Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Im Rückblick schildert Paul Umbreit 1915 die negative Atmosphäre, unter der die Gewerkschaften in den Vorkriegsjahren arbeiten mußten.
Stichtag:
1910 / 1914
"Immer enger zogen die Behörden und Gerichte das Netz über den Gewerkschaften und Arbeitskämpfen zusammen. Polizei-, Zivil- und Strafgerichte wetteiferten förmlich miteinander in neuen Koalitionsbeschränkungen. Das Streikpostenrecht wurde systematisch vernichtet, die Sperrung von Arbeitsplätzen und Werkstätten verfolgt, der leiseste Druck auf Streikbrecher in schärfster Weise geahndet und gegen Streikausschreitungen mit besonderer Vorliebe der Aufruhrparagraph und das Mittel der Zuchthausstrafe angewendet. Boykotts wurden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt und die Gewerkschaften in immer größerem Umfange für den Schaden, den Arbeitseinstellungen, Sperren und Boykotts verursachten, haftbar gemacht".
So ist 1911 die Zahl der Verurteilungen wegen Streikvergehen gegenüber 1910 um 500% höher und steigt 1912 "geradezu unheimlich" im Bereich des Metallarbeiterverbandes.
Als Anfang 1913, am Vorabend der Reichstagsverhandlungen über den künftigen Kurs der deutschen Sozialpolitik, der Dritte Deutsche Arbeiterkongreß zusammentritt, bittet Giesberts die Delegierten eindringlich, sich nicht über die Gefahren der Lage in dieser "Zeit sozialen Mißtrauens" zu täuschen. Die wachsende Schar der Gegner des Reichstagswahlrechts und des Koalitionsrechts aber warnt er, nicht auch noch den Teil der Arbeiter in die Opposition zu treiben, der bereit sei, den sozialen Ausgleich zu suchen.
Gleichzeitig beginnt auf der Basis des Reichsvereinsgesetzes eine neue politische Verfolgung der Arbeiterjugendvereine, die nun als politische Vereine behandelt werden. Soweit sie nicht aufgelöst werden, unterliegen sie strengen Kontrollen.