieder setzt sich aus gelernten Facharbeitern zusammen, die zum Teil proletarisierte Handwerksgesellen sind. Diese Arbeiterkategorie bildet zu Beginn der neunziger Jahre den Kern der deutschen Gewerkschaftsbewegung.
Insgesamt bestehen nach polizeilichen Unterlagen 58 gewerkschaftliche Zentralverbände, 3.862 Zweigvereine mit ca. 290.000 Mitgliedern. Es erscheinen 45 Gewerkschaftszeitungen mit einer Auflage von rund 200.000 Exemplaren.
Nach gewerkschaftlichen Statistiken gibt es am Ende des Sozialistengesetzes 53 Zentralvereine, die in 3.114 Orten Zweigvereine und insgesamt rund 230.000 Mitglieder zählen. Außerdem werden für fünf Berufszweige Organisationen mit rund 73.000 Mitgliedern in Form des Vertrauensmännersystems sowie einige selbständige Lokalverbände gezählt.

Der Arbeitgeberverband von Hamburg-Altona wird gegründet. Es sei notwendig, betont der offizielle Einberufer dieser Gründungsversammlung, "durch gemeinschaftliches Zusammenfassen aller Interessen von Gewerbe, Industrie und Handel hinzuwirken auf eine Lösung der jetzigen brennenden sozialen Frage, und nicht immer abzuwarten, bis von seiten der Regierung etwas in dieser Sache geschieht". Als Mittel dazu, "die jetzige, von den Sozialdemokraten geschürte Unzufriedenheit" zu beseitigen, beabsichtigt man die "möglichste Hebung der Wohlfahrt der Arbeiter", und zwar durch "Schaffung billiger und guter Arbeiterwohnungen, Unterstützungskassen für Unglücksfälle in Familien, auch Witwenunterstützungen, Volksküchen, Volkscafés, Badeanstalten, Bildungsschulen, belehrende Geselligkeit usw.". Für den Arbeitgeberverband dienen diese Maßnahmen zur "Verhütung der jetzt so häufig stattfindenden und das ganze wirtschaftliche Leben störenden und schädigenden, gegenseitige Erbitterung hervorrufenden Streiks".

7./9. April 1890

Auf dem ersten allgemeinen deutschen Zimmerer-Kongreß in Gotha vertreten 23 von 88 Delegierten 20 Lokalorganisationen, die zur "Freien Vereinigung" gehören. Eine Einigung kommt nicht zustande. Beide Seiten verpflichten sich, nur in einer einstimmig angenommenen Resolution auf eine baldige Verschmelzung zu einer "einheitlichen Organisation" hinzuarbeiten.

8./11. April 1890

Der Kongreß der Bauarbeiter und verwandten Berufsgenossen in Hannover steht "im Prinzip auf dem Boden der Zentralisation. Er erachtet es aber unter den heutigen Verhältnissen noch nicht für geboten, eine Zentralisation einzuführen, sondern ist bestrebt, an allen Orten, wo noch keine Lokalorganisation besteht, solche zu schaffen und zu fördern, ferner sich mit allen gewerblichen Arbeitern zu vereinen, wo die örtlichen Verhältnisse es für geboten erscheinen lassen".
Die Befürworter eines rasch zu bildenden Zentralverbandes aller gewerblichen Hilfsarbeiter bleiben in der Minderheit. Immerhin heißt die Verbandszeitung seit dem 1. Januar "Der Arbeiter", Organ für sämtliche Bau- und gewerblichen Hilfsarbeiter Deutschlands.

11. April 1890

Der preußische Minister des Innern wendet "dieser ernsten Angelegenheit - dem 1. Mai - seine größte Aufmerksamkeit" zu und erläßt eine ausführliche Instruktion an sämtliche Regierungspräsidenten Preußens, "nach der übereinstimmend ... verfahren werden soll". Diese Instruktion sendet die Reichsregierung mit fast gleichem Wortlaut am 17. April an die einzelnen Bundesregierungen, die sich beeilen, danach zu handeln. Die Behörden erwarten am 1. Mai Arbeitsniederlegungen "in einer Anzahl von Orten und Betrieben oder doch in größeren industriellen Etablissements" sowie Demonstrationen, Versammlungen und eine Petitionsbewegung zur Einführung des Achtstundentages.
Dagegen sieht die Instruktion folgende Maßnahmen vor: Aufforderung zur Arbeitsruhe am 1. Mai, ohne Innehaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, sei nach Paragraph 110 des Strafgesetzbuches sofort strafrechtlich zu verfolgen. Arbeitgebern und Arbeitswilligen sei polizeilicher "Schutz" bereitzustellen, gegen Agitatoren seien Paragraph 153 der Gewerbeordnung und Paragraph 240 des Strafgesetzbuches anzuwenden. Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Aufzüge seien wegen der "Gefahr für die öffentliche Ordnung" zu verbieten und polizeilich zu verhindern, Versammlungen in geschlossenen Räumen auf Grund des Sozialistengesetzes zu untersagen. In den Brennpunkten der Arbeiterbewegung, wo die Maifeier Ausgangspunkt einer "umfangreichen und längeren Arbeitseinstellung" werden könne, seien die Polizeikräfte zu verstärken. Auf Beschluß der preußischen Regierung wird schließlich nachträglich noch angeführt: "In denjenigen Orten, in welchen umfangreiche Kundgebungen zu erwarten und insbesondere auch Ruhestörungen zu befürchten sind, sollen die Militärbehörden rechtzeitig von der Sachlage und von den zur Bewältigung etwaiger Ruhestörung getroffenen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt werden."
In Hamburg teilt der Militärbefehlshaber dem Senat mit, daß sich ein Infanterieregiment am 1. Mai und den folgenden Tagen bereithalte, um "jederzeit zum Ausrücken bereit" zu sein.
Die meisten Arbeiterversammlungen und alle Demonstrationen am 1. Mai werden in Hamburg verboten. Eine Ausnahme bilden lediglich eine Anzahl Vergnügungen am Abend des 1. Mai, denn "eine Art von Ventil sollte man den erregten Massen offen lassen".
Der "Verband der Eisenindustrie Hamburgs" beschließt, eine Arbeitseinstellung am 1. Mai mit einer achttägigen Aussperrung der Arbeiter sämtlicher angeschlossenen Fabriken und Werke zu beantworten.

13. April 1890

Die neugewählte Reichstagsfraktion der Sozialdemokratie beschließt auf einer Tagung in Halle (Saale) einen Aufruf "An die Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands" zum 1. Mai. Sie warnt vor einer allgemeinen Arbeitsniederlegung in allen größeren Städten, da eine solche die erneute Verstärkung der Repressionsmaßnahmen, ja eine Neuauflage des Sozialistengesetzes provozieren könne. Arbeitseinstellungen sollen nur dort stattfinden, wo keine Konflikte mit den staatlichen Behörden zu erwarten sind.

17. April 1890

Die oberste protestantische Instanz in Preußen - der Oberkirchenrat - empfiehlt den Geistlichen in einer Verfügung, sich sozialpolitisch zu betätigen.

21. April 1890

Der "Gesamtverband deutscher Metallindustrieller" wird gegründet.

24. April 1890

Der Leipziger Fabrikanten- und Arbeitgeberverband erachtet
"1. die sämtlichen Arbeitgeber für verpflichtet, mit aller Entschiedenheit und Strenge gegen diejenigen Arbeiter einzuschreiten, welche sich an der Arbeitseinstellung am 1. Mai beteiligen sollen.
2. Jedem Arbeitgeber liegt die Pflicht ob, etwaige Gesuche von Arbeitern um Beurlaubung für den 1. Mai abfällig zu bescheiden.
3. Fehlen nur einzelne Arbeiter, so sollen diese sofort oder in möglichst kurzer Frist entlassen werden.
4. Wenn in einem Betrieb zwei Drittel der Arbeiter feiern, so liegt es dem Arbeitgeber ob, nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen selbst bis zur vollständigen Schließung seines Betriebes zu schreiten.
5. Wegen Arbeitsverweigerung am 1. Mai entlassene Arbeiter dürfen nur mit reduziertem Lohn und nur von ihrem alten Arbeitgeber wieder eingestellt werden.
6. Arbeiter, welche anläßlich des 1. Mai entlassen werden, dürfen während der folgenden sechs Wochen in keiner anderen Fabrik Aufnahme finden. Die Namen dieser Leute teilen sich die beteiligten Arbeitgeber sofort nach dem 1. Mai mit."

Der Zentralrat des Verbandes der Gewerkvereine lehnt nach eingehender Beratung die Teilnahme am 1. Mai ab.

25. April 1890

Die Hamburger Gewerkschaften beharren mehrheitlich auf ihren Streikbeschlüssen. Bei der entscheidenden Versammlung wird mit "überwältigender Majorität" der 1. Mai zum "Feiertag" erklärt, an dem "möglichst" alle Arbeit ruhen solle.

Mai 1890

102 Delegierte der nationalen Bergarbeitergewerkschaften aus Belgien, Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Österreich gründen in Jolimont/Belgien den "Internationalen Bergarbeiterverband". Sie geben einen wesentlichen Anstoß, daß sich Gewerkschaften ein und desselben Berufes oder Handwerks international verbinden, d.h. sogenannte Berufssekretariate bilden.

1. Mai 1890

In den meisten Städten wird gemäß des Aufrufes der Reichstagsfraktion nicht gestreikt. Dafür versammeln sich die Mitarbeiter am Abend zu eindrucksvollen Kundgebungen, auf denen dann eine gleichlautende Resolution zugunsten der Pariser Beschlüsse verabschiedet wird.
In Hamburg streikt etwa ein Drittel der lohnabhängigen Arbeiter. Das führt zu den vorher angedrohten Aussperrungen der "Feiernden" an den nächsten Tagen durch die Arbeitgeber. Diese dauern teilweise mehrere Wochen, da sie mit dem Versuch verbunden werden, die Arbeiter zum Austritt aus ihren Fachorganisationen zu zwingen. Auf der anderen Seite beantworten Maurer, Zimmerer und andere Gewerke die Aussperrungen mit längeren Streiks zugunsten besserer Arbeitsbedingungen. Diese "Hamburger Maikämpfe" gehen zum größten Teil verloren, da die dortigen Gewerkschaften ihre Kräfte offenbar sehr überschätzen. Die Gewerkschaften in Hamburg verlieren viele Mitglieder. Für die Streikenden und Ausgesperrten werden in ganz Deutschland Gelder gesammelt. Aus der Aktion der Hamburger Arbeiter und der Solidaritätsbewegung in ganz Deutschland kommt der Anstoß zur Reorganisation der deutschen Gewerkschaftsbewegung.
Die Niederlagen fordern jedoch auch die überberufliche Solidarität der Gewerkschaftsmitglieder und verstärken die Erkenntnis, daß die bisherigen Verbindungen allein nicht ausreichen, um größere Arbeitskämpfe durchzustehen und die Lage der Arbeiter auf Dauer zu verbessern.

6. Mai 1890

Der Reichstag wird mit einer Thronrede von Kaiser Wilhelm II. eröffnet, in der er den Ausbau der Arbeiterschutzgesetzgebung als dringlich bezeichnet: "Die im Laufe des verflossenen Jahres in einigen Landesteilen vorgekommenen Ausstandsbewegungen haben Mir Anlaß gegeben, eine Prüfung der Frage herbeizuführen, ob unsere Gesetzgebung den innerhalb der staatlichen Ordnung berechtigten und erfüllbaren Wünschen der Arbeiterbevölkerung in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Es handelt sich dabei in erster Linie um die den Arbeitern zu gewährleistende Sonntagsruhe, sowie um die durch Rücksichten der Menschlichkeit und im Hinblick auf die natürlichen Entwickelungsgesetze gebotene Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit." Weiter gehören dazu insbesondere "die gesetzlichen Anordnungen zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit, sowie über den Erlaß von Arbeitsordnungen. Auch die Vorschriften über die Arbeitsbücher bedürfen einer Ergänzung zu dem Zwecke, um das elterliche Ansehen gegenüber der zunehmenden Zuchtlosigkeit jugendlicher Arbeiter zu stärken."
"Eine weitere Vorlage erstrebt die bessere Regelung der gewerblichen Schiedsgerichte und zugleich eine Organisation derselben, die es ermöglicht, diese Gerichte bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über die Bedingung der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses als Einigungsämter anzurufen.
Je mehr die arbeitende Bevölkerung den gewissenhaften Ernst erkennt, mit welchem das Reich ihre Lage befriedigend zu gestalten bestrebt ist, desto mehr wird sie sich der Gefahr bewußt werden, die ihr aus der Geltendmachung maßloser und unerfüllbarer Anforderungen erwachsen müsse. In der gerechten Fürsorge für die Arbeiter liegt die wirksamste Stärkung der Kräfte, welche willens sind, jedem Versuch, an der Rechtsordnung gewaltsam zu rütteln, mit unbeugsamer Entschlossenheit entgegenzutreten."

Der Reichskanzler bringt im Reichstag einen Entwurf eines Gesetzes betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, gleichzeitig aber auch eine neue Militärvorlage ein, die eine Erhöhung der Friedenspräsenzstärke vorsieht.

8. Mai 1890

Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion bringt den Entwurf eines Arbeiterschutzgesetzes ein, der den Zehnstundentag, ab 1. Januar 1894 den Neunstundentag, ab 1. Januar 1898 den Achtstundentag vorsieht. Kinderarbeit soll generell verboten, die Sonntagsruhe ausgedehnt, die Arbeitszeit für Jugendliche und Frauen weiter eingeschränkt werden. Außerdem wird gefordert: Bildung von Arbeitsämtern, Arbeiterkammern, unentgeltliche Arbeitsnachweise, Schiedsgerichte, wirksame Kontrollmaßnahmen und harte Strafen für Nichteinhaltung der Bestimmungen durch Unternehmer.

25./26. Mai 1890

Der Delegiertentag des Verbandes der Müller in Halle/Saale beschließt, künftig ungelernte Mühlenarbeiter als Mitglieder aufzunehmen.
Anstelle des "Müller-Gesellen" wird als Verbandsorgan ab 2. Juli das "Fachblatt der Mühlenarbeiter Deutschlands" herausgegeben.

26./30. Mai 1890

Eine Generalversammlung des Unterstützungsvereins der Tabakarbeiter in Brandenburg beschließt, nachdem durch zahlreiche Arbeitskämpfe die Finanzen des Vereins ein Defizit aufweisen, eine Beitragserhöhung und bis zur Deckung des Defizits keine Streiks mehr zu bewilligen. Das Streikreglement wird zudem verschärft: "Der Ausschuß bestimmt, ob und wann die Arbeitseinstellung erfolgen soll. Derselbe hat sich in seinen Entschließungen unter allen Umständen von der Lage des Vereins, den allgemeinen Verhältnissen an dem betreffenden Orte, zu welchen in erster Linie die Zahl der vollberechtigten Vereinsmitglieder, sowie das Verhältnis der sich für oder gegen eine Arbeitseinstellung erklärenden Mitglieder zu rechnen ist, leiten zu lassen. Die Mitglieder haben nur im äußersten Falle von dem Mittel des Lohnstreiks Gebrauch zu machen und ist vor Eintritt in einen Streik unter allen Umständen eine vorherige Vereinbarung mit den betreffenden Fabrikanten anzubahnen."

26./31. Mai 1890

Auf dem Metallarbeiterkongreß in Weimar sind mehr Delegierte für Branchenorganisationen als für gemischte Lokalvereine anwesend.
In seinem längeren Rechenschaftsbericht als "Vertrauensmann der Metallarbeiter" setzt sich Martin Segitz energisch für gemischte Organisationen auf lokaler Ebene und einen Industrieverband auf Reichsebene ein. Dem in absehbarer Zeit zu erwartenden einheitlichen Verband aller Metallindustrie-Unternehmer in Deutschland könne nur ein gemeinsamer Verband für alle in der Metallindustrie beschäftigten Arbeiter erfolgreich Widerstand leisten. Dennoch rät er wegen der noch unsicheren Rechtslage von der sofortigen Gründung eines Metallarbeiterverbandes ab. Bis zum nächsten Kongreß werde am besten die bisherige "lose" Form der Zentralisation durch Vertrauensmänner beibehalten. Nur für den Fall, daß sich die im Anschluß an die allgemeine Aussprache stattfindenden Branchenkongresse für neue Branchenzentralorganisationen entscheiden sollten, werde er dem allgemeinen Kongreß die Konstituierung einer "Allgemeine Metallarbeiter-Union" vorschlagen.
Nachdem auf den Branchenkongressen Branchenverbände mit Mehrheit abgelehnt werden, bestätigt der Gesamtkongreß seinen Organisationsbeschluß von 1888. Die Zahl der Vertrauensmänner wird von 5 auf 6 (Feilenhauer) erhöht. In den einzelnen Regionen sollen ihnen "Bezirksvertrauensleute" einen Teil der Agitationsaufgaben abnehmen.

27./29. Mai 1890

Auf dem ersten Evangelisch-Sozialen Kongreß in Berlin referiert Pfarrer Ludwig Weber über "Die evangelischen Arbeitervereine, ihre Bedeutung und weitere Ausgestaltung". Er weist dabei auf die Bedeutung einer beruflichen Interessenvertretung hin und fordert entsprechende evangelische Einrichtungen, "um konkurrieren zu können". Nach L. Weber muß ganz Deutschland mit einem Netz solcher Vereine überspannt werden, gleichzeitig soll das Vereinsleben intensiviert werden (Kassen- und Versicherungswesen, Literatur und Vereinszeitung, genossenschaftliche Selbsthilfe, Vereinshäuser). Im einzelnen lautet die zugrunde liegende These:
"In großen Vereinen wäre es möglich und anstrebenswert, besondere Berufsabteilungen zu bilden, in welchen die Spezialfragen, Wünsche und Forderungen der einzelnen Gewerke auf christlich-monarchischer Grundlage ebenso freimütig behandelt werden wie in den auf anderer Grundlage stehenden Gewerk- und Fachvereinen, welche letzteren schon auf das weibliche Geschlecht sich ausgedehnt haben."
Die Versammelten erklären nach dem Referat in einer Resolution einstimmig ihre Sympathie für die Bestrebungen der Arbeiter zur Hebung ihres Stands und empfehlen "als eines der vorhandenen wirksamen Gegenmittel gegen den religiös-sozialen Umsturz die Bildung evangelischer Arbeitervereine an allen Orten mit größerer Industriearbeiterbevölkerung und legt auch deren Unterstützung den gebildeten und besitzenden Klassen dringend ans Herz."
In den 41 bayrischen Vereinen erwägt man, "ob nicht angesichts der veränderten Zeitlage ein offenes Eintreten in den Kampf notwendig" werde - so geht es aus einem Brief des Vorsitzenden an den Evangelisch-Sozialen Kongreß hervor.

27./31. Mai 1890

Der Kongreß der Maurer in Erfurt spricht sich erneut mit Mehrheit für eine zentrale Organisation aus.

Ende Mai 1890

Auf dem Handwerkertag der Zimmerer in Frankfurt a. Main artikuliert sich der Verband klarer als gewerkschaftlicher Kampfverband. So werden nun im Statut die "Belehrung der Zimmerer durch Wort und Schrift, möglichst weite Ausbreitung der Organisation, Leitung und Unterstützung der Ausstände im Zimmerergewerbe, besondere Unterstützung der wegen dieser Bestrebungen gemaßregelten und verfolgten Verbandsmitglieder" ausdrücklich als Mittel zur Erreichung des Verbandszieles, der "Vertretung der Interessen seiner Mitglieder behufs Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen auf Grund des § 152 der Reichsgewerbeordnung" bezeichnet. Von gleicher Bedeutung ist, daß die bisherige Beschränkung der Mitgliedschaft auf gelernte Zimmergesellen gestrichen wird. Auch einige andere "zünftlerische" Reste fallen weg, so die bisherige Bezeichnung "Handwerkstag" bzw. "Handwerkertag" für die Generalversammlungen.
Auch wenn die zentralisierte Organisationsstruktur des Zimmererverbandes erhalten bleibt, setzt sich nunmehr August Bringmann, der Vorsitzende der Freien Vereinigung, mit Entschiedenheit für einen Anschluß der zur "Freien Vereinigung" gehörenden "Lokalorganisationen" an den "Verband" ein.
Darauf beschließen die meisten Lokalorganisationen am 12. September 1890 in Halle/S. den Anschluß an den Zentralverband.

Juni 1890

Der Geschäftsführer des "Centralvereins deutscher Unternehmer" erklärt auf einer Tagung des "Vereins für Sozialpolitik": "Die deutschen Arbeitgeber werden der Organisation der Arbeiter, soweit ich unterrichtet bin, keinen Widerstand entgegensetzen; aber niemals werden sie sich bereit finden, mit Vertretern dieser Organisationen zu verhandeln auf dem Fuße der Gleichberechtigung."

1. Juni 1890

Die erste Ausgabe der "Deutschen Bergarbeiterzeitung", der Zeitung des "Verbandes zur Wahrung und Förderung bergmännischer Interessen im Rheinlande und Westfalen", erscheint.

6. Juni 1890

In Berlin wird der "Deutsche Postverband" gegründet. Seine Zeitschrift ist die "Deutsche Postzeitung".
Der Verband organisiert gehobene mittlere Post- und Telegraphenbeamte und Beamte des mittleren und gehobenen mittleren technischen Dienstes. Der Verband erwirbt sich große Verdienste um die deutsche Beamtenbewegung. Er trägt zunächst die Hauptlast des Kampfes um das Organisationsrecht der Beamten.

8./9. Juni 1890

Der "Zentralverein der Gärtner" wird gegründet. Er steht den sozialdemokratischen Gewerkschaften nahe.

25./27. Juni 1890

Der Töpferkongreß in München beschließt ein "Reglement für die Vertrauensmänner der Töpfer Deutschlands an den einzelnen Orten zur Sammlung freiwilliger Beiträge zum Agitations- und Unterstützungs-Fonds der Töpfer Deutschlands".
Diese Reglement, das ein Dokument für eine "Vertrauensmännerzentralisation" ist, definiert die Zugehörigkeit zur Organisation: "Zur Organisation gehörig wird jeder Töpfer und Berufsgenosse betrachtet, der nachweist, daß er seinen örtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist und sich regelmäßig an diesen Sammlungen beteiligt."

29. Juni / 2. Juli 1890

Auf einem Kongreß der ungelernten Arbeiter in Hannover wird der "Verband der Fabrik-, Land- und gewerblichen Hülfsarbeiter Deutschlands" gegründet. Dieser Gründung war 1889 die Bildung von lokalen Verbänden von Fabrikarbeitern in Hamburg-Harburg und Hannover vorausgegangen.
Nach lebhaften Diskussionen entscheiden sich die Delegierten für eine Zentralorganisation. Der Verband strebt die allseitige Vertretung der Mitgliederinteressen mit Ausschluß aller politischen und religiösen Fragen an. Er will "Unterstützung an solche Mitglieder, welche durch ihr Eintreten für die Prinzipien des Verbandes gemaßregelt werden, leisten". Dem Verband können "alle Arbeiter, welche kein bestimmtes Handwerk betreiben sowie alle solchen gewerblichen Arbeiter, denen es durch die Lage der örtlichen Verhältnisse nicht ermöglicht ist, sich ihren Branchen-Organisationen anzuschließen", beitreten. Alle Leistungen des Verbandes werden nur freiwillig gewährt.
Sitz des Verbandes wird Hannover, Verbandszeitung wird "Die Einigung", das Verbandsorgan der Berliner Hausdiener, die jetzt den Untertitel trägt: "Organ für die Gesammt-Interessen der Haus- und Geschäftsdiener, Portiers sowie deren Berufsgenossen. Publikations-Organ des Verbandes der Fabrik-, Land- und gewerblichen Hilfsarbeiter Deutschlands". Der Schwerpunkt des Fabrikarbeiterverbandes liegt in der schnell wachsenden chemischen Industrie.

Mitte 1890

Fast die Hälfte der organisierten Metallarbeiter entfallen auf die Städte Berlin, Hamburg-Altona, Hannover, Nürnberg und Stettin.
Rund 30% der Maurer sind in Berlin, Frankfurt a. Main, Halle/Saale und Hamburg-Altona organisiert.
Die Orte mit weniger als 5.000 Einwohnern, in denen fast die Hälfte aller Arbeiter in der Industrie und im Handel beschäftigt sind, stellen nur einen geringen Anteil der Gewerkschaftsmitglieder. 1896 sind es 6,9%. Die Gebiete rechts der Elbe - mit Ausnahme von Berlin und Umgebung sowie der Ostseeküste bis Stettin - sind gewerkschaftlich noch kaum oder gar nicht erschlossen.
Aber auch in den Industriegebieten an der Ruhr, an der Saar und in Oberschlesien ist die Verankerung der Gewerkschaften sehr gering. In Essen, wo die Firma Krupp inzwischen rund 20.000 Arbeiter beschäftigt, sind nur 70 Metallarbeiter in einem Formerverband organisiert, obwohl die Former als besonders qualifizierte Arbeiter nur schwer zu ersetzen sind.

29. Juli 1890

Das Gesetz über die Gewerbegerichte tritt in Kraft. Danach können in Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern fakultativ paritätisch besetzte Gewerbegerichte eingerichtet werden, die als Schiedsgerichte in Fragen des Arbeitsrechts fungieren sollen. Mit dieser Ordnung des Rechtsweges bei Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern ist ein erster Schritt auf dem Wege zur Gleichberechtigung zwischen beiden Sozialgruppen gemacht. In den Gewerbegerichten können die Vertreter der Arbeiter nicht nur ihre Auffassungen zu jeweiligen Streitigkeiten äußern, sondern mit gleichen Chancen auf Erfolg wie die Arbeitgebervertreter verfechten. Die Gewerbegerichte werden gezwungen, sich um die Lösung von Streitfragen über Beginn oder Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, zu Arbeitsbüchern und Zeugnissen, zu Streitigkeiten bei Heimarbeitern, Anträgen auf Schadensersatz oder Vertragsstrafen sowie Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis und der Krankenversicherung mit richterlicher Objektivität zu bemühen.

Juli / August 1890

In der Zeitschrift "Arbeiterwohl" wird an die christlichen Arbeitgeber appelliert, den gewerkschaftlichen Bestrebungen der Arbeiter "volle Freiheit und Unterstützung" zu gewähren. An die Stelle "wilder" ungeordneter Massen sollen "zielbewußt geleitete Organisationen" gesetzt werden.
In immer weiteren Kreisen und in stets eingehenderem Maße konzentrieren sich im Verlaufe der 90er Jahre die sozialpolitischen Gespräche und Bemühungen um die Organisierung der katholischen Arbeiterschaft.

3./6. August 1890

In Bergedorf bei Hamburg wird der "Verband der Glasarbeiter Deutschlands" gegründet. Die seit September 1885 erscheinende Zeitschrift "Der Fachgenosse" wird Verbandsorgan.

6. August 1890

In Erfurt wird der "Gesamtverband der evangelischen Arbeitervereine Deutschlands" gegründet. Der Gesamtverband will die Bildung neuer Vereine fördern, den Kampf gegen die Irrlehren der Sozialdemokratie ebenso aber auch gegen alle arbeiterfeindlichen Bestrebungen gemeinsam und planmäßig führen, die sittlich-religiöse Hebung der Mitglieder fördern und die wirtschaftliche Lage der Mitglieder bessern.
Nach § 3 sitzen im geschäftsführenden Ausschuß neben den Verbandsdelegierten je ein Vertreter des Zentralausschusses der Inneren Mission, des Evangelischen Bundes und des Aktionskomitees des Evangelisch-Sozialen Kongresses.
Der erste offizielle Schritt des geschäftsführenden Komitees und des Pressekomitees ist ein "Aufruf an die deutsche evangelische Christenheit".
Dieser ist diktiert von der Sorge um die Arbeiterschaft, die man mit der Aufhebung des Sozialistengesetzes im Jahre 1890 besonders gefährdet sieht. Er ruft deshalb zu einem "planmäßigen Zusammenschluß aller Kräfte, namentlich auch im Arbeiterstande" auf. Sammelpunkt soll der soeben gegründete Gesamtverband werden. "Schließt euch zu diesem großen Verbande mit uns zusammen, damit wir mit vereinter Kraft den Kampf gegen die Sozialdemokratie auf der ganzen Linie aufnehmen können."
Z.Z. gibt es in Rheinland und Westfalen mindestens 82 evangelische Arbeitervereine, in Sachsen sechs, in der Provinz Sachsen vier, in Schlesien fünf, in Baden zwei; je einen in Hessen und Hamburg.
Die aufgezählten Vereine umfassen im Jahre 1890 rund 40.000 Mitglieder.

8. August 1890

In Berlin wird die "Freie Volksbühne gegründet. Als erstes Stück wird H. Ibsens "Stützen der Gesellschaft" aufgeführt.

17. August 1890

Sechs der sieben Vertrauensmänner der Metallarbeiter rufen im "Berliner Volksblatt" zu einer Konferenz "sämtlicher Gewerkschaftsorganisationen" auf:
"An die Vorstände resp. Zentralkommissionen, Vertrauensmänner und sonstigen Leiter sämtlicher Gewerkschaften Deutschlands.
Werte Genossen! Angesichts des in jüngster Zeit erfolgten engen Zusammenschlusses des Unternehmertums in lokalen und zentralisierten Verbänden zwecks Bekämpfung bzw. gänzlicher Vernichtung des ohnehin schon so beschränkten Koalitionsrechtes der Arbeiter, sehen sich die unterzeichneten Vertrauensmänner der Metallarbeiter-Branchen veranlaßt, in einer gemeinschaftlichen Zusammenkunft die Frage zu erörtern:
'Wie können die Arbeiter diesen Unternehmerkoalitionen am wirksamsten entgegentreten?'"
Den Gewerkschaftsvorständen werden folgende Fragen unterbreitet:
"1. Ob es nicht dringend notwendig sei, demnächst eine Konferenz sämtlicher Gewerkschaftsorganisationen einzuberufen?
2. Diese Konferenz mit dem in der Woche vom 12. Oktober d. J. in Halle a.S. stattfindenden Parteitag der sozialdemokratischen Partei zu verbinden.
Letzteres erscheint aus dem Grunde empfehlenswert, weil zweifellos eine Anzahl von Gewerkschaftsleitern auf diesem Parteitage als Delegierte anwesend sein werden und somit viel Zeit und Geld gespart werden würde.
Daß wir zu diesem vorläufigen Ergebnis gelangt sind, ist dadurch zu erklären, daß wir uns sagten: eine wirksame Verteidigung gegen die Angriffe des protzigen Unternehmertums wird nur durch ein einmütiges Handeln sämtlicher in Gewerkschaften organisierten deutschen Arbeiter möglich sein. Die Metallarbeiter vermögen dies ebensowenig allein, als eine andere alleinstehende Gewerkschaft, und wäre dieselbe noch so vortrefflich organisiert. Dafür galten uns zunächst die zurzeit noch nicht beendigten Kämpfe der gesamten Unternehmerschaft gegen die Arbeiter in Hamburg als zutreffendes Beispiel.
Da nun eine Anfrage über unseren Vorschlag bei einigen bekannten Gewerkschaftsleitern lebhafte Zustimmung fand, sehen wir uns veranlaßt, ohne noch weiter viel Zeit zu vergeuden, sofort die obigen Fragen der Öffentlichkeit zu übergeben."
Am 6. September teilen die Vertrauensmänner mit, daß auf vielfachen Wunsch die Konferenz am 16. November in Berlin stattfinden soll.

17./21. August 1890

Auf der 1. Generalversammlung des Schneiderverbandes in Halberstadt - er hat an mehr als 200 Orten fast 13.000 Mitglieder - wird das Nebeneinander eines festen Zentralverbandes und einer losen Zentralisation durch Vertrauensmänner beibehalten.
Auf dem vorausgehenden Schneiderkongreß vom 12./17. August in Bernburg wurde ein Ausbau der Vertrauensmännerzentralisation beschlossen und das Deutsche Reich in 12 Gaue eingeteilt, für die jeweils ein "Vertrauensmann" eingesetzt wird.
Zum ersten Mal in der deutschen Gewerkschaftsgeschichte wird dabei eine weibliche Delegierte, Frau Lewin, aus Leipzig in die Kongreßleitung gewählt.
Die Generalversammlung beschließt dann, daß nun auch Frauen Mitglieder werden können und ändert den Verbandsnamen um in "Deutscher Schneider- und Schneiderinnen-Verband". Nun können "alle in der Schneiderbranche beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen", welche die Bestimmungen des Statuts anerkennen, beitreten.

20. August 1890

Als Nachfolgeorganisation des "Deutschen Gärtnerverbandes" wird der "Allgemeine Deutsche Gärtnerverein" als neutrale und gemischte Organisation von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gegründet.
1898 gewinnen innerhalb des Verbandes die Vertreter einer gewerkschaftlichen Organisation die Oberhand.

8. September 1890

In Leipzig wird ein Gewerkschaftskartell gegründet, um "die Interessen aller in einem Lohnverhältnis stehenden Arbeiter und weiblichen Arbeiter zu vertreten".

11./14. September 1890

Bei Tarifverhandlungen in Stettin wird die Tarifklausel "die Stettiner Resolution" einstimmig gebilligt: "Die Tarifkommission hält es im Interesse der Durchführung des Tarifs für dringend nötig, daß seitens der tariftreuen Prinzipale nur Gehilfen eingestellt werden, die nachweislich zu tarifmäßigen Bedingungen gearbeitet und die in Tarifdruckereien ausgelernt haben."
Der Arbeitgeberverband muß jedoch auf Grund starken Widerstandes im eigenen Verband seine Zusage rückgängig machen.

15./19. September 1890

Auf dem Deutschen Bergarbeitertag in Halle (Saale) vertreten 43 Delegierte fast aller deutschen Kohlenreviere 236.000 Bergarbeiter. Sie beschließen, 14 Forderungen: 8stündige Schichtzeit; wöchentliche Lohnzahlung; Schiedsgerichte; Verbot der schwarzen Listen u.a., an die Regierung zu richten, die die Beseitigung der krassen Ausbeutung zum Ziel haben.
Der "Verband deutscher Bergleute" wird gegründet. Die Statuten werden im wesentlichen vom rheinisch-westfälischen Verband übernommen.
Die Bergarbeiter sprechen sich gegen die Abfassung neuer Petitionen und Beschwerden aus: "Sie würden so oder so in Berlin einfach in den Papierkorb" geworfen.
Die Entwicklung dieser einheitlichen nationalen Bergarbeitergewerkschaft vollzieht sich regional wie national nicht gradlinig.

17. September 1890

M. Segitz teilt mit, daß es sich bei der für den 16. November geplanten Zusammenkunft nicht um einen Gewerkschaftskongreß handele, sondern daß Einladungen ergangen seien an die Vorstände der zentralisierten Organisationen, Vorstände von Geschäftsleitungen (wie sie z.B. die Maurer haben), Vertrauensmänner, welche für ganz Deutschland fungieren, Abgeordnete von Landesversammlungen, wie sie von Zeit zu Zeit in Sachsen, Württemberg, Bayern usw. stattfinden, und Vertreter von Gewerkschaftskartellen (wie sie in Berlin, Leipzig usw. bestehen). Die Konferenz solle nur Vorberatung sein, deren Resultat dem einzuberufenden allgemeinen Gewerkschaftskongreß in Form eines Gutachtens unterbreitet werde. Es sollen für die gewerkschaftliche Organisation gewisse Normen festgestellt und die Frage erörtert werden, ob nicht ein einheitliches Vorgehen bei Arbeitseinstellungen, Arbeitsausschlüssen und ähnlichen Bewegungen durchführbar sein, in welcher Form sich die einzelnen Organisationen gegenseitig unterstützen könnten, um eventuell alle verfügbaren Kräfte auf einen Punkt zu konzentrieren. Die Konferenz werde nur solche Fragen erörtern, welche auf die Organisation Bezug haben, so daß jede Gewerkschaft sich unbedenklich offiziell vertreten lassen könne. Alle Ansichten und Wünsche sollten gehört und in dem, dem allgemeinen Kongreß zu erstattenden Gutachten berücksichtigt werden.
In welcher Form M. Segitz sich die Zusammenfassung der Kräfte denkt, hat er in der "Metallarbeiter-Zeitung" wie folgt ausgeführt: "Die Vertrauensmänner der Metallarbeiter denken sich die zu schaffende Organisation in der Weise, daß für die Metallindustrie, die Holzindustrie, das Baugewerbe, die Textilindustrie, Fuß- und Körperbekleidungsindustrie, Transportindustrie, Papierindustrie usw. je eine über ganz Deutschland zentralisierte Organisation ins Leben gerufen wird, und diese Organisationen durch Kartellverträge sich gegenseitig verpflichten, unter bestimmten Voraussetzungen einander finanziell zu unterstützen."
Es ist die Idee des Industrieverbandes - im Gegensatz zur Berufsorganisation -, die in diesen Vorschlägen der Metallarbeiter zum Ausdruck kommt, wobei zu beachten ist, daß der Metallarbeiter-Verband damals noch nicht besteht.

Herbst 1890

Der "Volksverein für das katholische Deutschland" wird gegründet. In seinem Gründungsaufruf heißt es:
"Schwere Irrtümer und bedenkliche Umsturzpläne treten überall in Erscheinung, die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung ist in ihrer Grundlage bedroht. Die Sozialdemokratie ist es vor allem, welche diese Irrlehren nicht nur verbreiten, sondern auch praktisch ins Leben einführen will ... Katholische Männer aus allen Teilen Deutschlands traten dieserhalb zu wiederholter ernster Beratung zusammen und kamen nach reiflicher Überlegung zu dem Entschlusse, einen Verein zu bilden, dessen Zweck sei, die Irrtümer und Umsturzbestrebungen auf sozialem Gebiet zu bekämpfen und die christliche Gesellschaftsordnung zu verteidigen..."

27. September 1890

Die letzte Nummer des "Sozialdemokrat" wird veröffentlicht.
Es erscheinen zur Zeit 60 Parteizeitungen mit rund 250.000 Abonnenten, 41 gewerkschaftliche Zeitungen mit 200.000, "Die Neue Zeit" mit 2.500 Abonnenten, ein Unterhaltungsblatt in Hamburg, "Der Gesellschafter", mit 19.000 und zwei Witzblätter mit über 107.000 Abonnenten.

28. September / 1. Oktober 1890

In Antwerpen wird das "Internationale Komitee der Tabakarbeiter" mit Sitz in Antwerpen gegründet.
Der Kongreß beschließt, einen internationalen Streikfonds einzurichten.
Dieser Gründung folgen in den kommenden Jahren weitere internationale Verbindungen zwischen den einzelnen Berufsgruppen (Berufssekretariate).
Sie veranstalten Kongresse mit ausführlichen Erfahrungsberichten über die Arbeits- und Lebensbedingungen in ihren Berufen, veröffentlichen Statistiken und Informationsbulletins und vereinbaren häufig eine gegenseitige Unterstützung bei Streiks und für reisende Mitglieder.

Oktober 1890

Auf dem Verbandstag des "Vereins Deutscher Schuhmacher" in Weißenfels ist zum ersten Mal eine weibliche Delegierte als Vertreterin der Stepperinnen anwesend. Der Verbandstag beschließt einstimmig, künftig auch Frauen als Mitglieder aufzunehmen.

1. Oktober 1890

Erster Tag ohne Sozialistengesetz.
Der Zweck des Sozialistengesetzes, die Arbeiter der Sozialdemokratie und den Gewerkschaften zu entfremden, wird nicht erreicht. Im Gegenteil. Dieses Gesetz hat besonders negative Folgen für die weitere Haltung der Arbeiterschaft und ihrer Organisationen gegenüber dem Staat. Es hat die Ansätze einer Integration der Arbeiterschaft in den bestehenden Staat für Jahrzehnte zunichte gemacht. "Zu keiner Zeit ist der Klassencharakter von Staat und Gesellschaft den Massen so zum Bewußtsein gebracht worden, als unter der fast zwölfjährigen Dauer des Ausnahmegesetzes", schreibt A. Bebel zum 1. Oktober. Das Gesetz stellt die sozialdemokratische Arbeiterschaft als "vaterlandslose Gesellen" außerhalb der Legalität. Daraus erwächst eine vielfach von Haß erfüllte Staatsfeindschaft. Die bewußte Ausschaltung eines großen Teils der Arbeiterschaft überzeugt diese, daß die Arbeiterbewegung bei ihrem Kampf um die Emanzipation auf keine Bundesgenossen rechnen kann. Sie ist in wachsendem Maße mit K. Marx der Auffassung, daß ihre Befreiung das Werk der Arbeiterklasse selbst sein müsse.
In den von K. Kautsky und W. Bernstein popularisierten Lehren und Begriffen von K. Marx und F. Engels finden die Arbeiter in zunehmendem Maße das System, das ihnen die Hoffnung für den Sieg der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung vermittelt.
Gerade nach den Erfahrungen des Sozialistengesetzes konzentriert sich die Sozialdemokratie, diesen Sieg auf parlamentarischem Weg zu erringen. Die Partei und die Gewerkschaften sind dabei besonders bedacht, nicht ungesetzlich zu handeln, da noch lange die Furcht vor einem erneuten Vorgehen gegen die Arbeiterbewegung besteht. Nach den Erfahrungen des Sozialistengesetzes verstärken sich zwar für einige Zeit wieder die klassenkämpferischen Tendenzen, ehe sich bei den meisten sozialdemokratischen Gewerkschaften die reformistischen Grundtendenzen endgültig durchsetzen.

12./18. Oktober 1890

Der erste Parteitag der Sozialdemokratie nach Aufhebung des Sozialistengesetzes tagt in Halle/Saale.
Der Parteitag nimmt ein neues Statut an. Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ist jede Person, die sich zu den Grundsätzen des Parteiprogrammes bekennt und die Partei nach Kräften unterstützt. Aus vereinsrechtlichen Gründen wird die Organisation auf dem Vertrauensmännersystem aufgebaut.
Aus Vorsicht vor dem preußischen Vereinsgesetz wird die "Gewerkschaftsfrage" nicht als eigener Tagesordnungspunkt, sondern bei dem Tagesordnungspunkt "Streik und Boykotts" mitbehandelt.
Der Parteitag bezeichnet einstimmig Streiks und Boykotts als "eine unumgängliche Waffe für die Arbeiterklasse", deren Anwendung aber sorgfältig erwogen werden sollte, einmal, um die auf ihre materielle oder politische Schädigung gerichteten Bestrebungen ihrer Gegner zurückzuweisen, dann aber auch, um ihre soziale und politische Lage nach Möglichkeit innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft zu verbessern.
Da aber Streiks und Boykotts zweischneidige Waffen sind, die, am unrechten Orte oder zur unrechten Zeit angewendet, die Interessen der Arbeiterklasse mehr schädigen als fördern können, empfiehlt der Parteitag den deutschen Arbeitern sorgfältige Erwägung der Umstände, unter welchen sie von diesen Waffen Gebrauch machen wollen; insbesondere betrachtet es der Parteitag als eine zwingende Nothwendigkeit, daß die Arbeiterklasse zur Führung solcher Kämpfe sich gewerkschaftlich organisiert und zwar möglichst in zentralistischen Verbänden, um sowohl durch die Wucht der Zahl, wie die Wucht der materiellen Mittel und nach sorgfältig getroffenen Erwägungen den beabsichtigten Zweck möglichst vollkommen erreichen zu können."
Der Parteitag empfiehlt allen Parteigenossen kräftige Unterstützung der gewerkschaftlichen Bestrebungen.

24. Oktober 1890

In Köln wird auf Initiative von F. Brandts, F. Hitze und Ludwig Windthorst der "Volksverein für das katholische Deutschland" gegründet: "Zweck des Vereins ist die Bekämpfung der Irrtümer und der Umsturzbestrebungen auf sozialem Gebiete, sowie die Verteidigung der christlichen Ordnung in der Gesellschaft. Dieser Zweck wird erstrebt durch die persönliche Tätigkeit der Einzelmitglieder, durch belehrende Vorträge, durch Verbreitung guter Druckschriften."
Stimmberechtigtes Mitglied des Vereins ist jeder großjährige katholische Deutsche, welcher jährlich eine Mark in die Vereinskasse zahlt.
Sitz des Vereins wird Mainz, weil Hessen das freieste Vereinsrecht hat.

16./17. November 1890

An der im August einberufenen Gewerkschaftskonferenz in Berlin nehmen 74 Delegierte, darunter 9 weibliche, teil.
Die Tagesordnung lautet: 1. Stellungnahme der Gewerkschaften zu den Streiks und die eventuelle gegenseitige Unterstützung derselben; 2. Stellungsnahme der Gewerkschaften zu den Unternehmerkoalitionen und deren Vorgehen gegen die Arbeiterorganisationen; 3. die Organisationsfrage im allgemeinen; 4. Ernennung einer Kommission zur Einberufung eines allgemeinen Gewerkschaftskongresses.
Die nach lebhaften kontroversen Diskussionen angenommene Resolution lautet:
"In Erwägung, daß die lokale Organisation als erste Form derselben den heutigen Produktionsverhältnissen nicht mehr entspricht, die wirtschaftliche Notlage des Arbeiterstandes vielmehr die Zusammenfassung aller Kräfte dringend erheischt, erklärt die Konferenz die zentralistische Organisationsform als die zurzeit allein richtige. Die Konferenz empfiehlt daher allen bestehenden Lokalvereinen, sich der betreffenden Zentralisation anzuschließen."
Es folgt dann die Forderung nach einem "Zusammengehen" der Zentralorganisation "zum Zweck der Verteidigung des Organisationsrechtes der Arbeiter und zur Kräftigung dieser Zentralorganisation", da die Unternehmerorganisationen eine schwere Gefahr für das Bestehen auch dieser zentralistischen Organisationen bieten. Von der sofortigen Einberufung eines "allgemeinen" Gewerkschaftskongresses wird wegen der Vorbereitung einer Gewerbeordnungsnovelle zunächst abgesehen. Ein solcher Kongreß soll jedoch sogleich nach Bekanntwerden des Wortlauts der Gesetzesvorlage stattfinden:
"Die Konferenz wählt aus ihrer Mitte eine Kommission von sieben Mitgliedern, welche unter Berücksichtigung der Gewerbeordnungsnovelle die Vorlage für den Kongreß auszuarbeiten, Zeit und Ort festzustellen und denselben einzuberufen hat.
Die Konferenz empfiehlt dem [geplanten] Kongreß: eine Kommission von 7 bis 9 Personen zu wählen, welche allen Angriffen der Unternehmer auf das Organisationsrecht der Arbeiter, gleichviel welcher Branche, energisch entgegenzutreten, bzw. jeden Widerstand der Einzelorganisationen tatkräftig zu unterstützen hat.
Ferner hat diese Kommission für Organisiserung der wirtschaftlich zu schwach gestellten Arbeiter einzutreten und deren Organisationen tatkräftig zu unterstützen, sowie die Agitation zur Verbreitung der Organisation in den noch unorganisierten Landesteilen zu leiten.
Die für die Tätigkeit der Kommission notwendigen Mittel, insbesondere diejenigen zur Unterstützung der Abwehrstreiks, werden durch Beiträge der Gewerkschaften je nach Maßgabe der Mitgliederzahl aufgebracht. Das Aufbringen dieser Gelder seitens der einzelnen Gewerkschaften bleibt diesen überlassen.
Bis zum Zusammentritt des Kongresses wird die von der Konferenz gewählte Kommission mit der Ausübung der Befugnisse dieser vom Kongreß einzusetzenden Kommission betraut."
In diese Kommission werden folgende Delegierte gewählt:
Adolf Dammann, Hamburg, "Geschäftsleiter" der Maurer;
Adolf von Elm, Hamburg, Vorsitzender der Zentralorganisation der Zigarrensortierer;
Carl Legien, Hamburg, Vorsitzender der Zentralorganisation der Drechsler;
Karl Kloß, Stuttgart, Vorsitzender der Zentralorganisation der Tischler;
Theodor Schwartz, Lübeck, "Vertrauensmann" der Former;
Theodor Glocke, Berlin, Repräsentant der Berliner Gewerkschaftsbewegung;
Emma Ihrer, Velten bei Berlin, Repräsentantin der Arbeiterinnenbewegung.
Von diesen 7 Kommissionsmitgliedern ist T. Glocke zwar Vorsitzender des noch verbandsunabhängigen Tischlervereins, gehört jedoch nicht zu den Repräsentanten "lokalistischer" Gewerkschaften.
Emil Döblin, der Vorsitzende der Buchdrucker, spricht sich gegen die "Zentralkommission" aus.
Die Konferenz fordert alle Gewerkschaften auf, ihre Statuten so abzuändern, daß auch die Arbeiterinnen ihnen beitreten können. Die Delegierten protestieren entschieden gegen die geplanten verschärften Strafbestimmungen in der Gewerbegesetznovelle.

18. November 1890

In ihrer konstituierenden Sitzung wählt die Kommission C. Legien zu ihrem Vorsitzenden und Hamburg zu ihrem Sitz. Die Kommission beschließt, sich "Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands" zu nennen und ein eigenes Publikationsorgan herauszugeben. Mit der Namensgebung und der geplanten Herausgabe einer Zeitschrift geht die Kommission über die ihr übertragenen Aufgaben hinaus.
In den kommenden zwei Jahren ruht die Hauptlast auf den drei Hamburger Kommissionsmitgliedern, die sich wöchentlich treffen, während die gesamte Generalkommission bis zum März 1892 fünf Sitzungen abhält.
Von Beginn an setzt sich die Generalkommission für eine Erhöhung der Beiträge der einzelnen Gewerkschaftsorganisationen ein, um die Leistungsfähigkeit der Gewerkschaften zu heben.
Ein Drittel - zum Teil jedoch wesentlich mehr - ihrer Einnahmen wenden die Gewerkschaften für die Verbandsorgane, etwa ein Viertel für die Reiseunterstützung auf. Für die Streikfinanzierung bleiben, wenn zusätzlich Verwaltungs-, Agitations- und Rechtsschutzaufwendungen abgezogen werden, nur ein Bruchteil der ohnehin geringen Gesamteinnahmen übrig.

22. November 1890

Der "Volksverein für das katholische Deutschland" veröffentlicht seinen ersten Aufruf "An das deutsche Volk":
"Schwere Irrtümer und bedenkliche Umsturzpläne treten überall in die Erscheinung; die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung ist in ihrer Grundlage bedroht. Die Sozialdemokratie ist es vor allem, welche diese Irrlehren nicht nur verbreiten, sondern auch praktisch ins Leben einführen will. Wohl fühlt sie, daß im katholischen Volke Deutschlands der stärkste Widersacher gegen derartige Bestrebungen vorhanden ist; deshalb hat sie auf dem Parteitage zu Halle dem Katholizismus förmlich den Krieg erklärt. Es ist daher dringend geboten, dem anrückenden Feind mit vereinter und fest organisierter Kraft furchtlos entgegenzutreten.
Katholische Männer aus allen Teilen Deutschlands traten dieserhalb zu wiederholter ernster Beratung zusammen und kamen nach reiflicher Überlegung zu dem Entschlusse, einen Verein zu bilden, dessen Zweck sei, die Irrtümer und Umsturzbestrebungen auf sozialem Gebiet zu bekämpfen und die christliche Gesellschaftsordnung zu verteidigen."

24. November 1890 / 13. März 1891

In Hamburg werden 3.000 Tabakarbeiter ausgesperrt. Die Arbeiter proklamieren den Streik zur Verteidigung des Koalitionsrechts; bis 26. November legen alle Tabakarbeiter und -sortierer Hamburgs, auch die hausindustriellen, die Arbeit nieder. Über 425.000 M werden an Unterstützungsgeldern aufgebracht. Obwohl der Streik erfolglos abgebrochen werden muß, können die Unternehmer die Tabakorganisationen nicht zerstören.
Für die Generalkommission ist dieser lange Arbeitskampf Grund, um am 21. März 1891 im Correnspondenzblatt zu fordern: "... wir müssen große Fonds bilden, um bald wieder den Kampf auf der ganzen Linie offen aufnehmen zu können".

Weihnachten 1890

In Magdeburg wird der "Verein der Lithographen, Steindrucker und verwandter Berufsgruppen" gegründet, nachdem es während des Sozialistengesetzes zu mehreren separaten örtlichen Fachvereinsgründungen der Lithographen und der Steindrucker gekommen war.
Die Mitglieder haben Anspruch auf Streik- und Gemaßregeltenunterstützung.
Zentralorgan wird die 1888 gegründete "Graphische Presse".

27./31. Dezember 1890

Die auf dem Kongreß der Tischler in Weimar vorgeschlagene Erweiterung des Tischlerverbandes - ihm gehören rund 50% der 21.000 gewerkschaftlich organisierten Holzarbeiter an - in eine Gewerkschaft der Holzarbeiter Deutschlands wird vertagt. Auch nach Ansicht des Verbandsvorsitzenden K. Kloß, der vom Kongreß zum Vorsitzenden der Zentralen Streikkommission wiedergewählt wird, reichen die "Zentralisationen der einzelnen Branchen" nicht mehr aus, um den Kampf gegen die Unternehmerkoalitionen wirksam zu führen. Nach seiner Ansicht soll aber die Frage der künftigen Organisationsform - Zentralverein für alle holzverarbeitenden Berufe oder föderativer Zusammenschluß der bestehenden Branchenorganisation in einer "Union" - bis zum geplanten baldigen Gewerkschaftskongreß offen gelassen werden. Der Verbandsvorstand zusammen mit dem Ausschuß und den für den geplanten Gewerkschaftskongreß zu wählenden Delegierten werden ermächtigt, die "zur Herbeiführung einer näheren Verbindung der verwandten Berufe" nötigen Statutenänderungen selbständig vorzunehmen. Auf der anschließenden Generalversammlung, auf der 62 Delegierte 47 Wahlabteilungen vertreten, werden dann die Beschlüsse des Kongresses bestätigt.
Die Trennung von Kongreß und Generalversammlung ist wie bei anderen Gewerkschaften vereinsrechtlich bedingt. Während die Generalversammlung der Tischlerzentralorganisation vorbehalten ist, treffen sich auf dem Kongreß die Vertreter aller lokalen Tischlerorganisationen, Verbandsfilialen, Fachvereine oder auch nur durch Versammlungen verbundene informelle Zusammenschlüsse.

Ende 1890

Nach Angaben der Polizei gibt es 59 Gewerkschaften mit 3.226 Zweigvereinen und rund 240.000 Mitgliedern. Die Gewerkschaften geben 45 Zeitungen mit einer Auflage von rund 150.000 Exemplaren heraus.

Der größte Teil der Mitglieder der deutschen Gewerkschaften ist vor allem in den größeren Städten konzentriert. So entfällt fast die Hälfte aller organisierten Metallarbeiter auf die Orte Berlin, Hamburg-Altona, Remscheid, Hannover, Nürnberg und Stettin.
Ähnlich liegen auch die Verhältnisse in der Maurerbewegung. Nach einer im "Grundstein" veröffentlichten Statistik bestehen 294 örtliche Fachvereine der Maurer mit 33.377 Mitgliedern. Allein in Hamburg-Altona, Berlin, Frankfurt a. Main und Halle sind rund 10.000 Maurer organisiert.
1896 haben 27 von 41 Zentralverbänden mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern.
Die kleineren Orte mit weniger als 5.000 Einwohnern, in denen fast die Hälfte aller Arbeiter in der Industrie und im Handel beschäftigt sind, stellen nur einen geringen Anteil der Gewerkschaftsmitglieder. 1896 sind es 6,9 Prozent.
Die deutschen Gewerkschaften haben, wie die sozialdemokratische Partei, gegen Ende des Sozialistengesetzes ihre Hauptbasen in Hamburg mit Ausstrahlung nach Kiel bis Rostock, in Berlin, im Rheingebiet um Köln und Düsseldorf und dem bergischen Land südlich der Ruhr; in dem Gebiet zwischen Hannover und Braunschweig bis Magdeburg; in Sachsen und Thüringen, dem Harzgebiet sowie dem Maingebiet und in Mannheim, in Stuttgart, München und Nürnberg mit Umgebung und schließlich gleichsam als Vorposten in Stettin und Königsberg.
Die meisten der führenden Gewerkschaftsfunktionäre sind noch sehr jung. So sind beispielsweise von neun Vorstandsmitgliedern des Deutschen Metallarbeiterverbandes drei unter 30 Jahre, drei unter 40 Jahre (darunter der Vorsitzende) und drei bis zu 50 Jahren. Das älteste der fünf Vorstandsmitglieder des Unterstützungsverbandes Deutscher Buchbinder zählt 37 Jahre, drei sind jünger als 30 Jahre. Das Durchschnittsalter der sechs Vorstandsmitglieder des Unterstützungsverbandes für Mechaniker, Optiker usw. liegt unter 26 Jahre. Das Durchschnittsalter der auf dem Halberstädter Kongreß gewählten Mitglieder der Generalkommission ist zur Zeit der Wahl 32,6 Jahre.
Auffällig ist ferner die Tatsache, daß die führenden Funktionäre meist nicht aus dem Ort stammen, an dem sie gewerkschaftlich wirken; sehr oft kommen sie aus weit entfernten Gebieten.
Die Gewerkschaften stehen in den kommenden Jahren vor dem schwierigen Problem, ihre Organisationen der Erfahrungswelt der rasch wachsenden Zahl der Fabrikarbeiter anzupassen, da die Arbeitssituation der Fabrikarbeiter sich weitgehend von der des Handwerkers unterscheidet. Die Mechanisierung der Produktion degradiert den Industriearbeiter zum "Diener der Maschine", die ihm keine Möglichkeit der individuellen Gestaltung gibt. Hinzu kommt auch sehr häufig eine starke Isolierung am Arbeitsplatz, den er nur in Ausnahmefällen verlassen kann.

In Berlin wird eine "Arbeiterinnen-Agitation-Kommission" als Zentrale für die Arbeiterinnenbewegung eingerichtet, der u.a. auch Emma Ihrer angehört.


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