Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Mit der sogenannten Großeisenverordnung, die auf erbitterten Widerstand der betroffenen Unternehmer und deren Verbände stößt, werden die bisher übermäßig getätigten Überstunden eingeschränkt und die Mindestpausen während der Arbeitszeit und zwischen zwei Arbeitsschichten sichergestellt.
Stichtag:
18. oder 19. Dezember 1908
In allen Schichten, die länger als acht Stunden dauern, müssen jedem Arbeiter Pausen in einer Gesamtdauer von mindestens zwei Stunden gewährt werden. Vor der täglichen Arbeitszeit muß für jeden Arbeiter eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens acht Stunden liegen. Nach Auffassung des Metallarbeiterverbandes vermögen diese Bestimmungen weder eine Einschränkung der Überarbeit und der Überschichten, noch eine für die Gesundheit der Arbeiter erforderliche Regelung der Pausen herbeizuführen. Die den oberen Verwaltungsbehörden zugesprochene Befugnis, von den Vorschriften der Verordnung Ausnahmen zu gestatten, wird nicht nur den reichsrechtlichen Charakter der Verordnung durchbrechen, sondern auch die winzigen Vorteile für die Arbeiter gänzlich wieder beseitigen.