Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Verbandstag des Verbandes der Gastwirtsgehilfen in Nürnberg fordert, die Arbeitsschutzbestimmungen für alle im Gastwirtsgewerbe tätigen Personen festzulegen. Die tägliche Arbeitszeit aller Angestellten über 16 Jahre darf 12 Stunden nicht überschreiten und kann mit Rücksicht auf den Geschäftsgang auf 15 Stunden, einschließlich der Pausen verteilt werden. Pausen sind Arbeitsunterbrechungen, über die der Angestellte selbständig verfügen kann. Allen Angestellten ist eine Mittagspause von mindestens einer Stunde zu gewähren.
Stichtag:
19./23. März 1912
Allen Angestellten ist wöchentlich eine ununterbrochene Arbeitsruhe von mindestens 36 Stunden zu gewähren.
Der Verbandstag protestiert gegen die Versuche, die Gehilfen der verschiedenen Länder gegeneinander auszuspielen. Der Gehilfe muß vielmehr an jedem Ort und in jedem Land Hand in Hand mit den einheimischen bzw. zugewanderten Berufsgenossen seine gewerkschaftliche Pflicht erfüllen und lebhaften Anteil am Kampf um die Verbesserung der Verhältnisse nehmen.