Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Der "Centralverein der Bureauangestellten" und der im Januar 1894 gegründete Verband der Verwaltungsbeamten der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften usw. schließen sich in Berlin zum "Verband der Bureauangestellten und der Verwaltungsbeamten der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften Deutschlands" zusammen.
Stichtag:
17./20. April 1908
Der Verband fordert vor allem:
Achtstündiger Maximalarbeitstag, Beseitigung der Überstunden-, der Akkord- und Pauschalarbeit, Normierung von Mindestgehältern; Verbot der Sonntagsarbeit, sowie Festlegung einer Mindestkündigungsfrist; Ausdehnung der Gewerbe- bzw. Kaufmannsgerichte auf den Beruf der Bureauangestellten; Gewährung eines ununterbrochenen Erholungsurlaubes von mindestens 14 Tagen im Jahr unter Fortzahlung des Gehalts; Erlaß hygienischer Vorschriften bezüglich der Arbeitsräume (Bureau usw.); Regelung des Lehrlingswesens.
Der Verband gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz, Arbeitslosenunterstützung, Krankenunterstützung, Gemaßregeltenunterstützung und Sterbegeld.
Verbandsorgan ist "Der Bureauangestellte". Ferner gibt der Verband die "Volkstümliche Zeitschrift für praktische Arbeiterversicherung" heraus. Sitz des Verbandes ist Berlin.
Der Verband fordert u.a. die rechtliche Gleichstellung der Büro- mit den Handlungsgehilfen. Er wendet sich gegen eine eigenständige Angestelltenversicherung und verlangt eine Zusammenlegung, zumindest organische Verbindung der einzelnen Arbeiterversicherungen.