Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die "Innere Mission" gründet den "Gewerkverein der Heimarbeiterinnen für Kleider- und Wäschefabrikation". Die SPD wiederholt in ihrem neuen Entwurf eines Arbeiterversicherungsgesetzes die Forderung nach paritätischen Arbeitskammern. In ihrer Broschüre "Sozialreform oder Revolution" prägt Rosa Luxemburg in der Polemik mit E. Bernstein hinsichtlich des gewerkschaftlichen Kampfes in der kapitalistischen Gesellschaft den Begriff der "Sisyphusarbeit", die allerdings unentbehrlich ist, soll der Arbeiter überhaupt zu der ihm nach der jeweiligen Marktlage zufallenden Lohnrate kommen. Der Vorstand des Metallarbeiterverbandes veröffentlicht eine Broschüre "Die Arbeitslosenunterstützung im Deutschen Metallarbeiterverband. Ein Mahnwort an unsere Mitglieder und die es werden wollen". Die Schuhmacher-Gewerkschaft schlägt dem Verband der deutschen Schuh- und Schäftefabrikanten vor, eine zentrale Lohntarifgemeinschaft zu errichten.
Stichtag:
1899
Der Zweck ist, die sittlichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Berufsgenossinnen auf christlicher Grundlage zu fördern. Der Gewerkverein gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz, Krankenzuschuß und Wöchnerinnenunterstützung. Mitglied können Frauen und Mädchen (mindestens 14 Jahre alt) werden, die auf der eigenen Stube mit der Nadel oder der Nähmaschine für Geschäfte oder für Meister erwerbstätig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind.
Rosa Luxemburg ist der Auffassung, daß nicht Zeiten siegreicher Machtentfaltung, sondern wachsende Schwierigkeiten für die Gewerkschaften bevorstehen.
Danach erhofft sich der Vorstand von dieser Einrichtung nicht nur eine größere Werbewirksamkeit auf Unorganisierte und die Festigung des Verbandes, sondern auch eine "erzieherische und moralische" Wirkung auf die einzelnen Mitglieder, die ihre Beiträge pünktlicher bezahlen und ihre statuarischen Verpflichtungen genauer einhalten würden. Selbst derjenige, der nur aus materiellem Egoismus dem Verband beigetreten sei, nehme dann "bewußt oder unbewußt" durch Versammlungsbesuch oder die Lektüre der Verbandspresse größeren Anteil an der Gewerkschaftsarbeit und entwickele sich zu einem "aufgeklärten und klassenbewußten Arbeiter und brauchbaren Mitglied der Organisation". Da sich der Erwerbslose täglich bei seiner Zahlstelle melden müsse, bleibe er in dauerndem Kontakt mit seinen Kollegen und sei damit vor der "moralischen Versumpfung" bewahrt. Besonders nachdrücklich betont der Vorstand die Schutzfunktion der Arbeitslosenunterstützung bei Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern, die aktive Gewerkschaftsmitglieder in schlechten Geschäftszeiten entließen, ohne daß man eine offene Maßregelung nachweisen könne, die den Betroffenen zum Bezuge der Gemaßregeltenunterstützung berechtige. Diesen Arbeitern biete die Unterstützung eine finanzielle Absicherung ihres Gewerkschaftsengagements.