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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
20./25. April 1897

Die Generalversammlung des Verbandes der Zimmerer und verwandter Berufsgenossen in Halberstadt übernimmt die Verpflichtungen, die dem Verband aus den Beschlüssen des Kongresses der Generalkommission entstanden sind. Die Generalversammlung beschließt aber gleichzeitig, falls der nächste Kongreß nicht Bestimmungen herbeiführt, welche die vielen Beitragsreste an die Generalkommission unmöglich macht, ferner der heute bestehende sogenannte erweiterte Ausschuß nicht beseitigt wird, daß der Verband sein bisheriges Verhältnis zur Generalkommission zu lösen hat.
Nach der Diskussion über Lohnbewegungen wird ein neues Streikreglement verabschiedet. Danach haben z.B. Zahlstellen, die noch nicht ein Jahr bestehen, bei Angriffsstreiks keine Ansprüche auf Unterstützung aus der Hauptkasse. In den anderen Fällen zahlt die Hauptkasse in den ersten acht Tagen keine Unterstützung. Vor Angriffsstreiks ist der Vorstand zu informieren. Moralische Pflicht der ledigen Mitglieder ist es, bei Ausbruch eines Streiks sofort den Ort zu verlassen. Dasselbe betrifft die verheirateten Mitglieder, wenn ihnen in anderen Orten Arbeit angewiesen wird. Den Abreisenden kann eine Reiseunterstützung gewährt werden. Die Generalversammlung "macht es den örtlichen Zahlstellen zur Pflicht, einen vollständigen Tarif auszuarbeiten, nach welchem nicht nur der Lohn genau bestimmt wird, sondern auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit sowohl für die Sommer- als auch für die Wintermonate festgesetzt wird".



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