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TEILDOKUMENT:




1870

Der Norddeutsche Bund erläßt eine Gewerbeschulordnung und verankert in ihr den Gedanken der Fortbildungsschulen. Im § 106 Abs. II heißt es: "Durch Ortsstatut können Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge, sofern sie das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben, zum Besuch einer Fortbildungsschule des Ortes, die Arbeits- und Lehrherren aber zur Gewährung der für diesen Besuch erforderlichen Zeit verpflichtet werden."

Das Gebiet des Deutschen Zollvereins stellt nach Großbritannien und den Vereinigten Staaten die drittgrößte Industriemacht der Welt dar.

Die "Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirtschaft" schreibt, eine höhere Lohnforderung als die "der gewöhnlichsten Lebens- und Leistungskosten" könne der Arbeiter deshalb auch nur geltend machen, wenn "mit seiner Bildung sich auch seine Leistungskraft erhöht, der gebildetere Arbeiter auch gewandter, gelehriger, fleißiger, mäßiger, wirthschaftlicher, kurz brauchbarer und werthvoller wird".

Anfang der 70er Jahre

Die Schuhmacher haben drei zentrale Gewerkschaften, die sich untereinander heftig befehden: Die "Internationale Gewerksgenossenschaft der Schuhmacher", den "Allgemeinen Schuhmacherverein" und den "Gewerkverein der Schuh- und Lederarbeiter".

12./14. Januar 1870

Die Generalversammlung des "Allgemeinen Deutschen Arbeiterschaftsverbandes" in Berlin beschäftigt sich in der Hauptsache mit dem Schweitzerschen Plan. J. B. von Schweitzer erklärt dazu, die Umgestaltung sei erforderlich, um die notwendig werdenden Arbeitseinstellungen systematisch durchzuführen. Die einheitliche Form sei auch deshalb besser, weil sie Schwierigkeiten anderer Art besser standhalte. Der "Allgemeine Deutsche Arbeiterverein" habe z.B. die Wirren des Vorjahres schneller überwunden als die anderen Gewerkschaften. Hier zeige sich der Vorteil der strafferen Organisation.
Bei der Abstimmung werden 12.500 Stimmen für und rund 9.000 Stimmen gegen die Verschmelzung abgegeben. Damit ist der Antrag abgelehnt, denn nach der Satzung des Arbeiterschaftsverbandes ist die Zweidrittelmehrheit erforderlich. Schweitzer erklärt auch, selbst bei der Annahme mit Zweidrittelmehrheit könne nicht an die Umgestaltung herangegangen werden, dabei sei eine größere Mehrheit Voraussetzung.
Trotzdem kommt der Plan zustande, denn am folgenden Tag stimmt eine ausreichende Mehrheit für die Umwandlung in den "Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Unterstützungsverband". Die Arbeiterschaften sollen sich bis zum 1. Juli 1870 auflösen.
Der Maurerverein widersetzt sich der Auflösung und schließt mit dem Unterstützungsverband ein Kartellabkommen.

24. Februar 1870

Mit dem preußischen Handelskammergesetz werden die Rechtsnormen für die Kammern vereinheitlicht. Für alle Handels- und Industriebetriebe wird die Mitgliedschaft in der Kammer verbindlich, auch Aktiengesellschaften werden nun Mitglieder der Handelskammern und die Kammern erhalten die Befugnis, die Gesamtinteressen der Handels- und Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen.

25./26. Februar 1870

Die "Deutsche Bank" sowie die "Commerz- und Diskontobank" werden gegründet.

Frühjahr 1870

In einer Petition mit mehr als 8.000 Unterschriften fordern die Zigarrenarbeiter vom Norddeutschen Reichstag das Verbot, zumindest die Einschränkung der Zigarrenproduktion durch Strafgefangene.

21. März / Mai 1870

Im Zentrum der Lausitzer Textilindustrie - in Forst - kommt es zu einem mehrwöchigen Streik, nachdem Fabrikanten Listen mit den "behufs Lohnverbesserung bei ihnen gekündigt" drucken ließen und sich verpflichteten, diese Arbeiter nicht wieder einzustellen.
Der Streik an dem ca. 3.000 Personen beteiligt sind, endet mit einer fast völligen Niederlage der Textilarbeiter und -arbeiterinnen.
In den meisten Fabriken müssen nun neu eintretende Arbeiter und Arbeiterinnen einen Revers unterschreiben, daß sie keiner gewerkschaftlichen Organisation angehören.
Eine völlige Zerschlagung des Gewerkvereins der Textilarbeiter gelingt jedoch nicht.

April 1870

Auf einem Fabrikantentag in Leipzig wird beklagt, daß die Arbeiter durch ihre Verbände in ein Abhängigkeitsverhältnis geraten sind und tun müssen, was Unbekannte, die Verbände leitende Personen, befehlen. Der Fabrikantentag beschließt: von der Auffassung ausgehend, daß die Unterstützungseinrichtungen die Arbeiter in die Gewerkschaften zögen, eine Eingabe an das Bundeskanzleramt zu richten, worin die zwangsweisen Kranken- und Sterbekassen auch auf die Altersversorgung und Invalidität der Arbeiter ausgedehnt werden sollen. Die Kassen sollen im ganzen Bundesgebiet eingeführt werden und Freizügigkeit darin bestehen, d.h. die in der einen Kasse erworbenen Rechte sollten beim Eintritt in eine andere dort wieder aufleben. Die Gemeinden, die Unternehmer und die Arbeiter sollen zur Beitragsleistung verpflichtet sein. Als Grund für den Vorschlag wird angegeben: "Der Arbeiter greift jetzt schon voreilig zur Selbsthilfe, indem er Versprechungen für Kassen obiger Art ohne eingehende Prüfung adoptiert, die ihm von Leuten gemacht werden, die seine wahren Interessen nicht verstehen."

17./19. April 1870

Der "Gewerkverein der Holzarbeiter" hält in Mainz seine erste Generalversammlung ab. Nach den Auseinandersetzungen im Arbeiterschaftsverband hat er sich unter Führung von Theodor Yorck neu konstituiert.
Es wird beschlossen sich in "Internationale Gewerkschaft der Holzarbeiter" umzubenennen und eine nach Beiträgen und Unterstützungsleistungen gegliederte Krankenkasse zu gründen.

20. April 1870

Der Vorstand des Buchdruckerverbandes weist seine Mitglieder darauf hin, vor der Annahme der jeweiligen Arbeitsbedingungen sich nach den bestehenden Lohnverhältnissen zu erkundigen und bei deren Nichteinhaltung das Arbeitsverhältnis abzulehnen; andernfalls gehe jeder Anspruch auf gewerkschaftliche Unterstützung verloren.

23./25. April 1870

Auf einem Kongreß wird der bisher im wesentlichen auf das Lugauer/Zwickauer Revier begrenzte Organisationsbereich der "Gewerksgenossenschaft der Bergarbeiter" erweitert zu einer überregionalen "Internationalen Genossenschaft der Berg-, Hütten- und Salinenarbeiter" mit Sitz in Zwickau. Sie steht allen Arbeitern und Arbeiterinnen aus folgenden Gewerken offen: Bergbau, Teerschwählereien, Koksbrennereien, Schmelzhütten aller Art, Poch- und Waschwerken, Hammerwerken, Puddel- und Walzwerken, Stahlfabriken und Salinen sowie den Brunnenmachern.

21. Mai 1870

Im "Correspondent" wird in einem Artikel über "Gegenseitigkeit mit auswärtigen Verbänden" dem Buchdruckerverband als "nächstes Ziel" eine "innigere Verbindung mit den ausländischen Verbänden in der Schweiz, in Österreich, Belgien, Frankreich, England, den Niederlanden, eventuell auch Amerika", genannt, da der Buchdruckerverband "uns jetzt gekräftigt genug scheint, um seine Blicke etwas weiter schweifen zu lassen".

4./7. Juni 1870

Auf dem Kongreß der sozialdemokratischen Arbeiterpartei in Stuttgart weist Th. Yorck in seinem Referat über die Gewerkschaftsfrage darauf hin, daß sich die Gewerkschaftsbewegung noch am Anfang ihrer Entwicklung befindet. Er hebt ihre Bedeutung als "ein politisches Agitationsmittel" und ihren internationalen Charakter hervor und wendet sich gegen deren starre Zentralisation. Th. Yorck nimmt Streiks als die "Lehrschule des Sozialismus" in Schutz, meint aber auch, daß die Gewerkschaften nur Arbeitseinstellungen zu organisieren haben, sei falsch. Bei den Streiks werde die meiste Kraft erfolglos vergeudet. Auf Verkürzung der Arbeitszeit hinzuwirken, sei wichtiger als Lohnerhöhungen anzustreben. Gerade deshalb hätten die Gewerkschaften einen politischen Zweck, indem sie auf die Gesetzgebung einzuwirken versuchen müßten, ein Weg, der rascher zum Ziele führen werde als die Streiks. Sache der Gewerkschaften sei, den Arbeitern klarzumachen, daß sie sich der Gesetzgebung bemächtigen müßten. Der Kongreß mißbilligt jeden, den Arbeitern nicht direkt durch das Kapital aufgezwungenen Streik, der nicht von einer Organisation genügend vorbereitet ist, um Aussicht auf Erfolg zu verbürgen.
Th. Yorck führt weiter aus: Wenn erst die Bataillone formiert seien, wäre es nicht schwer, sie zur Armee zusammenzufassen. An kleineren Orten, wo die Bildung von Fachgenossenschaften nicht möglich ist, sollen gemischte Gewerkschaften gegründet und diese sich dann zu einer "einzigen Unionsgewerkschaft" verbinden und durch Freizügigkeit mit den Fachgewerkschaften, ebenso wie die letzteren unter sich, eine weitere Union durch Kartellverträge (Gegenseitigkeitsverträge) herstellen sollen.
Durch eine Gewerkschaftsunion will Th. Yorck auch dem lassalleanischen Arbeiterschaftsverband entgegenwirken.
Der Kongreß erklärt, das Parlament grundsätzlich als Tribüne zur Darlegung des Klassenstandpunktes des Proletariats zu benutzen und es "für die Pflicht eines jeden Arbeiters, einzutreten für die Erkämpfung eines durch Gesetz festgestellten Normalarbeitstages von höchstens zehn Stunden zum Schutz der Arbeiter gegen übermäßig lange Arbeitszeit". In der Begründung zu diesem Antrag weist Th. Yorck darauf hin, daß durch eine gesetzliche Beschränkung der Arbeitszeit die "persönliche Freiheit des einzelnen" beschränkt werde, doch frage sich, ob dies nicht "im Interesse der Gesamtheit notwendig" sei. "Abgesehen davon, daß die lange Arbeitszeit weniger durch den freien Willen der Arbeiter, als durch die heutigen gesellschaftlichen Zustände herbeigeführt ist, wird durch Einführung des Normalarbeitstages zwar nicht die persönliche Freiheit der Arbeiter, sondern nur deren Ausbeutung durch das Kapital beschränkt und darum das wohlwollende Geschrei der Kapitalisten und Unternehmer über Beschränkung der persönlichen Freiheit, d.h. ihrer Freiheit, der Freiheit, die Arbeitskraft ihrer Arbeiter 14-16 Stunden jeden Tag ausbeuten zu dürfen."

12./15. Juni 1870

Die Generalversammlung des "Allgemeinen Deutschen Arbeiterunterstützungsverbandes" verabschiedet seine Statuten. Zweck des Verbandes ist es: "Durch festes Zusammenhalten, insbesondere, wenn nötig, durch organisierte Arbeitseinstellungen die Ehre und die materiellen Interessen der Beteiligten zu wahren und zu fördern. In diesem Zentralverband, der von einem dreiköpfigen Präsidium und einem zwölfköpfigen Zentralausschuß geführt werden soll, sind Arbeiter und Arbeiterinnen, Kleinmeister und Kleinmeisterinnen gemeinsam organisiert. Das Statut sieht nur die Streikunterstützung vor. Es soll eine einheitliche Krankenkasse neben dem Verband geschaffen werden, zu der die Mitgliedschaft freiwillig ist. Ferner soll Reiseunterstützung aus der Verbandskasse bezahlt werden.
Die Mitglieder sollen nicht mehr nach Berufsgruppen organisiert sein, sondern sich an den einzelnen Orten ohne Unterschied der Berufe zusammenschließen und einen Bevollmächtigten wählen, der vom Präsidenten bestätigt werden muß.
Damit hat J. B. von Schweitzer zwar seine diktatorische Gewalt wieder gefestigt. Dieser Beschluß trifft aber auch auf Widerstand in der eigenen Organisation, so daß er 1871 wieder gelockert wird. Dennoch treten mehrere Berufsverbände u.a. die Tischler und Zimmerer aus dem Verband aus.

30. Juni 1870

Der "Allgemeine Deutsche Zimmererverein" löst sich selbst auf.

1. Juli 1870

Der "Allgemeine Deutsche Zimmererverein" verschmilzt mit dem "Allgemeinen deutschen Arbeiterunterstützungsverband", nachdem sich die Mehrheit der Vereinsmitglieder in einer Urabstimmung für eine Verschmelzung ausgesprochen hatten.

9./11. Juli 1870

Auf der ersten Generalversammlung der Internationalen Gewerksgenossenschaft der Manufaktur-, Fabrik- und Handarbeiter in Crimmitschau wird mitgeteilt, daß ein Sechstel der rund 5.000 bis 6.000 Mitglieder Frauen sind.
Die Generalversammlung beschließt die Gründung einer Krankenkasse.
Diese Kasse gewährt Mütter einen Sonderschutz. Wenn weibliche Mitglieder nach der Niederkunft länger als 9 Tage krank sind, so sichert sie ihnen vom zehnten Tage an die Krankenunterstützung zu; diese wird vom ersten Tage der Entbindung gewährt, sofern ärztlicher Beistand erforderlich gewesen ist.
Auf Grund der sich verschärfenden Maßnahmen der sächsischen Justiz geht die Mitgliederzahl bis Ende 1873 auf ca. 1.000 zurück.

13. Juli 1870

Der "Sozialdemokrat" veröffentlicht einen Beschluß des Ausschusses des Arbeiter-Unterstützungsverbandes: "In Erwägung, daß die planlosen Streiks und die zersplitterten Unterstützungen aus der Verbandskasse zwecklos sind; daß es geradezu ein Unsinn ist, wenn die Arbeiter an zwanzig Orten und in zwanzig Geschäftszweigen zugleich Streik machen und sich dabei einbilden, die Verbandskasse könne genug Geld haben, diese sämtlichen planlosen Streiks zu unterstützen; in Erwägung endlich, daß vor allem dahin gestrebt werden muß, Planmäßigkeit, Ordnung und Disziplin in das Streikwesen zu bringen, erklärt der Ausschuß: daß er stets für einen Streik nur dann Gelder bewilligen wird, wenn derselbe vorher statutengemäß angemeldet und gebilligt worden ist."

19. Juli 1870 / 10. Mai 1871

Der deutsch-französische Krieg ist ein schwerer Rückschlag für die junge deutsche Gewerkschaftsbewegung. Die Gewerkvereine gehen etwa auf 35.000, die Arbeiterschaften von etwa 18.500 auf 4.200 und die Gewerksgenossenschaften auf etwa 18.000 Mitglieder bei Kriegsende zurück. Dazu kommen noch rund 6.600 Mitglieder des Buchdruckerverbandes, die sich richtungspolitisch nicht festgelegt haben. Vier der zehn Berufsverbände der Gewerksgenossenschaften gehen während des Krieges ein. Die anderen können - organisatorisch geschwächt- keine Generalversammlungen einberufen.
Innerhalb der Sozialdemokratie kommt es zu Differenzen über den Charakter des Krieges. Während des Krieges werden führende Sozialdemokraten - u.a. A. Bebel und W. Liebknecht - wegen ihrer kritischen Haltung zum Krieg verhaftet.

28. Oktober 1870

Im "Soester Wahlprogramm" für die Katholische Fraktion im preußischen Abgeordnetenhaus wird u.a. gefordert: "Freiheit für alle den gesetzlichen Boden nicht verlassenden Bemühungen zur Lösung der sozialen Aufgaben. Gesetzliche Beseitigung solcher Übelstände, welche den Arbeiter mit moralischen oder körperlichem Ruin bedrohen."
Auf einer Versammlung der katholischen Vereine Rheinlands und Westfalens in Essen, auf der hauptsächlich die christlich-sozialen Vereine vertreten sind, war für das Wahlprogramm der preußischen Katholiken zum Abgeordnetenhaus die Forderung aufgestellt worden: "Beseitigung der sozialen Mißstände und Förderung aller Interessen des Arbeiterstandes durch eine gesunde christliche Gesetzgebung".
Die über 50 gewählten Abgeordneten gründen am 13. Dezember 1870 die Fraktion "Zentrum (Verfassungspartei)".
Sie erläßt am 11. Januar 1871 einen Aufruf für die ersten Reichstagswahlen, in dem sie u.a. fordert: Ausgleichung der Interessen von Kapital und Grundbesitz sowie von Kapital und Grundbesitz einerseits und der Arbeit andererseits durch Erhaltung und Förderung eines kräftigen Mittelstandes.

13. Dezember 1870

Die auf der Basis des Soester Wahlprogramms gewählten katholischen Abgeordneten des preußischen Abgeordnetenhauses gründen die Fraktion "Zentrum (Verfassungspartei)". Die Fraktion erläßt am 11. Januar 1871 den Aufruf zu den Reichstagswahlen.

1871

Die Zeitschrift "Arbeiterfreund" - Organ des Centralvereins für das Wohl der arbeitenden Classen - schreibt: "Streiks können nur verhindert werden, wenn es dem Arbeitgeber durch ein Übereinkommen gelinge, sich die Leistungen der Arbeiter im Voraus für einen längeren Zeitraum zu sichern, welches wiederum nur durch feste und bindende Verabredungen über den Lohn für einen längeren Zeitraum möglich ist."
Parallel zu diesem Tarifvertragsgedanken im sozialreformerischen Lager werden auch Schiedsgerichte als Konfliktregelungsinstitutionen befürwortet, um damit den "Frieden zwischen Kapital und Arbeit" zu festigen.
Mit diesen Ideen findet der Centralverein bei den Hirsch-Dunckerschen-Gewerkvereinen große Sympathie, nicht zuletzt deshalb weil F. Duncker seit der Gründung Mitglied des Centralvereins ist. Trotz dieser gewerkschaftsfreundlichen Ansätze entwickelt sich der Centralverein in der folgenden Zeit zu einer "Arbeitgeber-Koalition" mit sozialer Zielsetzung.

Nach der Reichsgründung erlebt Deutschland einen großen Wirtschaftsaufschwung (Gründerjahre). Allein 1871 und 1872 werden in Preußen etwa 780 Aktiengesellschaften gegründet, gegenüber 300 in der Zeit von 1790 bis 1870. Als ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung erweist sich - neben den hohen französischen Kriegsentschädigungen - die Annexion von Elsaß-Lothringen. Die lothringischen Eisenerzvorkommen bilden eine bedeutende Grundlage für die deutsche Stahlindustrie, die nach 1900 entdeckten elsässischen Kalilager begründen mit den mitteldeutschen Vorkommen Deutschlands Kalimonopol auf dem Weltmarkt.
Die weitere wirtschaftliche Entwicklung ist vor allem durch wachsende Konzernbildung, Kartelle und Syndikate gekennzeichnet.
Der Ausbau der chemischen Industrie beginnt. Die Bedeutung des Bankwesens wächst durch den erhöhten Kreditbedarf.
Die fortschreitende Industrialisierung erfordert Massen von Arbeitskräften, die vom Land in die Städte, aus den östlichen Provinzen Preußens vor allem nach Westdeutschland wandern, wo sie hoffen, u.a. im Bergbau, in der Schwerindustrie oder im Baugewerbe ihre Lebenssituation zu verbessern. Bis 1880 wandern rund dreiviertel Millionen Menschen aus West- und Ostpreußen ab, von 1881 bis 1898 sind es noch einmal eine Million. Das neugegründete Reich hat 41 Millionen Einwohner, von denen 65% auf dem Lande bzw. in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern leben. 60% der Bevölkerung leben in Preußen. 6,6% sind Angehörige fremdsprachiger nationaler Minderheiten (u.a. 2,4 Millionen Polen).
1871 wohnen schon 17,5 Prozent aller Deutschen in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern. 1830 waren es erst 7,7 Prozent. Der Anteil der großstädtischen Bevölkerung - Städte mit über 100.000 Einwohnern - beträgt 5 Prozent.
Der Aufschwung der Industrie und der innerdeutsche Konkurrenzkampf verschärft die "sozialen Übel" in den Betrieben, vor allem die skrupellose Ausnutzung der Arbeitskräfte und dem "Herr-im-eigenen-Haus-Standpunkt" bei sehr vielen deutschen Industriellen, vornehmlich in der Schwerindustrie. Einige Unternehmer praktizieren aber auch - ohne auf ihren patriarchalischen Standpunkt zu verzichten - eine betriebliche Sozialpolitik durch die Schaffung von Lohn-, Pensions- und Krankenkassen und durch den Bau von Werkswohnungen.
Dank des Wirtschaftsaufschwunges können sich die Gewerkschaften wieder etwas stabilisieren. Durch zahlreiche Streiks erkämpfen sie ihren Mitgliedern einen Anteil am Wirtschaftswachstum. Zwischen 1871 und 1873 werden 622 Streiks bekannt, davon 1871 186, 1872 214 und 1873 222. Diese Streiks haben häufig zur Gründung neuer Gewerkschaften beigetragen. In zunehmenden Maße bemühen sich die Gewerkschaftsvorstände die Zahl unkontrollierter Streiks einzudämmen, da die finanzielle Unterstützung der Streikenden wegen geringer Eigenmittel häufig nicht erfolgen kann. Spenden und Solidaritätsveranstaltungen helfen allerdings zunächst, teilweise die erforderlichen Gelder zur Verfügung der Streikenden zu stellen.

1871 / 1878

Der Arzt Ludwig Hirt veröffentliche in diesen Jahren den vierbändigen Zyklus: "Die Krankheiten der Arbeiter".
1. Band: Staubinhalationskrankheiten (1871);
2. Band: Gasinhalationskrankheiten (1873);
3. Band: Gewerbliche Vergiftungen (1875);
4. Band: Die äußeren Krankheiten (1878).
L. Hirt gilt damit als Begründer der Arbeitsmedizin.

18. Januar 1871

In Versailles wird das deutsche Kaiserreich proklamiert.

18. März 1871

In Paris beginnt ein Aufstand französischer Arbeiter gegen die Regierung. Die Regierungsgewalt - die "Pariser Kommune" - wird durch Vertreter der Handwerker und Arbeiter übernommen.

21. März 1871

57 katholische Reichstagsabgeordnete, darunter Bischof W. E. v. Ketteler, gründen die Zentrumsfraktion des Deutschen Reichstags.
Sie fordert u.a.: "Das moralische und materielle Wohl aller Volksklassen ist nach Kräften zu fördern."
Die Mitglieder und die Wähler des Zentrums setzen sich aus sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen mit zum Teil kaum zu vereinbarenden Interessen zusammen. Katholische Arbeiter bilden einen wichtigen aber nicht entscheidenden Teil dieser Gruppen. Der Fraktion gehört ein Arbeiter aus Essen an.

14. April 1871

Der Reichstag nimmt die Reichsverfassung an. Sie ist die unwesentlich geänderte, durch Verträge mit den süddeutschen Staaten ergänzte Verfassung des Norddeutschen Bundes. Der Reichstag, hervorgegangen aus allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen (Frauen haben kein Wahlrecht), bewilligt den Haushalt. Von ihm angenommene Gesetze werden erst gültig nach Zustimmung des Bundesrates, dem höchsten Organ, in dem Preußen mit 17 Vertretern von 58 aus 26 deutschen Staaten dominiert. Beim Bundesrat liegt die Einbringung, Ausführung und Kontrolle der Gesetze. Der Reichskanzler, vom Kaiser berufen und nur ihm rechenschaftspflichtig, führt die Regierung. Der Kaiser entscheidet über Krieg und Frieden, repräsentiert Deutschland gegenüber dem Ausland und verkündet die Gesetze. Die Verfassung enthält keine bürgerlichen Grundrechte.
Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Machtverhältnisse werden vom Adel und von dem, Industrie, Handel und Banken tragenden, Großbürgertum bestimmt.
Dem Groß- und Mittelbürgertum gelingt es nicht, seine wirtschaftliche Macht in politische Herrschaft umzumünzen und eine demokratisch-parlamentarische Ordnung des Staates durchzusetzen. Es bleibt bei der monarchisch-autoritären Struktur des Staates und der Gesellschaft; denn das Bürgertum paßt sich in seinem Verhalten sehr stark an den durch den Adel geprägten Stil an.

19. April 1871

Im "Volksstaat" wendet sich Th. Yorck an die Vorstände und Mitglieder der Internationalen Gewerksgenossenschaften und schlägt ihnen vor, eine Gewerkschaftsunion zu bilden, "die die einzelnen Körperschaften verbindet und, ohne deren Selbständigkeit in eigenen Verwaltungssachen aufzuheben, doch die Möglichkeit bietet, selbsttätig vorzugehen. Ein bloßer Kartellvertrag, etwa nur dazu errichtet, um den Kontrahenten die Kassenbestände der verschiedenen Gewerkschaftskassen zu Verfügung zu stellen, wäre ebenso ungenügend als es andererseits verkehrt sein würde, jetzt alle Gewerkschaften in einen Topf zu werfen, um einen Gewerkschaftsbrei à la Schweitzer daraus zu machen. Ebenso aber haben wir im verflossenen Jahre sattsam Gelegenheit gehabt, zur beobachten, wohin es führt, wenn in einer Stadt jede winzige Mitgliedschaft in absolutester Unabhängigkeit von der womöglich noch kleineren Mitgliedschaft ihre eigenen Wege geht. Durch das vollständige Isoliertsein der Gewerkschaften ist es nun eben dahin gekommen, daß wohl keine derselben imstande sein wird, selbständig eine Generalversammlung abhalten zu können, und aus diesem Umstande ist recht deutlich zu ersehen, wie notwendig ein geregeltes und gemeinsames Zusammengehen und Zusammenwirken ist.
Deshalb schlägt Th. Yorck vor, daß bei Gelegenheit des zu Pfingsten 1871 in Dresden tagenden Parteikongresses Beauftragte der Gewerkschaften gemeinsam beraten sollen, "wie eine Vereinigung der verschiedenen Gewerkschaften resp. Gründung einer 'Gewerksunion' am ehesten zu bewirken ist".

23. April 1871

M. Hirsch, wegen zahlreicher Streiks bei der Fortschrittspartei skeptisch beurteilt, betont in einem Erlaß, daß die deutschen Gewerkvereine auf Grund der Musterstatuten weit entfernt sind, Arbeitseinstellungen zu provozieren, dieselben vielmehr auf alle Weise zu erschweren und zu verhüten suchen. Es ist jede prinzipielle Feindseligkeit gegen das Kapital ausgeschlossen. Gleichberechtigung, Vereinbarung, Schiedsgericht sind unser Wahlspruch.

26. April 1871

Die letzte Nummer des "Social-Demokrat" erscheint. Nachfolgeorgan wird ab 1. Juli 1871 der "Neue Social-Demokrat".

Mai 1871

In einer Resolution rät der Sozialdemokratische Arbeiterverein in Stuttgart den Parteigenossen dringend, "einen Streik nur dann zu beginnen, wenn gebieterische Notwendigkeit vorliegt und man über die dazu erforderlichen Geldmittel verfügen kann, ferner: nicht so planlos zu verfahren wie bisher, sondern nach einem ganz Deutschland umfassenden Organisationsplan. Als bester Weg, Geldmittel und Organisation zu beschaffen, wird die Gründung und Pflege der Gewerksgenossenschaften empfohlen."
Ende Mai beschließt der Leipziger sozialdemokratische Arbeiterverein eine ähnliche Resolution.

10. Mai 1871

Der Friede zwischen Deutschland und Frankreich wird in Frankfurt a. Main unterzeichnet.

25. Mai 1871

In Berlin tagt die erste Generalversammlung des "Allgemeinen Arbeiterunterstützungsverbandes". 19 Delegierte vertreten nur noch rund 4.260 Mitglieder. Die Generalversammlung beschließt auf lokaler Ebene das Berufsprinzip wiederzuherstellen.
Nachfolger von J. B. v. Schweitzer wird Wilhelm Hasenclever

A. Bebel verteidigt im Reichstag die vielgeschmähte Pariser Kommune. Das europäische Proletariat sehe hoffnungsvoll auf Paris.
Während der Beratungen über das Sozialistengesetz erklärt O. v. Bismarck 1878 im Reichstag, daß es diese Rede A. Bebels gewesen sei, die ihm die Gefährlichkeit des Sozialismus vor Augen geführt habe.

28. Mai 1871

Die letzten Mitglieder der Pariser Kommune ergeben sich. Die Regierungstruppen richten unter den Teilnehmern des Aufstandes ein furchtbares Blutbad an.

28./30.Mai 1871

In Glauchau nehmen 147 Delegierte aus 85 Orten am ersten deutschen Webertag teil. A. Bebel hält das Hauptreferat. In Resolutionen werden das Verbot der Kinderarbeit und die gesetzliche Einführung eines zehnstündigen Normalarbeitstages verlangt. Für den Webertag ist es "Pflicht der Fachgenossen, dahin zu wirken, daß die Frauen in den Fabriken und Werkstätten mit in die Gewerks- und Fachorganisationen als gleichberechtigt eintreten, und es dahin zu bringen, daß die Löhne für Frauen und Männer gleichgestellt werden". Der Webertag erachtet es auch für wünschenswert, daß sich Schiedsgerichte bilden, die zu gleichen Teilen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestehen, um Differenzen, durch die ein Streik droht, auf gütlichem Wege auszugleichen.

7. Juni 1871

Das Reichshaftpflichtgesetz tritt in Kraft. Nach massiven Protesten der Unternehmer ersetzt der Gesetzgeber die vorgesehene Gefährdungshaftung durch die Verschuldungshaftung. So kann ein Arbeiter, der einen Arbeitsunfall erleidet, durch den er zeitweilig oder lebenslang erwerbsunfähig wird, nur dann einen Entschädigungsanspruch anmelden, wenn er entweder bei der Eisenbahn in einem Bergwerk, Steinbruch oder in einer Fabrik beschäftigt ist und die Schuld des Unternehmers oder eines leitenden Angestellten an seinem Unfall nachweisen kann. Nur bei ca. 20% der Unfälle wird in den folgenden Jahren eine Unternehmerhaftung wirksam. Die Verpflichtung der Unternehmer ihre Arbeiter gegen Unfälle zu versichern wirkt sich als Kostenfaktor bei der Lohngestaltung negativ auf die Arbeiter aus.

Juli 1871 / 1887

Mit der Aufhebung der katholischen Abteilung im preußischen Kultusministerium beginnt der sog. "Kulturkampf", die Auseinandersetzung zwischen preußischem Staat, dem Liberalismus einerseits und der katholischen Kirche und dem Zentrum andererseits.
Dabei geht es O. v. Bismarck vor allem darum, Staat und Kirche stärker von einander abzugrenzen, um den kirchlichen Einfluß auf die Politik auszuschalten.
Nach langjährigen heftigen Auseinandersetzungen werden in zwei "Friedensgesetzen" die meisten der vom Staat getroffenen Maßnahmen aufgehoben. Bestehen bleiben u.a. die eingeführte Zivilehe, die staatliche Schulaufsicht und der Kanzelparagraph, der Geistlichen verbietet, in Ausübung ihres Dienstes staatliche Angelegenheiten "in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise" zu behandeln.
Der "Kulturkampf" hat das politische Leben im Deutschen Reich schwer belastet und nachhaltig zur Verschärfung der Gegensätze zwischen den gesellschaftlichen Gruppen beigetragen. Das Zentrum gewinnt durch den Kulturkampf ein hohes Maß an Geschlossenheit und kann seinen Stimmenanteil bei den Reichstagswahlen ständig erhöhen.

16. Juli / Ende August 1871

Berliner Maurer können durch mehrere bis 5-wöchige Streiks den 10-Stunden-Tag bei gleichem Lohn gegen den erbitterten Widerstand der Bauunternehmer durchsetzen. Die Streikenden werden durch Geldspenden aus dem In- und Ausland unterstützt.
Die Unternehmer antworten im folgenden Jahr mit einer Gegenkoalition und der Aussperrung von 5.000 bis 10.000 Maurern und Zimmergesellen. Die Auseinandersetzung endet mit einem Kompromiß.

16. Juli 1871

In Leipzig gründen Vertreter von 22 Bruderschaften den "Zentralverein der Deutschen Hutmacher" mit Sitz in Offenbach.
Er beginnt seine Tätigkeit am 1. Januar 1872 mit rund 1.460 Mitgliedern in 42 Filialen. Das Fachblatt erscheint unter dem Titel "Korrespondent des Zentralvereins Deutscher Hutmacher". Die Hutfabrikanten beantworten diese Gründung einer Vereinigung der Hutarbeiter mit der Aussperrung aller Gesellen, die dem Zentralverein angehören. Die Mitglieder in Offenbach werden dauernd ausgesperrt, so daß der Verein 1872 seinen Sitz nach Leipzig verlegen muß.

17./19. Juli 1871

Auf dem 1. deutschen Bühnenkongreß in Weimar wird die "Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger", die erste gewerkschaftliche Organisation aller deutschen Bühnenschaffenden, ins Leben gerufen. Zweck der Organisation ist "die Fortentwicklung des deutschen Theaters sowie die Sicherung und Hebung der geistigen und materiellen Interessen der deutschen Bühnenangehörigen". Theaterleiter und Direktoren können Genossenschaftsmitglied werden, Bühnenarbeiter nicht.
In den folgenden Jahren gründet die Genossenschaft eine Reihe von Unterstützungskassen.

12./15. August 1871

Auf dem Kongreß der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei in Dresden spricht Th. Yorck über den gesetzlichen Zehnstundentag, der dann auch als Forderung beschlossen wird, A. Bebel über die Forderung nach Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts für die Landtags- und Gemeindewahlen, Wilhelm Bracke über das neue Haftpflichtgesetz. Der Kongreß erklärt das Haftpflichtgesetz als völlig unzureichend für die Arbeiter.

15. August 1871

Auf Vorschlag Th. Yorcks treffen Beauftragte der Ausschüsse der einzelnen Gewerksgenossenschaften nach dem Dresdener Kongreß der SDAP zusammen, "um über die Grundlage der Agitation zur Ausbreitung und Kräftigung der Gewerkschaften einerseits sowie über Mittel und Wege zur Gründung einer Gewerkschaftsunion andererseits zu beraten".
Beteiligt sind die Holzarbeiter, die Metallarbeiter, die Manufaktur- und Fabrikarbeiter, die Bauarbeiter und die Schuhmacher. Auch hier gehen die Ansichten über die praktische Ausführung des Yorckschen Gedankens auseinander, es wird aber schließlich ein Antrag A. Bebels angenommen, "daß die anwesenden Vertreter der Gewerkschaftsverwaltungen als Kommission zur Ausarbeitung eines Organisationsentwurfs der Gewerkschaftsunion ernannt und verpflichtet werden, diesen Entwurf der Diskussion und Urabstimmung zu unterbreiten." Die Kommission wiederum beauftragt Th. Yorck mit der Ausführung des Beschlusses, der jedoch nicht verwirklicht wird.

26./29. August 1871

Der 1. Verbandstag der Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine in Berlin diskutiert nach dem Waldenburger Streik ausführlich über Streiks. Obgleich von einzelnen Vertretern betont wird, daß die gepredigte Versöhnung zwischen Kapital und Arbeit aus dem Grunde unausführbar sei, weil der größte Teil der Arbeitgeber von ihr nichts wissen wolle, so wird doch eine Resolution angenommen, in der es heißt, daß "im Prinzip jede Arbeitseinstellung als den beteiligten Parteien, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, schädlich zu verwerfen sei". Deshalb soll eine Kommission Normen darüber feststellen, unter welchen Verhältnissen eine Beteiligung an derselben statthaft sei.
Bei dieser Gelegenheit wird auch die prinzipielle Frage nach dem Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit erörtert. M. Hirsch führt aus, daß zwischen beiden kein Gegensatz, sondern eine natürliche Harmonie der Interessen bestehe. Allerdings mache sich ein Gegensatz insofern geltend, als der Kapitalist das Interesse habe, für möglichst viel Arbeit möglichst wenig Lohn zu zahlen, während der Arbeiter für möglichst wenig Arbeit möglichst viel Lohn zu erhalten wünsche. Aber diese Erscheinung erkläre sich daraus, daß die natürliche Harmonie durch die plötzliche großindustrielle Entwicklung momentan gestört sei und der Ausgleich sich noch nicht vollzogen habe. Die Abhilfe könne durch den kollektiven Vertragschluß zwischen der Gesamtheit der Arbeiter und Arbeitgeber als gleichberechtigter Faktoren geschaffen werden. Deshalb seien gewerbliche Schiedsgerichte und Einigungsämter nach dem englischen Vorbilde zu schaffen.
Schiedsgerichte müssen durch freie Wahl aller Arbeitgeber und Arbeitnehmer, möglichst nach Berufszweigen geordnet, gebildet werden. Noch wichtiger seien ständige Einigungsämter zur Regelung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse, welchen sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillig aber bindend unterordnen und welche nachweislich die verderblichen Arbeitseinstellungen zu verhüten vermögen. Es sei wünschenswert, daß die Mitglieder der Schiedsgerichte zugleich die Einigungsämter bilden.
Der Verbandstag nimmt diese Auffassungen einstimmig in einer Resolution an.
Der Verbandstag empfiehlt die Gründung von Produktivgenossenschaften, ohne jede Staatshilfe. Bei Unterstützungskassen lehnen die Delegierten jeden staatlichen Zwang ab, sind aber für eine freiwillige Beteiligung der Arbeitgeber.
Den Ortsvereinen wird die Förderung der Bildungsbestrebungen empfohlen. Der Verbandstag fordert alle Gewerk- und selbständigen Ortsvereine auf, den "Gewerkverein" zu abonnieren.

9./12. September 1871

Auf dem Buchdruckertag in Frankfurt a. Main, auf dem 50 Delegierte aus 34 Gauverbänden rund 6.200 Mitglieder vertreten, wird ein neues Statut verabschiedet. Der "Deutsche Buchdruckerverband" umfaßt die unter der Bezeichnung "Gauverbände" gegründeten Vereinigungen der Buchdrucker und Schriftgießer, welche aus Ortsvereinen bestehen.
Der Buchdruckerverband "erstrebt die materielle Besserstellung und geistige Hebung seiner Mitglieder sowie der Buchdrucker und Schriftgießer überhaupt."
§ 4: "Der Gesetzgebung des Verbandes unterliegen bis auf Weiteres: a) Arbeitspreise; b) Arbeitszeit, besonders Sonntagsarbeit; c) Lehrlingswesen; d) Unterstützungskassenwesen durch Aufstellung von Normativbestimmungen und Gründung neuer Kassen; e) Produktivgenossenschaften; f) statistische Erhebungen über Höhe der Löhne, Arbeitszeit, Lebensmittelpreise, Kassenwesen u. dgl.; g) Vertretung der deutschen Buchdrucker und Schriftgießer in außerdeutschen Ländern."
Der Verband übernimmt nun den bisher nur vom Leipziger Gründungsverein herausgegebenen "Correspondent".

Oktober 1871

In einem Flugblatt veröffentlicht M. Hirsch einen Statutenentwurf für Einigungsämter:
Das Einigungsamt des ... Gewerks zu ... hat den Zweck, über alle die Löhne und Arbeitsverhältnisse betreffenden Streitfragen, welche jeweils von den Arbeitgebern oder Arbeitnehmern bei ihm angebracht werden, schiedsrichterlich zu entscheiden und durch versöhnliche Mittel seinen Einfluß anzuwenden, um allen entstehenden Differenzen ein Ende zu machen.
Das Einigungsamt besteht aus neun Arbeitgebern und neun Arbeitnehmern; die neun Arbeitgeber werden von einer öffentlichen Versammlung der Arbeitgeber, die neun Arbeitnehmer von einer öffentlichen Versammlung der Arbeitnehmer gewählt. Die Gesamtheit der Vertreter bleibt ein Jahr im Amte.

12. Oktober 1871

In einer Rede fordert der spätere "Kathedersozialist" Adolph Wagner Arbeitergewinnbeteiligung, Lohnerhöhungen, Verkürzung der Arbeitszeit, Verbesserung der Wohnungsverhältnisse sowie eine soziale Fabrik- und Steuergesetzgebung, wobei dem Staat bei der Verwirklichung dieser Forderung eine maßgebende Rolle zukomme. Gleichzeitig fordert er den "Verzicht der höheren Klassen auf ihren Rechtsanspruch auf eine viel bessere Lebensweise", um eine Revolution zu verhindern.

28. Oktober 1871

In Berlin wird der "Deutsche Lehrerverein" gegründet. Er ist parteipolitisch, religiös und weltanschaulich neutral und "bezweckt die Förderung der Volksbildung und den Ausbau der in ihrem Dienste stehenden Einrichtungen, insbesondere erstrebt er eine möglichst vollkommene Ausgestaltung des Schulwesens und vertritt die gemeinsamen Angelegenheiten des Lehrerstandes".
Sein Sitz ist Berlin.

28. Oktober / Mitte November 1871

In Chemnitz streiken 6.500 Metallarbeiter. In mehreren Massenveranstaltungen wird erneut der gesetzliche Zehnstundentag gefordert. Trotz großer Solidarität der Arbeiter ganz Deutschlands muß der Streik ergebnislos abgebrochen werden. Er ist die größte Aktion innerhalb einer rasch anwachsenden Streikbewegung.

18. November 1871

Den ergebnislosen Abbruch des Chemnitzer Metallarbeiterstreiks führt "Der Volksstaat" auf den Mangel an gewerkschaftlicher Organisation zurück. "Gestehen wir ein: Unsere bisherige Organisation war ungenügend, unsere Gewerkschaften sind im großen und ganzen nur auf dem Papier vorhanden, wir haben Organisationsrahmen, allein die Rahmen sind nicht ausgefüllt. Machen wir die papierne Organisation zu einer wirklichen! Werfen wir uns mit aller Kraft in die gewerkschaftliche Bewegung! Schrecken wir vor keiner Schwierigkeit zurück! Begreifen wir, daß die Arbeiterklasse bloß die Wahl hat zwischen Niederlage und Organisation."

19./20. November 1871

146 Delegierte Berliner lassalleanischer Gewerkschaftsorganisationen aus 23 Gewerken und Fabrikvereinen gründen auf einem Kongreß in Berlin den "Berliner Arbeiterbund".
Nach dem Statut verfolgt er den Zweck, "durch gemeinsames Handeln der Berliner Arbeiter die Lage derselben zu verbessern, und zwar durch allmähliche Verkürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden täglich, Abschaffung der Nacht- und Sonntagsarbeit, Erhöhung der Löhne und Wahrung der persönlichen Ehre und Freiheit der Arbeiter". Zum Verbandsorgan wird der "Neue Social-Demokrat" bestimmt. Vorsitzender des Bundes wird Wilhelm Hasenclever.
Mit der Gründung des Berliner Arbeiterbundes wollen die Lassalleaner ihren Einfluß auf die Berliner Arbeiter verstärken und deren Anschluß an die Internationalen Gewerksgenossenschaften verhindern. "Wir haben nur deshalb den Bund gegründet", erklärt der führende Lassalleaner Wilhelm Hasselmann, "um diese Gewerke zu uns herüberzuziehen, was uns auch ganz gut gelungen ist". Der Arbeiterbund wird am 6. Juli 1872 wieder aufgelöst.

Ende 1871

Bis zu diesem Zeitpunkt gelingt es den Buchdruckern in zahlreichen Städten und Provinzorten den Zehnstundentag tarifvertraglich festzusetzen.
Zum ersten Mal wird in dieser Zeit auch die Einführung eines neuen Lohnsystems der "Alphabetberechnung" von den Berliner Druckereien nach einem Streik akzeptiert. Um die Einführung der "Alphabetberechnung" dreht sich auch ein Arbeitskampf in Stuttgart, der sich Ende 1871 entwickelt und der den unmittelbaren Anlaß zur Zentralisierung der Tarifpolitik beider Arbeitsmarktparteien gibt. Ausgelöst wird der Konflikt durch die Weigerung der Stuttgarter Druckereibesitzer, die von den Gehilfen geforderte Änderung der Berechnungsmethode anzuerkennen; die Druckarbeiter treten darauf in den Streik, der sich dreizehn Wochen lang hinzieht und der mit einem Kompromiß schließlich beigelegt wird. Die Bedeutung dieser lokalen Auseinandersetzung liegt darin, daß sie die örtlichen Prinzipale dazu bewegt, die Initiative zur Konzentration der unternehmerischen Kräfte durch Aufstellung einheitlicher tariflicher Normen zu ergreifen, um die Gefahr des "Einzelabschlachtens", die mit dem gezielten Vorgehen der Gehilfen an einem Ort gegeben ist, abzuwenden.

Ende 1871 / 1872

Die polizeilichen und gerichtlichen Verfolgungen gegen Mitglieder und Organisation der Arbeiterbewegung nehmen zu.


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