Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
In das Gesetz über die Verletzungen der Dienstpflichten des Gesindes und der ländlichen Arbeiter wird der § 182 der preußischen Gewerbeordnung - Koalitionsverbot - aufgenommen und Dienstleute, Schiffsknechte und Handarbeiter einbezogen.
Stichtag:
24. April 1854
Nach § 1 dieser Gesindeordnung können Arbeiter bei "hartnäckigem Ungehorsam oder Widerspenstigkeit" auf Antrag ihrer "Herrschaft" von der Ortspolizeibehörde mit Geld- oder Gefängnisstrafen belegt werden.