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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
28. Mai / 1. Juni 1901

Die Generalversammlung des Metallarbeiterverbandes in Nürnberg beschließt mit 120 Stimmen: "In allen Betrieben, wo drei Fünftel der beschäftigten Arbeiter Mitglieder einer Organisation sind, sind dieselben verpflichtet, durch geheime Abstimmung einen Beschluß über die Arbeitsruhe am 2. Mai herbeizuführen. Entscheidet sich die Majorität für Arbeitsruhe, so hat sich die Minorität diesem Beschluß zu fügen. Der Ortsverwaltung ist spätestens zehn Tage vor dem 1. Mai von dem Beschluß Kenntnis zu geben. Aussperrungen und Maßregelungen wegen der Arbeitsruhe am 1. Mai dürfen nicht mit Forderungen unsererseits beantwortet werden.
Bei Aussperrungen oder Maßregelungen wegen der Arbeitsruhe am 1. Mai tritt für die davon Betroffenen eine Unterstützung in der Höhe der Arbeitslosenunterstützung in Kraft und wird die Unterstützung vom 2. Mai ab gezahlt."
Die Delegierten beschließen eine Bezirkseinteilung des Verbandes und verabschieden ein umfangreiches Reglement über die Aufgaben der Führungsgremien.
Die Generalversammlung protestiert gegen die Verteuerung des Brotes als direkte Folge einer Getreidezollerhöhung, denn dies würde "die Hebung der wirtschaftlichen Lage, welche durch die gewerkschaftlichen Organisationen erstrebt wird, zum Theil durch lange, opferreiche Kämpfe erreicht wurde, illusorisch machen".
Die Zentralverbände waren in Gaue oder Bezirke untergliedert. Der DMV nahm 1901 die Bezirkseinteilung vor "zur wirksamen Unterstützung des Vorstandes, zur Durchführung der Beschlüsse der Generalversammlung und der Verbandsbestrebungen sowie zur Regelung der Agitation".
Auf den jährlich oder alle zwei Jahre stattfindenden Gautagen, Gau- oder Bezirkskonferenzen war zumeist jeder Zweigverein durch einen oder mehrere Delegierte vertreten. Die Bezirks- oder Berufskonferenzen des DMV sollten vor allem auch dazu dienen, die Bezirksleiter wirksam zu unterstützen. Der hauptamtliche Bezirksleiter hatte folgende Aufgaben:
"a) Leitung der Agitation in seinem Bezirk;
b) Eingreifen bei Lohnbewegungen und Arbeitsdifferenzen nach den Bestimmungen des Statuts und den Anweisungen des Vorstandes;
c) Vornahme von Revisionen in den zu seinem Bezirk gehörenden Verwaltungs- bzw. Geschäftsstellen;
d) Schlichtung bzw. Untersuchung von Differenzen der Mitglieder untereinander;
e) Ausführung sonstiger ihm vom Vorstand im Verbandsinteresse erteilter Aufträge durch das Statut ihm zufallender Obliegenheiten."
War an einem Ort die statuarisch festgelegte Mindestzahl von Mitgliedern vorhanden, wurde vom jeweiligen Gewerkschaftsverband eine lokale Organisation in Gestalt eines Zweigvereins, einer Zahlstelle, Mitgliedschaft, Verwaltungsstelle, Filiale oder Fachsektion gegründet. Wie beim DMV hatte sie die Aufgabe, Beitritts- oder Austrittserklärungen entgegenzunehmen, Verbandsbeiträge zu erheben, Unterstützungen auszuzahlen, Anordnungen des Vorstandes auszuführen und für die im Statut genannten Ziele des Verbandes einzutreten.



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