Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Verbandstag des Verbandes der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter in Hamburg beschließt eine Regelung der Gehälter und sonstigen Vertragsleistungen für die Angestellten des Verbandes, in der u. a. festgelegt wird, daß in Krankheitsfällen dem Angestellten das Gehalt ein Vierteljahr ungekürzt weiterbezahlt wird. In besonderen Fällen kann der Vorstand auch nach dieser Zeit das Gehalt ganz oder teilweise weiterbezahlen.
Stichtag:
15./20. August 1910
Im Todesfall wird das Gehalt für 6 Wochen an die Hinterbliebenen weiterbezahlt.
Die Vorstandsbeamten erhalten in den ersten fünf Jahren 14 Tage Ferien, nach fünf Jahren drei Wochen, die Lokalbeamten 14 Tage Ferien. Delegationen dürfen nicht als Ferien angerechnet werden.