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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
1. Juli 1969

Bundespräsident G. Heinemann wird vereidigt.
In einer Rede vor dem Bundestag stellt er die Bewahrung des Friedens und den Ausbau der Demokratie in den Mittelpunkt: Ich sehe als erstes die Verpflichtung, dem Frieden zu dienen. Nicht der Krieg ist der Ernstfall, in dem sich der Mann zu bewähren habe, wie meine Generation in der kaiserlichen Zeit auf den Schulbänken lernte, sondern der Frieden ist der Ernstfall, in dem wir alle uns zu bewähren haben. Hinter dem Frieden gibt es keine Existenz mehr.
Diese Bundesrepublik ist bewußt als repräsentative Demokratie gestaltet. Ich halte ihre auf Menschenwürde und Menschenrechte begründete Ordnung als Grundlage und Rahmen für die beste in unserer bisherigen Geschichte. Diese Ordnung ist aber nicht fertig. Alle ihre Orientierungsmerkmale, wie freiheitliche Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, bedürfen im Staat und in der Gesellschaft der fortwährenden Bemühung um täglich bessere Verwirklichung durch den mündig mitbestimmenden Bürger.

Der Bundestag verabschiedet das dritte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz. Dieses Gesetz soll die Finanzierung der bruttolohndynamischen Rente über den sogenannten »Rentenberg« bis zum Jahre 1985 sichern. Die bis 1985 durchgeführte Kalkulation ist laut Gesetz jährlich auf den neuesten Stand zu bringen und jeweils um ein Jahr fortzuschreiben, so daß in Zukunft alle Finanzdaten der Rentenversicherung stets für 15 Jahre im voraus vorliegen. Das Gesetz garantiert die jährliche Anpassung der Renten an die Löhne und Gehälter. Die Auszahlung der Renten wird vorverlegt. Frauen können die ihnen bei ihrer Heirat erstatteten Rentenbeiträge wieder einzahlen und sich damit neu versichern. Mit Hilfe eines Finanzausgleichs zuerst innerhalb der Rentenversicherung der Arbeiter, später zwischen den Rentenversicherungen von Arbeitern und Angestellten sollen die erforderlichen Beitragsmehrbelastungen begrenzt bleiben. Jeder Versicherte soll in Zukunft über seine Rentenansprüche informiert werden.

Der Bundestag stimmt einem Gesetz zu, nach dem auch nicht-eheliche Kinder mit ihrem Vater verwandt sind und einen Anspruch auf Unterhalt und Ausbildung haben, der nicht mehr mit dem 18. Lebensjahr endet. Künftig stehen diesen Kindern die gleichen Anteile am väterlichen Erbe wie den ehelichen zu. Die Mutter hat die volle elterliche Gewalt über ihr uneheliches Kind.


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net edition fes-library | Juni 2001