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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
Online-Suppl. Erweiterung des Berichtszeitraums von Mitte 1977 bis zur Jetztzeit / Autor: Dieter Schuster.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2003 ff

Stichtag:
1. Juli 1979

Luise Albertz , geboren 22. Juni 1901 in Duisburg, in Duisburg gestorben. Buchhalterin; 1915 Jugendorganisation der SPD; 1946 Stadtverordnete; 1946-Oktober 1948 und ab 1956 Oberbürgermeisterin in Oberhausen; 1947-1950 MdL Nordrhein-Westfalen; seit 1949 MdB; Vorsitzende des Petitionsausschusses.

In Kraft treten:

das Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubes.
Die geltenden Mutterschutzfristen - 6 Wochen vor und gewöhnlich 8 Wochen nach der Geburt - werden um einen Mutterschaftsurlaub ergänzt. Im Anschluss an die Schutzfrist soll eine Mutter die Möglichkeit erhalten, für weitere 4 Monate von der beruflichen Tätigkeit befreit zu werden. Die Mutter behält ihren Arbeitsplatz; der Kündigungsschutz wird bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs ausgedehnt; für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs wird ein Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Nettolohns, höchstens jedoch monatlich 750 DM aus Mitteln des Bundes gezahlt; das Mutterschaftsgeld ist lohn- und einkommensteuerfrei; die beurlaubte Mutter bleibt beitragsfrei in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung versichert.

Den neuen Mutterschaftsurlaub können die in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mütter, Heimarbeiterinnen, ferner arbeitslose Mütter, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz beziehen, in Anspruch nehmen.

In der Bundesrepublik stehen etwa zehn Millionen Frauen im Erwerbsleben. Von den etwa 600.000 Kindern, die jährlich geboren werden, hat ungefähr die Hälfte eine Mutter, die in einem Arbeitsverhältnis steht und die Berufsbelastung und Betreuung ihres Kindes miteinander in Einklang bringen muss.

Das Gesetz zur Beschleunigung und Bereinigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens.

Die Verfahren der Arbeitsgerichte werden auf die mündliche Verhandlung beschränkt. Bei Kündigungsschutzverfahren muss innerhalb von zwei Wochen nach der Klage die Verhandlung stattfinden. Der Staat übernimmt für Ausländer die Kosten für Dolmetscher und Übersetzer.

Der Staatsvertrag der Bundesländer über die Vergabe von Studienplätzen.

Die verfügbaren Studienplätze sollen im Rahmen eines Übergangsverfahrens - bis zur Einführung besonderer fachbezogener Auswahlverfahren – über verschiedene Quoten – u.a. Abitur/Test-Quote, Quote mit leistungsgesteuertem Losverfahren, Qualifikationsquote – vergeben werden.

Das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films.

Die Mehrwertsteuer wird von 12 auf 13 bzw. von 6 auf 6,5 Prozent erhöht, um die finanziellen Auswirkungen der 1978er Beschlüsse auf die öffentlichen Defizite in Grenzen zu halten. Das Kindergeld für das 2. Kind wird von 80 auf 100 DM erhöht.

Das von der Bundesregierung beschlossene Eigenhilfe-Programm beginnt. Es soll dem Mangel an Eigenkapital abhelfen, an dem potentielle Existenzgründungen häufig scheitern. Personen, die sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe selbstständig machen wollen, können nunmehr langfristige persönliche Darlehen ohne Sicherheitsleistungen gewährt werden, die im Konkursfall unbeschränkt haften und dadurch Eigenkapitalcharakter erhalten. Der im gesamtwirtschaftlichen Interesse notwendige Eintritt neuer Unternehmen in den Markt wird dadurch wirksam erleichtert.

Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen wird beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit eine Gleichstellungsstelle eingerichtet. Mit unterschiedlichen Arbeitskonzepten werden auch in den Ländern Berlin, Hamburg und Hessen „Gleichstellungsstellen„ eingeführt.

Im Rahmen des in Arbeit befindlichen Sozialgesetzbuchs werden wichtige Grundsätze und Begriffe des Sozialversicherungsrechts klargestellt, Vorschriften zum Beitragsrecht zusammengefasst und die Bestimmungen über Verfassung und Verwaltung der Versicherungsträger einschließlich des Selbstverwaltungs- und Aufsichtsrechts vereinfacht und weitgehend vereinheitlicht.

In einer gemeinsamen Erklärung äußern die Außenminister der Vereinigten Staaten, Frankreichs, Großbritanniens und der Bundesrepublik Deutschland ihre „Besorgnis„ darüber, dass die DDR-Volkskammer das Wahlgesetz der DDR „mit der offenkundigen Absicht geändert„ habe, „der Bevölkerung von ‚Ost-Berlin‘ das Recht zu geben, ihre Vertreter in der ‚Volkskammer‘ direkt zu wählen„. Die Außenminister erinnern daran, dass der Status von Berlin nicht einseitig verändert werden könne. Zusammen mit der Sowjetunion hätten die Westmächte besondere Rechte und Verantwortungen für ganz Berlin. Die DDR hatte am 28. Juni in einem geänderten Wahlgesetz festgelegt, dass auch die Berliner Volkskammerabgeordneten von der Bevölkerung direkt gewählt und nicht mehr von der Stadtverordnetenversammlung delegiert werden.


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