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TITEL/INHALT

Chronik der deutschen Sozialdemokratie / Franz Osterroth ; Dieter Schuster. - [Electronic ed.]. - Berlin [u.a.]
3. Nach dem Zweiten Weltkrieg. 2., neu bearb. und erw. Aufl. 1978.
Electronic ed.: Bonn : FES Library, 2001

Stichtag:
26. Juni 1969

Der Bundestag verabschiedet das Ausbildungsförderungsgesetz. Es umfaßt Zuschüsse an Schüler und Studenten für den Lebensunterhalt, für Ausbildungskosten und für Fahrtkosten. Auf diese Leistungen besteht ein Rechtsanspruch. Die Ausbildungsförderung wird nicht von besonderen Fleißprüfungen abhängig gemacht. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, daß auch Familien berücksichtigt werden, die ein durchschnittliches Einkommen haben.

Der Bundestag stimmt dem sogenannten Umwandlungssteuergesetz zu, durch das der Wechsel der Unternehmensform rechtlich und steuerlich erleichtert wird. Der SPD gelingt es, daß eine Mitbestimmungssicherungsklausel in das Gesetz aufgenommen wird. Eine Kontrolle der Fusionen lehnt die CDU/CSU ab. Die SPD stimmt dem Gesetz zu, weil dadurch die CDU/CSU bereit ist, dem von ihr zunächst abgelehnten Publizitätsgesetz zu einer Mehrheit zu verhelfen.

Durch das vom Bundestag verabschiedete Publizitätsgesetz wird eine alte sozialdemokratische Forderung verwirklicht. Durch das Gesetz werden rund 70 Großunternehmungen verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse offenzulegen, obwohl sie keine Aktiengesellschaften sind.

Der Bundestag beschließt das Haushaltsgrundsätzegesetz und eine neue Bundeshaushaltsordnung. Das Gesetz sieht u.a. vor: die Etatberatungen zu aktualisieren; die Neuregelung des Veto-Rechtes der Bundesregierung gegenüber finanzwirksamen Beschlüssen der Legislative und die Neuordnung der öffentlichen Kreditwirtschaft einschließlich der Abschaffung des außerordentlichen Etats. Künftig hat die Bundesregierung den Bundestag und den Bundesrat über erhebliche Änderungen der Haushaltsentwicklung und deren Auswirkungen auf die Finanzplanung zu unterrichten. Außerdem muß die Regierung künftig ihren Gesetzesvorlagen einen Überblick über die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung des Bundes, der Länder und der Gemeinden beifügen. Der Bundestag ändert am 4. Juli seine Geschäftsordnung. Danach müssen bei finanzwirksamen Gesetzesentwürfen aus der Mitte des Parlaments in der Begründung auch die finanziellen Auswirkungen dargelegt werden.

Der Bundestag billigt gegen die Stimmen der FDP und CSU den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes, wonach die Strafverfolgung von Verbrechen des Völkermordes unverjährbar bleiben sowie die Strafverfolgung von Verbrechen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, erst nach 30 Jahren verjährbar sein sollen. Gewaltverbrechen aus der NS-Zeit können nun bis Ende 1979 verfolgt werden.


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net edition fes-library | Juni 2001