Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der Reichstag nimmt den Gesetzentwurf über das Vereins- und Versammlungsrecht mit 195 gegen 168 Stimmen der SPD u.a. an. Das Gesetz tritt am 15. Mai in Kraft. Personen unter 18 Jahren bleiben von der Mitgliedschaft an politischen Vereinen und der Teilnahme an politischen Versammlungen ausgeschlossen. Den Frauen wird gestattet, sich in politischen Vereinen zu organisieren. Gegen die polizeiliche Auflösung von Versammlungen und Vereinen besteht nun ein besserer Rechtsschutz. In öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen ist nur die deutsche Sprache zugelassen, es sei denn mindestens 60% der eingesessenen Bevölkerung ist fremdsprachig.
Stichtag:
8. April 1908
Dadurch werden die nationalen Minderheiten in ihrem Wirken eingeengt. Das neue Gesetz bringt vor allem für die süddeutschen Länder Verschlechterungen gegenüber den bisherigen Landesgesetzen.
Das Koalitionsverbot für Landarbeiter wird zwar aufgehoben, aber gleichzeitig wird ausdrücklich die weitere Gültigkeit der "Vorschriften des Landesrechts in bezug auf die Verabredung ländlicher Arbeiter und Dienstboten zur Einstellung oder Verhinderung der Arbeit" betont.
Das neue Vereinsrecht beseitigt auch nicht die noch bestehenden 44 Gesindeordnungen.