Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Nach einer Übersicht im "Correspondenzblatt" über "Die Ferienverhältnisse des Personals der Staatseisenbahnen in Deutschlands" gewähren neun Eisenbahnverwaltungen Urlaub von 3 Tagen bis 5 Wochen (nur für Beamte der beiden höchsten Gehaltsgruppen).
Stichtag:
16. Februar 1907
Die Dauer des Urlaubs ist abhängig von der Tätigkeit, der Lohn- bzw. Gehaltsgruppe, der Dauer der Beschäftigung. Ein Recht auf Urlaub haben die Arbeiter nicht, Urlaub wird nur gewährt, wenn dienstliche Rücksichten nicht entgegenstehen, und vor allem ist Urlaub abhängig von guter Führung und zufriedenstellenden Leistungen.