Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Das Reichshaftpflichtgesetz tritt in Kraft. Nach massiven Protesten der Unternehmer ersetzt der Gesetzgeber die vorgesehene Gefährdungshaftung durch die Verschuldungshaftung. So kann ein Arbeiter, der einen Arbeitsunfall erleidet, durch den er zeitweilig oder lebenslang erwerbsunfähig wird, nur dann einen Entschädigungsanspruch anmelden, wenn er entweder bei der Eisenbahn in einem Bergwerk, Steinbruch oder in einer Fabrik beschäftigt ist und die Schuld des Unternehmers oder eines leitenden Angestellten an seinem Unfall nachweisen kann. Nur bei ca. 20% der Unfälle wird in den folgenden Jahren eine Unternehmerhaftung wirksam. Die Verpflichtung der Unternehmer ihre Arbeiter gegen Unfälle zu versichern wirkt sich als Kostenfaktor bei der Lohngestaltung negativ auf die Arbeiter aus.
Stichtag:
7. Juni 1871