Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Stichtag:
2./8. August 1908
Der Verbandstag des Fabrikarbeiterverbandes in München erklärt sich mit dem Beschluß der Konferenz der Centralvorstände vom Dezember 1907, Gründung einer selbständigen Organisation für Land- und Waldarbeiter, unter der Voraussetzung einverstanden, daß diese Organisation nicht auf die der Gewerbeordnung unterstehenden landwirtschaftlichen Nebenbetriebe ausgedehnt wird.
"Der Verbandstag erblickt in dem Tarifvertrag ein geeignetes Mittel zur Erringung und Erhaltung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen.
Der Abschluß eines Arbeitsvertrages erfordert eine starke Organisation der Kolleginnen und Kollegen, für welche er Geltung erlangen soll. Für die Organisation ist eine verstärkte Werbekraft zu erhoffen, weil durch den Tarifvertrag die unterschiedliche Bezahlung für gleich geartete Leistungen ausgeschaltet, und das Streben der Kolleginnen und Kollegen, durch Anschluß an die Organisation der tariflichen Bestimmungen teilhaftig zu werden, gestärkt wird.
Da, wo die Vorbedingungen gegeben sind, Lokal- oder Bezirkstarife zu bekommen, ist deren Abschluß anzustreben."
Der Verband führt nun den Namen "Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands".