Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die Generalversammlung des Centralverbandes der Handlungsgehilfen in Hannover wünscht eine reichsgesetzliche Arbeitslosenfürsorge mit staatlichen Zuschüssen an die Gewerkschaften und erneuert die Forderung nach einer paritätischen Stellenvermittlung für Handlungsgehilfen.
Stichtag:
19./21. Mai 1914
Die Generalversammlung fordert ein einheitliches Arbeitsrecht für alle Angestellten, die kaufmännische Dienste leisten.
Der hauptsächlichste Zweck, der mit der Vereinheitlichung herbeigeführt werden muß, ist die dringend notwendige soziale Ausgestaltung des Arbeitsrechts, die den Angestellten und Arbeitern nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch hinreichenden Schutz vor übermäßiger Ausnutzung ihrer Arbeitskraft bietet.
Die Generalversammlung hält den dem Reichstag vorliegenden Gesetzentwurf zur Sonntagsruhe im Handel für nicht akzeptabel.
Sie bedauert, daß die anderen Gehilfenverbände sich geweigert haben, zwecks Abschaffung der Sonntagsarbeit gemeinsam bei den Geschäftsinhabern vorstellig zu werden und diese nötigenfalls durch Verweigerung der Sonntagsarbeit, durch Personalsperre oder durch Boykott zu zwingen. Diese Verbände, die ihre Mitwirkung hierbei versagt haben, tragen die Verantwortung dafür, wenn die Sonntagsarbeit weiterhin eine schlechte Gewohnheit im Handelsgewerbe bleibt.