Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Auf dem "Internationalen Textilarbeiterkongreß" in Zürich sind unter den deutschen Delegierten zum ersten Mal auch zwei Vertreter der "christlichen" Textilarbeiterorganisation und ein Vertreter des Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereins der Stuhlarbeiter anwesend.
Stichtag:
1./6. Juni 1902
Dazu erklärt H. Greulich, daß die Differenzierung von Gewerkschaften nach dem Glaubensbekenntnis ein Unding sei, das auf Dauer nicht bestehen kann. Die Arbeitsbedingungen richten sich nicht nach dem Glaubensbekenntnis, ihre Verbesserung ist ein gemeinsames Ziel aller Berufsgenossen und kann nur durch eine einige Organisation erreicht werden. Getrennte Organisationen können dieses Streben nur lähmen und schwer schädigen.
Trotzdem kommt es über die Teilnahme der drei Vertreter zu einer Diskussion. Zwar werden sie zu diesem Kongreß zugelassen, künftig werden aber nur Gewerkschafter zugelassen, die auf dem Boden des Klassenkampfes stehen. Darauf verlassen die beiden christlichen Gewerkschafter den Kongreß. Erneut werden die Akkordarbeit, die Nachtarbeit und Überstunden abgelehnt sowie die Freigabe des Samstagnachmittags, der Achtstundentag und die Errichtung von Arbeitskammern verlangt.
Das internationale Sekretariat soll mit Mitteln der nationalen Organisation einen Streikfonds einrichten. Die Organisation und die Fachpresse der Textilarbeiter aller Länder haben die Pflicht, der Alkoholfrage mehr Aufmerksamkeit als bisher entgegenzubringen. Durch Vorträge und belehrende Artikel soll dahin gewirkt werden, daß der Alkoholgenuß immer mehr eingedämmt wird.
Über die Arbeitszeiten und die Lohnverhältnisse soll das internationale Sekretariat statistische Erhebungen durchführen.