Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Im Reichstag unterstützt E. Wurm die Petition des "Verbandes der Maler, Lackierer, Anstreicher, Tüncher und Weißbinder", in der er das Verbot von Bleifarben verlangt hatte. Der Petitionsausschuß lehnt das Ansinnen in einem Bericht zunächst ab. Zu viele Arbeiter in Bleiweißfabriken würden arbeitslos, zudem wisse man nicht, ob Bleiweiß für alle Zwecke ersetzt werden könne.
Stichtag:
6. Mai 1904
Der Reichstag schließt sich mehrheitlich der Position des Petitionsausschusses an: Bleiweiß wird nicht verboten, obwohl die gesundheitlichen Gefahren für Menschen, die mit Blei arbeiten, schon seit längerem bekannt sind.
Immerhin führt in der Folgezeit der öffentliche Druck dazu, daß zahlreiche Reichsverwaltungen und Bundesregierungen bleihaltige Farben für Innenanstriche verbieten und der Bundesrat am 27. Juni 1905 eine Verordnung für Malereibetriebe, die Bleifarben verwenden erläßt, die in Anlehnung an die Verordnung von 1903 über die Bleifarbenfabriken schärfere Sicherheitsmaßnahmen und eine Gesundheitskontrolle der Arbeiter vorsieht.